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drossel bei iveco

Themenstarteram 27. März 2006 um 20:06

serwas

 

habe von einem bekannten einen iveco daily 35c15 maxi über ein halbes jahr bekommen .problem ist der wagen kommt aus einer autovermietung und ist gedrosselt ,kann man eigentlichdie blackbox also die drossel herausbauen oder habe ich dann probleme mit dem steuer gerät er hat auch keine tachoscheiben vorrichtung ich glaube die blackbox sitzt neben der batterie oder ?mit einer 30amp sicherung drin

vielen dank für eure antworten

gruss rtv6

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13 Antworten

Wenn du das Ding gewerblich nutzen willst( zul. Gesamtgewicht >3,5t bzw. <3,5t plus Anhänger)brauchst du einen Fahrtenschreiber und die Drosselung ist dann auch Pflicht. Für Privat und/oder mit z.B. 3,49 t GG brauchst du keins von beiden. Aber der Begrenzer ist glaube ich über das Steuergerät mit einprogrammiert. Evtl. mal bei Iveco fragen, ob der totgelegt werden kann

am 28. März 2006 um 16:36

der begrenzer wird im stg eingestellt und kann nur mit der richten software von iveco rausgemacht werden!!!

man könnte natürlich das tachosignal das am stg ankommt verfälschen so das das stg denkt man würde 50 fahren jedoch sind es 150!!!

Ich nochmal.

Habe heute bei uns in der Werkstatt mal nachgeschaut,wie das mit dem Begrenzer funktioniert( Iveco-Vertragswerkstatt).DanniPeu hat recht, wird per EaSY-Tester im Steuergerät eingestellt.

Themenstarteram 29. März 2006 um 17:08

danke für eure antworten war gestern bei einem kollegen der hat mir die drossel rausbebaut und gleich einen chip rein der kasten hat laut prüfstand jetzt 175 ps bekomme ihn aber erst morgen :) der wird dann haupsächlich in frankreich gefahren

danke nochmal

Zitat:

Original geschrieben von Jan81

Wenn du das Ding gewerblich nutzen willst( zul. Gesamtgewicht >3,5t bzw. <3,5t plus Anhänger)brauchst du einen Fahrtenschreiber und die Drosselung ist dann auch Pflicht. Für Privat und/oder mit z.B. 3,49 t GG brauchst du keins von beiden. Aber der Begrenzer ist glaube ich über das Steuergerät mit einprogrammiert. Evtl. mal bei Iveco fragen, ob der totgelegt werden kann

ähm wieso is der Begrenzer Pflicht ??? Mann kann mit dem Transporter eh nur über die 3,5 To kommen wenn man den Hänger anhängt, und dort sind es gesetzl. 80 Km/h. wieso dann Begrenzer kann mich einer aufklären ???

 

Mal ne andere Frage: es ist doch möglich das Hängergespann mit Hilfe vom Tüv auf 100 Km/h abnehmen zu lassen. Geht das auch über 3,5 To ??? Und was würde sowas kosten.

*ja ich könnte beim Tüv fragen, aber is grad ne fixe Idee, und da will ich nich extra loseiern ....*

War auch so gemeint, wenn entweder der Kasten allein oder inkl. Anhängsel über 3,5t kommt. Ist vielleicht nicht so rübergekommen, sorry. Von wegen Gesetze: Bei 40-Tonnern sind auch nur 80 erlaubt, fahren aber trotzdem, was der Wagen ( bzw. Begrenzer) hergibt.

Und zum Thema 100Km/h: Ja aber nein soll heißen du kannst den Anhänger zwar für 100Km/h abnehmen lassen, wenn er Stoßdämpfer und der Zugwagen ABS hat.Dazu kommt noch eine Rechnung in Sachen Leergewicht Zugfahrzeug-zulässiges GG Anhänger. ABER:Über 3,5t greift ne neue Regelung der EU, daß alle Fahrzeuge, die dieses zul. GG erreichen oder überschreiten, ab 2007 einen AGB( Automatischer Geschwindigkeitsbegrenzer) haben müssen, Neufahrzeuge schon seit 2005, grenzüberschreitende seit 1.1.2006.

gut danke :)

am 12. Oktober 2008 um 0:01

Hallo,

habe das gleiche Problem und möchte die Drosselung entfernen.

WO kann man das machen?

Wieviel kostet das?

jaime.arnez@kieker.net

Danke in vorraus

es gibt keine blackbox oder sonstigen schund!

der geschwindigkeitsbegrenzer wird per E.A.SY software ins Steuergerät programmiert! und das ist auch gut so...! ....das ein bekannter mal eben für ein notebook samt ECI über 6000€ ausgibt bezweifle ich...

ich hoffe übrigens inständig das dein vermieter das hier nicht liest und dir kein unfall o.Ä. passiert, wäre das der fall kannst du deinen mist nämlich mal komplett selbst bezahlen!

Richtig lustig wirds wenn er mit der Karre geblitzt wird und dann rauskommt das da der Begrenzer manipuliert wurde.Erloschene Betriebserlaubnis,kein Versicherungsschutz.............

 

Und der Spruch mit dem wird hauptsächlich in France eingesetzt ist auch gut der Begrenzer ist EU weit Pflicht.

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Richtig lustig wirds wenn er mit der Karre geblitzt wird und dann rauskommt das da der Begrenzer manipuliert wurde.Erloschene Betriebserlaubnis,kein Versicherungsschutz.............

 

Und der Spruch mit dem wird hauptsächlich in France eingesetzt ist auch gut der Begrenzer ist EU weit Pflicht.

naja...er wird wohl ohnehin keinen finden der ihm daran rumpfuscht, händler haben ihre vorgaben und die sagen ganz klar wünscht der vermieter den begrenzer so kriegt er ihn!

er hat nicht geschrieben das das Auto noch dem Vermieter gehört

Zitat:

problem ist der wagen kommt aus einer autovermietung und ist gedrosselt

Schaut mal wie alt der Thread ist.

Möglich ist es den Begrenzer zu entfernen, dauert keinen 10 Minuten. Wenn im Fahrzeugschein die offene Hochstgeschwindigkeit eingetragen ist und nur vom Vermieter die Geschwindigkeit gedrosselt wurde ist das auch kein Problem die Geschwindigkeit wieder hoch zu setzen. Steht im Fahrzeugschein die Begrenze Geschwindigkeit muss man es umtragen lassen, da braucht man erst mal die Unbedenklichkeitsbescheinigung von Iveco das das Fahrzeug überhaupt für die Geschwindigkeit ausgelegt wurde. Und hat das Fahrzeug mehr als 3,5 Tonnen zul. GG macht dir das eh keine Werkstatt mehr.

 

Warscheinlich arbeitet sein Kumpel bei einem Tuner, die haben das Steuergerät aufgemacht und mit ihrer Software die Programierung geändert und gleich den Motor hochgedreht.

War es eine Iveco Werkstatt dann ist zumindestens der Tester hinterlegt mit dem die Programierung geändert wurde. Im Falle eines Unfalls weis man dann ganz genau wer den Begrenzer manipuliert hat. Man kann bei jedem Iveco den Begrenzer ausprogramieren, das geht sogar sehr einfach, aber man findet recht schnell raus welche Werkstatt das war! Den rest kann man sich ja denken. Ich würde den Begrenzer nicht mal um 2 km/h manipuliern.

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