E 320 CDI Motorschaden
Hallo an alle hier im Forum
Wie einige hier im Forum , habe auch ich an meiner E-Klasse 320 CDI , Bj.04 112TsdKm , einen Motorschaden ( Loch im Kolben ) erlitten.
Will aber eher die rechliche Seite ansprechen.
Ich habe den Wagen mit 97TsdKm vor 6 Monaten und zei wochen gekauft , und nun einen Motoschaden.
Die freundliche MB - Vertretung verweigert jegliche übernahme der Kosten.Kulanz-Antrag auch ohne Erfolg.!
Die Kosten belaufen sich auf ca.12000€ , für einen neuen Motor , die " Car-Garantie " übernimmt 40% der Kosten an den Teilen , Arbeitszeit zu 100% , somit mein Anteil ca.6000€.
Nach Rücksprache mit 2 Anwälten , und jetzt kommen wir zum knackpunkt:
Die " Sachmängelhaftung " , auch bei gebrauchten vom Händler , 24 Monate.
in den ersten 6 Monaten hat der Händler die Beweispflicht , in den darauffolgenden Monaten der Käufer .
Das bedeutet nun , ich muss beweisen , das der Schaden schon in den ersten 6 Monaten entstanden ist.
DEr Anwalt wie auch ich sind der meinung das ein " Loch im Kolben " nicht in so kurzer Zeit entstehen kann , wie auch hier im Forum schon beschrieben wurde.
Nun wird wohl ein gutachter eingeschaltet , ich werde weiter berichten
wenn es Leidensgenossen gibt bitte melden , zwecks evt Erfahrungsaustausch.
Ciao
Parri996
Beste Antwort im Thema
Sorry !!
Zu schnell gelesen !!
So wie ich die Sache aussieht verdienen hier erstmal der Gutachter und der Anwalt. Die 6 Monate sind eben die Grenze der Beweislastumkehr. Und ganz wichtig: Du musst wie ich das mit der Sachmängelhaftung verstanden habe beweisen, dass der Schaden schon zum Zeitpunkt des Kaufes bestand !!! Und nicht wie Du schreibst, in den ersten 6 Monaten nach Kauf entstanden ist !!! Und hier sehe ich das Problem. Hier nochmal genau nachfragen oder googeln. Wenn Du keine Rechtschutzversicherung hast, die hier vor Beschreiten des juristischen Weges die Zusage der Prozesskostenübernahme gibt, könnte es sein, dass Du noch ordentlich Geld nachwirfst. Und dann dennoch auf den Reparaturkosten sitzen bleibst.
Hier gilt genau abzuwägen. So ein Verfahren kann sich sehr lange ziehen. Und wie schon gesagt, die sicheren Gewinner sind die Gutachter und Anwälte.
sid2006
37 Antworten
Ich dachte bisher ich kenne mich in dem Garantie-Chaos aus, aber jetzt ist mir manches unklar.
Ich habe einen Werkswagen bei einem MB-Vertragshändler gekauft. Das Fahrzeug hatte noch ein Jahr Werksgrantie. Für die der Werksgarantie folgenden zwei Jahre habe ich besagtes DIN A5 Heft ausgehändigt bekommen. Auf dem Heft ist zu lesen:
GARANTIE-PASS Ihre Dokumente zum ServiceVertrag Garantie.
Bei den Garantiebedingungen steht: MB05 ServiceVertrag Garantie Mercedes-Benz PKW.
Garantiegeber ist die CG Car-Garantie.
Was habe ich da nun ?
sid2006
Bei mir das gleiche, habe nach einer AU + TÜV den Service Garantie
Vertrag abgeschlossen und dort ist auch als Versicherungsgeber die
CG Car-Garantie genannt. Da ich in Untertürkeim direkt neben dem
Werk in der NL den Vertrag abgeschlossen habe, gehe ich einfach mal
davon aus das alles mir rechten Dingen zu gegangen ist 😉!
Gruß
Black
Hinter dem ServiceVertrag Garantie Mercedes-Benz
steckt leider immer die CarGarantie.
Die Liste der Ausschlüsse ist entsprechend lang.
Dieses Unternehmen ist superschlau.
Leider gibt es beim ServiceVertrag Garantie Mercedes-Benz
keine Alternative.
Das wäre mal einen eigenen Thread wert:
----Meine Erfahrungen mit dem ServiceVertrag Garantie Mercedes-Benz------
Hm,
also als ich die ServiceVertrag Garantie Mercedes-Benz
abgeschlossen habe ist mir auch als Garantiegeber der
die CG CarGarantie aufgefallen, von der ich bis jetzt
nur negatives gehört habe! Der MB-Meister meinte jedoch
die würden von den Leistungen sogar besser sein als die
MB Europagarantie!
... obs stimmt ...
Gruß
Black
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Aber es gibt offensichtlich Unterschiede je nach dem die CarGarantie direkt abgeschlossen wird oder über MB ServiceGarantie (Staffelung ab 100.000km, MB bis 120Tkm->80% Material und CarGarantie nur 60%).
Allein deshalb halte ich die Praxis des sparens seitens Vertragshändler für äußerst fragwürdig.
Gruß,
Frank
Hallo,
also wenn ich mir die Garantiebedingungen so durchlese gilt zumindestens hier
bei der CG auch die 120tkm / 80% Regelung!
ServiceVertrag Garantie
Gruß
Black
Ja und?
20% Eigenanteil ist ja auch was anderes als 60% eigenanteil...
Wollte nur das Thema wieder nach vorne bringen.
Gibt es irgend etwas neues?
Noch zur Info:
Bei Car Garantie ist der Eigenanteil generell bei 60% wenn man die 100kkm überschritten hat. (Ist von Car Garantie)
Für neu abgeschlossene Gebrauchtwagengarantie von Car Garantie gibt es noch den Hinweis auf die Restrisikoversicherung auf Seiten des Händlers, welche dann die gesetzliche Gewährleistung innerhalb der ersten sechs Monate für den Händler übernimmt.
Beim Garantie Paket ist mir nichts von einer Restrisikoversicherung bekannt, Gewährleistung wird also direkt mit dem Händler abgesprochen (bitte um Korrektur wenn falsch). Garantie Paket ist vom Gerling Konzern. Hier ist die Staffelung wie bisher bekannt: bis 100kkm 100%, bis 120kkm 80%, bis 140kkm 60% über 140kkm 40% bis max 200kkm. (Hier geben die Prozentangeben den übernommen Anteil von MB an, im Gegensatz zur der obigen)
Beste Grüße
Cheek!