DKW RT200/2 brauch Rat
Hallo zusammen, bin seit paar Wochen besitzer einer DKW RT 200/2. Mein Problem ist das Motor Öl verliert. Ich finde keinen passenden Dichtungsatz. Auserdem kommt öl aus der Stelle zwischen Krümer und Zylinder, worauf deutet das?Welche Kompression sollte sie bringen?
Beste Antwort im Thema
Moin. 14 Euro Steuer im Jahr, Versicherung abhängig vom Anbieter. Meine 250er Kawa liegt bei ca. 75 Euro.
In Summe günstiger als ein Mofa für nen 15jährigen!
Gruß
37 Antworten
Moin. 14 Euro Steuer im Jahr, Versicherung abhängig vom Anbieter. Meine 250er Kawa liegt bei ca. 75 Euro.
In Summe günstiger als ein Mofa für nen 15jährigen!
Gruß
Moin Moin !
Nein , die Antwort ist falsch !
Zitat:
Moin. 14 Euro Steuer im Jahr, Versicherung abhängig vom Anbieter.
Das gilt ohne H-KZ ! mit H-KZ 46,02 E / Jahr ! lohnt also gar nicht!
MfG Volker
Stimmt, ist falsch, bzw. nicht vollständig. Ohne H kostet die Steuer jedenfalls 14 Euro.
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Leute, jetzt haltet doch mal den Ball flach !!!
Natürlich braucht so eine alte Maschine aus den 50er Jahren KEINE Blinker. Die hat es früher nicht gegeben und die braucht es auch heute nicht. Mit dem Bremslicht sieht es anders aus. Wenn früher schon eins dran war, dann muss heute auch eins vorhanden sein.
Lonzoglunz
Zitat:
@JABADABADU007 schrieb am 20. September 2018 um 13:25:24 Uhr:
Ohne H müssen Blinker dran?
Definitiv Nein
Moin Moin !
Zitat:
Ohne H müssen Blinker dran?
Ein H-KZ hat grundsätzlich keine Auswirkungen auf irgendwelche Vorschriften der StVZO.
Zitat:
Mit dem Bremslicht sieht es anders aus. Wenn früher schon eins dran war, dann muss heute auch eins vorhanden sein.
Nein . Das Fzg muss die StVZO erfüllen, die bis zum 4.5.2012 galt. Wg. dem Schwachkopf Ramsauer ist die Version praktisch nicht zu finden.
Man kann sich halbwegs so behelfen . aktuelle Version StVZO:
https://www.gesetze-im-internet.de/.../index.html?...
Hier finden wir die entsprechenden §§, Beleuchtung ab §50.
dann der alte §72 , wie ihn Ramsauer 2012 abgeschafft hat : (nach unten scrollen)
https://forum.radio-oldtimer.de/viewtopic.php?...
Hier sind alle §§ aufgeführt, für die besondere Bedingungen gelten.
Dann finden wir:
Blinker ab EZ 1.1.1962
Bremsleuchten ab EZ 1.1.1988 ( !!! ) , nur bei Höchstgeschw. über 50 km/h
MfG Volker
Du schreibst das so selbstsicher das der fragende jetzt ein Bremslicht nachrüsten wird.
Ich kann aber kein Bremslicht erkennen.
https://www.dkwlisten.de/index.php/teilelisten/rt-200-2/schlussleuchte
Meine RT200 hat jedenfalls kein Bremslicht und auch keine Blinker.
Habe allerdings keine RT200/2
Gruß Ralf
Moin Moin !
Zitat:
Die RT 200 hat bei Auslieferung ein Bramslicht gehabt, also
muß auch jetzt das Fußbremslicht gehen
Das ist erstens sachlich falsch , und zweitens , selbst wenn sie ein Bremslicht ab Werk gehabt hätte , bräuchte sie das nicht und brauch sie auch heute nicht. Gesetzliche Grundlagen dazu habe ich oben angegeben.
Im übrigen bitte keine Stammtischsprüche als Tatsachen posten , sondern entweder beginnen mit " ich habe zwar keine Ahnung , aber.... " oder die gesetzliche Grundlage nennen !
MfG Volker
Zitat:
@schreyhalz schrieb am 22. September 2018 um 12:58:44 Uhr:
Moin Moin !
Die RT200/2 hat serienmäßig kein Bremslicht gehabt.
UND genau so ist meine zugelassen.
ABER
es ab eine Sonderausstattung mit Bremslicht, die beim Händler nachgerüstet wurde.
Dazu wurde der Kabelbaum hinten geändert, Bremslicht ausgetauscht(anderes Glas) und ein Zugschalter unter dem Bremspedal montiert. Die Aufnahme ist schon da.
Genau das habe ich nachgerüstet, und kein Tüv-ler hat gemeckert.
Die Jungs von den Sportvereinen haben doch keine Ahnung mehr von unseren Mühlen.
Und die blau-weißen hören nur unsen einmaligen Sound.
LG
Moin Moin !
Zitat:
Genau das habe ich nachgerüstet, und kein Tüv-ler hat gemeckert.
Warum soll da jemand meckern?
Es ist doch gesetzlich ausdrücklich möglich , Dinge nachzurüsten , die erlaubt oder sogar für spätere EZ vorgeschrieben sind, solange auch die Anbauvorschriften eingehalten werden.
MfG Volker