DOT bei Neukauf
Heute wurden einem Bekannten ein Winterreifen mit DOT 2016 als neu verkauft.
Ist das zulässig?
Beste Antwort im Thema
Vernünftige Antwort: die Bereifung gilt als fabrikneu.
36 Antworten
Die dürfen rein rechtlich (bei sachgemäßer Lagerung) bis zu einem Alter von 5 Jahren als Neureifen verkauft werden.
Ich habe 2014 Nokia WR in Mischgröße gekauft. Die breiteren Reifen für hinten waren nur wenige Wochen alt, die schmalen für vorne hatten eine DOT aus 2011.
Nachteile waren nicht zu spüren...
2016 ist absolut ok, leicht abgehangen würde ich sagen. 🙂
Sorry das ich das sagen muss aber manche denken beim reifenkauf wirklich das sie frische Brötchen vom Bäcker kaufen.
Zitat:
@Lappland 2 schrieb am 22. November 2017 um 20:00:00 Uhr:
Heute wurden einem Bekannten ein Winterreifen mit DOT 2016 als neu verkauft.
Ist das zulässig?
Hallo Lappland,
wo ist das Problem?
Auch wenn man ihm vier neue Reifen mit DOT 2016 verkauft hätte, alles ist in Ordnung!
Gruß Martin
Ähnliche Themen
Zitat:
@cic55 schrieb am 23. November 2017 um 00:37:12 Uhr:
Sorry das ich das sagen muss aber manche denken beim reifenkauf wirklich das sie frische Brötchen vom Bäcker kaufen.
Bei gängigen Modellen in gängigen Größen ist das allerdings tatsächlich so - so zumindest meine Erfahrung.
Ich sag mal so: Bei Hängerreifen für 100 km/h-Zulassung gilt die Altergrenze von 6 Jahren. Da würd ich sicher maulen wenn ich nicht ganz frische Ware bekomme
Wenn ich Sommerreifen kaufe, sage ich oft dazu, dass diese ruhig 3 Jahre alt sein dürfen. Besser für Vielfahrer, da radieren sie sich nicht ganz so schnell runter als frische.
Zitat:
@VentusGL schrieb am 23. November 2017 um 09:53:42 Uhr:
Wenn ich Sommerreifen kaufe, sage ich oft dazu, dass diese ruhig 3 Jahre alt sein dürfen. Besser für Vielfahrer, da radieren sie sich nicht ganz so schnell runter als frische.
Ich habe einen Bekannten der kauft seine Reifen recht früh und lässt sie erstmal genau aus diesen Gründen 1 bis 2 Jahre im Keller liegen
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 23. November 2017 um 10:41:45 Uhr:
Zitat:
@VentusGL schrieb am 23. November 2017 um 09:53:42 Uhr:
Wenn ich Sommerreifen kaufe, sage ich oft dazu, dass diese ruhig 3 Jahre alt sein dürfen. Besser für Vielfahrer, da radieren sie sich nicht ganz so schnell runter als frische.Ich habe einen Bekannten der kauft seine Reifen recht früh und lässt sie erstmal genau aus diesen Gründen 1 bis 2 Jahre im Keller liegen
Warum eigentlich nicht? Bei edlen Tropfen macht man's doch auch so ... 😁
Beim Wagen meiner Frau achte ich auf die Dot.Der Wagen wird nur 3-4000km im Jahr bewegt
Das gleiche gilt für meinen Roadster.Dort habe ich dieses Jahr die Reifen erneuert weil sie 6 Jahre alt waren
Beim Anhänger achte ich auch auf die Dot.Wenn aufgrund des Alters getauscht wird müssen sie mit aktueller Dot sein
2016 ist aber OK
Moin, Moin!
Rechtlich ist das richtig, dass bis zu 5 Jahren als Neureifen verkauft werden darf, das auch bei Winterreifen. Dem steht aber eine allgemeine Empfehlung der Reifenindustrie gegenüber, dass z. B. Winterreifen möglichst nach 6 Jahren zu wechseln sind. Ich würde und habe auch in der Vergangenheit das nicht akzeptiert, auch wenn ich meine Reifen in den letzten 10- 15 Jahren 10 Jahre lang fahre.
Zu Letzteres brauch ich keine Kommentare, die kenne ich alle!
Habe gerade nun nach 11 Jahren für meinen SUV neu Winterreifen bezogen, 245/40-18, Conti die letzte Ausführung für diese Größe. (...) das über Amazon, Stück für 145,--- EUR, Produktion Mitte 2017. Davor in 2016 habe ich Conti SC 3 gekauft, die waren aus Mitte 2015, das akzeptiere ich natürlich. (...) habe davor aber auch bereits einmal anstandslos Reifen zurückgeschickt, die 2,5 Jahre alt waren. Der Kauf im Internet kann nach Anlieferung innerhalb 2 Wochen anstandslos zurück gegeben werden, wo bei i. d. R. die Kosten der Verkäufer zu tragen hat.
G
HJü
Hallo Leute,
eigentlich ist das eine juritische Frage, die ich leider auch nicht beantworten kann.
Aber sie würde mich auch brennend interessieren, da ich mir vor kurzem habe NEUE Winterreifen (Conti 860) mit der DOT 4616 auf mein Fahrzeug habe montieren lassen. Das heißt die Reifen sind 1 Jahr alt.
Ich persönlich würde sie eher als neuwertig bezeichnen aber nicht mehr als neu.
Wer kann dazu eine richtige Antwort geben? Spekulationen oder Vermutungen helfen da nicht weiter.
Einen Rechtsanwalt für Verkehrsrecht wollte ich zuerst einmal nicht konsultieren, deshalb erhoffe ich mir zu diesem Thema hier eine vernünftige Antwort.
VIELEN DANK IM VORAUS!
Euer pfundy1
Zitat:
@Pimblhuber schrieb am 23. November 2017 um 11:03:00 Uhr:
Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 23. November 2017 um 10:41:45 Uhr:
Ich habe einen Bekannten der kauft seine Reifen recht früh und lässt sie erstmal genau aus diesen Gründen 1 bis 2 Jahre im Keller liegen
Warum eigentlich nicht? Bei edlen Tropfen macht man's doch auch so ... 😁
Edle Tropfen werden dann aber auch teurer, wenn sie länger lagern. Bei Autoreifen die länger lagern ist das nicht der Fall ;-)
Vernünftige Antwort: die Bereifung gilt als fabrikneu.