E 10 und Standheizungen ??

Audi A6 C6/4F

Hallo Gemeinde,

Das mein 3,2 fsi diesen Kraftstoff verträgt habe ich schon rausbekommen.
Aber vertägt die Standheizung das auch??

Gruß Michael

22 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von zuffi67


In der DAT - liste für nicht geeignete fahrzeuge sind nur A4 mit Standheizungen aufgeführt !!!
Waren im A4 andere Standheizungen verbaut ???

für den A6 mit standheizung gilt das auch....😉

Zitat:

In der DAT - liste für nicht geeignete fahrzeuge sind nur A4 mit Standheizungen aufgeführt !!!

Waren im A4 andere Standheizungen verbaut ???

Hallo,

ja der alte A4 (B6/B7) hat eine Eberspächer/Artic Standheizung verbaut!
Beim aktuellen weis ich es nicht...

Grüße

Zitat:

Original geschrieben von derSentinel



Zitat:

Original geschrieben von kbankett


Ja, schon klar, dass Audi nicht allwissend ist und der wirkliche Hersteller sein System am besten kennen sollte.
Bei der Tiptronic z.B. gibt Audi ja auch immer noch die Aussage raus, dass ein Ölwechsel nie nötig sei. Laut Hersteller ist das ja auch falsch und es zeigt sich ja, dass ZF damit auch nicht unrecht zu haben scheint.
Da Webasto auf deren Webseite aber auch schreibt, dass E10 kein Problem ist, gehe ich doch mal stark davon aus, dass es in diesem Fall wohl auch wirklich so sein wird 😉

Hab eine Laufleistung vom 159 000 km und überlge auch mal zu ZF zu fahren wenn Audi das schon nicht macht.

Sag ja...eher Webasto weiß das ganz genau als Audi selber.

nur so btw... ich war bei ZF am Freitag und es ist alles in ordnung nach der 40minütigen probefahrt, nur hat der spezialist gesagt, das ZF ein getriebeölwechsel empfielt, da das getriebeöl aus verschiedenen aditiven zusammengestellt wird, verbrennen, verdampfen, verschwinden diese mit der zeit und das getriebe hat nicht mehr die nützlichen aditive drinnen und so beginnt dann der verschleiß, er hat mir das getriebe sicher 3 stunden erklärt und durch die werkstatt geführt, sehr interessant. und das wichtigste was er sagte, EIN GETRIEBEÖLWECHSEL + SPÜLUNG zwischen 80000-120000km machen weil da das getriebe noch in schuss ist und ein ölwechsel zu machen wenn das getriebe im eimer ist, oder die Wandlerkupplung nicht mehr richtig schließt, ist dann sinnlos, denn da bringt sich nichts mehr.

wollts nur mal erwähnen 😁 weil es hier angedeutet wurde...😁

mfg

Habe dazu gerade bei der Audi-HL angerufen und gesagt, dass der Wagen auf der Audi-Seite nicht aufgeführt ist und demnach für E10 ja grundsätzlich freigegeben ist.
Auf die Frage nach der Standheizung meinte der freundliche Mitarbeiter dass nur Webasto und Eberspächer verbaut werden.
Er sagte, wenn ich ganz sicher gehen will, könnte ich ja da noch auch noch mal anfragen.

Webasto schreibt aber z.B. auf seiner Seite, dass die Standheizungen in der Erstausrüstung gemeinsam mit den Herstellern entwickelt werden und auch nur diese Aussagen über die Verträglichkeit treffen können.

Da kann jetzt jeder denken, was er will...

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Zitat:

Original geschrieben von kbankett



Zitat:

Original geschrieben von derSentinel


Hey Kai, da solltest Du Dich nicht drauf verlassen !
Da Webasto auf deren Webseite aber auch schreibt, dass E10 kein Problem ist, gehe ich doch mal stark davon aus, dass es in diesem Fall wohl auch wirklich so sein wird 😉

Was Du hier schreibst ist absolut falsch! Die Freigabe gilt lediglich für die weiter unten aufgeführte Geräte.

Zitat:

"gilt für alle benzinbetriebenen Heizgeräte der Produktfamilien Thermo Top Z/E/C/P, die ab ca. 1997 eingeführt wurden, sowie für Thermo Top Evo."

Im A6 4F ist eine Thermo Top V verbaut, also Finger weg von E10. Spätestens im 2. Winter ist die Düse der Standheizung verklebt. Wenn man Glück hat , kann man sie noch reinigen, ansonsten muss der Brenner ausgetauscht werden. Generell würde ich auch kein E10 tanken, da es keine Langzeit Erfahrung beim Audi gibt. Die 10Euro Mehrkosten im Monat sind sehr gut angelegt.
Gruss

Also, wenn Zitieren dann richtig. Wir sind hier ja nicht bei Guttenbergs😁.

Ich habe das geschrieben, was bei Erstausrüstung stand.
Webasto schreibt folgendes:

"Standheizungen für die Nachrüstung: Webasto Standheizung für das Nachrüstgeschäft werden nach den aktuellsten Anforderungen des Marktes entwickelt, um eine Einbindung in eine möglichst große Anzahl von Fahrzeugen zu ermöglichen. Daher können wir die E10 Verträglichkeit für unsere Komponenten sowie das Heizgerät bestätigen. Diese Verträglichkeit gilt für alle benzinbetriebenen Heizgeräte der Produktfamilien Thermo Top Z/E/C/P, die ab ca. 1997 eingeführt wurden, sowie für Thermo Top Evo.

Standheizungen in der Erstausstattung: Hier liefern wir unsere Standheizungen an die jeweiligen Hersteller, gemäß den aktuellsten Anforderungen der Automobilindustrie. Diese Standheizungen in der Erstausrüstung (ab Werk) und die Einbindung in das jeweilige Fahrzeug werden gemeinsam mit den Herstellern entwickelt, wobei der Hersteller entscheidet, welche Komponenten verwendet werden, Daher kann auch nur der jeweilige Hersteller Aussagen über die E10-Verträglichkeit treffen."

Ich habe mir die Standheizung damals mitbestellt und nicht nachgerüstet. Deshalb ist zu subsumieren, dass für mein Auto der zweite Absatz gilt.

Ob ich überhaupt E10 tanken werde, bin ich mir noch nicht sicher.

Also mein Zitat bezieht sich auf die Aussage von kbankett:
Zitat:
Da Webasto auf deren Webseite aber auch schreibt, dass E10 kein Problem ist, gehe ich doch mal stark davon aus, dass es in diesem Fall wohl auch wirklich so sein wird.

Also ich kann nirgendswo aus der Stellungsnahme entnehmen, dass Webasto mit E10 kein Problem in der Erstausrüstung sieht.

Außerdem wird die Produktfamilien Thermo Top Z/E/C/P und Thermo Top Evo auch als Erstausrüstergeräte verbaut.

Egal!

Ich wollte damit sagen, dass sowohl Audi wie auch Webasto keine Freigabe im Bezug auf Standheizung und E10 ausgesprochen haben. Falls hier was von Freigaben steht, dann heißt immer "grundsätzlich" ja. Rein rechtlich gesehen ist das keine Freigabe!

Zitat:

Ich wollte damit sagen, dass sowohl Audi wie auch Webasto keine Freigabe im Bezug auf Standheizung und E10 ausgesprochen haben. Falls hier was von Freigaben steht, dann heißt immer "grundsätzlich" ja. Rein rechtlich gesehen ist das keine Freigabe!

Sehe ich auch so.

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