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Doppelversicherungsprobleme Verkauf

Themenstarteram 12. Mai 2013 um 21:42

Hallo,

Ich habe mir ein neuwagen gekauft, dazu eine neue Versicherung als 2 Wagen Abgeschlossen.

Meinen 1 Wagen habe ich meinen Sohn geschenkt.

Er hat das Fahrzeug Abgemeldet und auf Sich Angemeldet, Damit er Steuern etc auch bezahlt.

Jetzt das Problem dabei, damit er bei der Versicherung etwas Günstiger kommt, Habe ich eine Versicherung seiner Wahl abgeschlossen als Versicherungsnehmr, Ihn als Halter und Fahrer eingetragen, habe damit die Prozente der 1 Versicherung von den Wagen übernommen.

Der Spass Kostet um die 500 Euro ihn im Jahr.

Jetzt das Problem.

Meine Vorversicherung meldet jetzt der Neuen Versicherung eine Doppelversicherung.

DIe Neue will mich daher Kündigen, die Alte verlangt stadtdessen 1500 Euro Jährlich was meinen Sohn zu Happig ist, Verständlich.

Da das ja ein Halterwechsel und auch so gesehen Besitzerwechsel des Fahrzeuges war, ist das dann nicht normal das man sich eine neue Versicherung suchen kann? Wieso Pocht diese jetzt auf ihren Vertrag? Bei der neuen bekomme ich deshalb keinen Freiheitsrabbat und die alte V. sehe ich bestens willens nicht ein zu bezahlen. soll man dawegen echt seine FHK versickern lassen? (fhk 19)

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23 Antworten
am 12. Mai 2013 um 22:23

Mal sortieren:

Du hast dir einen Neuwagen zugelegt und diesen als zweit Wagen angemeldet. Dann hast du dein erst Fahrzeug, deinem Sohn geschenkt. Dieser hat diesen abgemeldet und auf sich angemeldet um Steuern und Versicherung zu tragen. Damit es aber für deinen Sohn günstiger wird (Prozente) bist du als Versicherungsnehmer eingesprungen. Soweit so gut.

Jetzt ist aber vollgendes passiert, du bzw. dein Sohn, ha(s)t deine erst Versicherung aufgekündigt. Du hast ihm aber im selbigen zuge, deine Prozente von der erst Versicherung, zur Verfügung gestellt. Bei einer Versicherung seiner Wahl.

Jetzt möchtest du für dein zweit Fahrzeug, welches jetzt bei dir automatisch zum erst Fahrzeug geworden ist, die selbigen Prozente bei deiner Versicherung haben? 

Geht ja mal gar nicht! Du kannst nicht als Versicherungsnehmer beider Fahrzeuge fungieren und bei beiden Versicherungsunternehmen, die selben Prozente einfordern. Die Versicherung hat schon recht mit der Doppelversicherung, zumindest was die Prozente betrifft. Der horende Versicherungsbetrag, den jetzt dein Sohn berappen soll, resultiert aus dem Fahranfängergesetz  mit XXX Prozent. Das dir die neue Versicherung kündigen möchte ist auch normal, den es existiert unter den Versicheren eine Abmachung untereinander, das man nicht doppelt versichert sein darf. 

Du must dich jetzt entscheiden, ob du deinem Sohn die Prozente schenkst/ überschreiben tust oder auch nicht. Und wohl oder übel für dein vermeintlichen zweit Wagen, mit der zweit Wagen Versicherung, eine erst Wagen Versicherung abschließen, mit den Prozenten von der vorhergegangenen ehemaligen Versicherung. So wäre das ganze korrekt gehändelt. Versicherungsnehmer könntest du nach wie vor sein und auch bleiben. Allerdings müßte/sollte dann das Fahrzeug deines Sohnes, als zweit Wagen bei deiner Versicherung laufen (da kommt er dann auch in den Genuss, des Rabattes, eines zweit Wagens). Bei einer Versicherung seiner Wahl, müßtest du verhandeln, ob und wieviel Prozente sie dir zugestehen würden, um eine Doppelversicherung auszuschließen. Auf alle Fälle bekommst du nicht den selbigen Versicherungsstatus, wie bei deiner eigenen Versicherung.   

Themenstarteram 12. Mai 2013 um 22:52

Nein, das hast du falsch verstanden,

das neufahrzeug wurde ich mit 50% eingestuft. Als 2 Wagen

DIe alte versicherung wo die Prozente mein Sohn übernimmt das ist das Problem, diese Versicherung läst nicht los und verlangt auf Ihr Vertragsrecht.

Das Problem soll sein, das ich kein Sonderkündigungsrecht hätte, wenn Sich nur der Halter Wechseln.

Das finde ich irgendwo Blödsin.

Weil in meine Fall der Halter mein Sohn und auch der Besitzer hat wohl ein recht darauf seine eigene Versicherung zu Wählen, egal ob ich der Versicherungsnehmer bin oder nicht.

Oder Sehe ich das Falsch?

Wenn dem wirklich so ist, müssten wir das Fahrzeug ja wieder abmelden, neu Anmelden wo er eine Versicherung voll auf seinen Namen nimmt, und sich meine Prozente überschreiben lässt.

Wäre in dem Fall die Klasse 4.

da würden die anderen prozente aber schön Flöten gehen.

Da hier nur der Halter wechselt, nicht aber der Versicherungsnehmer wird der Vertrag bis zur fristgerechten/vertragsgerechten Kündigung fortgesetzt. Problem dabei gleiches auto gleiche marke gleiche fahrgestellnummer gleicher versicherungsnehmer..

Wenn der halter wechselt darf man natürlich eine andere versicherung sich suchen , nicht aber wenn der versicherungsnehmer gleich bleibt. Da durch eine sbmeldung des wagens der vertrag nur ruhend gelegt wird , und auf den gleichen versicherungsnehmer zugelassen wird wird der vertrag auch wieder fortgesetzt.

Somit ist das eine doppelte versicherung

Dann habt ihr euch n eigentor geschossen. .

Themenstarteram 13. Mai 2013 um 0:26

Achso.

Naja wie siehts dann aus, kann mein Sohn, bzw ich die Versicherung dann mit Sofortiger Wirkung immer noch Kündigen?

Ohne eine Erneute Abmeldung?

Wenn nicht, wird es ab und neu angemeldet.

Ich weis nur nicht ob er dann die % übernehmen kann.

Wenn nein. Ist er mit 75 % einstuffung immer noch Günstiger als jetzt.

Verstehe das allerdings Trotzdem nicht wer so ein Quatsch erfindet.

Weil Durch den Halter Wehcsel, sich ja der Vertrag Ändert.

Somit muss doch ein Kündigungsrecht bestehen.

Weil der Beitrag durch abweichenden Halter und U25 etc alles viel teurer ist.

Wenn er Dann VN wird. Kann er bei meiner ruhenden Versicherung die Prozente da trotzdem übernehmen? oder erst Später? oder Garnicht?

Alles bisschen verwirrend gerade . Deinen sohn müsste die versicherung gekundigt werden und nicht von dir.

Das dir gekündigt wird seh ich nur so da du das als 2 wagen versichert hast was im endeffekt quatsch ist. Da du nur ein auto besitzt

Dein sohn kann jetzt kündigen , sollte schnell geschehen. Am besten alles mit der Versicherung klären am telefon.

 

Zur sf Übernahme. Kann nur erfolgen wenn er auf der Versicherung als fahrer eingetragen war , und du verlierst die sf komplett. Fängst als fahr anfangen sozusagen an.

Themenstarteram 13. Mai 2013 um 0:57

Ich versuche es morgen nochmal zu Klären.

Die neue Versicherung hat gekündigt wegen der Doppelt Versicherung.

Also kann Ich oder mein Sohn die Alte KFz Versicherung Kündigen.

Dann meine Frage dazu ob er die Prozente Übernehmen kann gennerell wenn meine ruht?

ich würde laut neuer versicherung dafür glaube in die fs6 rutschen und das sind 40% also was will man mehr so gesehen.

mir geht es nur drum ob die möglichkeit besteht halt aus der alten V noch raus zu kommen.

DIe ummeldung ist einen Monat her. Freitag kam erst die post,. Kündigung der neuen mit begründung.

Von der Alten versicherung hatte ich nur ein Schreiben mit der Verttragsaufhebung damals bekommen und meine Gutschrift.

Moin, problematisch könnte hier das erneute Ummelden des Fahrzeugs werden.

Da die "alte" Versicherung auch nach Abmeldung des KFZ noch in der Nachhaftung steht, hat sie auch die älteren Rechte, wenn das Fzg wieder auf einen von euch beiden angemeldet wird. Bleibt noch Mutter, Schwester etc. übrig.

Grüße

Lex

Themenstarteram 13. Mai 2013 um 8:11

Wieso?

Wenn er das Fahrzeug Abmeldet und neu anmeldet diesmal er als vn,

Weil irgendwo kann einen erwerber ja nicht gezwungen werden vom vorbesitzer die V zu übernehmen.

Moin,

 

hier sind gleich mehrere Denkfehler gemacht.

 

1. wie schon gepostet wurde, ein Halterwechsel hat nicht mit einer Kündungsmöglichtkeit zu tun,

wenn der VN der alte bleibt. Die alte Versicherung hat die älteren Rechte am alten KFZ.

 

2. Da das alte KFZ bereits auf den Sohn angemeldet wurde, ist ein weiterer Halterwechsel zurück auf dem VN möglich (Beitragsersparnis), macht aber keine gute Figur in der Zulassungsbescheinigung bei einem Verkauf des KFZ und bewirkt keine Kündigungsmöglichkeit, da die älteren Rechte am KFZ der alten KFZ Vers. bestehen.

 

3, Ein Versicherungswechsel ist nur möglich, wenn ein anderes KFZ zugelassen wird. Wird es auf den Sohn zugelassen (Halter + VN), kann er den SFR wegen vermutlich frischen Führerschein nicht übernehmen. In der Konstellation Vater VN, Sohn Halter wird dann der SFR auf die neue Vers. übernommen, da aber VN nicht Halter ist, gibt es ein Beitragsaufschlag.

 

4. Ansonsten ist eine Kdg nur zum Ablauf des Versicherungsjahres möglich.

 

5. Bei einem Versicherungsfachmann/Makler wäre das Problem nicht entstanden.

 

Mein Tipp: Zum Hörer greifen und die alte Versicherung anrufen und das klären. Vielleicht geben die ja den Vertrag frei.

Zitat:

Original geschrieben von Andy1964

Mein Tipp: Zum Hörer greifen und die alte Versicherung anrufen und das klären. Vielleicht geben die ja den Vertrag frei.

Warum sollten sie denn das machen ?

 

Themenstarteram 13. Mai 2013 um 11:45

Naja, mein Sohn und ich wir wussten dies ja so gesehen nicht mit der Versicherung.

Das Fahrzeug wurde ja auf Ihn zugelassen.

Mal Abgesehen von der FK,

Hat er eine Möglichkeit da jetzt seine Eigne Versicherung zu nehmen und die Alte von mir zu kündigen?

Weil er muss doch trotzdem Irgendwo sein recht haben, wenn er ein Auto anmeldet auf sich eine Versicherung seiner Wahl auszusuchen.

Dann muss doch mein Vertrag wegen den älteren rechten, doch trotzdem sofort Kündbar sein

Natürlich kann Dein Sohn eine eigene Versicherung wählen, dann aber auf seinen Namen (VN + Halter), ob es finanziell gesehen dort besser hat, kann ich nicht sagen.

 

Nur mit Deinen SFR nicht. Dein Vertrag ist wie gesagt nur zum Ablauf oder mit einem anderen Fahrzeug zu kündigen.

 

Themenstarteram 13. Mai 2013 um 14:11

Also kann er sich jetzt eine eigene versicherung machen, und kann meine fs nicht übernehmen.

So dann die frage muss dann meine versicherung die ruhung akzeptieren?

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