Dieselabgas/Kartellverfahren-welche Rechtsschutzversicherung zahlt?

Mercedes GLK X204

Als Betroffener des "Diesel/Kartellverfahrens" bin ich gerade dabei die Rechtsschutzdeckung für ein Klageverfahren abzuklären (hier huk24-Verkehrsrechtsschutz):

Dabei wäre es für mich von Interesse zu erfahren, welche Rechtsschutzversicherung Klagen abdeckt bzw. welche nicht.

Vielen Dank für eure Erfahrungen!

Beste Antwort im Thema

Hallo ins Forum,

Zitat:

@mannehcs schrieb am 24. Juli 2017 um 11:02:22 Uhr:


MB hat gute Anwälte ... . Hält man das durch ? 😠

kann ich anderem Zusammenhang (Rückabwicklung wegen Mängeln, früher als Wandelung bekannt) nur bestätigen. Was die für einen Murks schreiben und selbst von Daimler in der Historie festgehaltenen Fakten bestreiten, ist schon heftig. Dies wird langwierig und anstrengend.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion ist aber noch gar nicht klar, was a) wirklich passiert ist und b) welche Punkte die einzelnen Fahrzeuge betreffen und c) ob dadurch überhaupt ein individueller Schaden entstanden ist. Von daher mal abwarten, was kommt.

Im Gegensatz zum VW-Thema ist z.B. lange noch nicht klar, ob die Software illegal war oder ob sie unter zulässiger Ausdehnung der Grenzen programmiert wurde. Von daher sind die Urteile aus dem VW-Bereich (die übrigens noch lange nicht rechtskräftig sind und obergerichtliche oder gar höchstrichterliche Entscheidungen fehlen oder sind selten).

Bislang gibt's Rechtsprechung (auch vom BGH) zum Verbrauch, wonach eine Überschreitung von 10% der Angaben ein Mangel darstellt. Die Abweichung ist aber unter den Laborbedingungen zu ermitteln, was sehr aufwendig und sauteuer ist. Zunächst muss das Fahrzeug auf einen Widerstandsmessprüfstand, um die Fahrwiderstände zu ermitteln (kostet ca. 2.500 - 3.000 EUR). Mit den so ermittelten Werten geht's auf den Rollenprüfstand, um nach dem Normablauf den Verbrauch zu ermitteln (kostet auch noch mal ca. 2.500 - 3.000 EUR). Das Ganze wird von einem gerichtlichen Gutachter betreut (nimmt für das Ganze locker 4.000 - 5.000 EUR), der am Ende das Gutachten dem Gericht vorlegt. Ermittelt er so einen Mehrverbrauch von 10% oder mehr, hast Du Glück. Sind's nur 9,9% wird's in Richtung außer Spesen nix Gewesen gehen.

Bei meinem Streit oben, habe ich die Tour bis zum Gutachtensvorschuss durchgezogen, da ich mir bei Realmehrbrauch von 38% sicher war, dass er auch nach Norm >10% mehr futtert, zumal ich die Motor-/Getriebekombination im Vorfahrzeug knapp unter der Norm bewegt hatte und sich die Stecken nicht geändert haben. Nach dem Vorschuss war Daimler dann gesprächsbereit und es wurde eine einvernehmliche Lösung ohne Gutachtereinsatz gefunden.

Von daher m.E. das Thema beobachten (mache ich auch; bin zwar vom AdBlue nicht betroffen, aber noch ist nicht klar, was noch kommen kann), aber keinen blinden Aktionismus starten. Dies bringt meist nix und kostet nur.

Viele Grüße

Peter

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Zitat:

@alf100 schrieb am 24. Juli 2017 um 10:13:32 Uhr:


Als Betroffener des "Diesel/Kartellverfahrens" bin ich gerade dabei die Rechtsschutzdeckung für ein Klageverfahren abzuklären (hier huk24-Verkehrsrechtsschutz):

Dabei wäre es für mich von Interesse zu erfahren, welche Rechtsschutzversicherung Klagen abdeckt bzw. welche nicht.

Vielen Dank für eure Erfahrungen!

Must Du mit der Versicherung ( HUK ) vorab klären !!!

Es kann eine kostspielige und langjährige Angelegenheit werden.

MB hat gute Anwälte ... . Hält man das durch ? 😠

Gruß

Dazu muss es natürlich erstmal zur Klage kommen und die muss (von wem auch immer) gewonnen werden. Und das Ganze muss natürlich nicht auf einen Spiegelberich sondern Fakten basieren. Und habe ich so meine Zweifel ob durch solche Schnell- und Vorverurteilungen wie sie in Deutschland leider üblich geworden sind, wirklich Probleme gelöst werden.
Les mal hier - hat SPON sicher "vergessen"
Klick mich - ich bin ein Link

Zitat:

@Timothy Truckle schrieb am 24. Juli 2017 um 12:20:18 Uhr:


Dazu muss es natürlich erstmal zur Klage kommen und die muss (von wem auch immer) gewonnen werden. Und das Ganze muss natürlich nicht auf einen Spiegelberich sondern Fakten basieren. Und habe ich so meine Zweifel ob durch solche Schnell- und Vorverurteilungen wie sie in Deutschland leider üblich geworden sind, wirklich Probleme gelöst werden.
Les mal hier - hat SPON sicher "vergessen"
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Anwälte werden natürlich alles "versprechen" . Die verdienen sich "dumm und dämlich" - wie immer.
Die Automobilkonzerne sind allerdings auch mind. 3 Nummern zu groß - für den Normalverbraucher.

Und dann gilt auch noch - wie immer : Recht haben und Recht bekommen sind Zweierlei !!!

Tja - bei motor-talk findest sich so manches:

https://www.motor-talk.de/.../...feln-an-wirksamkeit-t6086888.html?...

Und aus dem VW-Forum folgendes:

LG Trier, 07.06.2017 - 5 O 298/16 - https://dejure.org/2017,19438

LG Osnabrück, 31.05.2017 - 5 O 2218/16 - https://dejure.org/2017,17782

LG Zwickau, 12.05.2017 - 7 O 370/16 - https://dejure.org/2017,15275

LG Aachen, 04.05.2017 - 10 O 422/14 - https://dejure.org/2017,18076

LG Baden-Baden, 27.04.2017 - 3 O 123/16 - https://dejure.org/2017,14045

LG Münster, 05.04.2017 - 10 O 359/16 - https://dejure.org/2017,12064

https://www.adac.de/.../...ssprechungsuebersicht-ea-motoren_274179.pdf
https://www.adac.de/.../adac-liste-minderung-ruecktritt_200259.pdf

Ja schon klar und liest sich auch ganz nett - aber z.Z, trifft nicht eines davon auf Dich oder Dein Fzg zu. Es sei denn Du kannst es beweisen - aber ehrlich gesagt fällt mir das schwer zu glauben, dass man das zur Zeit kann.

Hallo ins Forum,

Zitat:

@mannehcs schrieb am 24. Juli 2017 um 11:02:22 Uhr:


MB hat gute Anwälte ... . Hält man das durch ? 😠

kann ich anderem Zusammenhang (Rückabwicklung wegen Mängeln, früher als Wandelung bekannt) nur bestätigen. Was die für einen Murks schreiben und selbst von Daimler in der Historie festgehaltenen Fakten bestreiten, ist schon heftig. Dies wird langwierig und anstrengend.

Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion ist aber noch gar nicht klar, was a) wirklich passiert ist und b) welche Punkte die einzelnen Fahrzeuge betreffen und c) ob dadurch überhaupt ein individueller Schaden entstanden ist. Von daher mal abwarten, was kommt.

Im Gegensatz zum VW-Thema ist z.B. lange noch nicht klar, ob die Software illegal war oder ob sie unter zulässiger Ausdehnung der Grenzen programmiert wurde. Von daher sind die Urteile aus dem VW-Bereich (die übrigens noch lange nicht rechtskräftig sind und obergerichtliche oder gar höchstrichterliche Entscheidungen fehlen oder sind selten).

Bislang gibt's Rechtsprechung (auch vom BGH) zum Verbrauch, wonach eine Überschreitung von 10% der Angaben ein Mangel darstellt. Die Abweichung ist aber unter den Laborbedingungen zu ermitteln, was sehr aufwendig und sauteuer ist. Zunächst muss das Fahrzeug auf einen Widerstandsmessprüfstand, um die Fahrwiderstände zu ermitteln (kostet ca. 2.500 - 3.000 EUR). Mit den so ermittelten Werten geht's auf den Rollenprüfstand, um nach dem Normablauf den Verbrauch zu ermitteln (kostet auch noch mal ca. 2.500 - 3.000 EUR). Das Ganze wird von einem gerichtlichen Gutachter betreut (nimmt für das Ganze locker 4.000 - 5.000 EUR), der am Ende das Gutachten dem Gericht vorlegt. Ermittelt er so einen Mehrverbrauch von 10% oder mehr, hast Du Glück. Sind's nur 9,9% wird's in Richtung außer Spesen nix Gewesen gehen.

Bei meinem Streit oben, habe ich die Tour bis zum Gutachtensvorschuss durchgezogen, da ich mir bei Realmehrbrauch von 38% sicher war, dass er auch nach Norm >10% mehr futtert, zumal ich die Motor-/Getriebekombination im Vorfahrzeug knapp unter der Norm bewegt hatte und sich die Stecken nicht geändert haben. Nach dem Vorschuss war Daimler dann gesprächsbereit und es wurde eine einvernehmliche Lösung ohne Gutachtereinsatz gefunden.

Von daher m.E. das Thema beobachten (mache ich auch; bin zwar vom AdBlue nicht betroffen, aber noch ist nicht klar, was noch kommen kann), aber keinen blinden Aktionismus starten. Dies bringt meist nix und kostet nur.

Viele Grüße

Peter

Ich hatte das Customer Assistance Center in Maastricht angeschrieben und folgende Antwort erhalten :
quote
Unser Zeichen CS-1-11904537609
Ihr Ansprechpartner Patrick Fiedler
Telefon 00800 9 777 7777
Telefax 069 95307-255
E-Mail cs.deu@cac.mercedes-benz.com

Sehr geehrter Herr X,

vielen Dank für Ihre E-Mail vom 13 Juli 2017. Bitte entschuldigen Sie, dass wir Ihnen erst heute antworten können.

Ihre Anfrage bezüglich denn Vorwürfen der Manipulation vom Abgaswerte habe ich gerne aufgegriffen.

Unsere Fahrzeuge sind nach den geltenden Vorschriften zertifizert und zugelassen. Das Kraftfahrtbundesamt wie auch das Bundesverkehrsministerium haben im Rahmen ihrer Messungen bei unseren Fahrzeugen keinen Verstoß gegen geltende Rechtsvorschriften festgestellt und dies auch schriftlich mitgeteilt.

Die Abgasnachbehandlung kann in die Abgasrückführung und ggf. andere emissionsreduzierende Maßnahmen unterteilt werden. Die Abgasnachbehandlung ist auf den realen Fahrbetrieb zur Reduzierung der Emissionen abgestimmt und muss die Funktionssicherheit unter allen Betriebsbedingungen über die gesamte Fahrzeuglaufzeit gewährleisten. Dabei spielen neben der Außentemperatur weitere Faktoren wie beispielsweise Motordrehzahl und –last eine Rolle.

Generell lässt sich sagen, dass die Abgasrückführung (AGR) eine emissionsreduzierende Maßnahme ist, die abhängig von der Motorkonstruktion mit der Maßgabe eines sicheren Motorbetriebs betrieben wird. In Richtung niedrigerer Temperaturen reduziert sich die Abgasrückführung sukzessive, die Abgasnachbehandlung bleibt aber bis hin zu zweistelligen Minusgraden aktiv. Gleichermaßen ist für die Funktionsfähigkeit von SCR-Systemen in erster Linie die Abgastemperatur relevant. Die Außentemperatur ist dabei nur einer von vielen Faktoren. Bei der Entwicklung der neuen Dieselmotoren-Generation konnte der Betriebsbereich der Abgasnachbehandlung deutlich erweitert werden. Durch den Einsatz neuer Technologien sowie einer neuen Motorarchitektur und neuem stabileren Brennverfahren arbeitet das System mit einem hohen Wirkungsgrad bei Umgebungstemperaturen bis in den zweistelligen Minusbereich.

Für Rückfragen stehen wir Ihnen unter unserer Servicenummer 00800 9 777 7777 werktags zwischen 7:30 Uhr und 19:00 Uhr zur Verfügung.

Um Ihnen auch zukünftig schnellstmöglich behilflich sein zu können, bitten wir Sie, uns die Nutzung Ihrer Kontaktdaten unter folgendem Link zu bestätigen: https://www.mbcac.net/.../CustomerServicesOptIN.aspx?...
Weiterhin laden wir Sie ein, Ihre Erfahrungen mit uns in einer Umfrage festzuhalten. Damit helfen Sie uns, besten Service für unsere Kunden zu bieten: www.dccac.net/qm/dedecsw (Referenznummer: 1-11904537609)

Freundliche Grüße nach Y
Patrick Fiedler
Kundenbetreuung Deutschland

Sie erreichen uns von Montag bis Freitag 7.30-19.00 Uhr unter folgenden Rufnummern:
00800 9 777 7777 (international kostenfreie Rufnummer aus dem Festnetz)
069 95307-399 (nationaler Ferntarif)

Mercedes-Benz Customer Assistance Center Maastricht N.V. Gelissendomein 5, 6229 GK Maastricht , Netherlands. Register No.: K.v.K. Limburg 33014909

Wenn diese E-Mail nicht für Sie bestimmt ist, bitten wir Sie, uns umgehend über den irrtümlichen Empfang zu informieren und diese E-Mail zu löschen. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
unquote

@Peter - genauso sehe ich das auch. Ich habe seinerzeit die Wandlung nur erreicht, als es zur Sache gegangen ist. Dann hat MB zurückgerudert. Die wünschen keine zitierfähigen Urteile (alles Einzelfälle). Was ich aber machen würde, wäre ein Einschreiben, dass man aufgrund der ganzen Problematik sich rechtliche Schritte vorbehält. Das ist zwar Schaumschlägerei könnte aber bei Fristen doch berücksichtigt werden. Bei einem bekannten Bekannten (um drei Ecken) hat VW nach Updateproblemen sich auf den Ablauf von Fristen berufen und 1.600 Euro berechnet, um den eigenen Mist zu beheben.

peso

Danke für den Post Balareno.

Zitat CAC:
Unsere Fahrzeuge sind nach den geltenden Vorschriften zertifizert und zugelassen. Das Kraftfahrtbundesamt wie auch das Bundesverkehrsministerium haben im Rahmen ihrer Messungen bei unseren Fahrzeugen keinen Verstoß gegen geltende Rechtsvorschriften festgestellt und dies auch schriftlich mitgeteilt.
Zitat Ende

Balsam auf meine gestresste OM 642 - Seele.

Damit ist alles Umwelt- und Wahlgetöse mangels Rechtsgrundlage für die Tonne.
Meine Motorsteuerung wird NICHT geändert.Punktum.

Das Wichtigste: Ich mach mir keine Gedanken mehr.

gruss chris

Hallo,
denke und mache das gleiche.
Wenn die Wundersoftware (die jetzt jeder Hersteller aus dem Hut zaubert) gut und vorhanden ist, warum wurde sie nicht längt vor dem Betrugsskandal aufgespielt?

Die Fahrzeuge sind nach EU5 oder EU6b zugelassen. Diese Typzulassungen verlangten dass die fahrzeuge auf dem Prüfstand unter Prüfbedingungen die Grenzwerte einhielten. Es wurde nicht verlangt dass auf der Strasse die Grenzwerte eingehalten wurde. Was allerdings nicht erlaubt ist, ist der device defeat von VW.

Diese Regelungen erlaubten aber dass die AGR Funktionalität und die AdBlue Einspritzmenge von den Herstellern mit grossen Sicherheitseinstellungen programmiert wurde. Diese Programmierungen werden jetzt zugunsten der Abgasreinigung optimiert.
Hat das Nachteile? Vermutlich nicht, aber sicher werden wir es erst in ein oaar Jahren wissen. Wobei ich mir sicher bin dass es auch hier wieder Menschen gibt, die sich hemmungslos beschwerden werden.

Bestätigt wird die Aussage in der aktuellen Ausgabe Nr. 18 der "Auto Zeitung". Danach ist das Update freiwillig da die Diesel auf dem Prüfstand die NOx-Grenzwerte erfüllen. Im Gegensatz zum VW-Diesel-Rückruf droht also keine Stilllegung der Autos. Es wird niemand gezwungen ein Update machen zu lassen wenn er Nachteile vermutet.

Zitat:

@RE RU 44 schrieb am 11. August 2017 um 20:22:43 Uhr:


Bestätigt wird die Aussage in der aktuellen Ausgabe Nr. 18 der "Auto Zeitung". Danach ist das Update freiwillig da die Diesel auf dem Prüfstand die NOx-Grenzwerte erfüllen. Im Gegensatz zum VW-Diesel-Rückruf droht also keine Stilllegung der Autos. Es wird niemand gezwungen ein Update machen zu lassen wenn er Nachteile vermutet.

Deswegen kommt mir der Update nicht ins Auto.
Onkel Dieter erzählt was von kein Mehrverbrauch und kein Leistungsverlust.
Von Lebensdauer und Haltbarkeit sagt er nix.

unabhängig davon.
Welche Naivchen glauben denn denen noch was ???????????
Insbesondere wenns um Politik geht?

gruss chris

Zitat:

@lulesi schrieb am 11. August 2017 um 19:54:42 Uhr:


Diese Programmierungen werden jetzt zugunsten der Abgasreinigung optimiert.
Hat das Nachteile? Vermutlich nicht, aber ..........

irgendwas muß sich ja Ändern sonst währe auch das Ergebnis (NOx) gleich!
Algemein wird ja gesagt das beim Diesel ein Problem ist das Optimum zwischen Ruß und NOx zu "erwischen".
Sprich wenn man die Verbrennung auf Nox optimiert gibts mehr Ruß und umgekehrt.
Wenn also jetzt der Vorgang so geregelt wird das weniger NOx ensteht geht wohl zwangsläufig der Rußanteil hoch, ergo gibts öfter Regeneration am DPF und er ist früher mit Asche voll.

Bei Euro 6 mit Adblue ist das egal, da kann man auf eine effiziente, optimale Energieausbeute (heiße Verbrennung) optimieren und das vermehrte NOx mit einer (korrekt) eingestellten Adblue beigabe wieder verringern. Beim Euro 5 geht das nicht, da wird der DPF früher voll und es wird zum Mehrverbrauch durch öftere Regeneration kommen.

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