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Für Tüv AU nötig??? Dringend!

Themenstarteram 7. November 2008 um 2:15

Guten morgen!

Habe in ein paar Stunden TÜV Termin mit meinem derzeit abgemeldeten Auto!

Wenn ich Tüv und AU bekomme möchte ich es natürlich anmelden!

Problem: Ich möchte nur TÜV machen lassen, AU bekomme ich (auch morgen) woanders.

Nun habe ich gehört das seit einiger Zeit die AU Bedingung für die Hauptuntersuchung ist.

Gilt das auch für abgemeldete Fahrzeuge?

(Da es nicht angemeldet ist kann ich ja eh nicht ohne AU fahren!)

Hoffe das mir noch schnell einer Antworten kann bevor es losgeht..!

Mfg Audee

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Pockel

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Eben nicht, ohne gültigen Nachweis einer AU (Prüfbescheinigung) gibt es keine HU.

Wenn du zur HU kommst ohne Prüfbescheinigung, wird dir die HU-Prüfplakette verwehrt.

Dies ist kein Quatsch sondern Fakt und ist in der StVZO §47a (4) geregelt.

voller quatsch!!!!! wir machen das immer so bei uns inner firam.... plakette drauf für das was er besteht, ansonsten gibts nix!!!!!!

Nein nicht voller quatsch, sag mal ist heut Wandertag vom Kindergarten aus oder was ?

Ist doch völlig egal wie du das handabst, wenn du die HU-Plakette trotz nicht vorhandener AU Bescheinigung anbringst, machst du das schon solange du dies so tust falsch.

Du kloppst ja auch nen Kolben in den Zylinder in der Meinung das schleift sich ein, pardon aber ganz frisch bist du ja eh nicht wie die ganzen anderen Fred's von dir bestätigen :rolleyes:

http://www.motor-talk.de/.../...skolben-von-190e-2-6-t1913566.html?...

und

http://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?postId=18092059&highlight

daher denke ich, das du überhaupt keinen Plan von irgendetwas hast.

Dieses Geschreibe welches du hier tätigst nehme ebenfalls nur als rumgetrolle von dir zur Kenntniss, und bitte dich aufzuhören Unfug zu posten und Tatsachen welche vorhanden sind als Quatsch hinzustellen.

Wenn du unter ADS leidest geh zum Arzt und lass dich dort behandeln.

 

 

25 weitere Antworten
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25 Antworten
am 7. November 2008 um 4:32

Ruf doch einfach mal beim TÜV an und frag...

am 7. November 2008 um 5:43

Ohne gültige AU bekommst du keine HU. Alles schon selber mitgemacht.. :mad:

So sieht es aus, ohne AU keine HU. Nur andersrum geht......

Themenstarteram 7. November 2008 um 8:30

Vielen Dank euch erstmal!

Das hätte man sich mit besserer Planung sparen können:(:(...

naja zumindest die AU wirds heute schonmal geben!

Allen ein schönes Wochenende!:D

nicht bestandene (nicht vorhandene) AU ist ein erheblicher Mangel bei der HU, deswegen gibt's keine HU Plakette.

Zitat:

Original geschrieben von Audee

Vielen Dank euch erstmal!

Das hätte man sich mit besserer Planung sparen können:(:(...

naja zumindest die AU wirds heute schonmal geben!

Allen ein schönes Wochenende!:D

Weil "heute" ein "bauartgleiches" Fahrzeug zweimal "die AU fährt" ? :rolleyes:

Oder gibt es einen anderen Grund warum man beides getrennt machen sollte ? :confused:

am 8. November 2008 um 14:53

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Weil "heute" ein "bauartgleiches" Fahrzeug zweimal "die AU fährt" ? :rolleyes:

:confused:

Zitat:

Oder gibt es einen anderen Grund warum man beides getrennt machen sollte ? :confused:

Er schreibt doch das er die AU "woanders" bekommt! Hat sicher nen Kumpel mit ner Werkstatt..

Zitat:

Original geschrieben von aufallenvieren

Zitat:

Original geschrieben von LSirion

Weil "heute" ein "bauartgleiches" Fahrzeug zweimal "die AU fährt" ? :rolleyes:

:confused:

Zitat:

Original geschrieben von aufallenvieren

Zitat:

Oder gibt es einen anderen Grund warum man beides getrennt machen sollte ? :confused:

Er schreibt doch das er die AU "woanders" bekommt! Hat sicher nen Kumpel mit ner Werkstatt..

Mein "Fehler".

Habe gerade gelesen, dass es wohl auch Werkstätten mit AU-Anerkennung gibt, die dann natürlich selbst eine Plakette anbringen dürfen.

Praktisch sowas...

Zitat:

Original geschrieben von querys

nicht bestandene (nicht vorhandene) AU ist ein erheblicher Mangel bei der HU, deswegen gibt's keine HU Plakette.

QUATSCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! du kriegst die hu plakette und die andere nicht....fertig!!!!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Pockel

Zitat:

Original geschrieben von querys

nicht bestandene (nicht vorhandene) AU ist ein erheblicher Mangel bei der HU, deswegen gibt's keine HU Plakette.

QUATSCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! du kriegst die hu plakette und die andere nicht....fertig!!!!!!!!!

Eben nicht, ohne gültigen Nachweis einer AU (Prüfbescheinigung) gibt es keine HU.

Wenn du zur HU kommst ohne Prüfbescheinigung, wird dir die HU-Prüfplakette verwehrt.

Dies ist kein Quatsch sondern Fakt und ist in der StVZO §47a (4) geregelt.

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Zitat:

Original geschrieben von Pockel

 

QUATSCH!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!! du kriegst die hu plakette und die andere nicht....fertig!!!!!!!!!

Eben nicht, ohne gültigen Nachweis einer AU (Prüfbescheinigung) gibt es keine HU.

Wenn du zur HU kommst ohne Prüfbescheinigung, wird dir die HU-Prüfplakette verwehrt.

Dies ist kein Quatsch sondern Fakt und ist in der StVZO §47a (4) geregelt.

voller quatsch!!!!! wir machen das immer so bei uns inner firam.... plakette drauf für das was er besteht, ansonsten gibts nix!!!!!!

Zitat:

Original geschrieben von Pockel

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Eben nicht, ohne gültigen Nachweis einer AU (Prüfbescheinigung) gibt es keine HU.

Wenn du zur HU kommst ohne Prüfbescheinigung, wird dir die HU-Prüfplakette verwehrt.

Dies ist kein Quatsch sondern Fakt und ist in der StVZO §47a (4) geregelt.

voller quatsch!!!!! wir machen das immer so bei uns inner firam.... plakette drauf für das was er besteht, ansonsten gibts nix!!!!!!

Das TÜV ohne AU geht aber nur, wenn die alte AU noch gültig ist, also AU 10/08 -> keine HU mehr, AU 11/08 -> HU könnte bestanden werden.

Zitat:

Original geschrieben von Pockel

Zitat:

Original geschrieben von Kai70

Eben nicht, ohne gültigen Nachweis einer AU (Prüfbescheinigung) gibt es keine HU.

Wenn du zur HU kommst ohne Prüfbescheinigung, wird dir die HU-Prüfplakette verwehrt.

Dies ist kein Quatsch sondern Fakt und ist in der StVZO §47a (4) geregelt.

voller quatsch!!!!! wir machen das immer so bei uns inner firam.... plakette drauf für das was er besteht, ansonsten gibts nix!!!!!!

Nein nicht voller quatsch, sag mal ist heut Wandertag vom Kindergarten aus oder was ?

Ist doch völlig egal wie du das handabst, wenn du die HU-Plakette trotz nicht vorhandener AU Bescheinigung anbringst, machst du das schon solange du dies so tust falsch.

Du kloppst ja auch nen Kolben in den Zylinder in der Meinung das schleift sich ein, pardon aber ganz frisch bist du ja eh nicht wie die ganzen anderen Fred's von dir bestätigen :rolleyes:

http://www.motor-talk.de/.../...skolben-von-190e-2-6-t1913566.html?...

und

http://www.motor-talk.de/.../PostJump.html?postId=18092059&highlight

daher denke ich, das du überhaupt keinen Plan von irgendetwas hast.

Dieses Geschreibe welches du hier tätigst nehme ebenfalls nur als rumgetrolle von dir zur Kenntniss, und bitte dich aufzuhören Unfug zu posten und Tatsachen welche vorhanden sind als Quatsch hinzustellen.

Wenn du unter ADS leidest geh zum Arzt und lass dich dort behandeln.

 

 

Das manche das nie kapieren.

AU ist Hauptbestandteil der HU.

Mit abgelaufener Abgasuntersuchung gibts keine HU, da dies ein erheblicher Mangel ist.

Wer trotz abgelaufener Abgasuntersuchung eine HU Plakette klebt, arbeitet nicht nach den Richtlinien, und macht sich u.U evtl. sogar Strafbar.

Wer das nicht glaubt: TÜV Technische Überwachung Hessen GmbH Rüdesheimer Straße 119 64285 Darmstadt Tel.: 06151 600-0

Anrufen und nachfragen!

Gruß Dennis

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