Drohung mit Anwalt wegen defektem Tacho

Hallo zusammen,

ich hab am 1. Februar 2018 einen alten Mercedes verkauft.
Das Fahrzeug hatte eine defekten Tacho bzw. es wurden keine Km Wegstrecke mehr gezählt.

Das Problem war dem Käufer auch bewusst und sollte kein Problem für Ihn darstellen da er das Fahrzeug fahren will und nicht als Wertanlage haben möchte. Nun wurde ich vor ein paar Wochen angerufen das er nun das Fahrzeug verkaufen will und Probleme wegen dem nicht zählenden Tacho hätte und der dadruch falschen Laufleistung. Ich habe Ihm darauf gesagt das es Ihm beim Kauf doch bewusst war und ich da nichts machen kann.

Nun droht er mir mit einem Anwalt weil das Fahrzeug seiner Meinung deutlich mehr Km als auf dem Tacho drauf hätte. Dummerweise steht im Kaufvertrag die Km Anzahl wie vom Tacho abgelesen, aber nicht das dieser defekt ist und nicht mehr zählt. Vertrag ist der Standart von Mobile.de

Habe ich hier etwas zu befürchten? Nach der ganzen Zeit, bald 1 Jahr kann ich mir schwer vorstellen das er bei einem Verfahren Recht bekommen würde. Der Tacho kann ja auch bei Ihm kaputt gegangen sein, rein rechtlich gesehen.

Einfach zurücklehnen und es drauf ankommen lassen? Kenne mich mit der Rechtslage in solch einem Fall nicht aus.

Danke für Ratschläge!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Astra1.6_16V schrieb am 26. November 2018 um 10:35:09 Uhr:


Da würde ich erst wieder nen Gedanken dran verschwenden, wenn Post vom Anwalt da ist! 😉

Post vom Gericht. Das vom Anwalt kann man getrost ignorieren.

Aber es ist natuerlich schon etwas doof, dass die bekannten Maengel nicht im Kaufvertrag aufgenommen sind und die km, die ziemlich sicher nicht korrekt sind, dafuer aufgenommen wurden...

Also so ganz auf der Sicheren Seite wuerde ich mich da nicht fuehlen. Es aber bei wohl eher sehr geringen Streitwert darauf ankommen lassen.

46 weitere Antworten
46 Antworten

Danke für euere Meinungen!

Den genauen Wortlaut müsste ich nochmal schauen, aber es müsste wie vom Tacho abgelesen und nicht Gesamtlaufleistung im Vertrag stehen.

@cockie_1 Genau das denke ich ja auch. Bis etwas in Rollen kommt, wäre es 1 Jahr nach Erwerb und ja auch nur da der Käufer das Fahrzeug nun selbst verkaufen will und merkt das er weniger Geld bekommt wegen dem defekten Tacho. Also falls er das auch so wiedergibt, hat er ja eh keine Chance. Da es Ihm das Jahr als er selbst mit dem Auto gefahren ist egal aber auch bewusst war.

Gestern Abend kam ein Brief von dem Käufer da ich ja absichtlich nicht ans Telefon gehen würde.
Er schreibt darin antwort bis 2.12 zu verlangen, aber sein Anliegen ist wirklich nicht zu verstehen für mich.

Er fordert Nachweise? Über die Reale Laufleistung des KFZ da er das Auto nun selbst verkaufen will und deutlich weniger Geld bekommt bzw. bekommen würde als der Verkaufspreis von mir damals an ihn war. Das soll mal jemand verstehen! Dazu er würde ansonsten zum Anwalt gehen falls ich mich nicht melden würde.

Ganz ehrlich was soll man davon halten? Finds einerseits lächerlich, da es ganz normal ist eben ein Auto später günstiger zu verkaufen als man es gekauft hat. Und was habe ich bitte damit nun am Hut. Gut die KM mit dem defekten Tacho, dass war dem Käufer aber bewusst als er das Auto erworben hatte.

Bis 02.12.? So ein Anfänger... 🙄

Würde ich nicht darauf reagieren. Wenn er zum Anwalt will, soll er das tun. Ggf. liest du dir dann mal durch, was der von dir will und schaust dann weiter, oder auch nicht!

Bzgl. Rechtsschutzversicherung: Evlt. doch mal dürber nachdenken! Zwar nicht jetzt für diesen Fall, obwohl es auch Versicherungen gibt, die ohne Wartezeit einspringen aber so ganz generell gesprochen finde ich schon, dass das eine der wenigen Versicherungen (neben KFZ, Privat HP und Hausrat) ist, die Sinn macht.

Zitat:

@Astra1.6_16V schrieb am 30. November 2018 um 09:01:07 Uhr:


Bis 02.12.? So ein Anfänger... 🙄

Würde ich nicht darauf reagieren. Wenn er zum Anwalt will, soll er das tun. Ggf. liest du dir dann mal durch, was der von dir will und schaust dann weiter, oder auch nicht!

Bzgl. Rechtsschutzversicherung: Evlt. doch mal dürber nachdenken! Zwar nicht jetzt für diesen Fall, obwohl es auch Versicherungen gibt, die ohne Wartezeit einspringen aber so ganz generell gesprochen finde ich schon, dass das eine der wenigen Versicherungen (neben KFZ, Privat HP und Hausrat) ist, die Sinn macht.

Ja definitiv! Habe bei der Allianz eine Verkehrsrechtschutz aber die deckt sowas nicht ab glaube ich.
Sollte Allianz kündigen und eine allgemeine Rechtsschutz die alles abdeckt nehmen, dann aber nicht Allianz die sind viel zu teuer!

Ähnliche Themen

Ich habe ne RS die Privat (inkl. Mietsachen), Beruf und Verkehr abdeckt. War auch schon zweimal in Gebrauch und sozusagen Gold wert!

Eine Rechtschutzversicherung ist prinzipiell sinnvoll. Zumal die auch, zum Teil, bei der Steuer abgesetzt werden kann. Die bestehende RS-Vers. kann problemlos erweitert werden. Da solltest Du mal mit deinem Versicherungsmenschen drüber reden.

Allgemein gilt bei Versicherungen: Vergleich lohnt sich. Nicht nur bei der KFZ-Haftpflicht. Die Beiträge variierren da teilweise um mehrer 100% (!!!) und da lohnt sich das auf alle Fälle. Ich zahle z.b. für Hausrat, Haftpflicht und Auto (Vollkasko) weniger als früher allein fürs Auto (Teilkasko). Noch was: Die Allianz ist in der regel nie die günstigste, egal was dir vorgerechnet wird.

Und wieder zurück zum Thema: der Brief des Käufers hat erstmal rechtlich KEINERLEI bedeutung. Schon weil er Dir keine angemessene Frist gesetzt hat. Unter 14 Tagen läßt sich in so einem Fall garnix machen. Und der 02.12. ist auch noch Sonntag, somit kein Werktag. Er soll erstmal zum Anwalt gehen und der soll Dir nen Brief schreiben. Vorher würde ich an deiner Stelle mir nichtmals die Mühe machen und einen Gedanken daran verschwenden geschweige den antworten.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 30. November 2018 um 13:18:33 Uhr:


Eine Rechtschutzversicherung ist prinzipiell sinnvoll. Zumal die auch, zum Teil, bei der Steuer abgesetzt werden kann. Die bestehende RS-Vers. kann problemlos erweitert werden. Da solltest Du mal mit deinem Versicherungsmenschen drüber reden.

Allgemein gilt bei Versicherungen: Vergleich lohnt sich. Nicht nur bei der KFZ-Haftpflicht. Die Beiträge variierren da teilweise um mehrer 100% (!!!) und da lohnt sich das auf alle Fälle. Ich zahle z.b. für Hausrat, Haftpflicht und Auto (Vollkasko) weniger als früher allein fürs Auto (Teilkasko). Noch was: Die Allianz ist in der regel nie die günstigste, egal was dir vorgerechnet wird.

Und wieder zurück zum Thema: der Brief des Käufers hat erstmal rechtlich KEINERLEI bedeutung. Schon weil er Dir keine angemessene Frist gesetzt hat. Unter 14 Tagen läßt sich in so einem Fall garnix machen. Und der 02.12. ist auch noch Sonntag, somit kein Werktag. Er soll erstmal zum Anwalt gehen und der soll Dir nen Brief schreiben. Vorher würde ich an deiner Stelle mir nichtmals die Mühe machen und einen Gedanken daran verschwenden geschweige den antworten.

Danke so sehe ich das auch!

Zu den Versicherungen, Allianz ist echt ne Apotheke. Hab ich früher nie groß verglichen...

Schau dir mal die AGB deiner Verkehrsrechtsschutz an
Auto Kauf-Verkauf sollte diese eigentlich beinhalten

Ich würde warten bis das Schreiben von seinem Anwalt kommt

Den Nachweis über die tatsächliche Laufleistung hätte er vor dem Kauf verlangen müssen,oder eben vom Kauf Abstand nehmen.

Zitat:

@Lennart230 schrieb am 30. November 2018 um 08:55:06 Uhr:


Gestern Abend kam ein Brief von dem Käufer da ich ja absichtlich nicht ans Telefon gehen würde.
Er schreibt darin antwort bis 2.12 zu verlangen, aber sein Anliegen ist wirklich nicht zu verstehen für mich.

Er fordert Nachweise? ...

Ignoriere den Brief. Alles andere ist Zeitverschwendung. Es ist deine Entscheidung mit wem du telefonierst. Lass Ihn fordern was er will. Falls er zu aufdringlich wird, würde ich nicht zögern eine Anzeige bei der Polizei wegen Nötigung zu stellen.

Auch irgendein lustiger Anwalt (den er zu 90 % nicht beauftragt), würde ich links liegen lassen. Erst eine Vorladung vor Gericht, die ich für unwahrscheinlich halte, macht Aktivitäten von dir sinnvoll. Jedwede Drohung oder sonstige Einschüchterung vom Käufer am Telefon, würde ich dagegen protokollieren und dann ab zur Polizei. Das kostet dich maximal 30 Minuten.

Wenn der Wortlaut "abgelesener Kilometerstand" lautet ist doch alles in Ordnung.
Der abgelesene Kilometerstand wurde schriftlich erfasst. Wo ist da ein Problem?

Zitat:

@Kunipfuhl schrieb am 3. Dezember 2018 um 17:54:25 Uhr:


Wenn der Wortlaut "abgelesener Kilometerstand" lautet ist doch alles in Ordnung.
Der abgelesene Kilometerstand wurde schriftlich erfasst. Wo ist da ein Problem?

Klar da gibt es ansich kein Problem, nur der Käufer hat nun nach fast einem Jahr ein Problem damit.
Wie gesagt ansich lächerlich, aber man weiß ja nie was ein Anwalt wie hinbiegen kann.

Ich vermute aber auch das ich nach seinem Brief nichts mehr hören werde.
Wenn doch werde ich berichten.

Der Richter würde sich mit höchster Wahrscheinlichkeit am Boden kugeln vor lachen wenn der Typ mit der Klage um die Ecke kommt. Jeder normal denkende Anwalt wird ihm obendrein vorher schon sagen das er damit keine Chance hat.

Ich würde bei dieser Sachlage ganz locker durch die Hose atmen, da kommt nix mehr. Und wenn doch, bin ich echt auf die Argumentation des Anwalts gespannt.

Zitat:

@MXPhaeton schrieb am 4. Dezember 2018 um 09:37:46 Uhr:


Der Richter würde sich mit höchster Wahrscheinlichkeit am Boden kugeln vor lachen wenn der Typ mit der Klage um die Ecke kommt. Jeder normal denkende Anwalt wird ihm obendrein vorher schon sagen das er damit keine Chance hat.

Ich würde bei dieser Sachlage ganz locker durch die Hose atmen, da kommt nix mehr. Und wenn doch, bin ich echt auf die Argumentation des Anwalts gespannt.

Ich glaube son Mist bekommt kein richter überhaubt auf den schreibtisch. Das wimmeln die Justisangestellten schon vorher ab. Zur Klage kommt es da erst garnicht. Die Frage ist ja auch: WORAUF soll geklagt werden und wie hoch ist dann der Streitwert? mangels öffentlichem interesse wird da erst garkeine Klage erhoben.

Zitat:

@StephanRE schrieb am 4. Dezember 2018 um 13:02:05 Uhr:


Zur Klage kommt es da erst garnicht. Die Frage ist ja auch: WORAUF soll geklagt werden und wie hoch ist dann der Streitwert? mangels öffentlichem interesse wird da erst garkeine Klage erhoben.

Oeffentliches Interesse? im Zivilrecht??? 😕😕

Zitat:

@Kunipfuhl schrieb am 3. Dezember 2018 um 17:54:25 Uhr:


Wenn der Wortlaut "abgelesener Kilometerstand" lautet ist doch alles in Ordnung.
Der abgelesene Kilometerstand wurde schriftlich erfasst. Wo ist da ein Problem?

Das Problem wird für den TE erst akut, wenn man ihm bspw. nachweist, das er 100.000 € km "vergessen" hat. Solche Angaben müsste er nämlich von sich aus machen ... da darf er nicht darauf vertrauen, das der Käufer das nicht fragt und die schöne Formulierung "gekauft wie gesehen" angewendet wird.

Deine Antwort
Ähnliche Themen