Dringend - Vertrag für den VW-Rückruf?
Hallo alle,
das KBA will uns zwingen, unsere Autos durch VW verändern zu lassen. Ob Leistungseinbußen oder ein Mehrverbrauch die Folge sein wird, wird uns nicht mitgeteilt.
Ich hätte gerne ein rechtssicheres Formular, in dem klar festgelegt ist, welchen Schadenersatz (oder welche Maßnahmen) verpflichtend sind, wenn einer der obigen Fälle (oder beide) eintreten. Zudem möchte ich, dass VW auf eigene Kosten nachweisen muss, dass sich an der Spezifikation nichts zum Nachteil des Kunden ändert.
VW darf nur an mein Fahrzeug ran, wenn dieses Formular vom Händler unterschrieben ist. Dies soll juristisch auch durchsetzbar sein (...träum...)
Wer könnte so etwas erstellen?
Übrigens: an einen Mehrverbrauch glaube ich nicht - wegen der Steuer. Ich glaube an einen Leistungsverlust.
Ich habe den bisherigen Verbrauch meines VW übrigens über 100.000 km protokolliert....
FG.
Beste Antwort im Thema
Ich hätte gerne 6 Richtige im Lotto - mit Superzahl und Zusatzahl.
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85 Antworten
Es hat ja schon mal ein Update für den 2.0 mit DSG gegeben (ca. 2007) - die Folge war Leistungsverlust und ca. 1 Liter Mehrverbrauch. Ich bin es damals wieder los geworden, aber viele wohl nicht.
Zitat:
@tomold schrieb am 30. November 2015 um 19:12:43 Uhr:
Es hat ja schon mal ein Update für den 2.0 mit DSG gegeben (ca. 2007) - die Folge war Leistungsverlust und ca. 1 Liter Mehrverbrauch.
Ob wohl eine berechtigte Hoffnung besteht, daß sie es
diesmalbesser hinbekommen?

Zitat:
@azrazr schrieb am 30. November 2015 um 10:36:41 Uhr:
Übrigens: an einen Mehrverbrauch glaube ich nicht - wegen der Steuer. Ich glaube an einen Leistungsverlust.
FG.
Ich glaube an einen Mehrverbrauch der Karren, da durch den zu erwarteten Leistungsverlust die meisten VT das durch höhere Drehzahlen beim Beschleunigen auszugleichen versuchen. Dadurch wird das der Umwelt nichts bringen.
Glauben könnt ihr in der Kirche/Moschee/Synagoge/Tempel...
Kein Mensch wird da in der Realität irgendwas merken, wegen der Beschleunigung. Gut, der Audi 2.0 TDI geht im eco-Modus kaum 180 und wenn das dann zwangsverordnet wird, dann merkt man das schon, aber wenn man nicht gerade Vollgas auf der Autobahn fährt?!
Je nach Wind und Wetter zieht das Auto auch anders, die Schwankungen werden wahrscheinlich sogar noch deutlich größer sein.
Deshalb fährt aber auch keiner irgendwie anders bzw. wer jetzt schon dauerhaft im 3. Gang durch die Ortschaft jagt, der wird das auch weiterhin tun, genauso wie ein anderer, der im 6. Gang dahinzuckelt. Da wird sich rein garnichts ändern und die 0,5 Liter/100 km, sollten sie denn kommen... meine Güte, fahrt etwas sparsamer.
Letztlich rechnet sich ein Auto, wenn es eine gute Langzeitqualität bietet, einen geringen Wertverlust hat, die Versicherung günstig ist, wenn es einem Spaß macht, gefällt und sicher sowie zuverlässig ist.
Ein halber Liter Mehrverbrauch macht auf das Autoleben weniger als 3 % der Kosten aus, in den ersten drei Jahren nur rund 1 bis 1,5 %. Wenn ihr euren VW DESHALB nicht mehr wollt, hättet ihr ihn NIE kaufen dürfen.
Steht dazu! Aber nein... weine, weine, böser Autobauer, Betrug... natürlich wollte auch VW nur euer Bestes:
Euer Geld! Das habt ihr VW gegeben, für ein Auto, das neben einem angemessenen Verbrauch auch andere Werte bietet. Wenn die passen, ist doch alles andere nur Kleinsch...
Wenn ich solch ein Fahrtzeug hätte ,dann würde ich vor und nach der Umrüstung mal auf den Rollenprüfstand gehen. Schon allein aus Neugier.
Zitat:
@azrazr schrieb am 30. November 2015 um 10:36:41 Uhr:
Hallo alle,
das KBA will uns zwingen, unsere Autos durch VW verändern zu lassen. Ob Leistungseinbußen oder ein Mehrverbrauch die Folge sein wird, wird uns nicht mitgeteilt.
Ich hätte gerne ein rechtssicheres Formular, in dem klar festgelegt ist, welchen Schadenersatz (oder welche Maßnahmen) verpflichtend sind, wenn einer der obigen Fälle (oder beide) eintreten. Zudem möchte ich, dass VW auf eigene Kosten nachweisen muss, dass sich an der Spezifikation nichts zum Nachteil des Kunden ändert.
VW darf nur an mein Fahrzeug ran, wenn dieses Formular vom Händler unterschrieben ist. Dies soll juristisch auch durchsetzbar sein (...träum...)
Wer könnte so etwas erstellen?
Übrigens: an einen Mehrverbrauch glaube ich nicht - wegen der Steuer. Ich glaube an einen Leistungsverlust.
Ich habe den bisherigen Verbrauch meines VW übrigens über 100.000 km protokolliert....
FG.
Du sprichst mir aus dem Herzen.
Aus exakt diesem Grund habe ich im Golf6-Forum mal eine Anfrage gestartet, wie man die Software sichern kann, um sie nach dem Rückrucf-Pfusch notfalls wieder zurückspielen zu können.
Leider scheint es dort keine Fachleute zu geben, jedenfalls gabs nur mehr oder weniger Halbwissen und Geschwätz, aber keine echten Antworten.
Aber es gibt ein Rezept:
Zum seriösen Chiptuner (mit eigenem Abgasgutachten). Und nach dem Pfusch den Tuner das wieder einspielen lassen, was dann nicht illegal ist.
Nachteil: kostet eine Stange Geld. Blöd...
Wenn ich selbst Flashen kann und wüsste, was zu tun ist, würde ich das tun.
Aber eines gibt es, was Hoffnung macht:
Was ein Tuner kann, kann VW auch. Es besteht durchaus die Möglichkeit, dass das Fahrzeug hinterher eben NICHT weniger Leistung hat und auch nicht mehr Verbrauch. Einfach, weil VW ein wenig Tuning betreibt.
Doch wie wahrscheinlich ist das?
Ich traue dem Braten genau so wenig wie Du.
k-hm
Hallo alle,
nein, ich brauche keinen eigenen Rechtsanwalt. Ich kann auch für andere fragen Templates aus dem Netz laden - für alle möglichen und unmöglichen Fälle. Für wichtige Dinge setzen sogar Onlinemedien Templates ins Netz, zuletzt z.B. für diese unselige Blockwartbestätigung ("Wohnungsgeberbestätigung", wer ein. und wer auszieht, warum und wie oft.
Diese Frage interessiert nicht nur mich, sondern einige Millionen andere Autobesitzer. Insofern wüsste ich nicht, warum gerade ICh dafür zahlen soll, zumal ich mir das ja auc hnicht eingebrockt habe.
FG
Zitat:
@k-hm schrieb am 30. November 2015 um 22:50:42 Uhr:
Du sprichst mir aus dem Herzen.
Aus exakt diesem Grund habe ich im Golf6-Forum mal eine Anfrage gestartet, wie man die Software sichern kann, um sie nach dem Rückrucf-Pfusch notfalls wieder zurückspielen zu können.
Leider scheint es dort keine Fachleute zu geben, jedenfalls gabs nur mehr oder weniger Halbwissen und Geschwätz, aber keine echten Antworten.
Aber es gibt ein Rezept:
Zum seriösen Chiptuner (mit eigenem Abgasgutachten). Und nach dem Pfusch den Tuner das wieder einspielen lassen, was dann nicht illegal ist.
Nachteil: kostet eine Stange Geld. Blöd...
Nicht nur Blöd, sondern Saublöd. Aber was erwartet man hier im Forum... Für das gleiche Geld kann man auch eine legale Software aufspielen lassen, die einen besseren Effekt hat.
Zitat:
@azrazr schrieb am 30. November 2015 um 10:36:41 Uhr:
Hallo alle,
das KBA will uns zwingen, unsere Autos durch VW verändern zu lassen. Ob Leistungseinbußen oder ein Mehrverbrauch die Folge sein wird, wird uns nicht mitgeteilt.
Das KBA
willDich nicht zwingen, dass KBA
wirdDich zwingen. Die Durchführung der Software-Anpassung ist zwingend, wird sie nicht nachgewiesen, wird das KFZ aus dem Verkehr gezogen. Ohne jedes Theater oder jeden Tanz. Da kommst Du nicht drumrum.
Zitat:
Ich hätte gerne ein rechtssicheres Formular, in dem klar festgelegt ist, welchen Schadenersatz (oder welche Maßnahmen) verpflichtend sind, wenn einer der obigen Fälle (oder beide) eintreten. Zudem möchte ich, dass VW auf eigene Kosten nachweisen muss, dass sich an der Spezifikation nichts zum Nachteil des Kunden ändert.
Das kannst Du gern möchten - es ist aber Utopie. Eine derartige Verpflichtung ist zweiseitig, Du kannst den Hersteller nicht dazu zwingen. Natürlich stehen Dir derartige Versuche frei, ob diese sich kostenneutral für Dich durchsetzen lassen, halte ich zumindest für fraglich. Ein Rechtsgelehrter und der Dialog mit dem Hersteller werden Dich erleuchten.
Zitat:
VW darf nur an mein Fahrzeug ran, wenn dieses Formular vom Händler unterschrieben ist. Dies soll juristisch auch durchsetzbar sein (...träum...)
Du kannst diesen Standpunkt gern durchsetzen - aber sh. oben. Keine Umrüstung = Verlust der Betriebserlaubnis. Das wird das KBA nicht wirklich interessieren, welche Formulare Du unterschrieben haben möchtest und ich wage zu bezweifeln, dass der Händler ohne Einwilligung seiner Obersten Heeresleitung zu Wolfsburg derartige Zusicherungen geben wird.
Zitat:
Wer könnte so etwas erstellen?
Übrigens: an einen Mehrverbrauch glaube ich nicht - wegen der Steuer. Ich glaube an einen Leistungsverlust.
Ich habe den bisherigen Verbrauch meines VW übrigens über 100.000 km protokolliert....
FG.
Sh. oben - Rechtskundiger.
Noch ein ganz eigener Zusatz - es wird niemand wirklich merken, ob das heilige Blechle 10 PS mehr oder weniger auf die Straße bringt. Nur in den allerseltensten Fällen wird eh mehr als 70% der Leistung abgerufen.
Vor einigen Wochen fragte mich ein Bekannter wieviel PS mein Fahrzeug hat.
Tja, da musste ich erst nachschauen. Die "genaue" PS oder besser KW Zahl wußte ich nicht. Nur so ungefähr.
Gruß Frank,
dessen Fahrzeuge "seiner" Meinung nach über genügend KW verfügen um dahin zu kommen wohin er will.
Zitat:
@twindance schrieb am 1. Dezember 2015 um 06:19:11 Uhr:
Das KBA will Dich nicht zwingen, dass KBA wird Dich zwingen. Die Durchführung der Software-Anpassung ist zwingend, wird sie nicht nachgewiesen, wird das KFZ aus dem Verkehr gezogen. Ohne jedes Theater oder jeden Tanz. Da kommst Du nicht drumrum.
Wobei hier der Hase im Pfeffer begraben liegt.
Das KBA hat nämlich aktuell nicht die rechtliche Grundlage den Zwangsrückruf durchzuführen.
Dazu sind sie nur befugt wenn:
Zitat: Nach dem Produkt-Sicherungsgesetz sind solche Maßnahmen nämlich nur zulässig, wenn relevante Sicherheitsmängel zu Gefährdungen führen. Zitat Ende.Quelle:
http://www.focus.de/.../...kunden-jetzt-wissen-muessen_id_5017647.htmlZitat:
@twindance schrieb am 1. Dezember 2015 um 06:19:11 Uhr:
Du kannst diesen Standpunkt gern durchsetzen - aber sh. oben. Keine Umrüstung = Verlust der Betriebserlaubnis. Das wird das KBA nicht wirklich interessieren, welche Formulare Du unterschrieben haben möchtest und ich wage zu bezweifeln, dass der Händler ohne Einwilligung seiner Obersten Heeresleitung zu Wolfsburg derartige Zusicherungen geben wird.
Auch hier ist das Eis auf dem das KBA steht sehr, sehr dünn.
Ich sehe für Kunden die den Rückruf verweigern und gegen Maßnahmen des KBA vorgehen aktuell gute Chancen das genau gar nichts passiert.
Die Rechtsexperten des AVD sehen das ähnlich:
http://www.motorsport-total.com/.../...fuer-ueberstuerzt-15101904.htmlIch bin immer noch der Meinung das dass KBA nur versucht den Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Denn die haben Ihre Aufgabe, die Einhaltung der Regeln + Normen auch zu Überwachen, schlicht nicht wahrgenommen. Da stellt sich mir als Steuerzahler die Frage: Warum leisten wir uns dann noch so eine Behörde?
Zitat:
Frage: Warum leisten wir uns dann noch so eine Behörde?
Um dieser wieder Aufwind zu verleihen.
Zitat:
Ich sehe für Kunden die den Rückruf verweigern und gegen Maßnahmen des KBA vorgehen aktuell gute Chancen das genau gar nichts passiert.
Bleibt die Frage, ob dann nicht andere "schlimmere" Konsequenzen drohen.
Bleibt die Frage, warum man so ein geschiss macht für eine Sache, die eigentlich ab Werk hätte so sein sollen. Die Kunden wurden vorher nur besser gestellt und nicht nachher schlechter.
Zitat:
@Diabolomk schrieb am 1. Dezember 2015 um 09:41:45 Uhr:
Bleibt die Frage, ob dann nicht andere "schlimmere" Konsequenzen drohen.
Bleibt die Frage, warum man so ein geschiss macht für eine Sache, die eigentlich ab Werk hätte so sein sollen. Die Kunden wurden vorher nur besser gestellt und nicht nachher schlechter.
Was für schlimmere Konsequenzen, wenn es gar keine Rechtsgrundlage dafür gibt?
Selbst wenn die Regierenden sich erdreisten sollten ein Gesetz zu verabschieden das für diesen Fall gilt, ist fraglich ob ein Richter das nicht wieder kippt. Auch darf man nicht vergessen: Die Politiker wollen auch wiedergewählt werden. Wenn es den Deutschen an Ihr "liebstes Kind" geht, werden ganz viele den Regierenden das sehr, sehr übel nehmen.
Ich bin mir sicher, die Mehrheit wartet auf den Werkstatttermin, sie wollen so früh wie möglich das saubere Auto fahren.