DOT bei Neukauf

Heute wurden einem Bekannten ein Winterreifen mit DOT 2016 als neu verkauft.
Ist das zulässig?

Beste Antwort im Thema

Vernünftige Antwort: die Bereifung gilt als fabrikneu.

36 weitere Antworten
36 Antworten

Silbermopf hat doch schon als erster die richtige und gefragte Antwort gesagt. Rechtlich dürfen Reifen bis zu einem Alter von 5 Jahren als neureifen verkauft werden.
Neuwertige Reifen sind auslegungssache und bedeutet für den Otto normal Verbraucher Reifen wären schonmal montiert aber haben noch fast volle Profil Tiefe (alter egal).

Das ist richtig. Allerdings muss das nicht akzeptiert werden, Händler gibt es genug. Kaufen über Telefon und/ oder INTERNET können innerhalb von 2 Wochen nach Auslieferung zurückgegeben werden.
Übrigens, habe ich das in einem voran gegangenen Kommentar bereits erwähnt.
In meinem 52 Jahren Fahrpraxis habe ich noch nie Reifen bekommen, die älter 12 Monate waren.

Zitat:

@hjluecke schrieb am 5. Dezember 2017 um 20:36:35 Uhr:


...
In meinem 52 Jahren Fahrpraxis habe ich noch nie Reifen bekommen, die älter 12 Monate waren.

Und was macht dich da so sicher? DOT gibt es doch erst seit Anfang der 80er.

Ok, davor bin ich natürlich nicht so sicher. Aber, wenn ich z. B. bei einer Fahrleistung von etwa 80.000 Kilometer im Jahr 3 Satz Sommerreifen (Vorderachse 2 Satz) und 2 Satz Winterreifen (Vorderachse nur 1 Satz) gebraucht habe -
und ich bin mit den Sommerreifen bis auf 1,8 mm gefahren - dann war das eigentlich egal, ob die 5 Jahre alt waren. Seit dem es eine DOT gibt habe ich darauf geachtet, und seit dem habe ich noch nie Reifen bekommen, die alter 12 Monate waren. (...) das habe ich aber auch vor dem Kaufen so verlangt, auch wenn man mir bei dem Kauf über INTERNET das nicht zugesichert hat, war das so. (...) auch da wurde mir gesagt, dass die Reifen aus der letzten Produktion sein werden, andererseits kann ich sie ja zurücksenden.
Dazu kommt, dass ich in den letzten 20 Jahren eine deutlich geringere Fahrleistung hatte. Seit den letzten 15 Jahren fahre ich mit einem SUV ca. 3000- 4000 und mit dem Cabrio ca. bis 1000 Kilometer im Jahr. Was soll dann mit 5 Jahre alten Reifen?

Ähnliche Themen

Zitat:

@pfundy1 schrieb am 5. Dezember 2017 um 11:10:30 Uhr:


Hallo Leute,
eigentlich ist das eine juritische Frage, die ich leider auch nicht beantworten kann.
Aber sie würde mich auch brennend interessieren, da ich mir vor kurzem habe NEUE Winterreifen (Conti 860) mit der DOT 4616 auf mein Fahrzeug habe montieren lassen. Das heißt die Reifen sind 1 Jahr alt.
Ich persönlich würde sie eher als neuwertig bezeichnen aber nicht mehr als neu.
Wer kann dazu eine richtige Antwort geben? Spekulationen oder Vermutungen helfen da nicht weiter.
Einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wollte ich zuerst einmal nicht konsultieren, deshalb erhoffe ich mir zu diesem Thema hier eine vernünftige Antwort.

VIELEN DANK IM VORAUS!

Euer pfundy1

Wenn der in KW46 gefertigt wurde, hat er es vielleicht auch gar nicht mehr in der Saison in den Handel geschafft und wurde logischerweise dann eben jetzt verkauft. Alles aber kein Problem, sind als Neureifen rechtlich und technisch anstandslos zu sehen.

Ich musste letztes Jahr mit einem Kunden vor's Gericht. Er hatte in meinem Betrieb 4 neue Reifen bestellt.
Nachdem der Großhändler lieferte, wurden sie montiert. Ein paar Tage später, monierte er die Bereifung, mit der Begründung, die Reifen wären nicht aus der aktuellen Produktion. Ich habe versucht ihm die rechtliche Lage zu erklären. Brachte aber nichts. Die Sache landete vor Gericht, wo er natürlich verlor. Die Reifen waren ca. 1.5 Jahre alt. Begründung im Urteil: Nach der DIN 7716 und der ISO 2230 Norm,bestehen bei ordnungsgemäßer Lagerung bis zu 5 Jahren keinerlei Bedenken. Es gibt allerdings auch Urteile, die von 3 Jahren ausgehen.
Ich als kleiner Händler habe gar keinen Einfluss auf die DOT. Der Großhändler liefert und ich montiere. Allerdings ist es bei meinem Großhändler so, dass bei ihm Reifen mit einer DOT älter als 2 Jahre im Computer gekennzeichnet und etwas günstiger sind. Da kann ich dann den Kunden darauf hinweisen.

@habu01
Ging dein Kunde allein vor Gericht oder hatte er einen Anwalt der den Hals nicht vollkriegen kann?

Zitat:

@habu01 schrieb am 9. Dezember 2017 um 02:00:18 Uhr:


Ich musste letztes Jahr mit einem Kunden vor's Gericht. Er hatte in meinem Betrieb 4 neue Reifen bestellt.
Nachdem der Großhändler lieferte, wurden sie montiert. Ein paar Tage später, monierte er die Bereifung, mit der Begründung, die Reifen wären nicht aus der aktuellen Produktion. Ich habe versucht ihm die rechtliche Lage zu erklären. Brachte aber nichts. Die Sache landete vor Gericht, wo er natürlich verlor. Die Reifen waren ca. 1.5 Jahre alt. Begründung im Urteil: Nach der DIN 7716 und der ISO 2230 Norm,bestehen bei ordnungsgemäßer Lagerung bis zu 5 Jahren keinerlei Bedenken. Es gibt allerdings auch Urteile, die von 3 Jahren ausgehen.
Ich als kleiner Händler habe gar keinen Einfluss auf die DOT. Der Großhändler liefert und ich montiere. Allerdings ist es bei meinem Großhändler so, dass bei ihm Reifen mit einer DOT älter als 2 Jahre im Computer gekennzeichnet und etwas günstiger sind. Da kann ich dann den Kunden darauf hinweisen.

Hallo habu01,

vielen Dank für die ausführliche Antwort.

Könnten Sie mir das Aktenzeichen dieses Gerichtsurteils zukommen lassen? Oder den Urteilsspruch ohne die persönlichen Daten. Diese können Sie ja vorher schwärzen. Das wäre super!

Viele Grüße
pfundy01

@gummikuh72 lief alles über/mit Anwälte.
@pfundy1 liegt fast alles beim Anwalt, müsste, wenn wieder in der Firma bin, raussuchen. Bin zur Zeit, nach einem Herzinfarkt in der Reha. Urteile eindest du mit Akteneichen im Netz, Einfach mal googeln.

Leider urteilen die Gerichte sehr unterschiedlich. Meines Wissens haben sich bis jetzt nur Amtsgerichte damit beschäftigt. Man findet im Netz auch Urteile, wonach 3 Jahre alte Reifen nicht mehr als Neureifen gelten. Das AG Starnberg urteilte vor langer Zeit auch, dass ein zwei Jahre und vier Monate Reifen kein Neureifen mehr ist. Es gibt leider keine gesetzliche Regelung dazu und so entscheiden Gerichte unterschiedlich. Hat wohl damit zu tun, dass es in der Praxis so gut wie nie vorkommt, alte Reifen montiert zu bekommen. Die ältesten mir bekannten Reifen, die bei mir montiert wurden, waren nicht ganz 1,5 Jahre alt. Wie gesagt, ältere Reifen (ab 2 Jahre) werden bei der Bestellung mit dem Hinweis auf die DOT angezeigt und günstiger verkauft.

Hallo habu01,

vielen Dank für die wichtige Info.

Zuerst einmal wünsche ich Dir alles Gute und vor allem viel Gesundheit, so dass Du schnell wieder auf die Beine kommst. Ebenso eine schöne Adventszeit und erholsame Weihnachtsfeiertage.

Viele Grüße
pfundy1

Zitat:

@habu01 schrieb am 9. Dezember 2017 um 10:51:51 Uhr:


@gummikuh72 lief alles über/mit Anwälte.
@pfundy1 liegt fast alles beim Anwalt, müsste, wenn wieder in der Firma bin, raussuchen. Bin zur Zeit, nach einem Herzinfarkt in der Reha. Urteile eindest du mit Akteneichen im Netz, Einfach mal googeln.

Leider urteilen die Gerichte sehr unterschiedlich. Meines Wissens haben sich bis jetzt nur Amtsgerichte damit beschäftigt. Man findet im Netz auch Urteile, wonach 3 Jahre alte Reifen nicht mehr als Neureifen gelten. Das AG Starnberg urteilte vor langer Zeit auch, dass ein zwei Jahre und vier Monate Reifen kein Neureifen mehr ist. Es gibt leider keine gesetzliche Regelung dazu und so entscheiden Gerichte unterschiedlich. Hat wohl damit zu tun, dass es in der Praxis so gut wie nie vorkommt, alte Reifen montiert zu bekommen. Die ältesten mir bekannten Reifen, die bei mir montiert wurden, waren nicht ganz 1,5 Jahre alt. Wie gesagt, ältere Reifen (ab 2 Jahre) werden bei der Bestellung mit dem Hinweis auf die DOT angezeigt und günstiger verkauft.

Ich Danke dir. Wünsche ich dir und allen anderen ebenso.

Bei unseren Grosshändlern wird alles ab 3 Jahre mit DOT gelistet, teilweise gehen die dann mit guten Nachlässen raus. Man muss es eben mit dem Kunden kommunizieren und dokumentieren, dann ist man auf der sicheren Seite....

Zitat:

@cdfcool schrieb am 9. Dezember 2017 um 12:06:08 Uhr:


... Man muss es eben mit dem Kunden kommunizieren und dokumentieren, dann ist man auf der sicheren Seite....

Genau so sieht es aus.

Ich persönlich würde mich auch ärgern wenn ich neue Reifen kaufe und auch bezahle und dann drei Jahre alte Schlappen kriege - auch wenn es gesetzlich okay ist.

Wenn das vorher kommuniziert wird, kann ich selbst entscheiden ob ich die (zu dem Preis) nehme oder nicht.

Ich habe gerade Winterreifen gekauft, die sind so frisch, die waren fast noch warm. Woche 47 diesen Jahres oder sowas. 😁
Bin sie kurz eingefahren, war alles super.

Zitat:

@gummikuh72 schrieb am 9. Dezember 2017 um 13:22:30 Uhr:



Ich persönlich würde mich auch ärgern wenn ich neue Reifen kaufe und auch bezahle und dann drei Jahre alte Schlappen kriege - auch wenn es gesetzlich okay ist.
Wenn das vorher kommuniziert wird, kann ich selbst entscheiden ob ich die (zu dem Preis) nehme oder nicht.

Wenn man die Schlappen im Netz kauft und eine dreijährige Ware geliefert bekommt, ist die Rücksendung natürlich etwas "umständlich". Vor Ort kann man ein Auge auf die DOT-Angaben werfen und ggf. über den Kauf entscheiden. Das ist eben nur ein Vorteil beim örtlichen Reifenhändler. 🙂

Deine Antwort
Ähnliche Themen