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e-bay, USA, zoll

Themenstarteram 20. Juli 2008 um 18:10

servus mal angenommen ich ersteigere bei ebay etwas aus den usa,.. was wird denn dann an zollgbühren fällig wenn die mir das aus den usa nach deutschland schicken??

Beste Antwort im Thema
am 23. Juli 2008 um 18:38

Ob Du ein "grünes Kärtchen" bekommst, hängt auch davon ab, mit wem die Sendung verschickt wurde.

Das grüne Kärtchen kommt nur dann, wenn die Sendung hier mit der Deutschen Post ausgeliefert wird. Und auch dann nicht in jedem Fall. Normalerweise ist es so, dass die Post für Dich die Abfertigung übernimmt. Sie ist dazu per Gesetz bevollmächtigt. Das setzt aber voraus, dass die Post den Wert der Ware kennt und natürlich auch, was für Ware das ist. Dazu gibt es eine sogenannte "Zollinhaltserklärung", die auf dem Paket kleben sollte. Die verauslagten Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) holt sich die Post dann von Dir wieder.

Sollte keine Zollinhaltserklärung vorhanden sein und auch keine Rechnung am Paket kleben (aber auch aus andere Gründen), dann wird das Paket an das für Dich zuständige Zollamt weitergeleitet und Du bekommst das "grüne Kärtchen" als Benachrichtigung. Daraus geht in der Regel hervor, was zur Abfertigung noch benötigt wird. Damit kannst Du dann zu Deinem Zollamt fahren und die Abfertigung vornehmen lassen.

Wenn das Paket über einen Kurierdienst (Z.B. TNT, FedEx, DPD o.ä.) versandt wird, dann wird die Sendung in der Regel von diesem beim Zoll abgefertigt und Du musst dem Kurierdienst die Einfuhrabgaben bezahlen. Eine gesetzliche Bevollmächtigung gibt es hier nicht, aber das stört die Kuriere nicht, was allerdings gewisse rechtliche Folgen haben könnte, aber das würde hier zu weit führen. Auf jeden Fall solltest Du den Einfuhrabgabenbescheid genau kontrollieren und ggf. Einspruch einlegen, wenn was nicht korrekt angemeldet wurde. Ein "grünes Kärtchen" ist bei Kurieren nicht vorgesehen.

Zum Thema Einfuhrabgaben ja oder nein:

Grundsätzlich muss für JEDE Ware aus einem Nicht-EU-Land Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (=MwSt) gezahlt werden. Jedoch gibt es gewisse Ausnahmen.

Was in Deinem Fall in Frage kommt, sind die sogenannten "Sendungen von geringem Wert". Demnach sind Sendungen bis zu einem Warenwert von 22 EUR einfuhrabgabenfrei. Darüber müssen Einfuhrabgaben gezahlt werden. Die Höhe der Zollsätze richtet sich nach der Art der Ware. Für Autos z.B. 10%, für Computer 0%, für Textilien 12% (ohne Gewähr, können sich kurzfristig ändern). Auf die Summe von Warenwert und Zoll kommen dann nochmal 19% Einfuhrumsatzsteuer (bzw. 7% bei gewissen Waren).

Ich hoffe, Dir damit ein wenig Licht ins Dunkle gebracht zu haben.

Gruß

erikh77

14 weitere Antworten
14 Antworten
am 20. Juli 2008 um 20:02

Ich meine das liegt am Wert des Artikels, weil du ja Steuern nachzahlen musst oder liege ich das falsch?

Kommt auf den Artikel und den Artikelwert an.

Pauschal kann man das nicht sagen.

am 20. Juli 2008 um 22:27

ich weis nur wenn du als turist unterwegs bist z.b. in USA und du kommst zurück nach D.  hat du 175 € steuerfrei.

ob das in deinem fal auch so ist weis ich aber nicht

am 20. Juli 2008 um 22:38

Ich denke nicht, weil die Leute beim Zoll ja davon ausgehen das bei 175€ alles eigenbedarf ist und nicht wieder verkauft wird. Wenn man sich diese Sachen aber zusänden lässt, kann es genauso gut sein, dass man ein Händler ist. Ansonsten würde ja man immer Packete mit einem Warenwert unter 175€ versenden um sich die Zollgebühren zu sparen.

Vielleicht gibt es ja auf der Homepage vom Zoll einen Rechner dafür. zoll.de einfach mal nachschauen, gehe jetzt aber erstmal pennen^^

gn8

vlt. hat ja auch das Auswärtige Amt noch Tips:

http://www.auswaertiges-amt.de/.../UsaVereinigteStaaten.html

oder wie schon gescrieben:

www.zoll.de

Ich habe mir schon mehrmals Ware bis einem Wert von ca. 100€ schicken lassen

und musste noch nie Zoll oder Mwst. nachzahlen.

Hier findet man nochmal die Info.

Zitat:

Original geschrieben von fofi-xr2i

ich weis nur wenn du als turist unterwegs bist z.b. in USA und du kommst zurück nach D.  hat du 175 € steuerfrei.

ob das in deinem fal auch so ist weis ich aber nicht

Gelten die 175Eu nicht erst ab Ende des Jahres? Im Moment liegt der zollbefreite Wert irgendwo um die ~20Eu. Kann man Glueck haben, muss man aber nicht.

Hier mal der Link direkt zu den FAQ vom Zoll:

http://www.zoll.de/faq/postverkehr/index.html

Es geht ja um den Versandhandel und nicht um den Reiseverkehr.

am 22. Juli 2008 um 11:46

Also, generell musst du immer damit rechnen die Mehrwertsteuer und Zollgebühren zu zahlen, wenn du Waren aus nicht EU-Ländern einführst. Dabei kommt es z. B. auch darauf an wie hoch dein Paket versichert ist. Wenn du ein Teil hoch versichern lässt für den Versand (weil du möglicherweise Angst hast es könnte kaputt gehen), dann wirst du davon ausgehen können es versteuern zu müssen. Die gehen dann davon aus, dass die Versicherungssumme der Warenwert ist.

Wenn nichts kommt, hast du Glück gehabt. Ich hab auch dem Zollamt schon Leute stehen sehen, die Steuern für Kopfhörer die wohl weniger als 20 € gekostet haben zahlen mussten.

Also, wenn du was kaufst am Besten aus EU-Ländern, da zahlst du dann den meist geringeren Steuersatz des Landes aus dem die Ware kommt und eine Einfuhrsteuer fällt auch nicht an. Ansonsten immer + 19% Mwst. + ca. 3% Zoll einberechnen. Manchmal lohnt sich auch das, vorallem weil die Waren in den USA zurzeit ja sehr günstig sind.

Themenstarteram 22. Juli 2008 um 15:58

danke Minchen1984 dein beitag war sehr hilfreich,. nun weis ich bescheid also wenn ich ma was bestellen sollte aus nicht EU-Ländern dann rechne ich vorher schonmal 19% drauf und dann nochmal 3% für die herren vom zoll,... und das schreiben kommt dann auch per post vom zoll das ich was nachzahlen muss oder wie läuft das ab?? und wie lange dauert das bis dann der brief für die nachzahlung da ist??

Mein Bruder hat mal so ein Modelleisenbahn paket aus USA bekommen, war auf jeden Fall unter hundert Euro wert und musste trotzdem bezahlen, wieviel keine Ahnung. Also nix mit Freibetrag.

am 23. Juli 2008 um 1:16

Du bekommst keine direkte Post mit einer "Nachzahlung". Du bekommst ein grünes Kärtchen von der Post zugestellt auf dem steht das dein Paket sich beim Zoll befindet und du es dort Abholen kannst. Dein Paket bleibt da natürlich nicht ewig liegen, sonder wird nach ca. 2 Wochen wieder an den Versender zurück geschickt, wenn du es nicht abholst.

Beim Zoll angekommen, musst du deinen Ausweis vorlegen und Angaben machen, wahrscheinlich auch das Paket öffnen. Dann wird von dem Beamten festgestellt wieviel das was da zum Vorschein kommt wert ist und wird dir mitteilen wieviel du "Nachzahlen" musst.

Heißt du musst dann auf jeden Fall zum Zoll um das Paket zu bekommen.

Genau so ist es, mein Bruder darf Freitag hin um wieder as zu holen.

am 23. Juli 2008 um 18:38

Ob Du ein "grünes Kärtchen" bekommst, hängt auch davon ab, mit wem die Sendung verschickt wurde.

Das grüne Kärtchen kommt nur dann, wenn die Sendung hier mit der Deutschen Post ausgeliefert wird. Und auch dann nicht in jedem Fall. Normalerweise ist es so, dass die Post für Dich die Abfertigung übernimmt. Sie ist dazu per Gesetz bevollmächtigt. Das setzt aber voraus, dass die Post den Wert der Ware kennt und natürlich auch, was für Ware das ist. Dazu gibt es eine sogenannte "Zollinhaltserklärung", die auf dem Paket kleben sollte. Die verauslagten Einfuhrabgaben (Zoll + Einfuhrumsatzsteuer) holt sich die Post dann von Dir wieder.

Sollte keine Zollinhaltserklärung vorhanden sein und auch keine Rechnung am Paket kleben (aber auch aus andere Gründen), dann wird das Paket an das für Dich zuständige Zollamt weitergeleitet und Du bekommst das "grüne Kärtchen" als Benachrichtigung. Daraus geht in der Regel hervor, was zur Abfertigung noch benötigt wird. Damit kannst Du dann zu Deinem Zollamt fahren und die Abfertigung vornehmen lassen.

Wenn das Paket über einen Kurierdienst (Z.B. TNT, FedEx, DPD o.ä.) versandt wird, dann wird die Sendung in der Regel von diesem beim Zoll abgefertigt und Du musst dem Kurierdienst die Einfuhrabgaben bezahlen. Eine gesetzliche Bevollmächtigung gibt es hier nicht, aber das stört die Kuriere nicht, was allerdings gewisse rechtliche Folgen haben könnte, aber das würde hier zu weit führen. Auf jeden Fall solltest Du den Einfuhrabgabenbescheid genau kontrollieren und ggf. Einspruch einlegen, wenn was nicht korrekt angemeldet wurde. Ein "grünes Kärtchen" ist bei Kurieren nicht vorgesehen.

Zum Thema Einfuhrabgaben ja oder nein:

Grundsätzlich muss für JEDE Ware aus einem Nicht-EU-Land Zoll und Einfuhrumsatzsteuer (=MwSt) gezahlt werden. Jedoch gibt es gewisse Ausnahmen.

Was in Deinem Fall in Frage kommt, sind die sogenannten "Sendungen von geringem Wert". Demnach sind Sendungen bis zu einem Warenwert von 22 EUR einfuhrabgabenfrei. Darüber müssen Einfuhrabgaben gezahlt werden. Die Höhe der Zollsätze richtet sich nach der Art der Ware. Für Autos z.B. 10%, für Computer 0%, für Textilien 12% (ohne Gewähr, können sich kurzfristig ändern). Auf die Summe von Warenwert und Zoll kommen dann nochmal 19% Einfuhrumsatzsteuer (bzw. 7% bei gewissen Waren).

Ich hoffe, Dir damit ein wenig Licht ins Dunkle gebracht zu haben.

Gruß

erikh77

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