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Dieserl ausgelaufen, welche Versicherung bezahlt?

Bei mir sind einige Liter Diesel ausgelaufen (Kraftstoffpumpe war defekt).

Gottlob konnte ich schlimmeres verhindern, aber trotzdem hier mal meine Frage:

Welche Versicherung bezahlt eigentlich die Reinigung des Stellplatzes (öffentlicher), bzw die Entsorgung des Erdreiches?

Beste Antwort im Thema

Da solltest Du aber rasch dein Geld zurückverlangen ...

Die HP des Kfz zahlt für Schäden anderer, die durch den Gebrauch des Kfz entstanden sind; § 1 PflVG.

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Falls du „meinen Fall“ beziehst. Ich sehe keine der Bedingungen erfüllt.

Zitat:

@guruhu schrieb am 11. November 2019 um 19:13:09 Uhr:

Falls du „meinen Fall“ beziehst. Ich sehe keine der Bedingungen erfüllt.

Nein, ich habe mich auf die Ausgangsfrage des TE bezogen.

Was den Fall Deines Kumpels betrifft, sieht die rechtliche Seite etwas anders aus.

Die Betriebsgefahr des Autos kommt nicht zum tragen, die Versicherung ist deshalb raus.

Aber auch Dein Kumpel ist nicht in der Haftung und hätte die Rechnung in keinem Fall zahlen müssen, da ihm kein schuldhaftes Verhalten anzulasten ist.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. November 2019 um 17:31:28 Uhr:

Da solltest Du aber rasch dein Geld zurückverlangen ...

Die HP des Kfz zahlt für Schäden anderer, die durch den Gebrauch des Kfz entstanden sind; § 1 PflVG.

Danke für den Hinweis.....

außer der Reparatur

für die KP habe ich nichts bezahlt

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 11. November 2019 um 17:31:28 Uhr:

Die HP des Kfz zahlt für Schäden anderer, die durch den Gebrauch des Kfz entstanden sind; § 1 PflVG.

und wenn es sich nicht um Schadenersatz handelt sondern um eine öffentlich rechtliche Forderung nach Kostenersatz, zum Beispiel eben für Maßnahmen der Feuerwehr? :confused:

Das wurde doch gerade eben erläutert.

Du meinst die Klausel mit dem Umweltschadensgesetz?

Das hat aber einen sehr begrenzten Anwendungsbereich: Erstmal muss es sich um einen Umweltschaden handeln (eine reine Verkehrsbehinderung oder -gefährdung fällt wohl kaum darunter), dann muss dieser bei einer bestimmten beruflichen Tätigkeit geschehen und obendrein auch noch schuldhaft verursacht worden sein.

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