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Dienstwagen Konditionen (Gehaltsumwandlungl) - Verständnisfrage

Themenstarteram 19. August 2012 um 10:42

Hallo,

ich habe die Möglichkeit über meinen AG einen Dienstwagen zu bekommen.

Ich würde den Wagen mit der 1%-Regelung versteuern.

Hier mal meine groben Eckdaten:

Auto Listenpreis: 30000€

Strecke zur Arbeit: 61km

Bruttolohn: 4000 (monat)

Persönlicher Steuersatz: ~40%

Mein AG hat mir folgende Kalkulation vorgelegt:

Listenpreis: 30000

Entfernung: 61km

GWV Gesamt: 849€

Nettobelastung für AN: ~339,60 (849€ + 40%)

Bis hier ist mir alles soweit klar und verständlich

Mein AG rechnet aber noch folgendes mit rein:

Nettoleasingrate Auto: 300€

Versicherung: 100€

Tankkarte: 5€

Steuer: 19%

Zwischensumme: 481,95

GEZ: 5,76

KFZ-Steuer: 25

Leasing Anteil AG (brutto): 512,71

Netto-Minderung aufgrund Gehaltsumwandlung: 307,63 (512,71 * 60%)

Gesamt Nettobelastung: 647,23 € (339,60 + 307,63)

Warum wird der Leasing-Anteil noch mit eingerechnet?

Ist das so üblich bei Firmenwagen oder nur bei mir ein spezieller Fall?

Wäre super, wenn mich jemand aufklären könnte :)

 

Beste Antwort im Thema
am 20. August 2012 um 7:54

Zitat:

Original geschrieben von free2k

Bruttolohn: 4000 (monat)

Persönlicher Steuersatz: ~40%

Dein effektiver Steuersatz sind ~25%. Nur dein Grenzsteuersatz ist 40%.

Zitat:

Mein AG hat mir folgende Kalkulation vorgelegt:

Listenpreis: 30000

Entfernung: 61km

GWV Gesamt: 849€

Nettobelastung für AN: ~339,60 (849€ + 40%)

Bis hier ist mir alles soweit klar und verständlich

Mein AG rechnet aber noch folgendes mit rein:

[...]

Netto-Minderung aufgrund Gehaltsumwandlung: 307,63 (512,71 * 60%)

Gesamt Nettobelastung: 647,23 € (339,60 + 307,63)

Hast du die Summe gebildet? Oder dein Arbeitgeber?

Es ist nämlich so, dass die Eigenbeteiligung an den Kosten des Firmenwagens den Geldwerten Vorteil senkt.

http://support.lexware.de/.../supportProductFAQDetail?...

Die Rechnung sollte also sein:

Geldwerter Vorteil vor Eigenanteil: 849,-

Eigenanteil an Fzg-Kosten: 307,63

Zu Versteuernder Geldwerter Vorteil: 541,37 (=849 - 307,63)

Steuerbelastung zu 40%: 216,55

D.h. deine monatl. Kosten sind: 524,18 (=307,63 + 216,55)

Ist m.E. finanziell nicht attraktiv, was angesichts der hohen Entfernung vom Arbeitsplatz wenig überraschend ist. Bei 10km Entfernung vom Arbeitsplatz, wären es 390,- statt 849,- GWV. Und deine Gesamt-Kosten wären am Ende 340,58 statt 524,18.

 

Zitat:

Original geschrieben von free2k

Bei meinen AG kann ich einen Firmwagen nehmen, muss aber nicht. Wenn ich mich dafür entscheide, dann bekomme ich ihn auch gleich.

Eine Gehaltserhöhung ist da nicht so einfach.

Ist das nicht eine "Abzocke" von meinem AG? Mehr Gehalt bekomme ich nicht, aber ein Firmenwagen schon und dann wird natürlich gleich draufgeschlagen.

"Abzocke"? Auch in Anführungszeichen drückst du damit nur deine Weltfremdheit an. Es ist ein optionales Angebot des AG welches ein Mitarbeiterbindungsinstrument zu möglichst geringen Kosten anbieten will (Dein Eigenanteil senkt ja sowohl die Kosten des AG als auch - zu einem Teil - deine Steuerlast). Das System ist so, weil es entlang der gesetzliches/steuerlichen Rahmenbedingungen definiert ist. Die Idee dahinter ist ein Mitarbeiterbindungsinstrument anzubieten bei dem die Einzel-Teile (Kosten AN + Kosten AG) geringer sind als der Gesamt-Nutzen der für dich entsteht (Private Neuwagennutzung). Die Differenz kommt vom Steuerzahler. Wenn das wegen deiner persönlichen Umstände für dich nicht interessant ist, dann ist das wie so oft im Leben einfach PP - Persönliches Pech.

Und man findet das Angebot in der Form bei vielen AG so.

Natürlich könnte der AG dir auch noch mehr Zuschuss geben, dabei würden aber weder AG noch AN irgendeinen steuerlichen Vorteil davon haben im Gegensatz zu einer ganz normalen Gehaltserhöhung.

 

Zitat:

Wie sollte ich mich am besten für die nächste Verhandlung verhalten? Wenn ich mich gegen einen Firmenwagen entscheide, dann sollt eich die ja die 307,63€ (Gehaltsumwandlung) auch einfordern können, oder?

Man merkt wirklich, dass du Berufsfänger bist und noch ziemlich grün. : )

Wenn es ein individuell für dich gestaltetes Angebot wäre, könnte man (theoretisch) so argumentieren. Tatsächlich wird es das Modell für (mehr oder weniger) alle AN bei euch geben. Dementsprechend wird man aus Prinzip so etwas ablehnen. Es ist schon mit einkalkuliert, dass nicht jeder das Angebot in Anspruch nimmt.

Kleiner Tipp: Lerne dich in die Position deines Verhandlungspartners hinein zu versetzen und seine Ziele und Mittel verstehen. Und argumentiere dann aus seiner Perspektive. Du wirst feststellen, dass das Ziel des AG nicht ist auf jeden Fall jedem MA gleich viel Geld zusätzlich hinterherzuschmeissen. Denn nur dann wäre dein AG dankbar für den Hinweis, und würde sicherstellen, dass man dir auch noch mehr Geld gibt.

Sein Ziel ist es jedoch die Stelle attraktiv zu machen und die Kosten dabei überschaubar zu halten. Die Gesamtkosten für das Mittel sind schon so kalkuliert, dass nicht jeder es in Anspruch nimmt.

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40 Antworten
Themenstarteram 19. August 2012 um 15:08

Kein Experte hier zu diesem Thema?

am 19. August 2012 um 15:50

Ganz einfach - es geht in Deinem Fall um Gehaltsumwandlung, daher rechnet der AG logischerweise seine kompletten Kosten. Weshalb der AG allerdings die MWSt. reinrechnet, die er als Vorsteuer absetzt, verstehe ich nicht.

Gehaltsumwandlung bedeutet, dass Du anstatt einer Gehaltserhöhung einen Firmenwagen erhältst bzw. auch Dein Gehalt anteilig gekürzt wird.

Du musst in einem solchen Fall eben entscheiden, ob dies für Dich günstiger ist als ein Privatwagen.

Gruß

Der Chaosmanager

Kann jemand mir als Nichtbesitzer eines Firmenwagens erklären, aus welchem Grund sich die  Gesamtnettobelastung  aus der Addition der Beträge aus den beiden Teilrechnungen ergibt.

 

O.

Teil ist die normale 1%-Regelung für die private Nutzung eines Dienstwagens. Um diesen Betrag wird sein steuerpflichtiges Einkommen erhöht. Teil 2 ist das, was sein AG zusätzlich noch bekommen möchte. Für sich. Nicht für das Finanzamt.

Teil 1: kriegt das Finanzamt

Teil 2: behält der Arbeitgeber und wird nicht ausgezahlt

Themenstarteram 19. August 2012 um 18:58

@Chaosmanager:

Danke für die gute Erklärung.

Bei meinen AG kann ich einen Firmwagen nehmen, muss aber nicht. Wenn ich mich dafür entscheide, dann bekomme ich ihn auch gleich.

Eine Gehaltserhöhung ist da nicht so einfach.

Ist das nicht eine "Abzocke" von meinem AG? Mehr Gehalt bekomme ich nicht, aber ein Firmenwagen schon und dann wird natürlich gleich draufgeschlagen.

Wie sollte ich mich am besten für die nächste Verhandlung verhalten? Wenn ich mich gegen einen Firmenwagen entscheide, dann sollt eich die ja die 307,63€ (Gehaltsumwandlung) auch einfordern können, oder?

am 19. August 2012 um 19:50

Zitat:

Original geschrieben von free2k

 

Wie sollte ich mich am besten für die nächste Verhandlung verhalten? Wenn ich mich gegen einen Firmenwagen entscheide, dann sollt eich die ja die 307,63€ (Gehaltsumwandlung) auch einfordern können, oder?

Ich kenne die Situation nicht. Es gibt zwei Möglichkeiten der Gehaltsumwandlung:

1. Kürzung des Gehalts und dafür Gestellung eines Firmenwagens.

2. Anstatt einer anstehenden Gehaltserhöhung Gestellung eines Firmenwagens.

Beide Lösungen sind dann interessant, wenn bei Gestellung eines Firmenwagens mehr netto vom brutto bleibt.

Eine Einforderung des genannten Betrags ist einen Versuch wert, ob dies klug ist, sei dahingestellt. Du musst wisssen, wie stark Deine Position innerhalb des Unternehmens ist ...

Gruß

Der Chaosmanager

 

Themenstarteram 20. August 2012 um 6:44

Ok, so wie es aussieht, ist das bei mir dann eine Kürzung des Gehalts durch einen Firmenwagen.

Wenn es eine Erhöhung des Gehalts (Punkt 2) durch einen Firmenwagen wäre, dann sollte die Gehaltsumwandlung ja nicht mit eingerechnet werden, oder?

am 20. August 2012 um 7:25

Bei den Kosten für Firmenwagen täte ich mir überlegen, ob ich den nehme oder nicht lieber eigenes Auto fahre.

Ich hab nen Kleinstwagen Citroen C1, der reicht mir. Bei kalkulierten 30.000 km im Jahr komme ich in etwa auf 360,-- € pro Monat:

191,14 Sprit zu 1,699

68,75 Reparaturen

61,45 Abschreibung*

38,30 KFZ-Versicherung, Steuer

= 359,64 €

Bei 61 km zur Arbeit kannste pro Jahr 61*220*0,30 = 4.026,-- absetzen.

Bei 40% Rückerstattung bekommste also 134,20 pro Monat vom Finanzamt wieder.

Damit haste dann nur 225,44 € monatliche Belastung.

647,23 ./. 225,44 = 422,23 * 12 = 5.066,76 im Jahr netto mehr

------------------------------------------------------

*Abschreibung pro Monat:

Neupreis 6.790 *0,005 = 33,95

2.500 km *,011 = 27,50

33,95 + 27,50 = 61,45

Restwert nach 5 Jahren mit 150.000 km = 3.103,-- = Schwacke-Liste

 

am 20. August 2012 um 7:54

Zitat:

Original geschrieben von free2k

Bruttolohn: 4000 (monat)

Persönlicher Steuersatz: ~40%

Dein effektiver Steuersatz sind ~25%. Nur dein Grenzsteuersatz ist 40%.

Zitat:

Mein AG hat mir folgende Kalkulation vorgelegt:

Listenpreis: 30000

Entfernung: 61km

GWV Gesamt: 849€

Nettobelastung für AN: ~339,60 (849€ + 40%)

Bis hier ist mir alles soweit klar und verständlich

Mein AG rechnet aber noch folgendes mit rein:

[...]

Netto-Minderung aufgrund Gehaltsumwandlung: 307,63 (512,71 * 60%)

Gesamt Nettobelastung: 647,23 € (339,60 + 307,63)

Hast du die Summe gebildet? Oder dein Arbeitgeber?

Es ist nämlich so, dass die Eigenbeteiligung an den Kosten des Firmenwagens den Geldwerten Vorteil senkt.

http://support.lexware.de/.../supportProductFAQDetail?...

Die Rechnung sollte also sein:

Geldwerter Vorteil vor Eigenanteil: 849,-

Eigenanteil an Fzg-Kosten: 307,63

Zu Versteuernder Geldwerter Vorteil: 541,37 (=849 - 307,63)

Steuerbelastung zu 40%: 216,55

D.h. deine monatl. Kosten sind: 524,18 (=307,63 + 216,55)

Ist m.E. finanziell nicht attraktiv, was angesichts der hohen Entfernung vom Arbeitsplatz wenig überraschend ist. Bei 10km Entfernung vom Arbeitsplatz, wären es 390,- statt 849,- GWV. Und deine Gesamt-Kosten wären am Ende 340,58 statt 524,18.

 

Zitat:

Original geschrieben von free2k

Bei meinen AG kann ich einen Firmwagen nehmen, muss aber nicht. Wenn ich mich dafür entscheide, dann bekomme ich ihn auch gleich.

Eine Gehaltserhöhung ist da nicht so einfach.

Ist das nicht eine "Abzocke" von meinem AG? Mehr Gehalt bekomme ich nicht, aber ein Firmenwagen schon und dann wird natürlich gleich draufgeschlagen.

"Abzocke"? Auch in Anführungszeichen drückst du damit nur deine Weltfremdheit an. Es ist ein optionales Angebot des AG welches ein Mitarbeiterbindungsinstrument zu möglichst geringen Kosten anbieten will (Dein Eigenanteil senkt ja sowohl die Kosten des AG als auch - zu einem Teil - deine Steuerlast). Das System ist so, weil es entlang der gesetzliches/steuerlichen Rahmenbedingungen definiert ist. Die Idee dahinter ist ein Mitarbeiterbindungsinstrument anzubieten bei dem die Einzel-Teile (Kosten AN + Kosten AG) geringer sind als der Gesamt-Nutzen der für dich entsteht (Private Neuwagennutzung). Die Differenz kommt vom Steuerzahler. Wenn das wegen deiner persönlichen Umstände für dich nicht interessant ist, dann ist das wie so oft im Leben einfach PP - Persönliches Pech.

Und man findet das Angebot in der Form bei vielen AG so.

Natürlich könnte der AG dir auch noch mehr Zuschuss geben, dabei würden aber weder AG noch AN irgendeinen steuerlichen Vorteil davon haben im Gegensatz zu einer ganz normalen Gehaltserhöhung.

 

Zitat:

Wie sollte ich mich am besten für die nächste Verhandlung verhalten? Wenn ich mich gegen einen Firmenwagen entscheide, dann sollt eich die ja die 307,63€ (Gehaltsumwandlung) auch einfordern können, oder?

Man merkt wirklich, dass du Berufsfänger bist und noch ziemlich grün. : )

Wenn es ein individuell für dich gestaltetes Angebot wäre, könnte man (theoretisch) so argumentieren. Tatsächlich wird es das Modell für (mehr oder weniger) alle AN bei euch geben. Dementsprechend wird man aus Prinzip so etwas ablehnen. Es ist schon mit einkalkuliert, dass nicht jeder das Angebot in Anspruch nimmt.

Kleiner Tipp: Lerne dich in die Position deines Verhandlungspartners hinein zu versetzen und seine Ziele und Mittel verstehen. Und argumentiere dann aus seiner Perspektive. Du wirst feststellen, dass das Ziel des AG nicht ist auf jeden Fall jedem MA gleich viel Geld zusätzlich hinterherzuschmeissen. Denn nur dann wäre dein AG dankbar für den Hinweis, und würde sicherstellen, dass man dir auch noch mehr Geld gibt.

Sein Ziel ist es jedoch die Stelle attraktiv zu machen und die Kosten dabei überschaubar zu halten. Die Gesamtkosten für das Mittel sind schon so kalkuliert, dass nicht jeder es in Anspruch nimmt.

Themenstarteram 20. August 2012 um 9:27

@Sencer: Ja, ich bin neu auf dem Gebiet. Aber deswegen Frage ich ja hier ;)

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Zitat:

Original geschrieben von free2k

Bruttolohn: 4000 (monat)

Persönlicher Steuersatz: ~40%

Dein effektiver Steuersatz sind ~25%. Nur dein Grenzsteuersatz ist 40%.

Mein AG hat mit 40% gerechnet. Was stimmt nun?

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Zitat:

Mein AG hat mir folgende Kalkulation vorgelegt:

Listenpreis: 30000

Entfernung: 61km

GWV Gesamt: 849€

Nettobelastung für AN: ~339,60 (849€ + 40%)

Bis hier ist mir alles soweit klar und verständlich

Mein AG rechnet aber noch folgendes mit rein:

[...]

Netto-Minderung aufgrund Gehaltsumwandlung: 307,63 (512,71 * 60%)

Gesamt Nettobelastung: 647,23 € (339,60 + 307,63)

Hast du die Summe gebildet? Oder dein Arbeitgeber?

Mein AG

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Zitat:

 

Es ist nämlich so, dass die Eigenbeteiligung an den Kosten des Firmenwagens den Geldwerten Vorteil senkt.

http://support.lexware.de/.../supportProductFAQDetail?...

Die Rechnung sollte also sein:

Geldwerter Vorteil vor Eigenanteil: 849,-

Eigenanteil an Fzg-Kosten: 307,63

Zu Versteuernder Geldwerter Vorteil: 541,37 (=849 - 307,63)

Steuerbelastung zu 40%: 216,55

D.h. deine monatl. Kosten sind: 524,18 (=307,63 + 216,55)

Ist m.E. finanziell nicht attraktiv, was angesichts der hohen Entfernung vom Arbeitsplatz wenig überraschend ist. Bei 10km Entfernung vom Arbeitsplatz, wären es 390,- statt 849,- GWV. Und deine Gesamt-Kosten wären am Ende 340,58 statt 524,18.

Ja, die KM schlagen ordentlich rein. :-/

Aber ich glaube trotzdem nicht, dass ich mit einem Privat-Neuwagen (~ 25.000€) viel günstiger fahre. Allein die Spritkosten belaufen sich auf mindestens 200-250€ /mtl. Dazu Versicherung, Wartung, Steuer, Reifen etc. Da komme ich auf auf 500-600€ im Monat.

Bei 35-40TSD Kilometer im Jahr....

 

@jschie66

Ein Citroän C1 ist viel zu klein. Ich bin knapp 1,90m groß, da brauch ein einen gewissen Komfort.

ICh denke da eher an die "Golf-Klasse".

am 20. August 2012 um 10:50

Zitat:

Original geschrieben von free2k

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Dein effektiver Steuersatz sind ~25%. Nur dein Grenzsteuersatz ist 40%.

Mein AG hat mit 40% gerechnet. Was stimmt nun?

Für die Dienstwagenberechnung rechnet man schon mit dem Grenzsteuersatz (40% in deinem Fall). Mir ging es um das grundsätzliche, weil deine Formulierung es so klingen lassen hat, als würdest du 40% von deinem Einkommen als Steuern abführen. Der effektive Steuersatz (=durchschnittliche Steuersatz) setzt dein Gesamt-Einkommen und deine Gesamt-Steuerlast zueinander ins Verhältnis. Müssen wir hier im Thema aber nicht vertiefen.

 

Zitat:

Original geschrieben von free2k

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Hast du die Summe gebildet? Oder dein Arbeitgeber?

Mein AG

Finde ich höchst irritierend und wenig vertrauenerweckend. Versuch mal mit jemand erfahrenerem da zu sprechen und sprich das nochmal durch. Wenn da niemand Peilung von hat, wäre es Grund mehr Abstand davon zu nehmen.

Zitat:

Original geschrieben von free2k

Ja, die KM schlagen ordentlich rein. :-/

Aber ich glaube trotzdem nicht, dass ich mit einem Privat-Neuwagen (~ 25.000€) viel günstiger fahre. Allein die Spritkosten belaufen sich auf mindestens 200-250€ /mtl. Dazu Versicherung, Wartung, Steuer, Reifen etc. Da komme ich auf auf 500-600€ im Monat.

Bei 35-40TSD Kilometer im Jahr....

Ja gut, das ist halt wie mit jeder Flatrate. Wenn man sie nur intensiv genug nutzt, dann lohnt sich das schon. Wenn die 35-40TSD tatsächlich private Kilometer sind (inkl. Weg zur Arbeit), dann fährt man damit natürlich günstiger als privat.

Hier noch ein Fragen die man sich anschauen sollte:

http://www.bwr-media.de/.../

Und man sollte nochmal klären was bei einem selbstverschuldeten Unfall ist (Selbstbeteiligung, Ersatzwagen, usw).

Themenstarteram 20. August 2012 um 12:19

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Zitat:

Original geschrieben von free2k

 

Mein AG hat mit 40% gerechnet. Was stimmt nun?

Für die Dienstwagenberechnung rechnet man schon mit dem Grenzsteuersatz (40% in deinem Fall). Mir ging es um das grundsätzliche, weil deine Formulierung es so klingen lassen hat, als würdest du 40% von deinem Einkommen als Steuern abführen. Der effektive Steuersatz (=durchschnittliche Steuersatz) setzt dein Gesamt-Einkommen und deine Gesamt-Steuerlast zueinander ins Verhältnis. Müssen wir hier im Thema aber nicht vertiefen.

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Zitat:

Original geschrieben von free2k

 

Mein AG

Finde ich höchst irritierend und wenig vertrauenerweckend. Versuch mal mit jemand erfahrenerem da zu sprechen und sprich das nochmal durch. Wenn da niemand Peilung von hat, wäre es Grund mehr Abstand davon zu nehmen.

Wir sind ein kleinerer Betrieb von ca. 50 MA. Viele sind im Außendienst tätig und haben auch ein Firmenwagen. Ich sage mal, dass 50% der Leute einen Dienstwagen haben. Der einzige Vorteil bei meinen Kollegen ist, dass sie näher an der Firma wohnen.

Bei mir schlagen die 61km ordentlich rein.

Warum mein AG auf andere monatliche Kosten kommt, ist mir noch ein Rätsel. Auch warum er mir die Steuer noch draufschlägt

 

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Zitat:

Original geschrieben von free2k

Ja, die KM schlagen ordentlich rein. :-/

Aber ich glaube trotzdem nicht, dass ich mit einem Privat-Neuwagen (~ 25.000€) viel günstiger fahre. Allein die Spritkosten belaufen sich auf mindestens 200-250€ /mtl. Dazu Versicherung, Wartung, Steuer, Reifen etc. Da komme ich auf auf 500-600€ im Monat.

Bei 35-40TSD Kilometer im Jahr....

Ja gut, das ist halt wie mit jeder Flatrate. Wenn man sie nur intensiv genug nutzt, dann lohnt sich das schon. Wenn die 35-40TSD tatsächlich private Kilometer sind (inkl. Weg zur Arbeit), dann fährt man damit natürlich günstiger als privat.

 

 

Hier noch ein Fragen die man sich anschauen sollte:

http://www.bwr-media.de/.../

Und man sollte nochmal klären was bei einem selbstverschuldeten Unfall ist (Selbstbeteiligung, Ersatzwagen, usw).

Das hängt bei uns von der Art der Verschuldung ab. Grobfahrlässig, fahrlässig oder normal. Je nach Verstoß muss der Fahrer selber zahlen.

Zitat:

Original geschrieben von Sencer

Kleiner Tipp: Lerne dich in die Position deines Verhandlungspartners hinein zu versetzen und seine Ziele und Mittel verstehen. Und argumentiere dann aus seiner Perspektive. Du wirst feststellen, dass das Ziel des AG nicht ist auf jeden Fall jedem MA gleich viel Geld zusätzlich hinterherzuschmeissen. Denn nur dann wäre dein AG dankbar für den Hinweis, und würde sicherstellen, dass man dir auch noch mehr Geld gibt.

Sein Ziel ist es jedoch die Stelle attraktiv zu machen und die Kosten dabei überschaubar zu halten. Die Gesamtkosten für das Mittel sind schon so kalkuliert, dass nicht jeder es in Anspruch nimmt.

Bzw. könnte es auch sein, dass die Bereitstellung eines Dienstfahrzeugs dem Arbeitgeber weitere Vorteile bringt. Zum Beispiel kann man den Arbeitnehmer um 7 Uhr auf eine Reise schicken, ohne auf die Verfügbarkeit von Bus und Bahn Rücksicht zu nehmen. Oder man kann den Arbeitnehmer bitten, weitere Kollegen auf eine Fahrt mitzunehmen. Oder man kann das Fahrzeug während der Bürozeit des Arbeitnehmers für andere Zwecke bereithalten lassen.

Alles Gründe, weshalb der Arbeitnehmer nicht einfach das Geld nehmen und auf den Wagen verzichten kann.

am 20. August 2012 um 19:38

Zitat:

Original geschrieben von jschie66

 

Bei 61 km zur Arbeit kannste pro Jahr 61*220*0,30 = 4.026,-- absetzen.

Sorry, dass ich Dich hier korrigieren muss. Deine Rechnung stimmt nur im Falle eines Privatwagens.

Bei einem Firmenwagen kann die Entfernungspauschale nur für 180 Tage jährlich veranschlagt werden. Da die Fahrten zum Arbeitsplatz lediglich 15 Tage monatlich mit 0,03 % des Listenpreises je km versteuert werden (0,002 % x 15), kann demzufolge nicht mehr abgesetzt werden als versteuert wird.

Gruß

Der Chaosmanager

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