Durch Gewährleistung gedeckte Reparatur durchführen lassen
Hallo,
wie genau läuft eine durch Gewährleistung gedeckte Reparatur ab, wenn man das Auto bei einem weit entfernten Händler gekauft hat und es bei einer nahegelegenen Werkstatt reparieren möchte? Genügt es, dass ich in der Werkstatt den Mangel beheben lasse oder muss ich den Händler erst von dem Mangel in Kenntnis setzen?
57 Antworten
Schöne Tabelle... manche Dinge sind mal als Verschleiss betrachet worden und manchmal als Sachmangel. Sehr schön "eindeutig" das Ganze.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 12. Mai 2022 um 13:00:48 Uhr:
Schöne Tabelle... manche Dinge sind mal als Verschleiss betrachet worden und manchmal als Sachmangel. Sehr schön "eindeutig" das Ganze.
So ist das halt, wenn Lebenssachverhalte juristisch beurteilt werden müssen.
Je nachdem wer da sitzt, kommen schonmal unterschiedliche Maßstäbe heraus. Für den einen sind alle Autos über 2 Jahren alte Gurken, der andere ist eben der Meinung, dass 10 Jahre quasi eingefahren bedeutet. Der 28 jahre alte Richter frisch aus dem Refererendariat, der sich gerade selber nen 8 Jahre alten gebrauchten vom Händler gekauft hat, hat da vielleicht einen anderen Horizont als der Ü50 Kollege, der nur noch Neuwagen kauft.
Solange Menschen Gesetze auf Lebenssachverhalte anwenden, wird es auch immer zu unterschiedlichen Wertungen kommen.
Ja so ist das, manchmal gut so und manchmal könnte man sich die Haare raufen.
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Und deswegen beantwortet das BGB die Frage des TE vollumfänglich.... oder doch nicht?
Also, wenn sich schon nicht die Richter absolut einig sind... sollen die doch mal ins BGB schauen; dann wären keine Rechtsstreitigkeiten zum Thema Gewährleistung und Reparaturen mehr nötig... ist ja alles geklärt im BGB.
Zitat:
@WeissNicht schrieb am 12. Mai 2022 um 14:21:31 Uhr:
Und deswegen beantwortet das BGB die Frage des TE vollumfänglich.... oder doch nicht?Also, wenn sich schon nicht die Richter absolut einig sind... sollen die doch mal ins BGB schauen; dann wären keine Rechtsstreitigkeiten zum Thema Gewährleistung und Reparaturen mehr nötig... ist ja alles geklärt im BGB.
Ja, diese Richter heutzutage, ich glaub, die haben's echt nicht drauf... 😁🙄😎
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 12. Mai 2022 um 14:31:26 Uhr:
Doch, die Eingangs-Frage wird voll umfänglich im BGB beantwortet.
Und wie lautet die BGB-Antwort auf die Frage:
Zitat:
@schaumkrone schrieb am 7. Mai 2022 um 13:54:00 Uhr:
Genügt es, dass ich in der Werkstatt den Mangel beheben lasse oder muss ich den Händler erst von dem Mangel in Kenntnis setzen?
Das BGB sagt dazu: Weder noch.
Einfach machen lassen -> Nein
Händler Informieren -> Nein, reicht nicht
Also sagt das BGB: So wie vorgeschlagen geht es nicht.
(Nur ist das aber auch nur die halbe Wahrheit; der TE hat ja nicht gefragt, wie es richtig geht)
Doch ganz klar. Die Frage war ob er sich zunächst an den VK wenden muss oder direkt irgendwo hingehen kann wo er möchte ohne mit dem VK abzustimmen.
Das ist ganz klar geregelt was er da zu tun hat.
Warum versteht ihr das bloß nicht?????
Zitat:
@KapitaenLueck schrieb am 12. Mai 2022 um 16:58:40 Uhr:
Das ist ganz klar geregelt was er da zu tun hat.Warum versteht ihr das bloß nicht?????
Natürlich ist es da klar geregelt.
Bereits bei einfachen Texten steigen aber schon viele Menschen mangels Lesekompetenz aus.
Schauen wir doch ins Gesetz. Recht einfach zu finden ist § 437 BGB.
Dort stehen die Rechte des Käufers bei Mängeln. Welches Recht davon vorrangig ist, ist da aber nicht zu lesen. Dafür muss man erstmal wieder in die einzelnen Vorschriften reinschauen.
Bei der Minderung in § 441 BGB steht dann "statt zurückzutreten"... da muss man erstmal schalten, dass damit gemeint ist, dass die Rücktrittsvoraussetzungen dafür ebenso vorliegen müssen.
Was sind die Rücktrittsvoraussetzungen? Die finden sich dann eben §§ 440, 323 und 326 BGB. Das ist nun weit weg von Hochreck, aber mal so eben im Vorbeigehen kriegt das eben auch nicht jeder sauber auf die Kette.
Und Du glaubst, jemand mit null Ahnung ist geholfen, wenn Du ihm "schau ins BGB" zurufst?