ForumLKW & Anhänger
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. LKW & Anhänger
  5. doppelbesatzung

doppelbesatzung

Themenstarteram 19. Juni 2008 um 11:05

hallo,

wie läuft das mit dem stecken der fahrerkarten bei doppelbesatzung!?

bisher haben wir sowas nur 1x gemacht, und haben da nur die fahrerkarte des jeweils fahrenden reingemacht - das war wohl falsch, oder!?

da wir in zukunft öfter solcher touren fahren wollen brauche wir infos.

muss nach 4,5h fahrt von fahrer 1 eine normale 45min pause gemacht werden, oder kann fahrer 2 direkt weiterfahren, wenn er seine karte in schacht 1 steckt.

der jeweilieg beifahrer muss seine karte in platz 2 stecken und dann auf bereitschaft schalten,oder?

was ist, wenn der beifahrer auf schlafen/pause stellt - schaltet das automatisch um auf bereitschaft, wenn das fahrzeug losrollt?

fragen übe fragen.

gruß, martin

Beste Antwort im Thema

Das stimmt so nicht denn die Lenkzeitunterbrechung darf im Gegensatz zur Ruhezeit auch im fshrenden Fahrzeug auf dem Beifahtersitz verbracht werfen.Karte in Schacht 2 und auf Bereitschaft reicht dafür aus.

54 weitere Antworten
Ähnliche Themen
54 Antworten

dann wär es ja noch besser , ich nehm den zweiten mann nach 3 stunden auf und er zählt dann extra oder wie ??

das kann ich mir nicht vorstellen ..

am 20. Juni 2008 um 20:43

Zitat:

Original geschrieben von 45weber

dann wär es ja noch besser , ich nehm den zweiten mann nach 3 stunden auf und er zählt dann extra oder wie ??

das kann ich mir nicht vorstellen ..

ne dann würde er überhaubt nicht zählen

Die Sache mit dem "Der-zweite-Fahrer-ist-nicht-da" geht nur sehr eingeschränkt. Der zweite Fahrer muß spätesten's nach einer Stunde bis Fahrtende auch anwesend sein.

Zitat:

VO(EG) 561/2006

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

o) „Mehrfahrerbetrieb“ den Fall, in dem während der Lenkdauer zwischen zwei aufeinander folgenden täglichen Ruhezeiten oder zwischen einer täglichen und einer wöchentlichen Ruhezeit mindestens zwei Fahrer auf dem Fahrzeug zum Lenken eingesetzt sind. Während der ersten Stunde des Mehrfahrerbetriebs ist die Anwesenheit eines anderen Fahrers oder anderer Fahrer fakultativ, während der restlichen Zeit jedoch obligatorisch;

Bringt aber auch nicht viel. Der erste Fahrer muß spätestens 21 Stunden nach dem Ende seiner letzten täglichen Ruhezeit wieder mit seiner täglichen Ruhezeit anfangen (damit er nach 30 Stunden sein 9 Stunden Ruhezeit hat). Diese tägliche Ruhezeit kann aber - im Gegensatz zur Fahrtunterbrechung- nicht im rollenden Fahrzeug verbracht werden. Aussteigen und mit einem (anderen) Fahrer weiterfahren ist auch nicht, da die Anwesenheit anderer Fahrer jetzt obligatorisch ist. Sprich: Nach spätestens 21 Stunden muß das Fahrzeug für mindestens 9 Stunden stehen.

Für die zweiten Fahrer trifft außerdem mit großer Wahrscheinlichkeit

Zitat:

VO(EG) 561/2006

Artikel 9

(2) Die von einem Fahrer verbrachte Zeit, um zu einem in den Geltungsbereich dieser Verordnung fallenden Fahrzeug, das sich nicht am Wohnsitz des Fahrers oder der Betriebstätte des Arbeitgebers, dem der Fahrer normalerweise zugeordnet ist, befindet, anzureisen oder von diesem zurückzureisen, ist nur dann als Ruhepause oder Fahrtunterbrechung anzusehen, wenn sich der Fahrer in einem Zug oder auf einem Fährschiff befindet und Zugang zu einer Koje oder einem Liegewagen hat.

zu.

am 21. Juni 2008 um 7:23

Zitat:

Original geschrieben von martinkl

hallo,

wie läuft das mit dem stecken der fahrerkarten bei doppelbesatzung!?

bisher haben wir sowas nur 1x gemacht, und haben da nur die fahrerkarte des jeweils fahrenden reingemacht - das war wohl falsch, oder!?

da wir in zukunft öfter solcher touren fahren wollen brauche wir infos.

muss nach 4,5h fahrt von fahrer 1 eine normale 45min pause gemacht werden, oder kann fahrer 2 direkt weiterfahren, wenn er seine karte in schacht 1 steckt.

der jeweilieg beifahrer muss seine karte in platz 2 stecken und dann auf bereitschaft schalten,oder?

was ist, wenn der beifahrer auf schlafen/pause stellt - schaltet das automatisch um auf bereitschaft, wenn das fahrzeug losrollt?

fragen übe fragen.

gruß, martin

hallo,

wenn du es genau wissen willst, wende dich ans amt für arbeitsschutz in essen, herr klaus heuss, dort wirst du richtig und kostenlos aufgeklärt...

gruss

Moin,

ich meine neulich in der Zeitung (nicht im MAD-Heft!) von einem Gerichtsurteil gehört zu haben, wonach es jetzt wieder erlaubt ist, hinten in der Koje zu schlafen während der Fahrt.

Insofern müsste es dem Beifahrer denn doch auch als Ruhezeit angerechnet werden, oder :confused:

mfg

Da kommt dann noch immer die

Zitat:

VO(EG) 561/2006

Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

d) „Fahrtunterbrechung“ jeden Zeitraum, in dem der Fahrer keine Fahrtätigkeit ausüben und keine anderen Arbeiten ausführen darf und der ausschließlich zur Erholung genutzt wird;

e) „andere Arbeiten“ alle in Artikel 3 Buchstabe a der Richtlinie 2002/15/EG als „Arbeitszeit“ definiertenTätigkeiten mit Ausnahme der Fahrtätigkeit sowie jegliche Arbeit für denselben oder einen anderen Arbeitgeber, sei es inner- oder außerhalb des Verkehrssektors;

f) „Ruhepause“ jeden ununterbrochenen Zeitraum, in dem ein Fahrer frei über seine Zeit verfügen kann.

Dass die tägliche Ruhezeit nur im stehenden Kraftfahrzeug verbracht werden darf stand in

Zitat:

VO(EWG) 3820/85 Artikel 8

(7) Die tägliche Ruhezeit kann im Fahrzeug verbracht werden, sofern es mit einer Schlafkabine ausgestattet ist und nicht fährt.

die ist mit der 561/2006 jedoch außer kraft gesetzt.

 

Allerdings gibt's noch die

Zitat:

Richtlinie 2002/15/EG

Für die Zwecke dieser Richtlinie bezeichnet der Ausdruck

 

a) „Arbeitszeit“ ist

1. bei Fahrpersonal: die Zeitspanne zwischen Arbeitsbeginn und Arbeitsende, während der der Beschäftigte an seinem Arbeitsplatz ist, dem Arbeitgeber zur Verfügung steht, und während der er seine Funktion oder Tätigkeit ausübt, d. h.

– die Zeit sämtlicher Tätigkeiten im Straßenverkehr. Diese Tätigkeiten umfassen insbesondere Folgendes:

i) Fahren,

ii) Be- und Entladen,

iii) Hilfe beim Ein- und Aussteigen der Fahrgäste,

iv) Reinigung und technische Wartung,

v) alle anderen Arbeiten, die dazu dienen, die Sicherheit des Fahrzeugs, der Ladung und der Fahrgäste zu gewähr- leisten bzw. die gesetzlichen oder behördlichen Formalitäten die einen direkten Zusammenhang mit der gerade ausgeführten spezifischen Transporttätigkeit aufweisen, zu erledigen; hierzu gehören auch: Überwachen des Beladens/Entladens, Erledigung von Formalitäten im Zusammenhang mit Polizei, Zoll, Einwanderungsbehörden usw.;

– die Zeiten, während deren das Fahrpersonal nicht frei über seine Zeit verfügen kann und sich an seinem Arbeitsplatz bereithalten muss, seine normale Arbeit aufzunehmen, wobei es bestimmte mit dem Dienst verbundene Aufgaben ausführt, insbesondere während der Zeit des Wartens auf das Be- und Entladen, wenn deren voraussichtliche Dauer nicht im Voraus bekannt ist, d. h. entweder vor der Abfahrt bzw. unmittelbar vor dem tatsächlichen Beginn des betreffenden Zeitraums oder gemäß den allgemeinen zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten und/oder durch die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen.

Nicht zur Arbeitszeit gerechnet werden die Ruhepausen gemäß Artikel 5, die Ruhezeiten gemäß Artikel 6 sowie unbeschadet der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten oder der Vereinbarungen der Sozialpartner, nach denen derartige Zeiten ausgeglichen oder begrenzt werden, die Bereitschaftszeit gemäß Buchstabe b) des vorliegenden Artikels.

b) „Bereitschaftszeit“

– andere Zeiten als Ruhepausen und Ruhezeiten, in denen das Fahrpersonal nicht verpflichtet ist, an seinem Arbeitsplatz zu bleiben, in denen es sich jedoch in Bereitschaft halten muss, um etwaigen Anweisungen zur Aufnahme oder Wiederaufnahme der Fahrtätigkeit oder zur Ausführung anderer Arbeiten Folge zu leisten. Als Bereitschaftszeit gelten insbesondere die Zeiten, in denen das Fahrpersonal ein Fahrzeug während der Beförderung auf einer Fähre oder mit einem Zug begleitet sowie Wartezeiten an den Grenzen und infolge von Fahrverboten.

– Diese Zeiten und ihre voraussichtliche Dauer müssen dem Fahrpersonal im Voraus bekannt sein, d. h. entweder vor der Abfahrt bzw. unmittelbar vor dem tatsächlichen Beginn des betreffenden Zeitraums oder gemäß den allgemeinen zwischen den Sozialpartnern ausgehandelten und/oder durch die Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten festgelegten Bedingungen;

– für Fahrpersonal, das sich beim Fahren abwechselt, die Zeit, die während der Fahrt neben dem Fahrer oder in einer Schlafkabine verbracht wird;

Zitat:

Original geschrieben von motorina

 

Daraus ergibt sich:

Beifahrer darf (nach 4 1/2 Stdn Lenkzeit von Fahrer 1) auf den Fahrersitz wechseln (Karten umstecken!) und sofort (ohne Pause) weiterfahren (er hat ja noch keine einzige Minute Fahrzeit).

Nach weiteren 4 1/2 Stdn das gleiche Spiel von vorne.

Somit können theoretisch (inwieweit es sinnvoll ist, lasse ich jetzt hier dahingestellt; ArbZG!) 18 Stdn (2x9 Stdn) im "fliegenden Wechsel" gefahren werden. Anschl. ist von beiden Fahrern die tägl. Ruhezeit zu verbringen (wenn nicht die 10Stdn-Regelung in Anspruch genommen wird).

Der zweite "fliegende Wechsel" geht nicht, weil der erste Fahrer noch keine Ruhezeit von 45 min gemacht hat - also wenn beide einmal am Ruder waren, ist erstmal Pause angesagt. Dann können die wieder weiterfahren - in welcher Reihenfolge ist egal - bis jeder wieder 4,5h voll hat. Dann wieder Pause.

Das stimmt so nicht denn die Lenkzeitunterbrechung darf im Gegensatz zur Ruhezeit auch im fshrenden Fahrzeug auf dem Beifahtersitz verbracht werfen.Karte in Schacht 2 und auf Bereitschaft reicht dafür aus.

Zitat:

Original geschrieben von worti32

Das stimmt so nicht denn die Lenkzeitunterbrechung darf im Gegensatz zur Ruhezeit auch im fahrenden Fahrzeug auf dem Beifahrersitz verbracht werden.Karte in Schacht 2 und auf Bereitschaft reicht dafür aus.

So sehe ich das auch...

Alles klar - habe mich nochmal intensiv informiert und offenbar liegt es an der geforderten "Lenkzeitunterbrechung", die mit der Bereitschaft (Beifahrer) erfüllt ist. Eine "Pause" ist nicht gefordert. Also kann man im Duett auf Horrortrip gehen und 20Stunden ohne Kaffee und Pinkelpause durchziehen.

Kaum zu fassen, aber offenbar wahr.

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Alles klar - habe mich nochmal intensiv informiert und offenbar liegt es an der geforderten "Lenkzeitunterbrechung", die mit der Bereitschaft (Beifahrer) erfüllt ist. Eine "Pause" ist nicht gefordert. Also kann man im Duett auf Horrortrip gehen und 20Stunden ohne Kaffee und Pinkelpause durchziehen.

Kaum zu fassen, aber offenbar wahr.

Verstehe nicht warum das ein Horrortrip sein soll.

Habe das in der Form schon praktiziert. Muß zwar nicht jeden

Tag sein aber gelegentlich ists ok.

Der Unternehmer kann sich die Touren nicht immer nach dem

Gusto seiner Kutscher aussuchen.

Zitat:

Original geschrieben von Falke22

 

Verstehe nicht warum das ein Horrortrip sein soll.

Habe das in der Form schon praktiziert.

Du hast recht - eigentlich kein Problem, solange eine Schüssel ausreichender Grösse im Führerhaus bereitsteht, um seine Notdurft während der Fahrt zu verrichten und anschliessend aus dem Fenster zu giessen.

Es gab bei meiner letzten Doppelbesatzungstour dann aber Probleme mit dem nächsten Fahrer: Er meinte, er habe die Schüssel dabei, um seinem Hund (der auch mitfährt) während der Fahrt zu trinken geben zu können.

 

Zitat:

Original geschrieben von pleindespoir

Zitat:

Original geschrieben von Falke22

 

Verstehe nicht warum das ein Horrortrip sein soll.

Habe das in der Form schon praktiziert.

Du hast recht - eigentlich kein Problem, solange eine Schüssel ausreichender Grösse im Führerhaus bereitsteht, um seine Notdurft während der Fahrt zu verrichten und anschliessend aus dem Fenster zu giessen.

Es gab bei meiner letzten Doppelbesatzungstour dann aber Probleme mit dem nächsten Fahrer: Er meinte, er habe die Schüssel dabei, um seinem Hund (der auch mitfährt) während der Fahrt zu trinken geben zu können.

Ein kurzer Stop sollte doch schon drin sein den verbietet Dir doch keiner.

Ein Köter hat dann natürlich nichts auf dem Bock zu suchen.

Schwierig wirds wenn die Doppelbesatzung nicht zusammenpaßt.

Ich hatte dabei gottseidank immer Glück.

Solange der Mitfahrer nicht gleichzeitig Blähungen und eine Erkältung hat, wegenderer er das Fenster nicht öffnen möchte ...

am 31. Dezember 2011 um 2:53

Wieso sollte eine Doppelbesatzung denn keine "Pinkelpause" einlegen dürfen!? 21 Stunden Schichtzeit bedeuten noch lange nicht, dass das Auto auch 21 Stunden durchfahren muss. Wäre ja auch gar nicht möglich - weder gesetzlich, noch, wenn man Be- und Entladezeiten mit einbezieht. Insofern verstehe ich nicht, was manche Leute hier für einen Brei von sich geben. :rolleyes:

 

Ein "Köter" - normale Menschen sagen übrigens auch "Hund" dazu - hat grundsätzlich nichts im Lkw verloren. Artgerechte Haltung sieht anders aus - sowohl für den Hund, als auch für die Menschen!

 

Und zum eigentlichen Thema:

 

  1. Der zweite Fahrer einer Doppelbesatzung muss spätestens eine Stunde nach Schichtbeginn ins Fahrzeug steigen und seine Karte stecken. Ansonsten zählt es nicht als Doppelbesatzung, sondern als "Fahren im Schichtbetrieb".
  2. Eine Doppelbesatzung hat 21 Stunden Schichtzeit am Tag, das wird wie folgt unterteilt:

  • Fahrer #1 fährt seine 4,5 Stunden, dann wird gewechselt. Fahrer #2 fährt 4,5 Stunden, dann wird wieder gewechselt. Dann das selbe Schauspiel noch mal von vorne, sodass im Extremfall jeder auf seine 9 Stunden Lenkzeit kommt. Diese kann übrigens sogar noch zweimal pro Woche um jeweils eine Stunde (also auf insgesamt zehn Stunden) pro Fahrer verlängert werden.
  • Das Fahrzeug muss während des Wechsels nicht stehen, kann aber! Man kann beim Wechsel auch die 45 Minuten Pause einlegen - das wird aber kaum ein Fahrer tun, da man dadurch einige Stunden Schichtzeit verliert und dies keine Spedition mitmachen würde.
  • Natürlich fährt man auch selten 4,5 Stunden am Stück, da man ja zwischendurch auch noch arbeiten, also be- und entladen, muss. Wenn ein Fahrer seine Lenkzeit mehrmals für die Be- und Entladungen unterbrechen muss, darf er nicht vergessen, dass er mitrechnen, und nach spätestens sechs Stunden Arbeitszeit wechseln muss, da nur sechs Stunden Arbeitszeit am Stück erlaubt sind.
  • Nach 21 Stunden muss der Lkw neun Stunden stehen. Nur das zählt, auch bei einer Doppelbesatzung, als Ruhezeit.

 

Ansonsten ist alles, wie bei einem Einzelfahrer. So schwer ist's doch gar nicht.

 

In dem Sinne wünsche ich Euch für 2012 alles Gute, stau- und stressfreie Fahrt und einigen Spezialisten unter uns bessere blutdrucksenkende Mittel, damit sie mal ruhiger werden. ;)

Deine Antwort
Ähnliche Themen