Dieselabgas/Kartellverfahren-welche Rechtsschutzversicherung zahlt?
Als Betroffener des "Diesel/Kartellverfahrens" bin ich gerade dabei die Rechtsschutzdeckung für ein Klageverfahren abzuklären (hier huk24-Verkehrsrechtsschutz):
Dabei wäre es für mich von Interesse zu erfahren, welche Rechtsschutzversicherung Klagen abdeckt bzw. welche nicht.
Vielen Dank für eure Erfahrungen!
Beste Antwort im Thema
Hallo ins Forum,
Zitat:
@mannehcs schrieb am 24. Juli 2017 um 11:02:22 Uhr:
MB hat gute Anwälte ... . Hält man das durch ? 😠
kann ich anderem Zusammenhang (Rückabwicklung wegen Mängeln, früher als Wandelung bekannt) nur bestätigen. Was die für einen Murks schreiben und selbst von Daimler in der Historie festgehaltenen Fakten bestreiten, ist schon heftig. Dies wird langwierig und anstrengend.
Im Zusammenhang mit der aktuellen Diskussion ist aber noch gar nicht klar, was a) wirklich passiert ist und b) welche Punkte die einzelnen Fahrzeuge betreffen und c) ob dadurch überhaupt ein individueller Schaden entstanden ist. Von daher mal abwarten, was kommt.
Im Gegensatz zum VW-Thema ist z.B. lange noch nicht klar, ob die Software illegal war oder ob sie unter zulässiger Ausdehnung der Grenzen programmiert wurde. Von daher sind die Urteile aus dem VW-Bereich (die übrigens noch lange nicht rechtskräftig sind und obergerichtliche oder gar höchstrichterliche Entscheidungen fehlen oder sind selten).
Bislang gibt's Rechtsprechung (auch vom BGH) zum Verbrauch, wonach eine Überschreitung von 10% der Angaben ein Mangel darstellt. Die Abweichung ist aber unter den Laborbedingungen zu ermitteln, was sehr aufwendig und sauteuer ist. Zunächst muss das Fahrzeug auf einen Widerstandsmessprüfstand, um die Fahrwiderstände zu ermitteln (kostet ca. 2.500 - 3.000 EUR). Mit den so ermittelten Werten geht's auf den Rollenprüfstand, um nach dem Normablauf den Verbrauch zu ermitteln (kostet auch noch mal ca. 2.500 - 3.000 EUR). Das Ganze wird von einem gerichtlichen Gutachter betreut (nimmt für das Ganze locker 4.000 - 5.000 EUR), der am Ende das Gutachten dem Gericht vorlegt. Ermittelt er so einen Mehrverbrauch von 10% oder mehr, hast Du Glück. Sind's nur 9,9% wird's in Richtung außer Spesen nix Gewesen gehen.
Bei meinem Streit oben, habe ich die Tour bis zum Gutachtensvorschuss durchgezogen, da ich mir bei Realmehrbrauch von 38% sicher war, dass er auch nach Norm >10% mehr futtert, zumal ich die Motor-/Getriebekombination im Vorfahrzeug knapp unter der Norm bewegt hatte und sich die Stecken nicht geändert haben. Nach dem Vorschuss war Daimler dann gesprächsbereit und es wurde eine einvernehmliche Lösung ohne Gutachtereinsatz gefunden.
Von daher m.E. das Thema beobachten (mache ich auch; bin zwar vom AdBlue nicht betroffen, aber noch ist nicht klar, was noch kommen kann), aber keinen blinden Aktionismus starten. Dies bringt meist nix und kostet nur.
Viele Grüße
Peter
17 Antworten
Hallo ins Forum,
bein den SCR-Fahrzeugen geht's mit Adblue-Erhöhung. Bei den anderen gibt's m.E. nur die leichte Umstellung, die zu mehr Ruß führt, und die Erhöhung der AGR-Rate. Ob dies der Haltbarkeit dient??
Viele Grüße
Peter
Bei den Euro-5- Fahrzeugen sind die wahrscheinlichsten Maßnahmen im Rahmen eines Softwareupdates zur Reduktion von NOx:
a. Erhöhung der AGR-Rate und Erhöhung des Thermofensters, in dem das erfolgt
b. Nacheinspritzung zur Reduktion des NOX-Anteils (unter Inkaufnahme von mehr Ruß)
Genau das ist es, was VW gemacht hat.
Ich erwarte dadurch:
1. Höheren Verschleiß des AGR-Ventils und Verkokung der Einlassventile
2. Schnellere Füllung des DPF mit Asche
3. Höheren Verbrauch
4. Schlechtere Gasannahme
5. Teillastruckeln bei kaltem Motor
Die Punkte 1, 3, 4 und 5 sind in Klagen gegen VW durch Fahrzeughalter, die ein Update vornehmen ließen, schon bemängelt worden. VW tauscht inzwischen freiwillig AGR-Ventile, die kurz nach einem Update ausfallen.
Hinzu kommt, dass mein Fahrzeug (GLK 350 CDI) anfangs Probleme mit Teillastruckeln hatte. Ein Softwareupdate für das Getriebe brachte zunächst keine Besserung, nach einem weiteren Werkstattaufenthalt war das Symptom plötzlich verschwunden. Nach dem, was ich inzwischen dazu gelesen habe, steht die Vermutung im Raum, dass damals einfach die AGR-Rate verringert wurde. Diese Maßnahme scheint z.B. bei BMW Dieseln gang und gäbe zu sein, wenn Teillastruckeln im "Gammelbetrieb" bemängelt wird oder das AGR-Ventil früh ausfällt.
Sofern es keinen Zwang für das Update seitens des KBA gibt, werde ich das nicht machen lassen - zudem einem möglichen Fahrverbot in Innenstädten durch ein Update ja auch nicht wirksam vorgebeugt wird (das gilt übrigens auch für Euro-6-Fahrzeuge, falls nur Euro-6d-Diesel in Zukunft fahren dürfen).
Zwang auf der anderen Seite kann nur durch Wegfall der Betriebsgenehmigung erfolgen. Damit entsteht dann ggf. ein Schaden, der Mercedes gegenüber einklagbar wäre.
Zitat:
@meyergru schrieb am 13. August 2017 um 00:00:03 Uhr:
Bei den Euro-5- Fahrzeugen sind die wahrscheinlichsten Maßnahmen im Rahmen eines Softwareupdates zur Reduktion von NOx:a. Erhöhung der AGR-Rate und Erhöhung des Thermofensters, in dem das erfolgt
b. Nacheinspritzung zur Reduktion des NOX-Anteils (unter Inkaufnahme von mehr Ruß)Genau das ist es, was VW gemacht hat.
Ich erwarte dadurch:
1. Höheren Verschleiß des AGR-Ventils und Verkokung der Einlassventile
2. Schnellere Füllung des DPF mit Asche
3. Höheren Verbrauch
4. Schlechtere Gasannahme
5. Teillastruckeln bei kaltem MotorDie Punkte 1, 3, 4 und 5 sind in Klagen gegen VW durch Fahrzeughalter, die ein Update vornehmen ließen, schon bemängelt worden. VW tauscht inzwischen freiwillig AGR-Ventile, die kurz nach einem Update ausfallen.
Hinzu kommt, dass mein Fahrzeug (GLK 350 CDI) anfangs Probleme mit Teillastruckeln hatte. Ein Softwareupdate für das Getriebe brachte zunächst keine Besserung, nach einem weiteren Werkstattaufenthalt war das Symptom plötzlich verschwunden. Nach dem, was ich inzwischen dazu gelesen habe, steht die Vermutung im Raum, dass damals einfach die AGR-Rate verringert wurde. Diese Maßnahme scheint z.B. bei BMW Dieseln gang und gäbe zu sein, wenn Teillastruckeln im "Gammelbetrieb" bemängelt wird oder das AGR-Ventil früh ausfällt.
Sofern es keinen Zwang für das Update seitens des KBA gibt, werde ich das nicht machen lassen - zudem einem möglichen Fahrverbot in Innenstädten durch ein Update ja auch nicht wirksam vorgebeugt wird (das gilt übrigens auch für Euro-6-Fahrzeuge, falls nur Euro-6d-Diesel in Zukunft fahren dürfen).
Zwang auf der anderen Seite kann nur durch Wegfall der Betriebsgenehmigung erfolgen. Damit entsteht dann ggf. ein Schaden, der Mercedes gegenüber einklagbar wäre.
Onkel Dieter wird sowas niemals zugeben.
Aber wie schon mal erwähnt, Physik lässt sich im Gegensatz zum Kunden , nicht bescheissen.
Damit steht für mich die nächste/eigentliche Lüge im Raum.
Ich glaub diesen Verbalfäkalien der Vorstände kein Stück.
Aber immer schön auf unsere Kosten.
Ja, mächtig Zorn hab ich schon.........
gruss chris