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E 500 Rückbank auf Fünfsitzer tauschen?

Mercedes E-Klasse W124
Themenstarteram 26. Februar 2013 um 10:12

Hallo liebe W124 Gemeinde,

aktuell besitze ich noch keinen W124, aber einen W116 und für den Alltag einen VW Phaeton (wo ich im MT Forum meistens unterwegs bin).

Der Phaeton macht Spaß und fährt sich gut, aber nach rund 3 Jahren möchte ich gerne wieder was Neues. Und zwar was ältere Neues :D . Dabei hätte ich große Lust, einen W124 als E500 zu kaufen, der Wagen hat allerdings für mich einen großen Nachteil, er hat nur 4 Sitze. Wegen der Familie muß es aber unbedingt ein Fünfsitzer sein.

Weiß jemand, ob ein Umbau auf die Fünfsitzer Rückbank möglich wäre bzw. was der TÜV dazu sagt?

Theoretisch wäre es ja z.B. bei schwarzem Leder kein Problem, eine passende Rückbank über ebay o.ä. zu finden, aber geht das auch praktisch? Passen die Befestigungen? Gibt es in der Karrosserie die Befestigungspunkte für den 3. Gurt? Ist wegen Karrosserieverstärkungen o.ä. die Paßform der Rücksitzbank bei E500 anders als bei den übrigen W124 Modellen? Gibt es weitere Fallstricke, auf die ich bei der Rückbank achten muß?

Es wäre toll, wenn mir hier jemand helfen könnte, bevor ich tiefer in die Fahrzeugsuche einsteige.

Danke und Gruß

Andreas

Beste Antwort im Thema

Moin,

nur mal so ne Idee:

Warum nimmst du keinen 400 bzw. 420er?

Der ist nicht deutlich langsamer (habe beide gleichzeitig besessen und gefahren und weiß daher, wovon ich schreibe) und du hast 5 Sitze "frei Haus". Achte nur darauf, dass die Steuerkette und die Gleitschienen gemacht sind....

Und optisch ist der kleine V8 mit 250 auf der Bahn viel lustiger - weil er aussieht wie ein 200D.

Viele Grüße

Gilbert

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Hab mal nachgesehen, bei meinem sind 4 Sitzplätze eingetragen.

Wird auf jeden Fall kein plug and play-Tausch werden.

LG

Gilbert

Themenstarteram 27. Februar 2013 um 19:53

Tja, so was hatte ich mir schon gedacht. Evtl. hat jemand die ganze Geschichte mit Umrüstung etc. schon mal mit amtlichem Segen durchgezogen?

Parallel mal bei meiner Daimler NL fragen, ob es da was vom Werk was Offizielles dazu gibt.

Gruß Andreas

am 27. Februar 2013 um 20:18

Ich glaube das ist möglich. Vor über 5 Jahren hatte mein Vater mal das Angebot für einen 500er bekommen der 5 Sitze hatte. Aber ob das nachträglich war oder ab Werk kann ich nicht mehr sagen. Ich kann ja mal fragen ob er sich besser daran erinnern kann.

wegen der zuladung geht das nicht...bei dem auto... der wiegt ja auch schliesslich schon knapp 1800 kg...

Themenstarteram 28. Februar 2013 um 9:06

Hallo Almandin300,

das wäre nett, wenn Du fragen könntest.

Ich erinnere mich dunkel, dass bei Mobile mal ein professionell umgebautes W124 T-Modell drin war, das wäre natürlich sensationell, aber sehr unwahrscheinlich, dass man so was findet :)

Danke und Gruß

Andreas

Zitat:

Original geschrieben von Almandin300

Ich glaube das ist möglich. Vor über 5 Jahren hatte mein Vater mal das Angebot für einen 500er bekommen der 5 Sitze hatte. Aber ob das nachträglich war oder ab Werk kann ich nicht mehr sagen. Ich kann ja mal fragen ob er sich besser daran erinnern kann.

Weiß jemand, wie die rechtliche Situation aussieht? Muss das überhaupt eingetragen sein?

Nur weil 4 Plätze eingetragen sind, heißt das ja auch nicht, dass nicht mal 5 mitfahren dürfen - die 4 Plätze inkl. Gurte müssen nur zuerst benutzt werden (was absolut keine Empfehlung dafür darstellen soll). Oder hat sich das inzwischen geändert?

Gewichtsprobleme müssen auch nicht sein - drei Kinder sind ja leichter als 2 Erwachsene. Das Gesamtgewicht durfte man ja vorher auch nicht überschreiten - und mit zwei Schwergewichten auf der Rückbank plus vollem Kofferraum war das auch vorher zu knacken.

natürlich dürfen keine 5 mitfahren...da erlischt der versicherungsschutz...

Zitat:

Original geschrieben von 3litercoupè

natürlich dürfen keine 5 mitfahren...da erlischt der versicherungsschutz...

Sagt wer? Und mit einer nachgerüsteten Bank mit drei Gurten sehe ich dafür erst recht keinen Anhaltspunkt.

So klar ist das ganze nicht... Par. 21 StVO:

Zitat:

§21 Personenbeförderung

(1) In Kraftfahrzeugen dürfen nicht mehr Personen befördert werden, als mit Sicherheitsgurten ausgerüstete Sitzplätze vorhanden sind. Abweichend von Satz 1 dürfen in Kraftfahrzeugen, für die Sicherheitsgurte nicht für alle Sitzplätze vorgeschrieben sind, so viele Personen befördert werden, wie Sitzplätze vorhanden sind.

Mir unklar ist der Zusatz mit Sitzplätzen, für die keine Gurte vorgeschrieben sind. Welche Fahrzeuge gehören dazu? Ggf. fallen ältere Fahrzeuge darunter, wo keine Pflicht für vorhandene Gurte auf allen Plätzen existierte?

Da wurde ja 2006 was geändert - davor war die Regelung noch lascher, da durfte bis zur Gewichtsgrenze eingestiegen werden.

mir wurde polizeilich vor 15 jahren mal die weiterfahrt im 280 ce untersagt....

Hi!

Es gibt nichts dran rumzuinterpretieren:

Sind nur 4 Sitzplätze eingetragen, dürfen nur 4 Personen (mit)fahren.

Wird eine durchgehende hintere Sitzbank mit 3 Gurten eingebaut und ist nicht eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und es gibt definitiv Probleme mit dem Versicherungsschutz. Dann erübrigt sich sogar die Frage, ob man den Wagen dann wenigstens nur zu viert nutzen kann... denn nein, man darf dieses Fahrzeug dann überhaupt nicht mehr im Strassenverkehr bewegen.

Eine Eintragung einer herkömmlichen 3er Rücksitzbank sehe ich eher unwahrscheinlich wegen dem zulässigem Gesamtgewicht. Pro Person werden rund 70kg gerechnet. Mit dem Argument, dass dort nur Kinder sitzen kommt man beim TÜV nicht weit.

Wäre in etwa so, als wolle man mit dem Graukittel diskutieren, ob die hintere Bremsleistung denn soooo wichtig ist, wenn man das Auto doch nur im Stadtverkehr bis 50km/h nutzt.

Moin,

nur mal so ne Idee:

Warum nimmst du keinen 400 bzw. 420er?

Der ist nicht deutlich langsamer (habe beide gleichzeitig besessen und gefahren und weiß daher, wovon ich schreibe) und du hast 5 Sitze "frei Haus". Achte nur darauf, dass die Steuerkette und die Gleitschienen gemacht sind....

Und optisch ist der kleine V8 mit 250 auf der Bahn viel lustiger - weil er aussieht wie ein 200D.

Viele Grüße

Gilbert

am 28. Februar 2013 um 14:27

Zitat:

Wird eine durchgehende hintere Sitzbank mit 3 Gurten eingebaut und ist nicht eingetragen, erlischt die Betriebserlaubnis des Fahrzeuges und es gibt definitiv Probleme mit dem Versicherungsschutz

Nein, gibt es eher nicht. Das wäre ja schön für die Versicherungen...

Schlimmstenfalls nimmt dich deine Versicherung in Regress bis 5000€. Wie gesagt schlimmstenfalls. Aber selbst das geht nicht so einfach.

Wenn die BE erlischt heißt das zunächst mal: Punkte und Bußgeld bei einer Kontrolle....nicht mehr und nicht weniger.

Wenn Dir die Person, die in der Mitte saß plötzlich durch die Scheibe fliegt, weil du da was rumgebastelt hast, dann sieht das natürlich anders aus.

Es ist wie so häufig, wenn man was umbaut, aber eigentlich mehr oder weniger original lässt: Wer soll das merken?

Also doch eher Rätselraten hier.

Ist eine andere Sitzbank überhaupt eintragungspflichtig? Wie groß müssen denn die Änderungen sein? Dann sollten auch diejenigen, die aufgrund fertiger Polster neue Sitze eingebaut haben, ihre Situation mal überdenken. Auch die, die mit ausgebauter Sitzbank umherfahren.

Und: auch Polizisten neigen zu Irrtümern und Irrglauben. Kommt häufiger mal vor - leider sitzen sie erstmal am längeren Hebel.

am 28. Februar 2013 um 23:05

Ich bin mir ziemlich sicher das man das Eintragen muss, das muss man nämlich auch wenn man die hintere Sitzbank bei einem Auto ausbaut. Gerade bei der Anzahl Leute zu Sitzplätzen reagiert die Polizei recht allergisch, meiner Meinung nach auch zurecht

Zum Thema 400 vs 500: Wiegt der 400 denn nicht auch in etwa so viel wie ein 500? Also viel dürfte zwischen den beiden nicht liegen. Der 500er liegt nach meinem Wissen auch "nur" bei etwa 1700kg und nicht 1800kg.

Zum 400er hab ich leider nichts gefunden, aber da könnte ja einfach mal jemand in seinem Schein nachschaun.

Neues weiß ich aber noch nicht, bin noch nicht dazu gekommen zu fragen.

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