Dringend: Fahrzeug abgeschleppt und verschrottet --> Bitte um Expertenrat
Einem guten Freund wurde das Auto von einem öffentlichen Parkplatz abgeschleppt und inzwischen verschrottet. Nach seiner Information vom Ordnungsamt habe er mit einem Bußgeld und der Gebühr für das Abschleppen zu rechnen. So weit, so unproblematisch- war halt seine Dummheit, das Auto ohne Nummernschilder abgemeldet rumstehen zu lassen, was er inzwischen auch einsieht. Doch jetzt kommt´s:
Nun bekam er Post von der Stadt, die mit einem Ermittlungsverfahren droht, ihm wird die Absicht, das Auto illegal entsorgen gewollt zu haben vorgeworfen.
Wie ich sicher weiß, war es nie seine Absicht, die Karre zu entsorgen. Vielmehr wollte er sie "entkernen" und dann verschrotten, die Stadt kam ihm zuvor.
Die Frage ist: Kann er ein Ermittlungsverfahren gegen sich abwenden und wenn ja, wie? Sollte er sich gleich einen Anwalt nehmen oder besser versuchen, mit der Stadt zu einer gütlichen Einigung zu kommen?
Danke für rasche Antworten. Er will morgen (also heute) vormittag evtl. zum Ordnungsamt.
Beste Antwort im Thema
Tja, ich habe da so einige Verständnisprobleme mit dieser Geschichte. Dein Freund hat seine alte Karre abgemeldet auf einem öffentlichen Parkplatz abgestellt um das Vehikel auszuschlachten und um dann die Reste verschrotten zu lassen... OK, da hört mein Verständnis aber auch schon auf. Das Ordnungsamt braucht erst mal eine ganze Weile, bevor es tätig wird. Der Wagen hat also sicherlich eine längere Zeit unbehelligt da gestanden. Wenn das Ordnugsamt dann mal auf den Wagen aufmerksam wird, dann kommt der Aufkleber auf die Scheibe, mit der Aufforderung zur entfernung, nebst Androhung der kostenpflichtigen Entsorgung. Auch jetzt wird nicht gleich verschrottet! Ersteinmal erfolgt wieder eine Frist. Zeit genug also für Deinen Kumpel, um die Karre zu entfernen... Wenn ihm an keiner illegalen Entsorgung gelegen war, dann hätte er ja auch Kontaktdaten in der Windschutzscheibe hinterlassen können. So war das Ordnungsamt gezwungen, ihn anhand der Fahrgestellnummer ausfindig zu machen. OK, das ist nicht wirklich schwierig gewesen.
Alles in allem dürften es ein paar Wochen "reaktionszeit" gewesen sein. Schwierig, in diesem Zeitraum von einer "gewollten Entkernung" zu sprechen...
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27 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von astra diesel wi
... würde ich so antworten:"Der mir gemachte Vorwurf trifft nicht zu!
Dann haben die es zu beweisen.
So einfach kann die Welt sein.
Weil man durch eine unbegründete Behauptung aus seinen Pflichten der Altfahrzeug-Verordnung heraus kommt?
http://bundesrecht.juris.de/altautov/__4.html
Oder weil die sich daraus ergebene Alternative dann endlich mal eine gute Idee ist, und wenn doch nicht, dann ggf. auch wieder nur unbegründet bestritten muss?
http://bundesrecht.juris.de/pflvg/__6.html
Im vorliegenden Fall scheint es sich nicht um eine bedeutende Ordnungswidrigkeit zu handeln (die würde von einer Bußgeldstelle bearbeitet werden) sondern um eine astreine Straftat nach dem StGB:
§ 326
Unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
(1) Wer unbefugt Abfälle, die
1. Gifte oder Erreger von auf Menschen oder Tiere übertragbaren gemeingefährlichen Krankheiten enthalten oder hervorbringen können,
2. für den Menschen krebserzeugend, fruchtschädigend oder erbgutverändernd sind,
3. explosionsgefährlich, selbstentzündlich oder nicht nur geringfügig radioaktiv sind oder
4. nach Art, Beschaffenheit oder Menge geeignet sind,
a) nachhaltig ein Gewässer, die Luft oder den Boden zu verunreinigen oder sonst nachteilig zu verändern oder
b) einen Bestand von Tieren oder Pflanzen zu gefährden,
außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen oder zugelassenen Verfahren behandelt, lagert, ablagert, abläßt oder sonst beseitigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Bei uns im Süden (BW) jedenfalls werden solche Sachverhalte (Schrottfahrzeuge) immer nach diesem Tatbestand zur Anzeige gebracht und das dürfte im Rest der Republik nichts anders sein. Im Kern geht es hier um die umweltschädlichen Betriebsmittel (Bremsflüssigkeit, Öle) die in den Boden gelangen können. Ist vielleicht nicht ganz logisch, da diese potentielle Gefahr auch bei zugelassenen Fahrzeugen besteht, aber es ist eben so.
Da es sich also um eine Straftat nach dem StGB handelt, wurde auch ein Staatsanwalt tätig. Der Betroffene darf sich nun zum Vorwurf äussern (muss es aber nicht, es interessiert sowie niemanden was er sagt) und dann wird i.d.R. ein Strafbefehl über ein paar hundert Euro rausgeschickt (abhängig vom Einkommen, also dieses nicht ZU hoch angeben ;-)
Hinzu kommen natürlich noch alle Auslagen und Kosten der Verwaltung.
Moin
Das würde ich abstreiten, denn wenn ich ein Feuerzeug in der Hemdtasche habe bin ich deswegen noch kein Brandstifter, der Wagen ist auch kein Müll, kann aber dazu werden wenn zb einer die Ölablasschraube klaut oder sich ein Stück Kühlwasserschlauch absägt.
Oder sagen wir so, wenn es offensichtlich erkennbar ist das der Wagen als solches nicht mehr zu nutzen ist(Räder weg, Sitze raus,Scheibe weg) dann wäre er Müll.
Alles andere so denke ich ist Wunschdenken der Ordnungsämter und das geht nur dann durch wenn sich keiner wehrt.
Kleine Korrektur:
Den Abschlepper muss derjenige zahlen der ihn anrief, also der Mitarbeiter des Ordnungsamtes, denn das Amt kann für deren Dummheiten ja nicht geradestehen.
Gruss Willy
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von astra diesel wi
So zahlt der der die Musik(Abschlepper) bestellt hat, also das Amt.
schlichtweg falsch!
das amt muss nicht tagelang irgendwelche schrottplätze anrufen um die karre zu entsorgen...die müssen nur ihren vertrags-abschlepper (der in regelmäßigen abstnden neu ausgeschrieben wird) rufen der den hobel entsorgt...
Schlichtweg richtig. Wer den Schlepper (Die Musik) bestellt der zahlt...vorerst. Das Geld wird sich dann von dem Sünder wieder geholt.
Ich frage mich aber hier wer monatelang nicht einmal zu seinem Auto geht, welches doch angeblich ausgeschlachtet und noch ein wenig Erlös bringen sollte? Wenn ich das richtig verstehe...das ist schließlich keine Nacht und Nebel Aktion und schon gar kein Kavalliersdelikt.
@mooshuf
Das kann man sehen wie man will, entscheident ist, wie der (später) zuständige Richter die Sache sieht. Wurde der Straftatbestand schon vollumfänglich erfüllt indem der Wagen abgestellt wurde, oder nicht.
Wenn ich die Restmülltonne zwecks Abholung auf den Bürgersteig stelle (sonst wird sie vom Müllunternehmen nicht geleert), erfülle ich den Tatbestand ebensowenig wie wenn ich ein abgemeldetes und somit vorübergehend stillgelegtes KfZ über Jahre hinaus in der Einfahrt (außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen) abstelle um es irgendwann zum Verwerter zu bringen.
D.h. wenn die Absicht bestand, daß der Müll dort nicht 'entgelagert' werden sollte, dann trifft der §326 nicht zu. Trotzdem: Ohne weitere Informationen können wir nur raten. Wenn der Wagen schon teilzerlegt da über mehrere Monate rumstand wird es schwer, einen Richter davon überzeugen zu wollen, dass man noch vorhatte den Wagen ordnunxgemäß zu einem Verwerter zu schaffen.
Denn das Schlachten als auch die Verwertung hätte man 'zeitnah' erledigen können.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
Denn das Schlachten als auch die Verwertung hätte man 'zeitnah' erledigen können.
Vor allem muß der Zerlegeplatz einige Mindeststandards hinsichtlich des Umweltschutzes erfüllen. Ein öffentlicher Parkplatz erfüllt diese Voraussetzungen i.d.R. nicht.
Moin
Das ist inzwischen überholt, denn unsere Schrotties hier dürfen seit Abwrackprämie ihren Karren auf der grünen Wiese abstellen und zwar Hektarweise.
Der Parkplatz dagegen ist entweder gepflastert, betoniert oder geteert.
Habe selbst 2 Autoleichen im Garten zu stehen, sollte das Ordnungsamt je auf die Idee kommen mir eins reinzuziehen wirds mit Grossformatfotos bombardiert wo die Rehe, Hirsche, Füchse und Vögel sich auf dem grünen Schrottplatz tummeln.
Ich kann verstehen das sich die Jagdpächter drüber aufregen denn die Tiere verletzen sich an den Karren und dem herumliegenden Kleinteilen.
Den Behördenklassiker von dem Öl was in den Boden sickert lassen wir mal ganz weg.
Das Argument sol mal kommen
Gruss Willy
Zitat:
Original geschrieben von astra diesel wi
Habe selbst 2 Autoleichen im Garten zu stehen, sollte das Ordnungsamt je auf die Idee kommen mir eins reinzuziehen wirds mit Grossformatfotos bombardiert wo die Rehe, Hirsche, Füchse und Vögel sich auf dem grünen Schrottplatz tummeln.
...
Das Argument sol mal kommen
Weil es ein Recht oder Gleichheit im Unrecht gibt, oder weil die Einen eine Genehmigung haben und Du nicht?
Ich würde den Kaufvertrag mit dem Rumänen hinfaxen, der die Karre für 200€ gekauft hat und einen formlosen Einspruch beifügen.
Dann können sie den Täter ja da suchen.
Zitat:
Original geschrieben von Mark-86
Dann können sie den Täter ja da suchen.
was ich auf seite eins dazu geschrieben habe, scheinst du wohl nicht gelesen zu haben....
wenn der käufer unauffindbar ist - bzw. erst garnicht existiert - bleibt trotzdem der verkäufer auf den kosten sitzen...
Zitat:
Original geschrieben von hardcoreaudi
Ich frage mich aber hier wer monatelang nicht einmal zu seinem Auto geht, welches doch angeblich ausgeschlachtet und noch ein wenig Erlös bringen sollte? Wenn ich das richtig verstehe...das ist schließlich keine Nacht und Nebel Aktion und schon gar kein Kavalliersdelikt.
und SO siehts aus!
typischer fall von selber schuld. das is netmal dumm gelaufen das war eben aus den augen, aus dem sinn.
Zitat:
Original geschrieben von bigLBA
@mooshuf
Das kann man sehen wie man will, entscheident ist, wie der (später) zuständige Richter die Sache sieht. Wurde der Straftatbestand schon vollumfänglich erfüllt indem der Wagen abgestellt wurde, oder nicht.
Wenn ich die Restmülltonne zwecks Abholung auf den Bürgersteig stelle (sonst wird sie vom Müllunternehmen nicht geleert), erfülle ich den Tatbestand ebensowenig wie wenn ich ein abgemeldetes und somit vorübergehend stillgelegtes KfZ über Jahre hinaus in der Einfahrt (außerhalb einer dafür zugelassenen Anlage oder unter wesentlicher Abweichung von einem vorgeschriebenen) abstelle um es irgendwann zum Verwerter zu bringen.
D.h. wenn die Absicht bestand, daß der Müll dort nicht 'entgelagert' werden sollte, dann trifft der §326 nicht zu. Trotzdem: Ohne weitere Informationen können wir nur raten. Wenn der Wagen schon teilzerlegt da über mehrere Monate rumstand wird es schwer, einen Richter davon überzeugen zu wollen, dass man noch vorhatte den Wagen ordnunxgemäß zu einem Verwerter zu schaffen.
Denn das Schlachten als auch die Verwertung hätte man 'zeitnah' erledigen können.
Die Absicht des Fahrzeugbesitzers interessiert keinen Staatsanwalt und keinen Richter. Es genügt der Anscheinsbeweis des äusseren Zustandes des Fahrzeuges (nicht verkehrstüchtig) verbunden mit einer langen Standzeit und das Ding wird formal zum Abfall. Ich kenne derartige Fälle zur Genüge, aus der Nummer kommt keiner raus, das ist alles nur Geschwätz.
Der Tatbestand ist formal erfüllt und fertig. Und wie ich schon sagte: Die Einwände des Beschuldigten interessieren absolut niemanden wirklich, der ist praktisch schon vorher verurteilt.
Es bringt auch garnichts über rechtstheoretische Dinge hier zu fabulieren mit wenn und aber. Ich rede über die Realität und die sieht genau so aus, wie ich es beschrieben habe.
Zitat:
Original geschrieben von ghostrider78
Die Frage ist: Kann er ein Ermittlungsverfahren gegen sich abwenden und wenn ja, wie? Sollte er sich gleich einen Anwalt nehmen oder besser versuchen, mit der Stadt zu einer gütlichen Einigung zu kommen?
Danke für rasche Antworten. Er will morgen (also heute) vormittag evtl. zum Ordnungsamt.
Solange kein Anhörungsbogen oder gar Strafbefehl zugestellt worden ist, tut man nur eines:
Gar nichts!Wenn dann irgendwann etwas im Briefkasten liegen sollte:
Rechtsberatungist ein Fall für einen
Rechtsanwaltund nicht für ein lustiges Internet-Forum. Schon gar nicht rennt man unvorbereitet zu irgendeiner Behörde und redet sich dann dort um Kopf und Kragen. Je nach Höhe des angedrohten Bußgeldes ist eine Erstberatung beim Anwalt nicht wirklich teuer.