ForumVerkehr & Sicherheit
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Drängeln lohnt sich nicht mehr

Drängeln lohnt sich nicht mehr

Themenstarteram 15. August 2006 um 12:07

Tach' zusammen!

Na? Auch mal wieder über 'Linkspenner' auf der Autobahn geärgert? ;)

Seit der neuen "Dränglervorschrift" gilt:

Drängeln: 250 EUR, 4 Punkte + 3 Monate Fahrverbot :eek:

Dann lieber rechts überholen:

50 EUR und 3 Punkte (200 EUR + 1 Punkt gespart!)

Einen weiteren Punkt sparen kann man sogar noch, wenn man statt der rechten

Spur gleich die Standspur benutzt:

Seitenstreifen zum Zweck des schnelleren Vorwärtskommens:

50 EUR + 2 Punkte

Fazit:

Niemanden bedrängt, nicht aufgeregt (Nerven geschont...), sehr schnell

vorangekommen und noch 200 EUR + 2 Punkte gespart.

Na denn allzeit gute Fahrt! ;)

Ähnliche Themen
45 Antworten

Hört sich ja cool an. Auf jedenfall ein Lacher wert wobei das nicht mal so dumm ist.

Eigentlich keine schlechte Idee.

Aber ich bleib lieber bei Lichthupe und ausreichend Abstand.

Irgendwann checkt es auch der bekloppteste Linkspenner ,dass es ein Rechtsfahrgebot gibt.

Zitat:

Aber ich bleib lieber bei Lichthupe...

Mit der Lichthupe ist so ein Problem, das ist Nötigung! Das geht vor Gericht. Und kann dann schnell ein paar Tagesätze kosten

Typisch Deutsch sag ich nur

Das mit dem Standstreifen geht bei meiner Strecke nicht, hat keinen. Was würde es kosten, wenn ich über den Feldweg, der entlang der Autobahn verläuft, überhole? :)

Lichthupe bzw Hupe ist ja so viel ich weis als Anzeigeinstrument das man überhollen will auserorts erlaubt. Kommt dann vor allem auf den Abstand an, oder wurde das auch mit geändert.

Also wenn der Linksfahrer, wenn er die Spur wechselt, nicht 30 sek lang mit seiner Geschwindigkeit weiterfahren kann, dann muss er die Spur nicht wechseln. So hab ich das mal gelernt (oder waren es 20 sek??)

Kann er aber die Spur wechseln und tut dies nicht, dann könnte man die Lichthupe benutzen ohne dass es nötigung wäre, da der Linksfahrer ja den Fehler macht.

Nur so eine Situation zu beweisen ist später halt recht schwer, deswegen mein Rat, die Finger von der Lichthupe am Besten ganz weglassen.

Es gibt aber einen Trick wie man einen Linksfahrer oder Mittelspurfahrer rechts überholen kann:

Man setzt sich rechts neben ihn und hält dann die gleiche Höhe, am Besten mit dem Tempomat (wenn einer zur Verfügung steht). Da man noch gleiche Höhe hat, hat man noch nicht überholt. Wenn der Links-/Mittelspurfahrer dann etwas langsamer wird, schiebt man sich ja automatisch langsam an ihm vorbei. Nach einer Motorhaubenlänge kann man dann wieder beschleunigen. das ist das gleiche als wenn man rechts fährt und links muss einer so stark bremsen, dass man ihn überholt. ist ja auch kein Rechtsüberholen in dem sinne.

War aber schon live dabei wie ein Mittelspurfahrer mal von einer Zivilstreife angehalten wurde. Es wird also auch darauf geachtet.

Gute Fahrt

Zitat:

Original geschrieben von doofername

War aber schon live dabei wie ein Mittelspurfahrer mal von einer Zivilstreife angehalten wurde. Es wird also auch darauf geachtet.

Gute Fahrt

Die achten da verstärkt drauf den von den Leuten geht auch eine riesen Gefahr aus.

Zitat:

Original geschrieben von doofername

Mit der Lichthupe ist so ein Problem, das ist Nötigung! Das geht vor Gericht. Und kann dann schnell ein paar Tagesätze kosten

Typisch Deutsch sag ich nur

Das mit dem Standstreifen geht bei meiner Strecke nicht, hat keinen. Was würde es kosten, wenn ich über den Feldweg, der entlang der Autobahn verläuft, überhole? :)

Typisch Deutsch, dass man die StVO nicht kennt sag ich nur.:D

Die Antwort hast du von Hankofer bekommen:

QUOTE]Original geschrieben von Hankofer

Lichthupe bzw Hupe ist ja so viel ich weis als Anzeigeinstrument das man überhollen will auserorts erlaubt. Kommt dann vor allem auf den Abstand an, oder wurde das auch mit geändert.

Hier auch der Auszug aus der StVO

Zitat:

(5) Außerhalb geschlossener Ortschaften darf das Überholen durch kurze Schall- oder Leuchtzeichen angekündigt werden. Wird mit Fernlicht geblinkt, so dürfen entgegenkommende Fahrzeugführer nicht geblendet werden.

Du darfst aber auf der Landstraße nur Lichthupe geben wenn du auch überholen kannst, sonst ist das, wie gesagt, Nötigung. Mit der Lichthupe willst Du ja sagen: "Hey ich überhol dich jetzt, also bitte kein gas geben, denn ich will schnell vorbei". Wenn der zu überholende nun 100 fährt ist es auch Nötigung da er sich ja an die Geschwindigkeitsbegrenzung hält.

Klingt alles wischi-waschi - ist es auch.

Auf der Autobahn genauso, wenn der Linksfahrer zwischen zwei LKW nicht einscheren will, weil die nur 100m Abstand haben. und er überholt den zweiten auch noch, mit sagen wir mal 120km/h dann ist die Lichthupe eine Nötigung. Ist der Rechte Fahrstreifen frei dann nicht. hab ich aber schon mal geschrieben

Nach den Aussagen von div Verkehrspolizisten bei den Magazinen wo es sich um das Thema gehandelt hat hieß es, Lichthupe im Ausreichenen Abstand ist erlaub bei Linksschleichern. Notigung ist das erst wenn du den hinten im Kofferaum fährst und richtig drengelst. Das andere wird als höfflich Aufforderung zum Überhollen lassen gesehen.

Kenn da auch genug Fälle wo links und rechts einer fährt mit nicht mal Richtgeschwindkeit und alles nlockiert. Solch ein Verhalten kann auch als Nötigung angesehen werden.

am 15. August 2006 um 21:49

Zitat:

Original geschrieben von doofername

Du darfst aber auf der Landstraße nur Lichthupe geben wenn du auch überholen kannst, sonst ist das, wie gesagt, Nötigung.

Nein, das ist absolut falsch. Nötigung ist die Drohung mit einem empfindlichen Übel, du kannst mir sicher das empfindliche Übel nennen, mit dem man mit einer Lichthupe droht.

Nötigung ist es erst, wenn man auffährt wie ein bekloppter, und dann ist es auch schon egal ob man die Lichthupe noch zusätzlich betätigt oder nicht.

Also rechts überhole ich normalerweise nur im Notfall, oder wenn ich extrem angenervt bin. Gedrängelt wird garnicht, wenn nicht gerade einer meint sich dazwischen quetschen zu müssen und von der Lichthupe lass ich generell auf der Autobahn die Finger, wenn man mal mit 200 oder mehr ankommt, einfach ausrollen lassen und gegebenen Falls nen bischen bremsen. Gut so Sonderfälle gibts immer, besonders bei alten starrsinnigen Herren und in der Sprinterklasse.

Naja hab auch schon des öftern die Hupe misbrauchen müssen wenn einer meint noch kurz vom LKW rauszuziehen müssen. Bis jetzt hab ichs immer irgendwie geschaft zu bremsen oder nach rechts rauszuziehen ohne den zu rammen. Aber manchmal denkt man sich bei solche Leuten nur die handeln einfach so und der andere wird schon bremsen. Hab auch kein Problem wenn wer rauszieht und mit 110 km/h oder so überholte wenn er damit keinen auf der linken Spur gefährdet und sich dann wieder rechts einordnet. Aber leider sind das oft die Ausnahmen.

Hallo,

drängeln hat sich noch nie "gelohnt". Die meisten blieben eh links oder zogen nur gaaaaaanz langsam rüber :(

"KINDERGARTENTROTZREAKTION"

Ist nur schade, das die Schnarchnasen" die mit 100 - 120 km/h nen LKW überholen jetzt vom Gesetzgeber quasi Rückendeckung bekommen !! :(

Gruß

BBD

solange sie dann wieder rüberfahren ist es ja ok. Wenn sie das nicht machen und rechts frei ist können die auch bestraft werden.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Drängeln lohnt sich nicht mehr