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Dienstwagen und Fahrtenbuch

Themenstarteram 12. Februar 2020 um 2:29

Hallo zusammen,

ich habe am 01.02.2020 einen neuen Job angetreten und dazu auch einen Firmenwagen bekommen.

Zum Dienstwagen steht im Arbeitsvertrag, dass ich ihn privat nicht nutzen darf. Das war von mir so gewollt, weil ich keine 1% Regelung möchte, da mein privates Fahrzeug deutlich höherwertiger ist, als der erhaltene Dienstwagen und ich außerdem nicht einsehe 1% für ein Fahrzeug mit mehr als 100.000km auf der Uhr zu versteuern.

Die Firma hat ihren Sitz in Augsburg, ich wohne in Recklinghausen.

Im Arbeitsvertrag ist mir die virtuelle Niederlassung in Köln zugeordnet. Virtuelle Niederlassung bedeutet hier, dass es diesen Standort nur auf dem Papier, bzw. in den Gedanken der Geschäftsführung gibt.

Mein Arbeitsort ist zu über 90% ein fester Kunde in Münster, der Rest sind andere Kunden in NRW bzw. auch im Arbeitsvertrag festgelegtes Homeoffice.

Meine Frage ist nun, ob ich für den Dienstwagen wirklich ein Fahrtenbuch führen muss ?

Nach meiner Recherche habe ich folgende Aussagen gegen ein Fahrtenbuch gefunden:

- Im Arbeitsvertrag ist die private Nutzung untersagt. Ein Verstoß dagegen hätte arbeitsrechtliche Konsequenzen. Aus diesem Grund würde man das Fahrzeug somit eh nicht privat nutzen.

- Das private Fahrzeug ist deutlich besser/hochwertiger, so dass der Arbeitnehmer gar nicht in Versuchung kommen würde das schlechtere Fahrzeug privat zu fahren.

- Im Haushalt des Arbeitnehmers sind mehrere alternative Fahrzeuge vorhanden, die anstelle des Dienstwagens genutzt werden können.

Ziel ist es nach Möglichkeit um die Führung des Fahrtenbuches herum zu kommen.

Wer kann mir weiterhelfen ?

Danke & Gruß

Martin

Beste Antwort im Thema

Fahrten zum Arbeitsplatz sind nicht per se Privatfahrten, das ist quatsch.

Die Konstellation ist hier durchaus mit "Außendienst" vergleichbar. Ist dir ein fester Arbeitsplatz irgendwo zugewiesen? Wie lange ist der Arbeitsplatz in Münster ausgelegt? Befristet, unbefristet? Arbeitnehmerüberlassung, etc? Was hat es mit dem "virtuellen Firmensitz" auf sich? Da steckt der Teufel im Detail. Die Pauschalaussagen sind da fehlangebracht.

Was der Arbeitgeber intern verlangt ist mitnichten Schnuppe. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die korrekte Besteuerung. Er gibt die Zahlen ans FA weiter und muss ggf. das Fahrtenbuch vorlegen.

Das Problem ist aber eigentlich gar keins, wenn man sich mal mit elektronischen Fahrtenbüchern auseinander setzt. Der Aufwand, gerade wenn ausschließlich gewerblich gefahren wird, ist minimal.

Genaue Details sollten hier entweder mit der Buchhaltung/Steuer des Unternehmens oder mit dem eigenen Steuerberater getroffen werden. Den Fall wird man nicht in all seinen Facetten in einem Forum lösen können.

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Themenstarteram 13. Februar 2020 um 9:29

Danke an alle die hier fleißig schreiben. Ich versuche mal ein bisschen mehr zu schreiben, um detaillierter zu werden.

Im Arbeitsvertrag steht nur, dass ich für die Firma als Techniker arbeite, bei der ich angefangen habe. Dass ich zu über 90% einen einzigen großen Kunden mit ca. 1250 kleinen Standorten betreue ist mündlich abgesprochen worden.

Ich kann dies entweder vom Homeoffice oder von Münster am Hauptstandort des Kunden per Fernwartung machen oder wenn nötig, fahre ich zu dem Kunden raus.

Martin

Zitat:

@fehlzündung schrieb am 12. Februar 2020 um 17:39:04 Uhr:

Ich habe eine ähnliche Konstellation, nur dass ich jeden tag woanders hin muß. Dafür habe ich einen Dienstwagen, der bei mir zuhause abgestellt wird. Privat darf er nicht genutzt werden.

Ich muß ein Fahrtenbuch führen und mit Datum/Zeit eintragen, von wo ich nach wo gefahren bin, wie die Kilometerstände zu Beginn und zum Ende waren und wie viele Kilometer ich gefahren bin.

Nur so kann der Arbeitgeber dem Finanzamt nachweisen, dass das Fahrzeug nicht privat genutzt wurde. Parallel werden alle Fahrten in einer Exceltabelle erfaßt mit genauen Anschriften, wo ich war, welche Zeiten, Zweck der Fahrt usw. Somit kann das Finanzamt anhand des Fahrtenbuches und der Tabelle nachprüfen, ob es tatsächlich deinstliche Fahrten waren.

Einzige Privatfahrt die erlaub tist, ist der Hin- oder Rückweg vom Büro, wenn ich vorher oder hinterher noch im Aussendienst bin. Diese Fahrt muß ich als Privatkilometer im Fahrtenbuch eintragen und die Kosten dem Arbeitgeber erstatten (bzw. er verrechnet diese mit den Tankkosten.

Bei meinem AG ähnlich. Im Arbeitsvertrag steht "Einsatzwechseltätigkeit" statt einer Adresse der Tätigkeitsstätte, Privatfahrten sind strikt untersagt, Fahrtenbuch ist lückenlos zu führen.

Bei unseren Servicetechnikern auch kein Problem, die müssen ihre Stundennachweise mangels Zeiterfassungssystem händisch eingeben. Da ist das Fahrtenbuch gleichzeitig steuerlicher Nachweis und Notizbuch.

Ja und insofern wird der Arbeitgeber schon aus eigenem Interesse auf einem vernünftig geführten und lückenlosen Fahrtbuch bestehen. Denn wenn eine Prüfung durch Finanzamt oder Sozialversicherung erfolgt und das Fahrtenbuch verworfen wird (was bei schludrig geführten Fahrtenbüchern sehr häufig passiert), wird nachträglich versteuert und verbeitragt und der Arbeitgeber trägt die Kosten rückwirkend allein.

Moin,

dein Arbeitgeber kann verlangen was er will im Rahmen seiner AG-Rechte. Bei uns im Unternehmen ist es genauso. Wir haben jede Menge Leute mit Dienstwagen, Monteure, Meister, Techniker, Büroleute.

Jeder, der seinen Wagen nur dienstlich und nicht privat nutzt, ist verpflichtet ein Fahrtenbuch zu führen. Auch Monteure mit wechselndem Einsatzort, die immer von der Wohnung fahren und am Abend mit dem Wagen nach Hause, haben ein Fahrtenbuch. Ist eine Weisung des AG, fertig.

Fahrtenbücher werden im Jahr auch 1x -2x geprüft auf Vollständigkeit.

Das Thema ist durch den Betriebsrat komplett abgesegnet. Der AG hatte wohl aus Hauptgrund angegeben, das er seiner Verpflichtung nachkommt wegen Steuernachweises. Am Ende des Geschäftsjahres werden alle Fahrtenbücher durch das Fleet-Center eingesammelt, dann schauen sogar die externen Wirtschaftsprüfer zumindest mal drauf und ob alles okay ist. Letztlich müsste der AG oder du, wenn du doch mal privat fährst, dafür Steuern zahlen als geldwerter Vorteil. Hier kommt er seiner Kontrollpflicht nach. Es soll ja tatsächlich Leute geben, die ein nur dienstliches Fahrzeug tatsächlich für Privatfahrten nutzen:eek:.

Also, wenn der AG das festlegt und darauf beharrt, wirst du nícht drumherum kommen. Egal ob es sinnig ist, etwas dagegen spricht oder es unlogisch ist.

Da du ein modernes Auto fährst und es ja nicht privat nutzt, lass dir doch ein elektronisches Fahrtenbuch verbauen. Macht die Fahrtenbuchführung easy.

Grüße

Tokoloko

Das Finanzamt ist da recht schnell: Wenn Du nicht beweisen kannst das Du bzw. dein Arbeitnehmer, KEINE privten Fahrten macht, dann geht es davon aus, das privat gefahren wird und das heißt: versteuern.

An diese Möglichkeit hatte ich bei meinem ersten Posting nicht gedacht.

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