Drosselung bei neuem Roller: Ein paar Fragen eines Noobs
Hallo, ich hoffe ihr könnt einem Unwissendem etwas Erleuchtung verschaffen. Folgendes: Ich plane, mir einen Roller zu kaufen und diesen als Mofa anzumelden. Der Händler (Online) baut eine Drossel ein und ich erhalte dann ein Teilgutachten (laut Support) mit den anderen Unterlagen (COC). Wenn ich den Roller dann erhalte, was muss ich machen? Ich habe nur eine Mofa-Prüfbescheinigung, sonst keinen FS. Vor allem die Reihenfolge der Schritte ist mir nicht ganz klar: Versicherung -> TÜV -> Zulassungstelle ? Aber dann darf ich ja eigentlich noch nicht mit dem Roller zum TÜV fahren, oder? Bekomme ich überhaupt ein Versicherungskennzeichen bevor der TÜV das abgenommen hat?
Vielen Dank schonmal, sagt bitte Bescheid, wenn weitere Infos benötigt werden.
24 Antworten
Sei froh das es so ist,bei den früher richtigen Mofas war die Leistung nicht gedrosselt und eine Aufrüstung auf 45er mit viel Aufwand zu machen.
Auspuff, Vergaser,Ansaugstutzen mussten zum Teil ausgewechselt werden usw., kam also einem Tuning gleich.
Du bist 15... Schafft es im notfall nicht einer deiner erziehungsberechtigten die mühle da hinzufahren?? Du darfst das nicht!!!
Was für eine rakete soll denn das sein, dass sie nur im netz bestellt werden kann?!
Der Rattenschwanz an kosten und zeit ist jedenfalls nicht ohne! Da hätte ich keinen bock drauf...!
Zudem bist du mit 15 nur beschränkt Geschäftstüchtig. Heisst du darfst gewisse sachen gar nicht allein ohne eltern machen! Wenn der TÜV noch mitspielt, ist bei der Zulassungsstelle spätestens feierabend! Den roller darfst du auch allein nicht kaufen... Setz dich mit deinen eltern an den tisch und bespreche alles!
@Multitina
Ich hab geschrieben " TÜV erstellt ein Dokument und bestätigt den Einbau "
Von einer Betriebserlaubnis war nie die Rede.
CoC ist die Konformität einer Maschine, eines Fahrzeuges oder eines Maschinenteiles.
Für eine Drossel ( Maschinenteil ) wird darin die Verwendung des Teiles gemäß den Richtlinien der EU geregelt.
Normalerweise gäbe es für den Drosselsatz eine Herstellererklärung neuerdings Einbauerklärung genannt.
Darin wird die Verwendung und der sach/fachgerechte Einbau der Drosselung beschrieben.
Anhand dieser Unterlagen bestätigt die Werkstatt oder auch der TÜV den Einbau.
Nun kommt das wesentliche: Mit den 3 Dokumenten kriegt man in der Zulassungsstelle, neudeutsch Bürgerbüro eine Betriebserlaubnis.
Entscheidend bei einer Polizeikontrolle ist aber nicht die BE Mofa oder Moped. Wenn Mofa BE und zu schnell dann trotzdem Moped. Wenn COC Moped und COC Drossel und Einbaunachweis und Zustand des Fahrzeuges gedrosselt und nicht schneller als 25km/h +20% gibt's max. den Hinweis, die BE umschreiben zu lassen.
Das wird in den Bundesländern nicht einheitlich vollzogen, da im Regelfall die COC ausreicht und keine BE mehr erstellt wird.
Seh ich kritisch. Der IST-Zustand für die Polizei sind die Papiere. Nicht irgendwelche COC und Einbaubestätigungen.
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So, die coc Bescheinigung kann man vergleichen mit einer be, die überall in der EU gilt. Neue roller kriegen gar keine be mit, sondern gleich das coc Papier. alternativ kann man das auch beim Händler im Nachhinein beantragen. Wenn man nun einen Drosselsatz bestellt, kann man ihn auch selber einbauen( Nicht zu vergessen ist die Mofa Tasche) und normalerweise ist ein tüv gutachten mit dabei, auf der auch die fin deines Fahrzeugs eingetragen ist.(falls nicht musst du zum tüv oder einem anderen staatlich anerkanntem gutachter, der dir ein Gutachten erstellt) Dann gehst du damit zur Zulassungsstelle und die erstellen dir neue Papiere mit eingetragenen 25kmh, als Höchstgeschwindigkeit. In der Regel wollen die die alten Papiere nicht sehen oder vernichten. Du kannst, wenn du 16 bist und den passenden Führerschein hast, einfach die Drossel abbauen und die alten Papiere benutzen.
Zitat:
@Papstpower schrieb am 10. März 2017 um 12:59:46 Uhr:
Seh ich kritisch. Der IST-Zustand für die Polizei sind die Papiere. Nicht irgendwelche COC und Einbaubestätigungen.
ich seh das so, für die Polizei ist der Istzustand die V-max. mit der du vorbei rauschen möchtest.
oder der Sound oder der Sozius.
In allen drei Fällen hilft dir die BE nicht wirklich. Bist du auf der Straße wie ein Mofa / Mofafahrer unterwegs, keine Polizei hat Interesse an dir.
Nun gibt es noch den Eigentumsnachweis bei Verdacht auf Diebstahl.
Hier kontrolliert die Polizei die Betriebserlaubnis mit Fahrzeugkennzahlen und eingetragene Besitzer
BE ist nun die COC. Da ist nicht relevant ob gedrosselt oder nicht.
Beispiel aus dem Polizeiausbildungsplan NRW.
Datei ist frei verfügbar somit gehe ich davon aus, keine Urheberrechte verletzt zu haben.
http://www.polizei-repetitorium.de/VSA/VSA_Training/VSA_Dokumente/
Aber die reele Vmax muss mit der Vmax in den papieren übereinstimmen oder niedriger sein. Meist hat die Polizei keinen Prüfstand dabei (außer bei Kontrollen explizit für roller), die kontrollieren dann nur den Führerschein und ob du das Fahrzeug mit dieser be fahren darfst. Und nach evtl. Haftbefehlen
Ich habe ohnehin bisher nur einmal eine rollerkontrolle mit Prüfstand gesehen, als ich so ungefähr in der 6. Klasse war
Schönen Gruß an alle, die meinen mit der 45km/h BE und einem Gutachten der Mofa-Drossel und Einbaubestätigung ohne Mofa-Betriebserlaubnis fahren zu müssen: neben Polizeikontrollen kann man auch mal in einen Unfall verwickelt werden. Dabei muss man nicht mal selbst schuld sein. Wenn dich die Polizei jahrelang nicht gesehen hat, irgend ein netter älterer Herr schafft es mit viel höherer Wahrscheinlichkeit, dich mitsamt Roller von der Straße oder dem nächsten Aldi-Parkplatz zu schieben. Und spätestens dann geht die ganz genaue Prüferei der vorhandenen Papiere richtig los. Herzlichen Glückwunsch zu diesen Ratschlägen...