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Digi-Tacho vermeidbar ?!

Hallo zusammen!

Als ich Freitag bei einer Spedition in unserer Nähe
zum LKW waschen war, habe ich nicht schlecht
gestaunt. Da standen 5 nagelneue Actrosen,
allerdings nicht wie heute bei Neufahrzeugen
üblich mit Digi-tacho (DTCO 1381), sondern mit
analogen Kontrollgerät (MTCO 1324).
Als ich einen Fahrer, den ich privat auch gut kenne,
darauf ansprach, sagte er, dass die Firma alle
Neufahrzeuge über ihre Zweigstelle in der
Ukraine bezieht. Fahrzeuge haben aber alle
deutsche bzw Luxemburgische Kennzeichen.
Gibt es etwa doch eine gesetzeslücke um den Digi-Tacho
zu umgehen?😕

Gruß Marco

Beste Antwort im Thema

Es fiel mir schwer, irgendwie diese Konstellation mit Kontrollgeräten gem. Anhang I und einer Erstzulassung nach dem 05.05.2006 herzuleiten. Nach einigem hin und her erkenne ich nur eine Möglichkeit, weshalb das funktionieren sollte:

In Art. 2 der VO (EWG) 3821/85, welcher ja durch die VO (EG) 2135/98 geändert wurde, steht folgendes gekürzt drin: "Ab dem [Stichtag] müssen Fahrzeuge, die erstmals zum Verkehr zugelassen werden mit einem Kontrollgerät gemäß den Bestimmungen des Anhangs I B der VO (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet sein. " Ein Kontrollgerät nach Anhang I B wäre ein Digi-Tacho, während das nach Anhang I ein analoges Tacho ist.

Mit diesem Passus werden nur die Erstzulassungen erfasst und zwar nur solche, welche im Geltungsbereich dieser Verordnung stattfinden. Es wird nicht bestimmt, wo die Erstzulassung stattfinden muss. Die Ukraine gehört nicht in den Geltungsbereich der VO. Innerhalb des Geltungsbereichs der VO erlebt das Fahrzeug dann die Zweitzulassung. Diese wird aber durch die VO nicht erfasst, demzufolge wäre auch die Nutzung eines analogen Kontrollgerätes legitim.

Ob damit das Grundrecht der Gleichbehandlung erfüllt wird, steht auf einem anderen Blatt.

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toll LuRZ einhalten aber auf die sonsitgen Regelungen scheißen oder wie war das mit den Prämien noch mal 510er? Und die noch nicht mal denn es gibt ja erst Ärger ab 1 Stunde überschreitung

Prämie hin oder her! Trotzdem sind irgendwo Grenzen!
Nur die sind durchaus auslegbar! Das muss jeder mit sich
selbst ausmachen!

lach - wenn Gesetze auslegbar währen, dann würden diese Richtlinien genannt werden - aber schon OK bist halt auch ein Held der Straße und der Welt

Danke! Bis demnächst! Ich muss wieder los Geld verdienen!
Pause ist um, die Strassen sind frei, Feuer frei auf der B 213!!!

Unser neue Actros MP3 hat tatsächlich nen MTCO 1324
verbaut! Is also doch öfter was dran an den Gerüchten!!

Zitat:

Original geschrieben von 510er


Unser neue Actros MP3 hat tatsächlich nen MTCO 1324
verbaut! Is also doch öfter was dran an den Gerüchten!!

Schon toll was einige Firmen sich einfallen lassen, um auf dem Stand von gestern zu bleiben. Ich find´s komisch, aber jedem das Seine.

Zitat:

Ich denke auch!

Nachrüstpflicht für alle ab EZ 2003!

MTCO raus, DTCO rein!

Ein Kinderspiel!

Und,

wer soll das Deiner Meinung nach bezahlen? Wenn der Staat oder die Hersteller dafür aufkommen, gerne. Ansonsten ist die Aussage, entschuldigung, Blödsinn.

Zitat:

Original geschrieben von 510er


Unser neue Actros MP3 hat tatsächlich nen MTCO 1324
verbaut! Is also doch öfter was dran an den Gerüchten!!

Nur wenn etwas eingebaut ist heißt das gleich das das auch legal ist? Wenn ein Begrenzer deaktiviert wird ist das auch legal? Hab ich auch in Osteuropa machen lassen.

Wegen Begrenzer,
Das Fahrzeug auf deinem Bild hat wohl auch kein Begrenzer,
der hat mich mal richtig zügig mit etwa 110 km/h überholt.
Is das Legal ?!?
Da unser neue MP3 ausserhalb der EU zugelassen wird,
brauch der keinen DTCO! Also Legal!

Habe ich das richtig verstanden, eine umrüstung ist nur notwendig, wenn dies auch technicht machbar ist? was ist denn wenn ein hersteller jetzt in rumänien fahrzeuge verkauft die gar kein kontrollgerät haben, und extra dafür sorgt, das eine umrüstung NICHT möglich ist?

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