Drohung mit Anwalt wegen defektem Tacho

Hallo zusammen,

ich hab am 1. Februar 2018 einen alten Mercedes verkauft.
Das Fahrzeug hatte eine defekten Tacho bzw. es wurden keine Km Wegstrecke mehr gezählt.

Das Problem war dem Käufer auch bewusst und sollte kein Problem für Ihn darstellen da er das Fahrzeug fahren will und nicht als Wertanlage haben möchte. Nun wurde ich vor ein paar Wochen angerufen das er nun das Fahrzeug verkaufen will und Probleme wegen dem nicht zählenden Tacho hätte und der dadruch falschen Laufleistung. Ich habe Ihm darauf gesagt das es Ihm beim Kauf doch bewusst war und ich da nichts machen kann.

Nun droht er mir mit einem Anwalt weil das Fahrzeug seiner Meinung deutlich mehr Km als auf dem Tacho drauf hätte. Dummerweise steht im Kaufvertrag die Km Anzahl wie vom Tacho abgelesen, aber nicht das dieser defekt ist und nicht mehr zählt. Vertrag ist der Standart von Mobile.de

Habe ich hier etwas zu befürchten? Nach der ganzen Zeit, bald 1 Jahr kann ich mir schwer vorstellen das er bei einem Verfahren Recht bekommen würde. Der Tacho kann ja auch bei Ihm kaputt gegangen sein, rein rechtlich gesehen.

Einfach zurücklehnen und es drauf ankommen lassen? Kenne mich mit der Rechtslage in solch einem Fall nicht aus.

Danke für Ratschläge!

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Astra1.6_16V schrieb am 26. November 2018 um 10:35:09 Uhr:


Da würde ich erst wieder nen Gedanken dran verschwenden, wenn Post vom Anwalt da ist! 😉

Post vom Gericht. Das vom Anwalt kann man getrost ignorieren.

Aber es ist natuerlich schon etwas doof, dass die bekannten Maengel nicht im Kaufvertrag aufgenommen sind und die km, die ziemlich sicher nicht korrekt sind, dafuer aufgenommen wurden...

Also so ganz auf der Sicheren Seite wuerde ich mich da nicht fuehlen. Es aber bei wohl eher sehr geringen Streitwert darauf ankommen lassen.

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Mit etwas Pech mit nem alten TÜV-Bericht aus dem Handschuhfach unter dem ganzen Krimskrams der da liegt.

Der TE hat einen entscheidenden Punkt bisher nicht offen gelegt, nämlich hat er die tatsächliche Laufleistung, die er ja in etwa kannte, dem Verkäufer offen gelegt oder sind mehr als 50 tsd km einfach so "verschwunden" und dem Käufer wurde suggeriert, dass der Tachostand in etwa stimmte.

Wurde der Käufer über die wahre Laufleistung des Mercedes vorsatzlich getäuscht, liegt ein Bertrug vor und dann hat der Käufer gute Aussichten den Kauf rückabzuwickeln und evtuell sogar noch Schadensersatzansprüche, wenn er den Betrug beweisen kann.

Dabei reden wir hier nicht über 10 oder 20 tsd km mehr an Fahrleistung, sondern relevant sind deutlich höhere Fahrlaufleistungen.

Beweisen kann man den wahren Kilometerstand zu bestimmten Zeitpunkten nicht nur durch HU-Unterlagen, sondern die Mercedes-Vertragswerkstätten speicherten schon vor über 15 Jahren die Tachostände, wenn ein Wagen zum Service oder zur Reparatur war. Diese Datensätze sind auch heute oft noch abrufbar und mit Hilfe der VIN des Fahrzeugs ist eine Zuordnung möglich.

Zitat:

@Volvoluder schrieb am 27. November 2018 um 13:20:09 Uhr:


Der TE hat einen entscheidenden Punkt bisher nicht offen gelegt, nämlich hat er die tatsächliche Laufleistung, die er ja in etwa kannte, dem Verkäufer offen gelegt oder sind mehr als 50 tsd km einfach so "verschwunden" und dem Käufer wurde suggeriert, dass der Tachostand in etwa stimmte.

Wurde der Käufer über die wahre Laufleistung des Mercedes vorsatzlich getäuscht, liegt ein Bertrug vor und dann hat der Käufer gute Aussichten den Kauf rückabzuwickeln und evtuell sogar noch Schadensersatzansprüche, wenn er den Betrug beweisen kann.

Dabei reden wir hier nicht über 10 oder 20 tsd km mehr an Fahrleistung, sondern relevant sind deutlich höhere Fahrlaufleistungen.

Beweisen kann man den wahren Kilometerstand zu bestimmten Zeitpunkten nicht nur durch HU-Unterlagen, sondern die Mercedes-Vertragswerkstätten speicherten schon vor über 15 Jahren die Tachostände, wenn ein Wagen zum Service oder zur Reparatur war. Diese Datensätze sind auch heute oft noch abrufbar und mit Hilfe der VIN des Fahrzeugs ist eine Zuordnung möglich.

Guter Punkt!

Da ich das Auto 4 Jahre in meinem Besitz hatte wusste ich in etwa wie viel Km dort gefahren wurden.
Das habe ich natürlich dem Käufer erklärt. Davor war der Auto mehrere Jahre abgemeldet und hatte auch Serviceheft Einträge wo zu sehen ist ab wann der Tacho nicht mehr gezählt hat.

Wurde alles besprochen anhand des Zustands des Lenkrads, Holz usw. konnte man sehen das maximal 20Tkm mehr gelaufen waren als auf dem Tacho. Aber eben alles mündliche Absprachen mit dem Käufer. Daher jetzt eine linke Tour von Ihm so auf dieser Schiene zu kommen.

Also, wenn das so alles mündlich, wie oben geschildert, mit dem Käufer besprochen wurde, ist das von ihm in der Tat nun eine gaaaaanz "linke Tour"🙄.

Da würde ich jeden Kontakt mit ihm einstellen und abwarten, bis eventuell Post vom Gericht (Mahnbescheid oder Klage) kommt und sollte dieser Fall tatsächlich eintreten, mich dann mit rechtsanwaltlicher Hilfe dagegen zur Wehr setzen.

Ich denke aber auch, es wird bei der bisherigen Drohung bleiben und nichts formelles kommen, auf das man reagieren müsste.

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Zitat:

@Lennart230 schrieb am 27. November 2018 um 13:29:45 Uhr:


Da ich das Auto 4 Jahre in meinem Besitz hatte wusste ich in etwa wie viel Km dort gefahren wurden.
Das habe ich natürlich dem Käufer erklärt. Davor war der Auto mehrere Jahre abgemeldet und hatte auch Serviceheft Einträge wo zu sehen ist ab wann der Tacho nicht mehr gezählt hat.

Wurde alles besprochen anhand des Zustands des Lenkrads, Holz usw. konnte man sehen das maximal 20Tkm mehr gelaufen waren als auf dem Tacho. Aber eben alles mündliche Absprachen mit dem Käufer. Daher jetzt eine linke Tour von Ihm so auf dieser Schiene zu kommen.

Und warum hast du es nicht in den Vertrag aufgenommen? Vielleicht mag es eine linke Tour vom Käufer sein, deine ist aber auch nicht viel besser ... bei einer der wichtigstens Eigenschaften erlaubt man sich doch keine solche Schlamperei!

Und du bist sicher, das man das am Zustand erkennt? Also den Unterschied zwischen 500.000 und 50.000 km erkennt man ja ... aber bei dem Fahrzeugalter (Minimum 23 Jahre) wäre ich mit solchen Aussagen das es maximal 20.000 km mehr sind generell vorsichtig. Je nach Beweisführung und Richter hat der Käufer nicht die schlechtesten Karten. Du bist zwar auf einer relativ sicheren Seite, das kann aber trotzdem gewaltig schiefgehen. Hast du noch den Kaufvertrag deinerseits?

Eigentlich spielt es keine Rolle wie hoch der tatsächliche Kilometerstand war/ist. Wie soll den der Käufer den Verkäufer Betrug unterstellen? Wie möchte er das argumentieren? Der Tacho zeigt ja heute den gleichen Kilometerstand wie beim Verkauf. Also war er schon beim Verkauf defekt. Welcher Kilometerstand dann mündlich mitgeteilt wurde, steht dann Aussage gegen Aussage.

Zitat:

@Nyasty schrieb am 27. November 2018 um 19:33:40 Uhr:


Eigentlich spielt es keine Rolle wie hoch der tatsächliche Kilometerstand war/ist. Wie soll den der Käufer den Verkäufer Betrug unterstellen? Wie möchte er das argumentieren? Der Tacho zeigt ja heute den gleichen Kilometerstand wie beim Verkauf. Also war er schon beim Verkauf defekt. Welcher Kilometerstand dann mündlich mitgeteilt wurde, steht dann Aussage gegen Aussage.

Aber natürlich spielt das eine Rolle. Stichwort "Beschaffenheitsvereinbarung". Das hat überhaupt nichts mit Betrug zu tun

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 27. November 2018 um 21:43:16 Uhr:



Zitat:

@Nyasty schrieb am 27. November 2018 um 19:33:40 Uhr:


Eigentlich spielt es keine Rolle wie hoch der tatsächliche Kilometerstand war/ist. Wie soll den der Käufer den Verkäufer Betrug unterstellen? Wie möchte er das argumentieren? Der Tacho zeigt ja heute den gleichen Kilometerstand wie beim Verkauf. Also war er schon beim Verkauf defekt. Welcher Kilometerstand dann mündlich mitgeteilt wurde, steht dann Aussage gegen Aussage.

Aber natürlich spielt das eine Rolle. Stichwort "Beschaffenheitsvereinbarung". Das hat überhaupt nichts mit Betrug zu tun

Und was wurde vereinbart?

Die Laufleistung des Fahrzeugs

Zitat:

@franneck1989 schrieb am 28. November 2018 um 06:17:54 Uhr:


Die Laufleistung des Fahrzeugs

Und die steht ,,wie vom Tacho abgelesen'' im Vertrag.
Also so gesehen ist das nicht falsch.

Zitat:

@Knergy schrieb am 27. November 2018 um 19:06:02 Uhr:



Zitat:

@Lennart230 schrieb am 27. November 2018 um 13:29:45 Uhr:


Da ich das Auto 4 Jahre in meinem Besitz hatte wusste ich in etwa wie viel Km dort gefahren wurden.
Das habe ich natürlich dem Käufer erklärt. Davor war der Auto mehrere Jahre abgemeldet und hatte auch Serviceheft Einträge wo zu sehen ist ab wann der Tacho nicht mehr gezählt hat.

Wurde alles besprochen anhand des Zustands des Lenkrads, Holz usw. konnte man sehen das maximal 20Tkm mehr gelaufen waren als auf dem Tacho. Aber eben alles mündliche Absprachen mit dem Käufer. Daher jetzt eine linke Tour von Ihm so auf dieser Schiene zu kommen.

Und warum hast du es nicht in den Vertrag aufgenommen? Vielleicht mag es eine linke Tour vom Käufer sein, deine ist aber auch nicht viel besser ... bei einer der wichtigstens Eigenschaften erlaubt man sich doch keine solche Schlamperei!

Und du bist sicher, das man das am Zustand erkennt? Also den Unterschied zwischen 500.000 und 50.000 km erkennt man ja ... aber bei dem Fahrzeugalter (Minimum 23 Jahre) wäre ich mit solchen Aussagen das es maximal 20.000 km mehr sind generell vorsichtig. Je nach Beweisführung und Richter hat der Käufer nicht die schlechtesten Karten. Du bist zwar auf einer relativ sicheren Seite, das kann aber trotzdem gewaltig schiefgehen. Hast du noch den Kaufvertrag deinerseits?

Ja der Kaufvertrag habe ich noch bei mir.

Zitat:

@Lennart230 schrieb am 28. November 2018 um 09:06:53 Uhr:



Zitat:

@franneck1989 schrieb am 28. November 2018 um 06:17:54 Uhr:


Die Laufleistung des Fahrzeugs

Und die steht ,,wie vom Tacho abgelesen'' im Vertrag.
Also so gesehen ist das nicht falsch.

Du kaufst ein Fahrzeug mit 200.000 km, plötzlich stellst du aber fest das bei 400.000 km der Tache defekt war und durch einen anderen mit 150.000 km ersetzt wurde und seitdem nochmals 50.000 km gefahren wurden. Gesamtfahrleistung somit 450.000 km ... nach deiner Logik wärst du als Käufer da jer sehr entspannt, wenn da steht "wie vom Tacho abgelesen".

Bei deinem aktuellen Sachverhalt würde ich mich jedenfalls nicht auf der komplett sicheren Seite fühlen ... Arbeitsverträge, Kaufverträge fürs Auto und ähnliches ist oft auch mündlich. Es macht aber jeder in Schriftform wegen der Beweisbarkeit im Zweifelsfall ...

Dem Käufer war der Mangel seit einem ganzen Jahr bekannt (ein defekter Tacho fällt sofort auf), und jetzt will er zivilrechtlich gegen den Verkäufer vorgehen. Gibt es da nicht die gesetzliche Pflicht, so etwas innerhalb von 3 Monaten nach Bekanntwerden des Sachverhalts zu tun ?
(Paragraph 77b StGB)
Im Familienkreis wollte mal jemand gegen einen Urkundenfälscher vorgehen und hatte ihn angezeigt. Der Staatsanwalt hat dann mit Verweis auf o.g. Paragraphen das Verfahren eingestellt, da die Anzeige mehr als 3 Monate nach Bekanntwerden der Fälschung gestellt wurde.

Zitat:

@Lennart230 schrieb am 28. November 2018 um 09:06:53 Uhr:



Zitat:

@franneck1989 schrieb am 28. November 2018 um 06:17:54 Uhr:


Die Laufleistung des Fahrzeugs

Und die steht ,,wie vom Tacho abgelesen'' im Vertrag.
Also so gesehen ist das nicht falsch.

Ist dem wirklich so? Hat der TE das schon mitgeteilt, dass es so im Vertrag steht? Es ist natürlich entscheidend, ob dort "Gesamtlaufleistung" oder "Laufleistung laut Tacho" steht

@cockie_1: Es geht um Zivilrecht, da ist das StGB nicht anwendbar

Er kann es definitivc nicht nachweisen also...

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