Doppelt geblitzt...
Mal angenommen, die Ehefrau eines Forenmitglieds würde es schaffen, sich in Freiburg innerhalb von 2 Minuten 2x blitzen zu lassen (1x B31 / Schwarzwaldstraße, TL 30, 1x B31 Schützenallee-Tunnel, TL 50), wäre das dann Tateinheit und müsste nur einmal bezahlt werden oder sind wären es zwei Owi die auch 2x bezahlt werden müssen?
Ich frage für eine angeheiratete Verwandte... 😁
43 Antworten
Zitat:
@Astradruide schrieb am 8. September 2023 um 10:39:59 Uhr:
... handSPÜLEN ...
DAS geht ja gerade noch so. 😁
Gruß Metalhead
<kopfkino> geh wech.
Zitat:
@Go}][{esZorN schrieb am 8. September 2023 um 10:34:57 Uhr:
Wieso müsstest du einen Widerspruch formulieren, wenn es dich gar nicht betrifft?
Weil es mein bzw. unser Gemeinschaftskonto betrifft und ich für sämtlichen Finanz- und Behördenkram zuständig bin. Da sind wir ganz "oldstyle"...
Mir ist das beschriebene Szenario mal passiert.
Ich musste 2x zahlen.
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Verursacherprinzip 😎😁
Er hat seine "angeheiratete Verwandtschaft" einfach nicht im Griff 😁😁😁
Tateinheit bedeutet ja, dass beide Taten gleichzeitig, also "in Einheit" begangen wurden. Das ist hier meiner unfachmännischen Meinung nach nicht der Fall. Zum Beispiel mit zu hoher Geschwindigkeit über eine rote Ampel fahren - das ist Tateinheit. In diesem Fall wird i.d.R. der teurere/schwere Verstoß geahndet.
Hier handelt es sich um Tatmehrheit. 2 getrennte, von einander unabhängige Verstöße - auch wenn diese zeitlich dicht aufeinander folgten. Beide waren aber nicht gleichzeitig.
2 Blitzer, 2 Tatorte, 2 unterschiedliche Situationen ... 2 Verstöße
... 2 rote Ampeln, 100m auseinander ... afaik Tateinheit.
Zitat:
@Astradruide schrieb am 8. September 2023 um 17:46:30 Uhr:
... 2 rote Ampeln, 100m auseinander ... afaik Tateinheit.
Hm. Das nun nicht unbedingt...
Nur so am Rande bemerkt, der eigene Ehepartner ist weder ein angeheirateter Verwandter, noch verschwägert.
Und bei deinen genannten 30,- bzw. 20,- (???) € handelt es sich um Verwarnungsgelder, da gibt es keinen Widerspruch. Entweder das Angebot annehmen und bezahlen oder der Behörde die Meinung geigen und auf die Bußgeldbescheide warten. Dann wäre ein Einspruch möglich.
Lohnt selbst mit RS-Versicherung nicht.
Und? Was sagt die Behörde?
Ach so, ich dachte, die Bescheide stehen noch aus... sorry, mein Fehler.
Aber das bestätigt meinen letzten Kenntnisstand, dass es stets Tatmehrheit ist.
Danke für die Klarstellung.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 8. September 2023 um 18:03:27 Uhr:
.... Verwarnungsgelder, da gibt es keinen Widerspruch. Entweder das Angebot annehmen und bezahlen oder der Behörde die Meinung geigen und auf die Bußgeldbescheide warten. Dann wäre ein Einspruch möglich.
Ähm sorry, jetzt bin ich etwas verwundert.
Ich habe einen Widerspruch eingelegt.
Blitzdingsticket 30 €, 30 erlaubt, 39 geblitzt.
War aus eine 30er-Zone raus, dann etwa 300m 50, dann wieder 30. Etwa 70m hinter dem 30er Schild standen sie. Mein schriftlicher Einspruch: Keine 200m hintern Schild eingehalten. Sie dürfen sich nur direkt hinters Schild stellen, wenn 2x gedrückt wird, das war hier nicht der Fall.
Nach etwa einer Woche bekam ich eine Standard-Antwort mit ein paar Auflistungen über Blitzer, Fahrer und Auto, Schulung etc, und 4 Gründen warum sie die 200m nicht einhalten müssen (zB gefährliche Ausfahrt, fehlender Gehsteig usw.) ..und dass somit mein Widerspruch abgelehnt wird.
Die Zahlung hat sich nicht verändert, ausser das ich die Woche als Zahlungsziel drauf bekam.
Gruß Jörg.