Drehzahlbegrenzer legal eintragen lassen

Yamaha DT 50

Hallo,
ich möchte meine Yamaha dt 50 drosseln damit sie halt nur noch 45 km/h fahren kann, allerdings möchte ich das unbedingt digital machen und nicht den armen Motor ersticken lassen. Nach dem ersten mal google´n bin ich dann auf Drehzahlbegrenzer gekommen die einen Schalter besitzen. Nach dem ich mich zu den dinngern informiert hab, war es klar: illegal, na toll. Weiter gesucht, das Ergebnis: gedrosselte CDIs, dann gibt es da allerdings ein kleines Problem: Für die dt 50 Reihe gibt es keine gedrosselten CDIs. Danach weiter gesucht und Drehzahlbegrenzer mit Fernbedienung gefunden, der Einbau einfach, die Funktion des Verlangsamens gegeben und ohne direkten Schalter. Jetzt stellt sich für mich allerdings noch die letzte Frage: Falls ich mit so einem Drehzahlbegrenzer zum Tüv fahre um ihn eintragen zu lassen bzw. das "Motorrad" auf 45 km/h eintragen zu lassen, würde ich den Tüv bestehen oder würde der Prüfer mich mit ner Ohrfeige in eine Werkstatt schicken? Ich warte gespannt und voller Hoffnung auf eine Antwort oder einen Bericht wie es bei einem selber wahr, danke schonmal im Voraus (:

Lg. ixigamer

Diesmal ist der Post auch in der richtigen Kategorie 😉

44 Antworten

Zitat:

@ixigamer schrieb am 6. Juli 2022 um 17:27:33 Uhr:


Hallo,
ich möchte meine Yamaha dt 50 drosseln damit sie halt nur noch 45 km/h fahren kann, allerdings möchte ich das unbedingt digital machen und nicht den armen Motor ersticken lassen. Nach dem ersten mal google´n bin ich dann auf Drehzahlbegrenzer gekommen die einen Schalter besitzen. Nach dem ich mich zu den dinngern informiert hab, war es klar: illegal, na toll. Weiter gesucht, das Ergebnis: gedrosselte CDIs, dann gibt es da allerdings ein kleines Problem: Für die dt 50 Reihe gibt es keine gedrosselten CDIs. Danach weiter gesucht und Drehzahlbegrenzer mit Fernbedienung gefunden, der Einbau einfach, die Funktion des Verlangsamens gegeben und ohne direkten Schalter. Jetzt stellt sich für mich allerdings noch die letzte Frage: Falls ich mit so einem Drehzahlbegrenzer zum Tüv fahre um ihn eintragen zu lassen bzw. das "Motorrad" auf 45 km/h eintragen zu lassen, würde ich den Tüv bestehen oder würde der Prüfer mich mit ner Ohrfeige in eine Werkstatt schicken? Ich warte gespannt und voller Hoffnung auf eine Antwort oder einen Bericht wie es bei einem selber wahr, danke schonmal im Voraus (:

Lg. ixigamer

Diesmal ist der Post auch in der richtigen Kategorie 😉

könnte man die DT eigentlich ungedrosselt auch als LKR zulassen?

Zitat:

@Papstpower schrieb am 6. Juli 2022 um 21:30:55 Uhr:


....

Nur nebenbei, wenn du mit 70-80 und Versicherungskennzeichen vor mir her fährst, zieh ich dir an der nächsten Ampel den Schlüssel ab und halte dich fest bis der Streifenwagen da ist. Es liegt der Verdacht einer Straftat vor...

Wie kann man so fanatisch sein?😕

r

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 8. Juli 2022 um 14:44:33 Uhr:



Zitat:

@ixigamer schrieb am 6. Juli 2022 um 17:27:33 Uhr:


Hallo,
ich möchte meine Yamaha dt 50 drosseln damit sie halt nur noch 45 km/h fahren kann, allerdings möchte ich das unbedingt digital machen und nicht den armen Motor ersticken lassen. Nach dem ersten mal google´n bin ich dann auf Drehzahlbegrenzer gekommen die einen Schalter besitzen. Nach dem ich mich zu den dinngern informiert hab, war es klar: illegal, na toll. Weiter gesucht, das Ergebnis: gedrosselte CDIs, dann gibt es da allerdings ein kleines Problem: Für die dt 50 Reihe gibt es keine gedrosselten CDIs. Danach weiter gesucht und Drehzahlbegrenzer mit Fernbedienung gefunden, der Einbau einfach, die Funktion des Verlangsamens gegeben und ohne direkten Schalter. Jetzt stellt sich für mich allerdings noch die letzte Frage: Falls ich mit so einem Drehzahlbegrenzer zum Tüv fahre um ihn eintragen zu lassen bzw. das "Motorrad" auf 45 km/h eintragen zu lassen, würde ich den Tüv bestehen oder würde der Prüfer mich mit ner Ohrfeige in eine Werkstatt schicken? Ich warte gespannt und voller Hoffnung auf eine Antwort oder einen Bericht wie es bei einem selber wahr, danke schonmal im Voraus (:

Lg. ixigamer

Diesmal ist der Post auch in der richtigen Kategorie 😉

könnte man die DT eigentlich ungedrosselt auch als LKR zulassen?

Also falls du den Ausbau der Drossel anmeldest sehe ich da kein Problem. Ob allerdings der Prozess mit Schwierigkeiten verbunden ist müsste du googeln. 🙂
Aber da es ja rechtlich nur an Geschwindigkeit und Leistung gebunden ist, sollte das klar gehen.

Zitat:

@ranitegar schrieb am 8. Juli 2022 um 20:19:31 Uhr:



Zitat:

@Papstpower schrieb am 6. Juli 2022 um 21:30:55 Uhr:


....

Nur nebenbei, wenn du mit 70-80 und Versicherungskennzeichen vor mir her fährst, zieh ich dir an der nächsten Ampel den Schlüssel ab und halte dich fest bis der Streifenwagen da ist. Es liegt der Verdacht einer Straftat vor...


Wie kann man so fanatisch sein?😕

r

😰

Ähnliche Themen

Zitat:

@ixigamer schrieb am 08. Juli 2022 um 22:36:57 Uhr:


Also falls du den Ausbau der Drossel anmeldest sehe ich da kein Problem. Ob allerdings der Prozess mit Schwierigkeiten verbunden ist müsste du googeln. ?
Aber da es ja rechtlich nur an Geschwindigkeit und Leistung gebunden ist, sollte das klar gehen.

Da gibt's noch das Thema Bremsen und ggf Abgas (E1 oder 2). Dem TÜVler fällt da bestimmt noch was ein.
Aber theoretisch würde das gehen.

Zitat:

@ixigamer schrieb am 8. Juli 2022 um 22:36:57 Uhr:



Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 8. Juli 2022 um 14:44:33 Uhr:


könnte man die DT eigentlich ungedrosselt auch als LKR zulassen?

Also falls du den Ausbau der Drossel anmeldest sehe ich da kein Problem. Ob allerdings der Prozess mit Schwierigkeiten verbunden ist müsste du googeln. 🙂
Aber da es ja rechtlich nur an Geschwindigkeit und Leistung gebunden ist, sollte das klar gehen.

Und wäre das nicht die einfache Lösung für dich? Was steht denn in der ABE, wie schnell darf sie fahren?

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 9. Juli 2022 um 10:38:13 Uhr:



Zitat:

@ixigamer schrieb am 8. Juli 2022 um 22:36:57 Uhr:


Also falls du den Ausbau der Drossel anmeldest sehe ich da kein Problem. Ob allerdings der Prozess mit Schwierigkeiten verbunden ist müsste du googeln. 🙂
Aber da es ja rechtlich nur an Geschwindigkeit und Leistung gebunden ist, sollte das klar gehen.

Und wäre das nicht die einfache Lösung für dich? Was steht denn in der ABE, wie schnell darf sie fahren?

Warte mal kurz. Für was steht LKR genau? ?? Weil ich erst den AM Führerschein machen werde und falls ich das richtig verstanden hab würde ja LKR mit richtiger Straßenzulassung sein oder nicht? Und naja die ABE würd ich noch beim Hersteller beantragen aber da sollten 45 km/h drinnen stehen.

LKR meint in dem Zusammenhang 2-Räder bis 125 ccm und max. 11kw (15 PS).
Mit dem AM darfst du die noch nicht fahren und brauchst den A1 (ab 16 Jahre), später den B196 in Verbindung mit B (ab 25 Jahre), oder eben A2 / A.

Zitat:

@Haubenzug schrieb am 9. Juli 2022 um 15:02:25 Uhr:


LKR meint in dem Zusammenhang 2-Räder bis 125 ccm und max. 11kw (15 PS).
Mit dem AM darfst du die noch nicht fahren und brauchst den A1 (ab 16 Jahre), später den B196 in Verbindung mit B (ab 25 Jahre), oder eben A2 / A.

Okay, dann ist das für mich wohl nicht die einfachste Lösung, aber danke fürs Klarstellen (:

Wenn es keinen Nachweis gibt dass das Vehikel schon mal irgendwo in der EU zugelassen war kann man es wahrscheinlich gar nicht mehr zulassen. Die gültigen Abgasnormen wird es wohl nicht erfüllen.

r

Zitat:

@ranitegar schrieb am 9. Juli 2022 um 19:51:37 Uhr:


Wenn es keinen Nachweis gibt dass das Vehikel schon mal irgendwo in der EU zugelassen war kann man es wahrscheinlich gar nicht mehr zulassen. Die gültigen Abgasnormen wird es wohl nicht erfüllen.

r

Gut, das ich es nicht zulassen will und ich denk aber schon das es gehen würde weil es ja auch bei älteren Fahrzeugen geht, man braucht dann halt wahrscheinlich Zeit, Geld und ein paar Prüfungen am Fahrzeug.

Zitat:

@ixigamer schrieb am 9. Juli 2022 um 22:35:33 Uhr:



Zitat:

@ranitegar schrieb am 9. Juli 2022 um 19:51:37 Uhr:


Wenn es keinen Nachweis gibt dass das Vehikel schon mal irgendwo in der EU zugelassen war kann man es wahrscheinlich gar nicht mehr zulassen. Die gültigen Abgasnormen wird es wohl nicht erfüllen.

r

Gut, das ich es nicht zulassen will und ich denk aber schon das es gehen würde weil es ja auch bei älteren Fahrzeugen geht, man braucht dann halt wahrscheinlich Zeit, Geld und ein paar Prüfungen am Fahrzeug.

Ich wusste nicht, dass du so ein junger Hüpfer bist, sonst wäre das mit der LKR Zulassung eine Möglichkeit gewesen. Davon unabhängig kann man ein Moped oder mokick gedrosselt freiwillig zulassen und ein großes Kennzeichen erhalten, das aber nur nebenbei. Als erstes brauchst du eine ABE Kopie deines Fahrzeugs und dann keine komplizierte Drosselung, sondern ein Rückbau auf das Original. Dafür brauchst du technische Daten und musst erstmal erkennen, was bei dir verbaut ist und was original war. Zb reifen, Übersetzung, Zylinder, etc. wenn die 80 fährt: ist da vielleicht ein 70 ccm drauf?
So oder so: wenn du legal unterwegs sein möchtest, brauchst du eine Werkstatt, die damit Erfahrung hat und das kostet geld.

Zitat:

@B196BerlinScooter schrieb am 10. Juli 2022 um 11:10:33 Uhr:



Zitat:

@ixigamer schrieb am 9. Juli 2022 um 22:35:33 Uhr:


Gut, das ich es nicht zulassen will und ich denk aber schon das es gehen würde weil es ja auch bei älteren Fahrzeugen geht, man braucht dann halt wahrscheinlich Zeit, Geld und ein paar Prüfungen am Fahrzeug.

Ich wusste nicht, dass du so ein junger Hüpfer bist, sonst wäre das mit der LKR Zulassung eine Möglichkeit gewesen. Davon unabhängig kann man ein Moped oder mokick gedrosselt freiwillig zulassen und ein großes Kennzeichen erhalten, das aber nur nebenbei. Als erstes brauchst du eine ABE Kopie deines Fahrzeugs und dann keine komplizierte Drosselung, sondern ein Rückbau auf das Original. Dafür brauchst du technische Daten und musst erstmal erkennen, was bei dir verbaut ist und was original war. Zb reifen, Übersetzung, Zylinder, etc. wenn die 80 fährt: ist da vielleicht ein 70 ccm drauf?
So oder so: wenn du legal unterwegs sein möchtest, brauchst du eine Werkstatt, die damit Erfahrung hat und das kostet geld.

Das man die auch zulassen konnte wusste ich nicht, aber gut wäre halt mit mehr kosten verbunden und der Rückbau auf den Originalzustand klingt nach meiner letzten Option, ich hab allerdings jetzt mal bei einem Yamaha Händler Angefragt. Originalteile müsste ich eigentlich garnicht so viele kaufen, Rücklicht, die Antriebsachse die den Motor mit der Kette verbindet (das wird wohl am meisten Arbeit sein da ich den Motor auseinander nehmen muss), der Benzinhahn ist nich original und das Frontlicht müsste ich neu färben oder austauschen, also geht eigentlich, nur die Drosslung wird wohl das schwierigste aufzutreiben aber es ist auf jeden Fall ein 50 Kubik Motor weil ich mal die Dichtung austauschen musste und da hat man das gesehen. Naja mal sehen vielleicht bau ich die auch um auf enduro und hol mir ein neues 45 km/h bike, aber das steht noch in den Sternen 😉 (und ja ich würde natürlich dann nur auf Cross Strecken fahren)

Wer fährt denn ne 50er da? Aus meinem Freundeskreis hatten einige ab 14 125er Vollcross. Ab 16 mit mehr Muskeln gingen dann 250er. 50er fahren Zwerge...

Zitat:

@Papstpower schrieb am 10. Juli 2022 um 19:20:00 Uhr:


Wer fährt denn ne 50er da? Aus meinem Freundeskreis hatten einige ab 14 125er Vollcross. Ab 16 mit mehr Muskeln gingen dann 250er. 50er fahren Zwerge...

Well bin 1,90 mit 14 also wahrscheinlich werd ich das eh nicht tuen, war ja nur ein spontaner Gedanke 😉

Deine Antwort
Ähnliche Themen