Dienstwagensteuer

VW Touran 1 (1T)

Hallo
Wie wirkt sich die Dienstwagensteuer (neu ab 2006) auf Fahrzeuge aus, die nicht über 50% Geschäftlich genutzt werden.
Unser Touran (Erstzulassung 06.05) wird bisher mit der 1% Regelung besteuert.
Muss man ein Fahrtenbuch führen,um dem Finanzamt die über 50% Nutzung nachzuweisen?
Was passiert wenn man die 50% nicht erreicht.
Würde mich über Eure fundierte Antworten freuen.
Gruß Jasper

10 Antworten

Hallo!

Ich führe seit Jahren ein Fahrtenbuch, was kein Problem darstellt.
Die 1% Klausel war uns zu teuer, da wir mehr als 50% die Fahrzeuge im Geschäft nutzen. Wir kommen per Fahrtenbuch also besser weg...!

Ich denke mir mal, das wenn man keine 51% geschäftliche Nutzung erreicht, ganz normal rückwirkend per 1% Klausel besteuert wird.
Das wird bei teuren Autos (hier zählt der Neuwagenwert) ganz schön happig! Das Fahrtenbuch wird wohl Pflicht werden...?!

ABER: Man kann auch mit Fahrtenbuch... ;-)

Hi,
unser Touran läuft auch über die 1%-Regelung. Bisher sind wir damit gut gefahren, zumal Spritkosten und so weiter (Full-Service-Leasing) inkl. sind.
Das wird sich bei uns auch nicht ändern, da der Gesetzgeber weiterhin Fahrzeuge mit 1% vom Neuwert besteuert, die Dir vom Arbeitgeber gestellt werden!
Wenn Du selbst Dein Arbeitgeber bist (Selbständiger, Freiberufler etc.) musst Du die 51% gewerbl. Nutzung nachweisen, z.B. durch ein Fahrtenbuch.
Wenn Du nicht auf 50% gewerbl. Nutzung kommst, warum übernimmst Du das Auto nicht in den Privatbestand und stellst Dir als Gewerbetreibendem jeden gefahrenen Kilometer in Rechnung? Wenn ich auf ner Dienstfahrt meinen Privat-PKW nutze gibt's ordentlich Kohle vom Arbeitgeber....

MfG subbort

Zitat:

Original geschrieben von subbort


Wenn ich auf ner Dienstfahrt meinen Privat-PKW nutze gibt's ordentlich Kohle vom Arbeitgeber....

MfG subbort

Ich kriege pro dienstlich zurückgelegten Kilometer 30cent.

Ich hätte gern einen Wagen, der mir vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wird. Ich würde dafür auch mehr als 1% vom Bruttolistenpreis monatlich versteuern.

Ich glaube, diejenigen, die aufgrund eines Firmenwagens 1% vom Bruttolistenpreis versteuern müssen und sich darüber aufregen, wissen gar nicht mehr, wieviel es kostet ein Fahrzeug zu unterhalten.

Gruß Dirk.

Hallo Dirk,

natürlich hast Du recht, so billig kann man kein Neues Auto fahren.

Ich habe jetzt den Touran (s.u.) für meine Frau und seit 01.11 wieder einen DW.
Ich sehe den Unterschied in den Kosten ziemlich deutlich.

Jedoch gab es vor Schröder 98` gar keine DW Besteuerung, das hatte noch mehr Spaß gemacht.

Einen Tipp an alle DW Fahrer die keinen vollen Tank incl. haben. Kauft euren Sprit über die Firma und lasst es euch direkt als Nutzung vom Gehalt abziehen.

In zwei Jahren wo ich hauptberuflich Selbständig war, habe ich meinen Wagen nicht in die Firma genommen und nur die Nutzung abgesetzt. Stressfrei!
Hintergrund war hauptsächlich, dass ich ständig neue Gebrauchte hatte und eigentlich keinen Verlust am Auto geltend machen konnte.
Hätte auch für Missstimmung beim Finanzamt gesorgt, denen zu erklären dass man alle 3 Monate sein Auto wechselt.

Re: Dienstwagensteuer

Zitat:

Original geschrieben von Jaspers


Hallo
Wie wirkt sich die Dienstwagensteuer (neu ab 2006) auf Fahrzeuge aus, die nicht über 50% Geschäftlich genutzt werden.

Ein Wagen der zu 43% beruflich genutzt wird kann somit nur mit 43% der Kosten (statt 100%) angesetzt werden, ein Steuervorteil wie bei der 1% Regelung wird dann aber nicht gegengerechnet.

Wie schon geschrieben betrifft es ja nur die Freiberufler.
Ich bin einer.
Warum Arbeitnehmer davon ausgenommen sind ist aus meiner Sicht absolut unverständlich. Ich bin weder Zahnarzt noch fahr ich Porsche.

Der Hauptvorteil der 1%-Regelung liegt darin, dass man kein Fahrtenbuch führen muss (das bedeutet weniger Arbeit für den Freiberufler und das Finanzamt). Wenn man das Auto mehr als ca 60 % geschäftlich nutzt, ist die Fahrtenbuchversion sowieso wieder günstiger.

Touran mit 25tkm/ Jahr als Beispiel in Zahlen:
1%
Gesamtjahreskosten mit Abschreibung: 10000 €
Geldwerter Vorteil pro Jahr: 5000€
ergibt absetzbare 5000€

anteilig bei 30% dienstlich:
30% * 10000€ ergibt 3000€ absetzbar

anteilig bei 70% dienstlich:
70% * 10000@ ergibt 7000€ absetzbar

10.000km dienstlich à 30 Ct
3000 € absetzbar

Das bedeutet de facto Fahrtenbuchpflicht für alle Freiberufler und drastische Schlechterstellung gebenüber Arbeitnehmern im Bereich von 10%-50% dienstlicher Kilometer.

Zitat:

Original geschrieben von FranziskaW


Ich glaube, diejenigen, die aufgrund eines Firmenwagens 1% vom Bruttolistenpreis versteuern müssen und sich darüber aufregen, wissen gar nicht mehr, wieviel es kostet ein Fahrzeug zu unterhalten.

Gruß Dirk.

Auch wenn's OT ist:

Hier hat sich doch Keiner darüber aufgeregt. Im Gegenteil, ich bin der Firma sehr dankbar dass ich alle drei Jahre ein neues Auto bekomme, es privat nutzen kann wie ich will und dafür nichts, aber auch wirklich nichts außer dem versteuerten 1% vom BruttoNP zahlen muss.
Ich für meinen Teil weiß das sehr zu schätzen, auch weil wir die Kosten der anderen Autos leider privat tragen müssen und daher weiß ich sehr wohl was der Unterhalt eines Autos kostet.
Nicht umsonst fahr ich privat Mazda und dienstlich VW 😉

MfG subbort

Zitat:

Original geschrieben von V10-TDi


Jedoch gab es vor Schröder 98` gar keine DW Besteuerung, das hatte noch mehr Spaß gemacht.

 

"Vor Schröder" waren 30-35% der gesamten Fahrzeugkosten des auch privat genutzten Fahrzeuges nicht als Betriebsausgabe abzugsfähig.

Die 1%-Regelung diente auch schon "vor Schröder" zur Ermittlung des geldwerten Vorteils bei der Gestellung eines Fahrzeuges durch den Arbeitgeber.

Gruß Dirk.

Da ich in absehbarer Zeit auch selbständig und daher betroffen sein werde, habe ich es mir mal durchgerechnet, was sich durch die Neuregelung für mich ändern würde. Komischerweise komme ich bei meinen Berechnungen selbst bei einer dienstlichen Nutzung von nur 30 % mit dem Fahrtenbuch finanziell erheblich günstiger weg als mit der 1%-Regelung. Oder ich habe irgendwo einen kapitalen Denkfehler drin:

(Dies sind natürlich nur grobe Rechnungen, Feinheiten wie Steuersatz-Senkung bei weniger Einkünften sind nicht berücksichtigt)

Annahmen: Neupreis Touran 27000 €, dienstliche Nutzung 30%, Steuersatz fiktiv 30%, Unterhaltskosten im Jahr 3000 €, realer Wertverlust des Wagens 3000 € / Jahr.

1. Fahrtenbuch

- dienstlicher Anteil der Unterhaltskosten: 30% x 3000 € = 900 €, darauf Steuern von 30% = 270 € gespart
- AfA = 27000 € / 6 Jahre = 4500 €, darauf Steuern von 30% = 1350 € gespart

Gesamtkosten pro Jahr: Unterhalt 3000 € + realer Wertverlust 3000 € - gesparte Steuern 1620 € = 4380 €

2. 1%-Regelung

- dienstlicher Anteil der Unterhaltskosten: 3000 €, darauf Steuern von 30% = 900 € gespart
- AfA = 27000 € / 6 Jahre = 4500 €, darauf Steuern von 30% = 1350 € gespart
- zu versteuern: 12% von 27000 € = 3240 €, darauf Steuern von 30% = 972 €

Gesamtkosten pro Jahr: Unterhalt 3000 € + realer Wertverlust 3000 € - gesparte Steuern 2250 € + zusätzliche Steuern von 972 € = 4722 €. Also 342 € teurer als mit Fahrtenbuch.

Oder sind bei der Fahrtenbuch-Variante von den Abschreibungen auch nur 30% möglich ? Wo sind die Steuer-Experten ? 😉

Zitat:

Original geschrieben von Alpen-Touraner


Wo sind die Steuer-Experten ? 😉

Frag doch einfach mal nen Steuerberater.

CU Markus

Zitat:

Original geschrieben von Alpen-Touraner


Wo sind die Steuer-Experten ? 😉

Bei der Fahrtenbuch Variante werden ALLE verursachten Kosten, also auch die Abschreibung in beruflich und privat zuzurechnende Anteile einbezogen.

Wenn man unter Deinen vorgegebenen Daten dieses entsprechend durchrechnet ergibt sich in der Tat ein Unterschied von 1.305,00 EUR weniger Steuern durch Fahrtenbuch zu 1.278,00 EUR weniger Steuern durch 1%-Methode. Es handelt sich also um einen zu vernachlässigen Vorteil bei der 1%-Methode von weniger als 30,00 EUR.

Habe jetzt zwar schon etwas Sekt und Bier aufgrund der Weihnachtsfeierlichkeiten konsumiert, dürfte aber richtig sein.

Vielmehr solltest Du bedenken, daß die Führung eines Fahrtenbuches, welches alle Anforderungen erfüllt, fast unmöglich ist.
Unter Steuerexperten, wenn ich es mal so ausdrücken darf, gilt der Spruch :

Es gibt kein ordnungsmäßiges Fahrtebuch!!!

Willst Du Dir die ganze Arbeit machen

1. für weniger als 30,00 EUR und
2. um Dich hinterher zu ärgern, daß es nicht anerkannt wird??

Bedenke auch, bei anderem Steuersatz kann die Rechnung ganz schnell anders aussehen.
Und wir wollen doch hoffen, daß Du erfolgreich bist und einen hohen Steuersatz hast!?

Viele Grüße Dirk.

Deine Antwort