DTCO 4.0 kommt! - Was kann er und was nicht.

Hallo Leute,

wie die Überschrift schon richtig erahnen lässt, würde ich hier gerne mit euch erörtern, was der neue DTCO 4.0 kann, sendet und was nicht.

Fakt ist:

  • Der digitale Fahrtenschreiber 4.0 wir ab Mitte 2019 Plicht für alle Neuzulassungen.
  • Kontrollbeamte werden ab 2019 die Möglichkeit haben, einige Daten aus dem digitalen Tachografen drahtlos aus vorbeifahrenden Fahrzeugen abzulesen.
  • Es wird neue Fahrerkarten für die digitalen Tachographen geben.

Ganz besonders interessant ist, wie ich finde folgender Punkt:

  • Der Großteil der Informationen, die über ITS-Schnittstellen übertragen werden können, werden als „persönlich“ klassifiziert. Sie dürfen nur dann aus dem Fahrzeug gesendet werden, wenn der Fahrer dies genehmigt hat.

Wer weiß, welche Kategorie von Verstößen gesendet werden?

Welche Möglichkeiten hat der Fahrer, gesendete Daten zu beeinflussen?

Anfang 2019 muss ich meine Fahrerkarte/Führerschein erneuern. Bekomme ich dann schon den neuen? Oder folgen in einem Jahr gleich doppelte Gebühren für mich, weil die sich da in Brüssel wieder was ganz tolles haben einfallen lassen...?

Beste Antwort im Thema

...wenn se diese verdammten Fahrerkarten nur endlich abschaffen würden.
Den Chip könnte man genauso gut auf den Führerschein pappen, der dann quasi als Führschein und Fahrerkarte in einem funktionieren würde - weniger Bürokratie, weniger Kosten und weniger Mißbrauchspotential.

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In Österreich bekommen seit einem entsprechenden OGH-Urteil (muss irgendwann 2006 oder so gewesen sein) Fahrer generell die Kosten vom Arbeitgeber erstattet.

Anständige Deutsche Arbeitgeber zahlen das auch.

...wobei mir als Fahrer das garnicht so recht wäre, da das in bestimmter Form Abhängigkeiten impliziert. Lieber einen entsprechend hohen / höheren Stundenlohn und ich kaufe mir meine Fahrerkarte selbst.

Aber mal ein anderer Aspekt - wenn man bedenkt, dass so ne Fahrerkarte grad mal knapp 45,- EUR kostet... das sind eigentlich Peanuts, was da im Verhältnis zu der ganzen Verlängerungsprozedur so anfällt.

-für "nicht Insider" mal ein Überblick-

  • 5 Module -das günstigste was ich gefunden hab waren 50,- EUR / Samstag a 7 Std., bei z.B. der Dekra kostet so ein Modul regulär schon 105,- EUR - also 5 x 50,- € = 250,- EUR
  • ärztliche / augenärztliche Untersuchung beim Arbeitsmediziner 125,-€
  • bei der Führerscheinstelle, Antrag Führerschein Klasse C / CE mit Eintrag "95" waren 71,20 €
  • Fahrerkarte 43,80 €
  • Paßbilder und Kleinkram 15,- €

...ergibt 505,- EUR damit man weitere 5 Jahre seinen Beruf / Job ausüben darf.

Den Chip hätte man wirklich auf den Führerschein "aufbügeln" können, wenigstens bei denen, die Klassen enthalten, bei denen der Bedarf auch nur bestehen könnte.

Aber was macht man dann mit den überflüssigen Verwaltungsfuzzys?

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Zitat:

@schmonses schrieb am 18. Mai 2018 um 19:45:06 Uhr:



Zitat:

@rackcity schrieb am 13. Mai 2018 um 21:55:41 Uhr:


Das waren immer mehr als 30 Sekunden....

Was waren immer mehr als 30 Sekunden? Bis die Meldung im Fahrerinformationssystem erscheint?

Oder bis der Tacho das als Ereignis speichert?

Pardon,

über 30Sekunden Rolldauer.

Zitat:

@worti32 schrieb am 19. Mai 2018 um 17:22:01 Uhr:


Wo liegt dein Problem ? Wenn ein Chef möchte das der Fahrer ein Fahrzeug mit Diggi 4.0 fährt dann soll er gefälligst auch die dafür notwendige neue Fahrerkarte bezahlen.

Wenn nicht beim Steuerjahresausgleich als Werbungskosten geltend machen, geht sicher auch.

Zitat:

@rackcity schrieb am 20. Mai 2018 um 23:29:42 Uhr:


Pardon,

über 30Sekunden Rolldauer.

Da war doch was... 🙂

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