Durchfahrt verboten
Hallo zusammen,
wir hatten heute Mittag am Stammtisch einer Wandergaststätte folgen ungeklärte Diskussion:
Eine Straße von A nach B ist wegen Krötenwanderung von abends 18:00 Uhr bis morgens 6:00 Uhr mit dem Schild Durchfahrt verboten (mit Zeitangabe) gesperrt. Nun gibt es aber etwa in der Mitte einen Wanderparkplatz. Wie komme ich nach Hause, wenn ich um 18:30 Uhr an mein Auto zurückkomme. Darf ich nach Hause fahren?
Es geht rein um die rechtliche Situation, dass ich es riskieren würde und nach Hause fahren steht außer Frage.
Beste Antwort im Thema
Wie blöd muss man sich denn anstellen, um den Sinn dieses Schildes zu ignorieren?
Die Tiere sind derzeit nachts auf Wanderschaft zu ihren Laichgewässern. Wer sich tagsüber auf den Weg zu diesem Parkplatz macht, kann doch wohl darauf Rücksicht nehmen und mit seiner Karre vor Einbruch der Dunkelheit wieder den Parkplatz verlassen.
Für jemanden, der sich nicht dazu in der Lage sieht, Rücksicht zu nehmen, kann man sich nur noch schämen...
42 Antworten
Wie blöd muss man sich denn anstellen, um den Sinn dieses Schildes zu ignorieren?
Die Tiere sind derzeit nachts auf Wanderschaft zu ihren Laichgewässern. Wer sich tagsüber auf den Weg zu diesem Parkplatz macht, kann doch wohl darauf Rücksicht nehmen und mit seiner Karre vor Einbruch der Dunkelheit wieder den Parkplatz verlassen.
Für jemanden, der sich nicht dazu in der Lage sieht, Rücksicht zu nehmen, kann man sich nur noch schämen...
Hallo,
vielen Dank für Eure Antworten. Habe herzlich gelacht.
Zurück zum Ernst der Sache:
Ich habe jetzt einfach mal bei der zuständigen Polizeiinspektion angerufen.
Ich darf nicht fahren, ich muss meine Zeit so einrichten, dass ich um 18:00 Uhr die Straße passiert habe.
Zitat:
Original geschrieben von Rocket2
Für jemanden, der sich nicht dazu in der Lage sieht, Rücksicht zu nehmen, kann man sich nur noch schämen...
Solange man sich mit einer kleinen Bussgeldspende vom Vorwurf des Massenmordes freikaufen kann, ist doch alles in Ordnung.
Zitat:
Original geschrieben von gpswanderer
Ich habe jetzt einfach mal bei der zuständigen Polizeiinspektion angerufen.Ich darf nicht fahren, ich muss meine Zeit so einrichten, dass ich um 18:00 Uhr die Straße passiert habe.
Na? Wer hats gesagt?
Zitat:
Original geschrieben von zille1976
Dann muss man seine Spaziergänge halt so timen, dass sie rechtzeitig zu Ende sind.
Tadaaaa. Ich habs doch immer gesagt. Der Zille ist der Schlauste hier bei MT. Lalala... 😁😁😁😁
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Ich denke mal, dass die Schilder nicht erst ab 18.00 Uhr aufgestellt werden, also kann man sie beim Reinfahren sehen. Demnach pech gehabt.
Zitat:
Original geschrieben von twindance
DURCHFAHRT verboten - Du bist ja nicht Durchgefahren, sondern bist nur eine Teilstrecke unterwegs gewesen.
Es handelt sich wohlmöglich um Zeichen 250 StVO und hier steht nichts von Durchfahrt sondern
Verbot für Kraftfahrzeuge aller Art.
http://t2.ftcdn.net/.../...777723_csBCJanoMb3k4lBrvnWtpQ3a52a3MQeo.jpg
Dieses Schild gibt es in der StVO nicht da der Rechtsgrundsatz keine Strafe ohne Gesetz gilt kann man hier ohne Probleme die öffendliche Straße fahren, wenn jeman seinen Privatbesitz damit absichert wäre das im BGB zu finden nicht aber in der StVO
http://www.ace-technik.de/dokumente/artikel/FotoGross/692.gif
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Es handelt sich wohlmöglich um Zeichen 250 StVO und hier steht nichts von Durchfahrt sondernVerbot für Kraftfahrzeuge aller Art.
http://t2.ftcdn.net/.../...777723_csBCJanoMb3k4lBrvnWtpQ3a52a3MQeo.jpg
Falsch. So ist es richtig: [...]"für
fahrzeuge aller Art." Das schließt z.B. Fahrräder mit ein.
Ciao!
Wie, das kostet nur 10 Euro ? ! 🙂
O.K., das ist mir der Spaß Wert: ich nehme die Dampfwalze 😁
(natürlich die mit der heizbaren Walze, schließlich mag ich Froschschenkel eher gross)
Gruß SRAM
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Falsch. So ist es richtig: [...]"fürZitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Es handelt sich wohlmöglich um Zeichen 250 StVO und hier steht nichts von Durchfahrt sondernVerbot für Kraftfahrzeuge aller Art.
http://t2.ftcdn.net/.../...777723_csBCJanoMb3k4lBrvnWtpQ3a52a3MQeo.jpg
Kraftfahrzeuge aller Art." Das schließt z.B. Fahrräder mit ein.Ciao!
Stimmt du hast natürlich recht.
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Falsch. So ist es richtig: [...]"fürKraftfahrzeuge aller Art." Das schließt z.B. Fahrräder mit ein.
Allerdings dürfen Fahr- und auch Krafträder geschoben werden.
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Hallo Pepperduster, im BGB werden keine "privaten Verkehrsschilder" und die Nichtbeachtung dieser "Verbote" angesprochen. Meines Wissens ist es auch verboten, Schilder aufzustellen, die amtlichen Verkehrszeichen zum Verwechseln ähnlich sehen. Wirst Du sicher googeln können.Zitat:
Dieses Schild gibt es in der StVO nicht da der Rechtsgrundsatz keine Strafe ohne Gesetz gilt kann man hier ohne Probleme die öffendliche Straße fahren, wenn jeman seinen Privatbesitz damit absichert wäre das im BGB zu finden nicht aber in der StVO
http://www.ace-technik.de/dokumente/artikel/FotoGross/692.gif
Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Allerdings dürfen Fahr- und auch Krafträder geschoben werden.
Autos auch.
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Autos auch.Zitat:
Original geschrieben von bits1011
Allerdings dürfen Fahr- und auch Krafträder geschoben werden.
Nö.
Geschobene Autos fahren nicht, genauso wenig wie geschobene Fahrräder. Beim Auto muß der "Schieber" neben dem Auto sein (es wird durch den Griff durchs Seitenfenster gelenkt) und es darf keiner hinterm Lenkrad sitzen, so wird bzw. werden die Schieber zu Fußgängern. Ist aber zugegeben sehr spitzfindig...
Ciao!
Zitat:
Original geschrieben von Gnubbel
Geschobene Autos fahren nicht, genauso wenig wie geschobene Fahrräder.
Wie sich das Fahrzeug fortbewegt, spielt doch gar keine Rolle, da das Zeiche 250 "Verbot für Fahrzeuge aller Art" anordnet. Handfahrzeuge, Tiere sowie geschobene Fahr- und Krafträder sind in der Erläuterung ausdrücklich ausgenommen.