E-Auto-Versicherung?
Hallo zusammen,
hatte doch hier vor ein paar Tagen ein Thema bez. Versicherungsschutz bei Blitzschlag und Überspannung eröffnet, welches vom Moderator dankenswerterweise ins Versicherungs-Forum verschoben wurde. Dort konnte ich meine Fragen weitgehend beantworten.
Aber jetzt die grundlegende Frage an andere E-Mobil-Käufer: Habt Ihr Euch da beim Abschluss der Versicherung Gedanken gemacht?
Ich müsste mir jetzt erst mal ein E-Kennzeichen nachträglich besorgen (da mein 330e finanziert ist, klappt dies wohl nicht ohne Schein, der noch bei der BMW Bank liegt) und dann zus. in einen anderen Tarif bei meiner Versicherung wechseln. Oder ich suche mir gleich eine andere Versicherung, bei der Überspannung, Akku usw. auch ohne E-Kennzeichen mitversichert sind, falls es die gibt.
Wäre Euch der erweiterte Versicherungsschutz den Aufwand wert?
Bitte keine Antworten: Ich hab ein Firmen-Kfz, mir ist die ganze Sache egal... 🙂
Im Voraus besten Dank!
Gruß
Gerhob
Beste Antwort im Thema
Mir persönlich wäre es das wohl wert. Allerdings erstaunt mich, dass die Versicherung es davon abhängig macht statt von den Daten im Brief. Aber aus einem anderen Grund würde ich das E-Kennzeichen haben wollen, denn bisweilen soll sich das Ordnungsamt bei seinen ungeliebten Entscheidungen darauf stützen. Also nur für den Fall der Fälle.
Außerdem macht es ja schon etwas her... ;-)
38 Antworten
Zitat:
@StefanLi schrieb am 8. Dezember 2022 um 22:39:36 Uhr:
So sagt es der Versicherungsfachmann den ich oben zitierte. Auto an Auto ist ja auch eine Hemisphäre, Auto und Gebäude sind zwei Bereiche. Vielleicht ist das der Unterschied?!
Es geht nicht um den unterschied, auto gegen auto, oder auto gegen haus.
Es geht um mein auto gegen mein auto oder mein auto gegen fremdes auto, gebaeude, sonstwas.
Wir haben hier doch sicherlich verschiedene versicherte bei verschiedenen versicherungen.
Fragt doch einfach jeder mal ob die versicherung schaeden abdeckt die beim laden entstehen.
Blitz war von mir nur ein beispiel, kann auch ueberspannung der stadwerke sein (wird immer wahrscheinlicher), fehler in der ladebox, was auch immer.
Vielleicht bin ich pessimistisch, aber ich bin fast sicher die autoversicherung veweist auf die stadtwerke und die sagen fuer haushaltsgeraete waren sie noch nie haftbar.
Warum auf irgendwelche Stadtwerke verwiesen werden soll erschließt sich mir irgendwie eh überhaupt nicht.
Meine Versicherung schreibt in der erweiterten Vollkasko dazu:
"Abweichend zu A.2.1.4 ist die zu Ihrem Fahrzeug gehörende Ladestation inklusive Ladekabel für den AntriebsAkkumulator des versicherten Fahrzeugs mitversichert, wenn sie unter Verschluss gehalten werden."
Zitat:
@Xentres schrieb am 9. Dezember 2022 um 07:15:37 Uhr:
Warum auf irgendwelche Stadtwerke verwiesen werden soll erschließt sich mir irgendwie eh überhaupt nicht.
Bist du nicht bei einer versicherung taetig?
Du schreibst doch selbst das die versicherung (wenn sie denn zahlt) das geld zurueck moechte. (du schreibst regress). Das sehe ich nur zwei adressen, die eine ist der halter dem man fahrlaessigkeit unterstellt wenn, waerend er schlaeft, unwetter ist. Oder eben die stadtwerke.
Ich verstehe ueberhaupt nicht warum du das nicht siehst. Mit dem wort "Regress" warst du doch schon auf halbem wege.
Zitat:
Meine Versicherung schreibt in der erweiterten Vollkasko dazu:
"Abweichend zu A.2.1.4 ist die zu Ihrem Fahrzeug gehörende Ladestation inklusive Ladekabel für den AntriebsAkkumulator des versicherten Fahrzeugs mitversichert, wenn sie unter Verschluss gehalten werden."
Gegen was versichert?
Das jemand das auto, das ladekabel, oder ladesation klaut die "fuer den AntriebsAkkumulator" sind, heisst doch doch nicht das der AntriebsAkkumulator gegen schaeden versichert ist die durch die stadwerke entstehen versichert ist. (oder nicht durch die stadtwerke, das waere ja dann immernoch zu beweisen wie es zu dem schaden kam)
Frage doch einfach mal konkret nach,
ich mache das auch und dann schreiben wir das hier.
Wenn andere das auch noch tun sind wir schlauer.
Bis dahin gehe ich davon aus die stadtwerke haften nicht fuer haushaltsgeraete und die autoversicherung nicht fuer die stadtwerke.
Einfach mal nachfragen, was wir uns hier gegenseitig schreiben zahlt den akku garantiert nicht. 🙂
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Ich hatte mal nachgefragt und folgende antwort erhalten:
Zitat:
was wir auf jeden Fall haben, ist:
- Ersatz von Schäden an mitversicherten Teilen bei Kurzschluss bis 3.000,- Euro in der Teilkasko
Schonmal gut, aber das meint was ganz anderes.
Und:
Zitat:
die Antwort zum Blitzschaden beim Strom tanken.
Wenn das Fahrzeug zum Laden angeschlossen ist und ein Blitz in das Stromnetz einschlägt, wodurch der Akku des Fahrzeugs durch einen Überspannungsschaden beschädigt wird, ist dies nicht mitversichert. Um Schäden dieser Art zu vermeiden sollte der Versicherungsnehmer darauf achten, dass die Auflade-Steckdose mit einem geeigneten Überspannungsschutz versehen ist.
Die sagen zwar "das kann nicht passieren", ich bin mir jedoch nicht so sicher ob so ein ueberspannungsschutz wirklich sicher funktioniert.
Grundsaetzlich sagen sie "NICHT VERSICHERT"
Also ganz andes als von dir vermutet.
Frage bitte deine versichrung mal.
willy
Edit: zusatzfrage - in das auto direkt wuerde normal kein blitz einschlagen wegen faradayscher kaefig.
Die versicherung wuerde (folgt man dem oben) sagen, nicht vesichert, weil kann nicht passieren.
Wenn ich nun den faradayscher kaefig zerstoere indem ich ein dickes kupferkabel vom auto an erde lege.
Dann ist das grob fahrlaessig und sie zahlt erstrecht nicht? Mutwillig?
Jedoch alltag eines batterieautosfahres, ich mache das jeden tag viele stunden, schon jahrelang.
Und ich denke du auch.
Da ich gerade die Versicherung wechsle, hatte ich die Versicherungsbedingungen noch zu Hand:
Zitat:
Bei einem Elektro-/Hybrid-Fahrzeug zuzüglich:
- Der Akkumulator des Elektro- oder Hybridfahrzeugs ist neben den in der Teil- und Vollkasko
beschriebenen Schadenereignissen auch gegen jede Beschädigung, Zerstörung oder jeden Verlust
durch alle Ereignisse versichert, denen der Akkumulator ausgesetzt ist, mit Ausnahme von Schäden
durch
- Verschleiß / Abnutzung
- Konstruktions- oder Materialfehler
- Chemische Reaktionen
Mitversichert sind zusätzlich die Ladestation inkl. Kabel und die Kosten für die Neuausstellung der
Ladekarte bis zu 100 €.
vmu
Von Regress habe ich nichts geschrieben. Regress macht bei einer Kaskoversicherung auch keinen Sinn.
Entweder die zahlt meinen Schaden (abzgl. Selbstbeteiligung) oder sie weigert sich zu zahlen und ich bleibe auf den Kosten sitzen.
Fremdschaden läuft unter Haftpflicht, wer da in welchen Regress genommen werden kann ist kompliziert und Einzelfall-abhängig.
Meine Versicherung schreibt weiter:
"Naturgewalten A.2.2.3 Versichert ist die unmittelbare Einwirkung von Sturm, Hagel, Blitzschlag, Lawinen oder Überschwemmung auf den Pkw."
Wenn also der Blitz ins Fahrzeug einschlägt und Akku und angeschlossene Wallbox grillt, dann sollte das versichert sein.
Wenn der Blitz in eine Stromleitung einschlägt und dann einem die Elektroinstallation + Wallbox zerlegt, ist das logischerweise nicht versichert.
Die Vollkasko deckt Schäden am Auto oder vom Auto ausgehend ab, nicht aus dem Netz kommend.
Hier dürfte am ehesten eine Hausratversicherung zumindest die Wallbox abdecken (ähnlich einem durch Überspannung zerstörtem Computer oder Fernseher).
Auszug aus der KFZ-Versicherung der HDI:
Der Elektro-Schutz ist ein optionaler Leistungsbaustein, der für Elektro- und Hybridfahrzeuge in der Fahrzeugvollversicherung (Vollkasko) vereinbart werden kann. Er beinhaltet Leistungserweiterungen, die speziell auf die Bedürfnisse von Elektro- und Hybridfahrzeugen ausgelegt sind. Der Leistungsbaustein kann nur für Pkw und Lieferwagen im Werkverkehr abgeschlossen werden. Für Pkw ist zu beachten, dass dieser Leistungsbaustein ab Tarifstand 10/2021 nicht mehr ausgewählt werden kann, da die aufgeführten Leistungen bereits im Standard enthalten sind.
Leistungsumfang und Beitrag
Der Elektro-Schutz bietet eine sogenannte Allgefahrendeckung für den Akku.
Versichert ist der Akku eines Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs somit über die versicherten Ereignisse der Vollkasko hinaus gegen alle denkbaren Gefahren, denen ein Akku im Speziellen ausgesetzt ist (mit wenigen Ausnahmen).
Zudem sind eine mobile Ladestation und das Ladekabel mitversichert, wenn sie unter Verschluss gehalten werden, wobei das Ladekabel auch gegen Diebstahl während des Ladevorgangs versichert ist.
Für privat genutzte Fahrzeuge ist eine Wallbox bis max. 2.500 Euro gegen Diebstahl und Vandalismus versichert (subsidiäre Deckung), wenn sie innerhalb eines abschließbaren Gebäudes oder Nebengebäudes fest mit diesem verbunden ist.
Folgeschäden an Aggregaten nach Kurzschluss und Folgeschäden nach Tierbiss sind in der Produktlinie Motor Komfort bis 10.000 Euro (ab 10/2021 für Pkw bis 20.000 Euro) und in der Produktlinie Motor Premium bis 20.000 Euro mitversichert.
Schäden durch unsachgemäßes Abschleppen durch einen gewerblichen Abschlepper (z. B. Abschleppunternehmen oder Werkstatt) sind bis 20.000 Euro mitversichert (subsidiäre Deckung).
Sofern Mobilitäts-Schutz vereinbart ist, wird bei nicht vorsätzlich herbeigeführter Entladung des Akkus ein Elektrofahrzeug zur nächstgelegenen Ladestation abgeschleppt.
Der Beitrag wird als pauschaler Festbeitrag in den Vollkaskobeitrag eingerechnet und kann über die Angebotsprogramme berechnet werden. Pkw sind nicht gesondert ausgewiesen, da die vorgenannten Leistungsinhalte ab Tarifstand 10/2021 bereits im Standard enthalten sind.
Zitat:
@MadMarkus schrieb am 9. Dezember 2022 um 11:31:11 Uhr:
Auszug aus der KFZ-Versicherung der HDI:[...]
Leistungsumfang und Beitrag
Der Elektro-Schutz bietet eine sogenannte Allgefahrendeckung für den Akku.
super!
Zitat:
Versichert ist der Akku eines Elektro- bzw. Hybridfahrzeugs somit über die versicherten Ereignisse der Vollkasko hinaus gegen alle denkbaren Gefahren, denen ein Akku im Speziellen ausgesetzt ist (mit wenigen Ausnahmen).
aha ausnahmen, da muesste man jetzt weiterlesen.
Alles andere, ab der zeile, ist fuer meine bedenken nicht relevant...
Zitat:
Zudem sind eine mobile Ladestation und das Ladekabel mitversichert, wenn sie unter Verschluss gehalten werden, wobei das Ladekabel auch gegen Diebstahl während des Ladevorgangs versichert ist.
Für privat genutzte Fahrzeuge ist eine Wallbox bis max. 2.500 Euro gegen Diebstahl und Vandalismus versichert (subsidiäre Deckung), wenn sie innerhalb eines abschließbaren Gebäudes oder Nebengebäudes fest mit diesem verbunden ist.
Folgeschäden an Aggregaten nach Kurzschluss und Folgeschäden nach Tierbiss sind in der Produktlinie Motor Komfort bis 10.000 Euro (ab 10/2021 für Pkw bis 20.000 Euro) und in der Produktlinie Motor Premium bis 20.000 Euro mitversichert.
natgut kurzschluss, ist das denn ein kurzschluss, auf jeden fall sind 20.000EUR zu wenig.
Zitat:
Schäden durch unsachgemäßes Abschleppen durch einen gewerblichen Abschlepper (z. B. Abschleppunternehmen oder Werkstatt) sind bis 20.000 Euro mitversichert (subsidiäre Deckung).
Sofern Mobilitäts-Schutz vereinbart ist, wird bei nicht vorsätzlich herbeigeführter Entladung des Akkus ein Elektrofahrzeug zur nächstgelegenen Ladestation abgeschleppt.
Der Beitrag wird als pauschaler Festbeitrag in den Vollkaskobeitrag eingerechnet und kann über die Angebotsprogramme berechnet werden. Pkw sind nicht gesondert ausgewiesen, da die vorgenannten Leistungsinhalte ab Tarifstand 10/2021 bereits im Standard enthalten sind.
abschleppen, geklaute kabel, etc trifft das problem nicht...
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