Diverse, diktierte Warnfunktionalitäten
Hallo Elchfreunde!
Nachdem ich diverse Foren durchstöbert habe, ohne brauchbare Antworten zu finden, wende ich mich direkt an die MOTOR-TALK-Gemeinde.
Mich würden Lösungen, für mehrere programmiertechnische Probleme seitens des CAN-Buses interessieren. Dazu erst einmal die Fahrzeugeckdaten: Volvo V50, Typ MW7551, Ezl. 07/09, Modelljahr 2010.
Mir ist bewusst, dass ich mich damit in der Grauzone bewege! Deshalb bitte ich diejenigen Moralapostel, denen es schon wieder in den Fingern juckt, sich gepflegt aus der Diskussion herauszuhalten. Ich habe sie alle gelesen, die Für's und Wider's. Deshalb bin ich an ZIELFÜHRENDEN FAKTEN interessiert und nicht an Abhandlungen über Sinn oder Unsinn - also BITTE! Und noch etwas - abgeschnittene Gurtschlösser halte ich für hochgradig unprofessionell.
Frage 1: Gibt es inzwischen die Möglichkeit, zumindest das Gurt-Gehupe ab 40km/h abzustellen, also beim Bimmeln zu belassen? Besser wäre natürlich das komplette Wegprogrammieren des "Warntones".
Frage 2: Besteht die Möglichkeit, die Rangfolge der Audiosignale zu bestimmen oder zu beeinflussen? Beispiel Radio wird bei Navigationsansage NICHT runtergefadet, bzw. bei Telefon komplett gemutet!
Frage 3: Die Navigationssoftware, lässt bei Fahrzeugen, die NICHT für den deutschen Markt bestimmt sind, "Warnansagen" zu! Also Hinweise auf fest installierte Blitzkisten jeglicher Art. Dieses wird vermutlich eine Datei mit POI's sein, die zugespielt und oder aktiviert werden muss. Eine Funktion die jedes Billig-Standalone-Navi beherrscht, nur der große Elch schweigt dazu. Gibt es Lösungen, die die Anschaffung eines zusätzlichen Gerätes ersparen.
Leider habe ich bei meinem Freundlichen wenig Pioniergeist und Hilfsbereitschaft zu diesen Themen erzeugen können. Ich will nicht falsch verstanden werden, aber ich suche ernsthafte Lösungen, die im Zweifel auch kostenpflichtigen Programmieraufwand nach sich ziehen!
Ich danke schon einmal ganz nett und hoffe auf brauchbaren output ;-)
Beste Antwort im Thema
Frage 3 : Das deutsche Navi hat diese Funktion ebenfalls. Nur ist die Anzeige in Deutschland und anderen Ländern auf Grund von gesetzlichen Beschränkungen nicht verfügbar. In z.B. Frankreich werden die stationären Blitzer angezeigt.
Wenn Du Wert auf diese Funktion in Deutschland legts, kauf Dir für 100 Euro ein mobiles Navi.
Noch besser ist eine einigermaßen angepasste, vorausschauende Fahrweise. Die stationäre Blitzen sind dann nur schwer zu übersehen.
Frank
21 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von bibodo
Sollten zu diesen Fragen wirklich keine gesicherten Informationen oder zumindest Quellverweise existieren? :-((
zu 3 :
Wer die Antwort versteht, hat als Fragender klare Vorteile.
Frank
wenn du eh alle Antworten bezweifelst, gibts auch keine. Und ein wenig mehr Freundlichkeit könnte nicht schaden. Man Man Man....
Zitat:
Original geschrieben von Ie1234
zu 3 :
Wer die Antwort versteht, hat als Fragender klare Vorteile.Frank
Zitat:
Original geschrieben von teddy1x
wenn du eh alle Antworten bezweifelst, gibts auch keine. Und ein wenig mehr Freundlichkeit könnte nicht schaden. Man Man Man....
Hey Leutz,
bitte mal locker bleiben - ich kann nicht nachvollziehen, warum exakt formulierte Fragen unfreundlich sein sollten? Scheinbar habe ich mich noch zu undeutlich ausgedrückt, denn sonst hätte ich diese Kommentare gar nicht lesen müssen und weiter möchte ich mich nicht auf dieses Niveau (ist übrigens keine Creme) begeben!
Bevor jetzt ein Aufschrei durch die Menge geht, einfach mal nachdenken ;-)
Ich bezweifele hier keine Antworten, sondern gleiche sie lediglich mit dem, mir bereits Bekannten ab. Sorry und für mich ist die einzig plausible Antwort bisher die, zu Frage 1 (Sondergenehmigung aus gesundheitlichen Gründen). Ich werde daraufhin nochmals beim Freundlichen nachhaken, weil er diese Option "nicht kennen wollte"?
Offensichtlich gibt es ja auch eine GESICHERTE Information zu Frage 3! MIR scheint hier der intellektuelle Zugang zu fehlen, deshalb würde ich Frank darum bitten, mir das Ergebnis mal für Doofe zu erklären...
Vermutungen zu meinen Fragen hatte ich übrigens schon selbst gesammelt - weil mir das nicht genügte, habe ich den Schritt hierher getan. Einfach weil ich glaubte/hoffte, dass es FUNDIERTE Informationen gibt?
Extra FREUNDLICHER Gruß
bibodo
Zitat:
Original geschrieben von bibodo
...für mich ist die einzig plausible Antwort bisher die, zu Frage 1 (Sondergenehmigung aus gesundheitlichen Gründen). Ich werde daraufhin nochmals beim Freundlichen nachhaken, weil er diese Option "nicht kennen wollte"?
Hierzu solltest du dich zuerst mit dem Amt in Verbindung setzen, welches diese Sondergenehmigungen erteilt. Der Freundliche kann allenfalls die Änderung am Fahrzeug vornehmen, keinesfalls jedoch eine solche Sondergenehmigung erteilen.
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Du solltest mal die Anmerkung von "teddy1x" versuchen zu verstehen.
Also, 3. und letzter Versuch :
Das RTI die Karten haben eine entsprechenden Funktion, allerdings nur für Länder in denen keine entsprechende gesetzliche Beschränkung besteht.
Frank
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Hierzu solltest du dich zuerst mit dem Amt in Verbindung setzen, welches diese Sondergenehmigungen erteilt. Der Freundliche kann allenfalls die Änderung am Fahrzeug vornehmen, keinesfalls jedoch eine solche Sondergenehmigung erteilen.
In § 21a STVO heißt es:
(1) Vorgeschriebene Sicherheitsgurte müssen während der Fahrt angelegt sein. Das gilt nicht für
1. Taxifahrer und Mietwagenfahrer bei der Fahrgastbeförderung,
2. Personen beim Haus-zu-Haus-Verkehr, wenn sie im jeweiligen Leistungs- oder Auslieferungsbezirk regelmäßig in kurzen Zeitabständen ihr Fahrzeug verlassen müssen,
3. Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit wie Rückwärtsfahren, Fahrten auf Parkplätzen,
Um diese Außnahmen von der Gurtpflicht wahrzunehmen, bedarf es wohl kaum einer Sondergenehmigung.
Richtig.
Dem TE ging es aber um eine Gurtbefreiung aus gesundheitlichen Gründen. Und dafür ist eine Sondergenehmigung erforderlich.