Durch Gewährleistung gedeckte Reparatur durchführen lassen
Hallo,
wie genau läuft eine durch Gewährleistung gedeckte Reparatur ab, wenn man das Auto bei einem weit entfernten Händler gekauft hat und es bei einer nahegelegenen Werkstatt reparieren möchte? Genügt es, dass ich in der Werkstatt den Mangel beheben lasse oder muss ich den Händler erst von dem Mangel in Kenntnis setzen?
57 Antworten
Und steht da auch drin, was wann ein Sachmangel oder nicht doch Verschleiß ist?
Warum gibt es jährlich soviel Streit darüber, wenn es doch so einfach ist?
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 9. Mai 2022 um 12:06:13 Uhr:
Man man Mann, man kann doch ganz einfach das Sachmangel-Recht im BGB nachlesen, da steht doch drin wie das geht.
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 09. Mai 2022 um 12:6:13 Uhr:
Man man Mann, man kann doch ganz einfach das Sachmangel-Recht im BGB nachlesen, da steht doch drin wie das geht.
Ziemlich wertlose Antwort....
Ist es nicht, da steht sogar drin dass man die Wegekosten geltend machen kann. Da wird es für den Gewährleister interessant, es doch woanders machen zu lassen.
Wenn man nicht lesen und verstehen kann dann ist das tatsächlich eine wertlose Antwort. Für alle die das allerdings beherrschen ist das eine sehr wertvolle Antwort die mir vor einigen Jahren durchaus geholfen hatte als ich ein Sachmangelproblem hatte.
Und auch da ging es nach um das Thema wer muss was wie machen und zahlen.
Wie hab ich das bloß alleine ohne Anwalt hinbekommen🙂🙂?
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Die Frage des TE war für mich zwar auch etwas weltfremd, aber zumindest würdig ernstgemeint beantwortet zu werden.
Die Antwort kommt so weil die Fragen ewig neu kommen. Und das BGB diese Frage eben am effektivsten beantwortet.
Brennt die MKL liest man auch gleich besser den FS.
Ja das Leben könnte so einfach sein🙂
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 9. Mai 2022 um 17:17:13 Uhr:
... Und das BGB diese Frage eben am effektivsten beantwortet...
Das BGB regelt aber nicht das Thema Verschleiß. Und genau das sind 90% der Streitfälle, natürlich abhängig vom Alter des Fahrzeuges. Da hilft das BGB null weiter.
Und selbst wenn man im Recht ist oder sich im Recht glaubt, muss der Verkäufer erstmal gar nichts machen sondern kann auf stur stellen. Dann kannste gleich zum Anwalt rennen und mit Gericht drohen.
Bei einem Jahreswages hat man diese Probleme wohl eher weniger, da dürfte ziemlich viel über die Sachmängelhaftung abgedeckt sein.
Wenn das Thema so einfach ist, wären dies nicht die häufigsten Streitpunkte zwischen Käufer und Verkäufer im ersten Jahr.
Ausgangsthema hier ist aber, wenn die Rep. durch die Gewährleistung gedeckt ist.
Wie will der Käufer das beurteilen? Selbst wenn er Fachman ist, hat der nächste Wort erstmal der Verkäufer.
Kann nur in der Frage des TE nix bzgl Verschleiß ja oder nein lesen .
Sondern nur wie das Sachmangel Recht Anwendung findet!
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 9. Mai 2022 um 17:17:13 Uhr:
Die Antwort kommt so weil die Fragen ewig neu kommen. Und das BGB diese Frage eben am effektivsten beantwortet.
Die Frage des TE war:
Zitat:
@schaumkrone schrieb am 7. Mai 2022 um 13:54:00 Uhr:
Genügt es, dass ich in der Werkstatt den Mangel beheben lasse oder muss ich den Händler erst von dem Mangel in Kenntnis setzen?
Dazu gibt das BGB zwar eine Antwort, welche aber nicht unbedingt von jedem verstanden wird.
Die Antwort auf die Frage des TE könnte lauten: Weder noch.
Nur hilft solch eine Antwort dem TE nicht weiter.
Zitat:
@Holger-TDI schrieb am 9. Mai 2022 um 18:10:16 Uhr:
Wie will der Käufer das beurteilen? Selbst wenn er Fachman ist, hat der nächste Wort erstmal der Verkäufer.
Das war aber nicht die Frage und würde sich auch jeweils im Fall klären.
Werd porös, natürlich klärt das BGB das, man muss es nur lesen.
Immer ist erst der VK zu infomieren und ihm die Beseitigung des Mangels gegenüber zu verlangen.
Wenn wir jetzt drüber reden ob es ein Mangel oder doch Verschleiß ist können wir hier alle nix zu sagen da wir das Problem ja nicht mal kennen.
Die Frage allein wie er vorgehen muss und nicht mehr.
Under verdammte Hacke, genau sowas klärt das BGB aber sowas von.
Was man nachher mit dem VK abspricht/absprechen kann steht doch wieder auf einem ganz anderen Blatt.
Man fragt nach einem Rechtsthema und dann wird man angeschissen wenn man auf das jeweilige BGB Gesetzt verweist. Fass es nicht.🙁
Niemand wird hier "angeschissen", weil er/sie aufs BGB verweist.
Zum einen ist nicht jedem klar, in welchem Gesetz man zu einer konkreten Fragestellung suchen muss. Und zum anderen ist nicht für jeden verständlich, was genau das Gesetz (sofern man es denn findet) ausdrückt.
Da ist es manchmal einfacher dem Fragesteller eine sinngemäße "Übersetzung" der betreffenden Rechtslage zu schreiben. Und einfach nur stumpf die §§ zu benennen ist auch manchmal nicht sehr zielführend. Es hilft dem Fragesteller oftmals nicht, wenn dann die nächsten Fragen kommen, weil die §§ nicht verstanden werden... dann lieber gleich allgemeinverständlich schreiben.
Ich kenne genügend Leute, für die das BGB ein Buch mit 7 Siegeln ist und andererseits auch Andere, die dir das BGB (und nicht nur dieses) rauf und runter rezitieren.
Dann hätte er nachfragen ,können welches Gesetz das genauer regelt, das es im BGB zu finden ist hatte ich genannt.
Und wer gurgeln kann kann auch das betreffende Gesetz verstehen
Und ich muss sagen, genau dieser § ist einer der am einfachsten zu verstehenden §en.
Erst lesen und dann fragen wie es gemeint wird ist ja auch eine Möglichkeit.
Ich mach es so, ihr anders, nennt sich dann Hilfe zur Selbsthilfe.