Doppelversicherungsprobleme Verkauf

Hallo,
Ich habe mir ein neuwagen gekauft, dazu eine neue Versicherung als 2 Wagen Abgeschlossen.
Meinen 1 Wagen habe ich meinen Sohn geschenkt.
Er hat das Fahrzeug Abgemeldet und auf Sich Angemeldet, Damit er Steuern etc auch bezahlt.
Jetzt das Problem dabei, damit er bei der Versicherung etwas Günstiger kommt, Habe ich eine Versicherung seiner Wahl abgeschlossen als Versicherungsnehmr, Ihn als Halter und Fahrer eingetragen, habe damit die Prozente der 1 Versicherung von den Wagen übernommen.
Der Spass Kostet um die 500 Euro ihn im Jahr.
Jetzt das Problem.
Meine Vorversicherung meldet jetzt der Neuen Versicherung eine Doppelversicherung.
DIe Neue will mich daher Kündigen, die Alte verlangt stadtdessen 1500 Euro Jährlich was meinen Sohn zu Happig ist, Verständlich.
Da das ja ein Halterwechsel und auch so gesehen Besitzerwechsel des Fahrzeuges war, ist das dann nicht normal das man sich eine neue Versicherung suchen kann? Wieso Pocht diese jetzt auf ihren Vertrag? Bei der neuen bekomme ich deshalb keinen Freiheitsrabbat und die alte V. sehe ich bestens willens nicht ein zu bezahlen. soll man dawegen echt seine FHK versickern lassen? (fhk 19)

23 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von michael20005


Also kann er sich jetzt eine eigene versicherung machen, und kann meine fs nicht übernehmen.
Ja, mit einem anderen KFZ (wie lange hat Dein Sohn den Führerschein ?).

So dann die frage muss dann meine versicherung die ruhung akzeptieren?
Ja, wenn Dein altes KFZ abgemeldet/verkauft wird.
Der Versicherungsvertrag ist dann ohne KFZ und ruht bzw kann abgerechnet werden, dass muß der Versicherung aber mitgeteilt werden. Du kannst dann den SFR auf Deinen Vertrag umschreiben lassen.

Irgendwie habt Ihr euch ja für die Versicherung entschieden . . . indem für das neue Auto eine eVb angefordert - und benutzt wurde.

Hinterher ist man ja immer schlauer. . . . nur jetzt einen Fehler bei der Versicherung zu suchen ala "Wir wussten das ja eingentlich nicht" oder "Mein Sohn kann sich doch eine Versicherung aussuchen." Klappt im wahren Leben einfach nicht.

Jetzt hilft nur noch Augen zu und durch oder wie bereits beschrieben eine weitere Ummeldung (Verkauf) in der Familie.

Ich rate dringend dazu vor jedem nächsten Schritt mit dem Versicherungsberater des Vertrauens zu sprechen damit das Chaos nicht noch größer wird.

Grüße
Lexley

Zitat:

Original geschrieben von Lexley


Irgendwie habt Ihr euch ja für die Versicherung entschieden . . . indem für das neue Auto eine eVb angefordert - und benutzt wurde.

Hinterher ist man ja immer schlauer. . . . nur jetzt einen Fehler bei der Versicherung zu suchen ala "Wir wussten das ja eingentlich nicht" oder "Mein Sohn kann sich doch eine Versicherung aussuchen." Klappt im wahren Leben einfach nicht.

Jetzt hilft nur noch Augen zu und durch oder wie bereits beschrieben eine weitere Ummeldung (Verkauf) in der Familie.

Ich rate dringend dazu vor jedem nächsten Schritt mit dem Versicherungsberater des Vertrauens zu sprechen damit das Chaos nicht noch größer wird.

Grüße
Lexley

Ist ja auch richtig das wir uns für die Versicherung entschieden haben.

Nur was istd arin nicht zu verstehen das mein Sohn bei dieser bleiben will, diese aber nach jetzt 1 Monat gekündigt hat, wegen meiner Vorversicherung!

Zitat:

Original geschrieben von Lexley


Irgendwie habt Ihr euch ja für die Versicherung entschieden . . . indem für das neue Auto eine eVb angefordert - und benutzt wurde.

Wenn ich den TE richtig verstehe ist es aber SEINE ALTE VERSICHERUNG die ihn nicht aus dem Vertrag entlassen hat, nicht die mit der das Fahrzeug neu auf den Sohn angemeldet wurde.

Es hat ja ein Halterwechsel stattgefunden.

Ich finde das immer noch verwirrend.

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... und auch der Halterwechsel geht nicht ohne eVb . . . .

Grüße

Richtig, Es ist die Alte versicherunG!
Der halterwechsel, wurde mit einer Neuen Versicherung und dementsprechend ja mit einer neuen Versicherungsnummer für die Zulassungsstelle durchgeführt.
Jetzt nach einen Monat macht die Alte Versicherung Therror und lässt uns nicht RAUS!

Die alte Vers. macht kein Terror, sondern handelt so, wie alle Versicherungen handeln.

Die Kündigungsmöglichkeiten wurden bereits schon gepostet.

Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel



Zitat:

Original geschrieben von Andy1964


Mein Tipp: Zum Hörer greifen und die alte Versicherung anrufen und das klären. Vielleicht geben die ja den Vertrag frei.
Warum sollten sie denn das machen ?

Nun ja, in den meisten Bedingungswerken steht doch sinngemäß drin, dass bei einem Verkauf des Fahrzeugs der Vertrag auf den Erwerber übergeht und dieser das Kündigungsrecht hat. Deshalb würde ich mal zum Hörer greifen und den Sachverhalt schildern.

Vermutlich ist das nämlich so gelaufen: Nachversicherer frägt SFR elektronisch bei alten Versicherer ab, dort geht die Anfrage mit selbem VN und selber Fahrgestellnummer ein. Dann werden ältere Rechte geltend gemacht.

Trotzdem handelt es sich m. E. nach um einen Verkauf. Das kann man vielleicht auch kulant mit freundlichem Gespräch lösen.

Zitat:

Original geschrieben von Andy1964



Zitat:

Original geschrieben von Corsadiesel


Warum sollten sie denn das machen ?

Nun ja, in den meisten Bedingungswerken steht doch sinngemäß drin, dass bei einem Verkauf des Fahrzeugs der Vertrag auf den Erwerber übergeht und dieser das Kündigungsrecht hat. Deshalb würde ich mal zum Hörer greifen und den Sachverhalt schildern.
Vermutlich ist das nämlich so gelaufen: Nachversicherer frägt SFR elektronisch bei alten Versicherer ab, dort geht die Anfrage mit selbem VN und selber Fahrgestellnummer ein. Dann werden ältere Rechte geltend gemacht.
Trotzdem handelt es sich m. E. nach um einen Verkauf. Das kann man vielleicht auch kulant mit freundlichem Gespräch lösen.

Jaja, schon richtig, dumm ist nur, dass der alte VN bleibt.

Der KFZ Versicherungsvertrag ist Personen und KFZ gebunden, nicht Eigentümer gebunden.

Es ist also völlig egal, wer der Eigentümer ist (Bank, Laesinggeber usw.)

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