durchhängende Laderaumabdeckung
Hallo Leute,
ich habe eine einseitig durchhängende Laderaumabdeckung bei einem C 200 T CDI Vor-Mopf. Auf der linken Seite ist das Rollo schön straff aber auf der rechten hängt es so an die 5 cm durch. Nicht wild aber auch nicht wirklich premiummäßig.
Meine Frage: Kann man das selbst beheben? Meine Werkstatt meinte, dass wäre ein häufiges Problem, bei dem man wohl nicht viel machen kann.
Danke und Grüße
Christian
14 Antworten
vielleicht beruhigt es dich, wenn ich dir berichte, daß ich auch schon das dritte dieser rollos mit mir umherfahre. die dinger wurden bei mir stets im rahmen der garantie (nun anschlußgarantie) getauscht. kostenpunkt für ein neues teil wären jeweils um die 400 euro gewesen. recht stattlich, wie ich meine! irgendwer hier im forum hat aber bereits schon darüber berichtet, wie man die dinger selber wieder in ordnung bringen kann - ich persönlich habe dies aber verdrängt, konnte im rahmen der garantie ja entspannt immer zu einem neuteil greifen. ach ja, rollo nummer vier ist bei mir auch schon in "sichtweite"...
ub
Hi,
wird dir nicht wirklich helfen, aber zur Info:
Hatte mal beim 202 das Problem, das das Rollo nicht mehr
aufgerollt wurde. Habe das Ding zerlegt, es war innen die Drehfeder des Aufrollmechanismus gebrochen.
Laut MB keine Reparatur möglich, kein Ersatzteil lieferbar.
Mußte mir vom Gebrauchtteilecenter ein komplettes Teil
bestellen. War zerkratzt und immer noch sauteuer, aber halt
billiger wie Original.
Fürchte daher, dass nix zu machen ist.
@ ub999:
greift da auch die gebrauchtwagengarantie von mb? weisst du das?
danke, emmac
Zitat:
Original geschrieben von emmac
@ ub999:
greift da auch die gebrauchtwagengarantie von mb? weisst du das?danke, emmac
ich habe leider keine ahnung! meinen 220er habe ich seinerzeit (12/2003) neu gekauft, nach zwei jahren habe ich mich dann für die 24-monatige anschlußgarantie (347 euro) entschieden. od die garantiebedingungen hier die selben sind wie bei der normalen gw-garantie, ist mir nicht geläufig. bei mir wurde das rollo jedoch in jedem der fälle anstandslos getauscht...
ub
Zitat:
Original geschrieben von emmac
@ ub999:
greift da auch die gebrauchtwagengarantie von mb? weisst du das?danke, emmac
Du meinst bei deinem älteren Baujahr doch sicherlich die "gesetzliche (auf 1 Jahr reduzierbare) Gewährleistung" bei Gebrauchtfahrzeugen und nicht die Hersteller-Garantie, oder?
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
Du meinst bei deinem älteren Baujahr doch sicherlich die "gesetzliche (auf 1 Jahr reduzierbare) Gewährleistung" bei Gebrauchtfahrzeugen und nicht die Hersteller-Garantie, oder?
nein, natürlich
nichtdie herstellergarantie, sondern die gebrauchtwagengarantie (1 jahr), die man bei mercedes bekommt wenn man einen gebrauchten kauft. wird zwar über dritte abgesichert, aber dir als kunden als mercedes gebrauchtwagengarantie verkauft. ich habe das fahrzeug bei der hauptniederlassung in stuttgart gekauft, habe noch garantie bis november. habe ja auch explizit gebrauchtwagengarantie geschrieben, und nicht gesetzliche garantie 😉
gesetzliche gewährleitung ist wieder was anderes, hab ich mich vom adac belehren lassen ... frag mich aber nicht nach dem unterschied, kenn mich da net aus ...
Servus emmac,
OK, Fahrzeug direkt in einer DC-NL gekauft, alles klar.
Leistungsumfang also identisch mit der "Europa Garantie", oder?
Zitat:
Original geschrieben von emmac
frag mich aber nicht nach dem unterschied, kenn mich da net aus ...
Keine Sorge, werde ich nicht. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
Keine Sorge, werde ich nicht. 😁
gerry kennt sich diesbezüglich selbst bestens aus...
Einfache Erklärung:
• "Gewährleistung" ist eine gesetzlich vorgeschriebene (und nicht verzichtbare) Leistung des gewerblichen Verkäufers nach EU-Konsumentenschutzrecht. Bei neuen Produkten 2 Jahre, wobei sich nach 6 Monaten die Beweislast umkehrt: Bis dahin muss der Verkäufer beweisen, dass der Defekt bei der Übergabe noch nicht da war (in der Praxis unmöglich). Ab dann muss (eigentlich) der Käufer beweisen, dass der Defekt bei der Übergabe schon da war (ebenfalls so gut wie unmöglich - aber normalerweise wird der Beweis nicht verlangt, so es sich nicht um Verschleißteile handelt).
Bei einem gebrauchten Produkt kann der Verkäufer die Gewährleistung auf 1 Jahr reduzieren (was in der Regel auch geschieht - muss jedoch im Kaufvertrag stehen).
• "Garantie" ist eine freiwillige Leistung des Verkäufers, die völlig frei verhandelbar ist - ein privater Vertrag. Sie kann entweder als "Zugabe" mitgegeben oder auch verkauft werden. Ist eigentlich sowas wie eine "VK-Versicherung für die Technik".
Wenn es "Garantie" heißt, gelten die Bestimmungen des Vertrags. Die Garantie ersetzt aber nicht eine gesetzliche Gewährleistung, falls die im gleichen Zeitraum noch greift - da kann der Händler nicht aus, auch wenn seine freiwillige Garantie das betreffende Teil nicht abdeckt.
Fast schon unheimlich, wenn sich Alpenbewohner derart gut im BGB auskennen. 🙂
Oder habt ihr unser Recht einfach ins ABGB übernommen? 😛
Zitat:
Original geschrieben von Gerry71
Fast schon unheimlich, wenn sich Alpenbewohner derart gut im BGB auskennen. 🙂
Oder habt ihr unser Recht einfach ins ABGB übernommen? 😛
Das Prinzip der Gewährleistung ist in der ganzen EU das gleiche.
Und bei Privatverträgen gibt es meines Wissens keine grundsätzlichen Unterschiede zwischen deutschem und österreichischem Recht. Keine Ahnung, wer da von wem abgeschrieben hat, bzw. ob es nicht einfach auf die gemeinsamen Wurzeln im "Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation" zurückgeht.
Schließlich haben "unsere" (aus der Schweiz geborgten) Habsburger euch ja einige hundert Jahre lang beherrscht. 😁
Unser ABGB stammt ursprünglich aus 1811 (wenige Jahre nach der Auflösung des HRRDN im Jahre 1805) - obwohl seither hier und dort wohl was geändert wurde. 😁
Zitat:
Gerry71: Leistungsumfang also identisch mit der "Europa Garantie", oder?
keine ahnung 😕
weisst du nun ob das dadurch abgedeckt ist (jetzt wo du weisst um welche garantie es geht)? hab das problem nämlich auch ...
danke
@ emmac:
Dir wurde doch die Garantieurkunde inkl. Bedingungen ausgehändigt. Schau einfach mal nach.
Ich kann die Europa-Garantie-Bedingungen leider momentan nicht einsehen (frühestens heute am späten Abend).
Zitat:
Original geschrieben von paquito
Unser ABGB stammt ursprünglich aus 1811 (wenige Jahre nach der Auflösung des HRRDN im Jahre 1805) - obwohl seither hier und dort wohl was geändert wurde. 😁
OK, dann haben wohl wir abgeschrieben (1896 / in Kraft getreten am 01.01.1900). 😁
Garantie hin oder her, die Frage wer repariert eine gebrochene Feder (Wert 5€) um die Funktion wieder herzustellen sollte hier beantwortet werden.
Welcher Zulieferer baut die Kofferraumabdeckung.
Gibt es dort einen Reparaturservice oder einen findigen Mitarbeiter der nach Feierabend.....
Bei mir wird das Gitternetz nicht mehr eingezogen/aufgerollt.