DTCO 4.0 kommt! - Was kann er und was nicht.
Hallo Leute,
wie die Überschrift schon richtig erahnen lässt, würde ich hier gerne mit euch erörtern, was der neue DTCO 4.0 kann, sendet und was nicht.
Fakt ist:
- Der digitale Fahrtenschreiber 4.0 wir ab Mitte 2019 Plicht für alle Neuzulassungen.
- Kontrollbeamte werden ab 2019 die Möglichkeit haben, einige Daten aus dem digitalen Tachografen drahtlos aus vorbeifahrenden Fahrzeugen abzulesen.
- Es wird neue Fahrerkarten für die digitalen Tachographen geben.
Ganz besonders interessant ist, wie ich finde folgender Punkt:
- Der Großteil der Informationen, die über ITS-Schnittstellen übertragen werden können, werden als „persönlich“ klassifiziert. Sie dürfen nur dann aus dem Fahrzeug gesendet werden, wenn der Fahrer dies genehmigt hat.
Wer weiß, welche Kategorie von Verstößen gesendet werden?
Welche Möglichkeiten hat der Fahrer, gesendete Daten zu beeinflussen?
Anfang 2019 muss ich meine Fahrerkarte/Führerschein erneuern. Bekomme ich dann schon den neuen? Oder folgen in einem Jahr gleich doppelte Gebühren für mich, weil die sich da in Brüssel wieder was ganz tolles haben einfallen lassen...?
Beste Antwort im Thema
...wenn se diese verdammten Fahrerkarten nur endlich abschaffen würden.
Den Chip könnte man genauso gut auf den Führerschein pappen, der dann quasi als Führschein und Fahrerkarte in einem funktionieren würde - weniger Bürokratie, weniger Kosten und weniger Mißbrauchspotential.
35 Antworten
Zitat:
@rackcity schrieb am 11. Mai 2018 um 21:53:43 Uhr:
Habe bis dato aber noch keine auf den Deckel bekommen. IMMER wird das denke nicht geahndet. Es sei denn, man hat grundsätzlich IMMER 90+.
Wie gesagt, die Dauer von 30 Sekunden und nicht hoher als 99 km/h und es wird kein Ereignis hinterlegt.
Zitat:
@st328 schrieb am 11. Mai 2018 um 22:37:53 Uhr:
Es können 19 punkte abgefragt werden mit der fernausleseStell 2 bilder mit der liste rein.
Jetzt kommt der Moment, wo der Elefant das Wasser lässt.
Das sind super Informationen. Genau das wollte ich wissen!
Vielen dank an st328!
Interessant wäre dann jetzt noch, bei welcher Schulung diese Charts abfotografiert worden sind.
Ich hätte aber auch Verständnis, wenn du da nicht ins Detail gehen magst.
Wiederholungslehrgang 57b ..hab ich abfotografiert..ist also aktuell.. wenn du noch paar Information brauchst,hab noch jede menge bilder geschossen
Ähnliche Themen
Dss einzige was nicht gesendet bzw. Auslesen können,ist lenk und ruhezeiten was unter datenschutz fällt. .
Zitat:
@st328 schrieb am 12. Mai 2018 um 20:55:35 Uhr:
Wiederholungslehrgang 57b ..hab ich abfotografiert..ist also aktuell.. wenn du noch paar Information brauchst,hab noch jede menge bilder geschossen
Was mich angeht, ist mein Wissensdurst ausreichend gestillt. Wenn Dir noch was einfällt, was in diesem Topic hier noch ergänzend oder nebenbei interessant wäre, poste es einfach.
Zitat:
@st328 schrieb am 12. Mai 2018 um 20:58:56 Uhr:
Dss einzige was nicht gesendet bzw. Auslesen können,ist lenk und ruhezeiten was unter datenschutz fällt. .
Schön das nochmals so quasi unterstrichen lesen zu können. Danke nochmals.
Bitte 🙂 freut mich,dass ich helfen konnte
Zitat:
@schmonses schrieb am 12. Mai 2018 um 20:49:42 Uhr:
Zitat:
@rackcity schrieb am 11. Mai 2018 um 21:53:43 Uhr:
Habe bis dato aber noch keine auf den Deckel bekommen. IMMER wird das denke nicht geahndet. Es sei denn, man hat grundsätzlich IMMER 90+.Wie gesagt, die Dauer von 30 Sekunden und nicht hoher als 99 km/h und es wird kein Ereignis hinterlegt.
Das waren immer mehr als 30 Sekunden....
Zitat:
@rackcity schrieb am 13. Mai 2018 um 21:55:41 Uhr:
Das waren immer mehr als 30 Sekunden....
Was waren immer mehr als 30 Sekunden? Bis die Meldung im Fahrerinformationssystem erscheint?
Oder bis der Tacho das als Ereignis speichert?
Das bedeutet man hat künftig erstmal 2 Fahrerkarten, den aktuellen Typ für aktuelle LKW und wer einen ab BJ.2019 bekommt, die neue dazu beantragen?
Oder werden die neuen Fahrerkarten auch im aktuellen digitalen Tacho zu verwenden sein?
Schön dass BAG und Conti nen gemeinsamen Nenner gefunden haben. Der blöde Fahrer darf dann wieder die teure neue Karte zahlen 🙄
Die neuen Fahrer-, Unternehmens-, Kontroll- und Werkstattkarten sind rückwärtskompatibel laut Vorschrift, also nix mit 2 gültigen persönlichen Karten. 😎
Ok danke, das beantwortet meine Frage ziemlich präzise 😛
Schade, meine Karte wäre noch bis 2022 gültig gewesen...
Mir ist aber nicht bekannt, ob die Kartengültigkeit beim Tausch wie bei einer defekten Karte übernommen oder die volle Laufzeit gewährt wird.
Ich denke, das auch nicht gleich jeder ein Neufahrzeug ab Mai nächsten Jahres mit dem 4.0er erhält 😉
...wenn se diese verdammten Fahrerkarten nur endlich abschaffen würden.
Den Chip könnte man genauso gut auf den Führerschein pappen, der dann quasi als Führschein und Fahrerkarte in einem funktionieren würde - weniger Bürokratie, weniger Kosten und weniger Mißbrauchspotential.
Zitat:
@Bamako schrieb am 19. Mai 2018 um 11:23:02 Uhr:
Das bedeutet man hat künftig erstmal 2 Fahrerkarten, den aktuellen Typ für aktuelle LKW und wer einen ab BJ.2019 bekommt, die neue dazu beantragen?Oder werden die neuen Fahrerkarten auch im aktuellen digitalen Tacho zu verwenden sein?
Schön dass BAG und Conti nen gemeinsamen Nenner gefunden haben. Der blöde Fahrer darf dann wieder die teure neue Karte zahlen 🙄
Wo liegt dein Problem ? Wenn ein Chef möchte das der Fahrer ein Fahrzeug mit Diggi 4.0 fährt dann soll er gefälligst auch die dafür notwendige neue Fahrerkarte bezahlen.