E Cabrio hupt bei auf und abschliessen? Erlaubt?
Hallo, ich dachte das oben genannte Feature ist in Deutschland nicht gestattet? ich kann dies im Kombiinstrument bei meinem neu abgeholten Cabrio an und ausstellen.
Hatte das in jungen Jahren mal in einem M3 nachgerüstet und von der Polizei eine Ermahnung bekommen dies abzustellen...
Beste Antwort im Thema
Ich lege mich weg. Mag zwar keine Trolle füttern aber EU-Richtlinien sind erst dann rechtsverbindlich, wenn sie in nationales Recht umgesetzt wurden. Dann gelten aber die Paragrafen des nationalen Rechts und nicht der EU-Richtlinie.
Die anderen zitierten Abschnitte der StV(Z)O sagen nichts explizit über ein Verbot aus. Gesetze und Verordnungen interpretiert man nicht, man liest sie. Und da steht kein explizites Verbot. Basta.
BTW: Ist das Piepen beim Rückwärtsfahren von vielen LKW erlaubt? Das ist genau so unnötig und noch nerviger.
Im Übrigen muss jeder für sich selbst entscheiden, zumal bei den neueren Modellen nicht mehr 3x gehupt wird wie früher, sondern nur rund 20ms das Signal angestoßen wird.
Führt man eine Messung mit dem Schallmessgerät im richtigen Winkel und Abstand durch, erfüllt das Geräusch sämtliche Lärm Emissionswerte. Das Motorgeräusch von manchem AMG Motor ist lauter und länger andauernd
45 Antworten
Ich hatte einen Passat von 1997 er hat auch beim verschließen gehupt,der Vorteil man brauchte sich nicht rumdrehen,ob das Fahrzeug nun wirklich zu ist.Ich fand es ganz okay.Kann mir nicht vorstellen das es verboten war.
Also ich hatte vor einigen Tagen ein E-Coupe 250 CGI (Bj. 04/2011) als Werkstattersatzwagen von meiner NL und 😉 und der hatte diese Funktion auch.
Habs sogar 1x ausprobiert in meiner Garage um mal zu hören wie es sich anhört,habs aber danach wieder deaktiviert da es bei Aushändigung auch deaktiviert war.
Was mich gewundert hat,es gab diese kurzen Töne (es waren 2 oder 3) nur beim Verriegeln,beim Öffnen war es nicht.
Wie es mit der rechtlichen Situation aussieht weiss ich allerdings nicht.
Hoffe dennoch geholfen zu haben.
Grüsse
Martin
Zitat:
Original geschrieben von robby36
Also ich glaube Euch ja, aber ich kann mir echt nicht vorstellen, dass ein deutscher Hersteller auch noch wirklich in Deutschland den Wagen herstellt und dann ein Feature einbaut, das in Deutschland gar nicht zugelassen ist???
Eigenartig..
wenn etwa 75 - 80 % der Produktion NICHT für den deutschen Markt ist, dann ist es doch wohl vernünftiger (und preiswerter) in einen deutschen Wagen aus einheimischer Produktion auch das einzubauen, was in Deutschland nicht gebraucht wird - oder???? Es handelt sich dabei eh meist nur um ein paar Bits und Bytes in der Steuerungs- Software... (z.B. in einigen Ländern muss bei Überschreiten der 50 km/h - Schwelle ein akustisches Signal im Innenraum zu hören sein - das will bestimmt keiner in Deutschland....)
Also noch mal: es ist auch bei deutschen Auslieferungen frei geschaltet und kann ohne STAR aktiviert werden.
Soll das nun ein Softwarefehler bei MB sein, oder ist es mittlerweile erlaubt?
Ich kann mir definitiv nicht vorstellen, dass etwas für D aktiviert wird, was man nicht benutzen darf.
Gruß
FilderSLK
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
nein, ist es nicht...
Quelle? Maximal ein halbes Jahr alt.
Zitat:
Original geschrieben von FilderSLK
Also noch mal: es ist auch bei deutschen Auslieferungen frei geschaltet und kann ohne STAR aktiviert werden.Soll das nun ein Softwarefehler bei MB sein, oder ist es mittlerweile erlaubt?
Ich kann mir definitiv nicht vorstellen, dass etwas für D aktiviert wird, was man nicht benutzen darf.
Gruß
FilderSLK
- es ist auch in Deutschland verboten in der Innenstadt schneller als 50 kmh zu fahren
- es ist auch in Deutschland nicht erlaubt bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte (= schlechte Sicht durch Nebel) schneller als 50 kmh zu fahren
- es ist auch in Deutschland verboten besoffen Auto zu fahren
- mit 5 Personen + Gepäck ist so manches Auto überladen, darf also nicht mehr bewegt werden
trotzdem erlauben unsere Autos das, obwohl es technisch möglich wäre, das abzuschalten....... wozu haben wir (hoffentlich) unseren Verstand???
Zitat:
Original geschrieben von maximilianeum
Quelle?
habe ich bereits auf der ersten seite dieses threads gepostet!
aber nochmal extra für dich:
StVO §1 Abs.2; StVO §16 Abs.1; StVO §30 Abs.1; StVZO §35e Abs.1; StVZO §55 Abs.4; Richtlinie 95/56/EG...selbstverständlich in der aktuell gültigen version!
Zitat:
Original geschrieben von Hab_Spass
(...)z.B. in einigen Ländern muss bei Überschreiten der 50 km/h - Schwelle ein akustisches Signal im Innenraum zu hören sein - das will bestimmt keiner in Deutschland....
stimmt. hatte ich in den usa im geliehenen saab 9.3. war auf 55 meilen eingestellt, ließ sich aber zum glück abschalten 😛
bei dem wagen war sinniger weise auch der wischersensor dreistufig einstellbar. diese lösung fand ich prima. würde mb auch gut zu gesicht stehen
Außer §35e ist meiner Meinung nach keiner der Paragraphen tatsächlich relevant. Ich habe ebenfalls das Verbot des Hupens beim Öffnen/Schließen des Fahrzeugs im Gedächtnis, allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass es gerade bei Mercedes, dem konservativsten und sicherheits- und umweltbedachtesten Hersteller in Deutschland, keine aktivierbare Funktion gibt, die nicht StVZO-konform ist.
Endgültige Klärung wird wohl nur eine Stellungnahme seitens Mercedes geben.
Zitat:
Original geschrieben von maximilianeum
Außer §35e ist meiner Meinung nach keiner der Paragraphen tatsächlich relevant. Ich habe ebenfalls das Verbot des Hupens beim Öffnen/Schließen des Fahrzeugs im Gedächtnis, allerdings bin ich mir ziemlich sicher, dass es gerade bei Mercedes, dem konservativsten und sicherheits- und umweltbedachtesten Hersteller in Deutschland, keine aktivierbare Funktion gibt, die nicht StVZO-konform ist.Endgültige Klärung wird wohl nur eine Stellungnahme seitens Mercedes geben.
DIES IST KEINE OFFIZIELLE ERKLÄRUNG SEITENS MERCEDES !!!!
Ich arbeite in der Entwicklung und kann bestätigen: Es gibt in jedem Fahrzeug länderspezifische Funktionen, die nicht der deutschen Zulassung entsprechen und die deswegen (normalerweise) nicht für Deutschland freigeschaltet werden.
Zitat:
Original geschrieben von Hab_Spass
- es ist auch in Deutschland verboten in der Innenstadt schneller als 50 kmh zu fahren
- es ist auch in Deutschland nicht erlaubt bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte (= schlechte Sicht durch Nebel) schneller als 50 kmh zu fahren
- es ist auch in Deutschland verboten besoffen Auto zu fahren
- mit 5 Personen + Gepäck ist so manches Auto überladen, darf also nicht mehr bewegt werdentrotzdem erlauben unsere Autos das, obwohl es technisch möglich wäre, das abzuschalten....... wozu haben wir (hoffentlich) unseren Verstand???
Das sind aber alles keine Eigenschaften, die sich mit Setzen eines Bits aktivieren oder deaktivieren lassen so wie es seit Jahren üblich ist bei MB.
Gruß
FilderSLK
Zitat:
Original geschrieben von maximilianeum
dem konservativsten und sicherheits- und umweltbedachtesten Hersteller in Deutschland,
*looool*
der brüller des tages... 😁
Zitat:
Endgültige Klärung wird wohl nur eine Stellungnahme seitens Mercedes geben.
in der richtlinie 95/56/EG steht explizit drinn, das lediglich eine optische zustandsanzeige
(blinker)der alarmanlage/zentralverriegelung zulässig ist...
Also ich sehe es so:
Natürlich werden in den Autos viele Sache im vorhinein eingebaut, die in den jeweiligen Ländern später benötigt werden.
Aber wenn in Deutschland dieses Hupen noch immer verboten wäre, würde ich wetten, dass Mercedes diese Funktion einfach mittels Software füe eine deutsche Auslieferung DEaktiviert. Das geht sicher sehr einfach.
Nur weil in China vielleicht die Autos klingeln drüfen beim Anlassen, baue ich das ja auch nicht in Autos mit deutscher Auslieferung ein und lasse es aktiviert.
Da dieses Feature des Hupens ja in einigen Ländern schon seit Jahren erlaubt ist und NIE in einem Mercedes deutscher Auslieferung zu finden war, muss sich ja etwas getan haben in der deutschen Gesetzgebung.
Abgesehen davon: Wer hat diesen Scheiss denn überhaupt aktiviert hier? 😕
Zitat:
Original geschrieben von FilderSLK
Das sind aber alles keine Eigenschaften, die sich mit Setzen eines Bits aktivieren oder deaktivieren lassen so wie es seit Jahren üblich ist bei MB.Zitat:
Original geschrieben von Hab_Spass
- es ist auch in Deutschland verboten in der Innenstadt schneller als 50 kmh zu fahren
- es ist auch in Deutschland nicht erlaubt bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte (= schlechte Sicht durch Nebel) schneller als 50 kmh zu fahren
- es ist auch in Deutschland verboten besoffen Auto zu fahren
- mit 5 Personen + Gepäck ist so manches Auto überladen, darf also nicht mehr bewegt werdentrotzdem erlauben unsere Autos das, obwohl es technisch möglich wäre, das abzuschalten....... wozu haben wir (hoffentlich) unseren Verstand???
Gruß
FilderSLK
- natürlich es wäre ein einzelnes Bit, das bei Einschalten der Nebelschlussleuchte die Geschwindigkeit (50 kmh bei schlechter Sicht nach STVO) begrenzen würde...
- es wäre ein kleine Software- Modififikation, die einem Betrunkenen / übermüdeten Fahrer das Fahrzeug stillegen würde...
- die Schildererkennung zeigt schon im Tacho die aktuelle Geschwindigkeits- Begrenzung an. Warum nicht auch den Limiter entsprechend einstellen - einige wenige Bits würden genügen...
wenn die Entwickler wollten / dürften, könnten sie durch aktivieren / deaktivieren eines "einzelnen Bits" (es dürfen auch ein paar mehr sein) diese Funktionen einschalten bzw. aktivieren. Die Informationen im Fahrzeug sind vorhanden, die bräuchten nur (per Software) miteinander verknüpft werden