ForumVersicherung
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Dienstwagen in Schweden leasen und in Deutschland fahren

Dienstwagen in Schweden leasen und in Deutschland fahren

Liebe Motortalk Gemeinde,

ich benötige die einschlägige Hilfe dieser kompetenten Community für eine etwas verzwickte Situation.

Ich werde zum 1. Oktober den Arbeitgeber wechseln. Der neue Arbeitgeber hat seinen Sitz in Schweden und keine Niederlassung in Deutschland.

Ich werde mit einem Home Office Platz aus Deutschland/München arbeiten und für den neuen Arbeitgeber sehr viel weltweit reisen.

Der neue Arbeitgeber hat mir für meine Position einen Dienstwagen zugesichert. (hatte ich beim aktuellen Arbeitgeber auch - da wollte er gleichziehen)

Und hier fängt nun die Komplexität an:

Erste Idee war, dass ich privat ein Fahrzeug in Deutschland Lease und sie alle Kosten übernehmen. Das wurde schnell wieder verworfen.

Neue Idee ist nun, ein Fahrzeug aus dem aktuellen Pool (und ggf ein nagelneues etwas später - oder sofort falls einfacher - s.u.) nach Deutschland zu schicke mit dem ich dann hier fahren darf/soll. Die Firma hat aktuell mehrere Fahrzeuge im Pool (Mercedes E220d , EZ 12/2017 und 6/2018) und ein solcher soll es nun erst mal werden - mit 3 Jahren Gesamtleasing Zeit. (gegen einen guten Grund für eine Neubestellung hätte ich natürlich auch nichts einzuwenden) ;-)

Meine wochenlange Recherche hat nicht wirklich zu klaren Antworten geführt.

Was ich bislang weiß/glaube zu wissen: Für die schwedische Firma ist es ok, dass das Fahrzeug auf mich als Leasingnehmer läuft und sie zahlen die Rate. Zudem wurde mir mitgeteilt, dass die Versicherung europaweit gilt. Eine internationale Tankkarte stellen sie mir auch zur verfügung. Ich soll mich aber bitte einmal mit dem Thema Steuern und Versicherung auseinandersetzen.

Bezüglich Geldwerter Vorteil kein Problem laut Steuerberater. Fahrzeug Listenpreis, 1% Regelung, machbar. (notfalls schätzung mit deutschen Listenpreisen - ist ok)

Problematischer: KFZ-Steuer

Das Fahrzeug hat seinen festen Ort in München. Folglich muss es doch (bitte korrigiert mich falls nötig) in Deutschland angemeldet werden (so mit deutschen Nummernschildern etc).

Ist das mit einem Leasing aus Schweden möglich? Wenn ja, wie? Was sind die Dokumente die ich benötige?

Und ein weiteres offenes Thema: Versicherung

Ja, das Fahrzeug hat eine internationale Versicherung. Aber: wird diese bei einem Dauerstandort Deutschland (mit gelegentlichen Trips ins europäische Ausland) akzeptiert. Ich glaube gehört zu haben, dass es in dem Fall auch einer deutschen Versicherung bedarf.

Und für den Fall, dass ich das Fahrzeug auf mich zulasse, muss ich dann nicht Steuer und Versicherung aus meiner Tasche zahlen?

Ich kenne das alles mit einem Dienstwagen einer deutschen Firma - hier wird über Leaseplan alles übernommen und geregelt. In der neuen Situation ist das alles sicher nicht mehr so einfach aber ich hoffe dennoch lösbar.

Ich danke Euch jetzt erst mal dafür, dass ihr den Text bis hier gelesen habt und freue mich über jedwede Information die mir weiterhilft.

Gruß aus München,

Michael

Ähnliche Themen
36 Antworten

Zitat:

@afis schrieb am 5. September 2019 um 17:35:26 Uhr:

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 5. September 2019 um 14:17:48 Uhr:

Das Fahrzeug muss in Deutschland zugelassen werden und damit auch eine Versicherung in Deutschland haben, denn ohne Versicherung darf es hier nicht zugelassen werden.

Lies Dir mal die Europäische Richtlinie 83/182/EWG durch.

Das ist falsch im hiesigen Kontext!

Es gibt zwei Optionen:

1) Fahrzeug wird auf die Firma zugelassen: Zulassung in Schweden, du hast ein schwedisches Kennzeichen, etc., zahlst aber deine Steuern hier, sodass die 1% gelten. ...

2) Firma zahlt Betrag x, und man lässt den Wagen auf den Arbeitnehmer (privat!!!) zu. Dann wäre der Wagen in D zuzulassen. Das wäre dann aber kein Firmenwagen.

Es geht hierbei nicht um die 1% geldwerten Vorteil bei der Einkommensteuer, sondern um die KFZ-Steuer.

Jemand mit Wohnsitz in D darf in D kein Fahrzeug mit ausländischem Kennzeichen fahren, das wäre (KFZ-) Steuerhinterziehung. Ausnahmen wie z.B Mietwagen siehe die genannte Richtlinie.

Deswegen darf das Fahrzeug in diesem Fall nicht in Schweden zugelassen sein.

Der Geldwerte Vorteil spielt hier denke ich keine Rolle. Ich versteure 1% und gut ist. Die 0.03% sind nicht relevant da Homeoffice based.

 

Die KFZ Steuer ist jedoch sehr wichtig. Frage ist: könnte das Auto mit schwedischem Kennzeichen in Deutschland fahren und trotzdem werden KFZ Steuern an Deutschland gezahlt. Dann sollte der Fiskus doch zufrieden sein. Oder ist hierfür eine deutsche Zulassung mit deutschen Nummernschildern zwingend notwendig?

Dann wäre die einzige Option eine Zulassung in Deutschland. Trotz schwedischem Dienstwagen (ist dann nicht wirklich eine Dienstwagen weil Steuer und Versicherung und Leasing womöglich auf mich privat läuft - aber damit könnte/müsste ich dann wohl leben - wird ja alles bezahlt)

 

Zum Thema Sixt Leasing: funktioniert das international? Können die in Schweden zahlen und ich bekomm den Full Service in Deutschland?

 

Gruß

Michael

Zitat:

@MikeS schrieb am 5. September 2019 um 13:39:01 Uhr:

ich benötige die einschlägige Hilfe dieser kompetenten Community für eine etwas verzwickte Situation.

Normalerweise sollte dein AG dieses Problem lösen, notfalls durch Inanspruchnahme kostenpflichtiger professioneller Beratung oder Dienste.

Dieses dem AN überzuhelfen geht garnicht und wirft auf den AG kein gutes Licht.

Wer haftet für den Fall, dass deine Recherchen und der daraus abgeleitete Weg der falsche ist und am Ende des Tages irgendwo ein finanzieller Schaden steht ?

Das berührt in Kombination viel zu viele Bereiche (Ekst, Kfzst, Zoll, Versicherung, Zulassung, Arbeitsrecht ... ) mit viel zu vielen Einzelregelungen als man dir hier eine allumfassende belastbare Auskunft geben könnte.

Mein Rat wäre, sich als Betroffener da komplett heraus zu halten.

Zitat:

@MikeS schrieb am 5. September 2019 um 18:56:56 Uhr:

Der Geldwerte Vorteil spielt hier denke ich keine Rolle. Ich versteure 1% und gut ist. Die 0.03% sind nicht relevant da Homeoffice based.

Die KFZ Steuer ist jedoch sehr wichtig. Frage ist: könnte das Auto mit schwedischem Kennzeichen in Deutschland fahren und trotzdem werden KFZ Steuern an Deutschland gezahlt?

Gruß

Michael

Schau Dir noch einmal die Seite vom Zoll an, die schwarze Bandit verlinkt hat. Da steht, dass bei PKW mit regelmäßigen Standort in Deutschland auch eine Zulassungspflicht in Deutschland besteht. Schwedische Kennzeichen gehen in Deinem Fall also nicht.

Im Übrigen teile ich die Ansicht von weiss-blau, dass es eigentlich Aufgabe des AG ist, dies zu klären. Allerdings solltest Du dich da nicht raushalten, sondern wie schon geschehen, schlau machen. Denn wenn Dir der AG einfach das Auto mit schwedischen Kennzeichen hinstellt und Du fährst damit, wirst Du zur Rechenschaft gezogen werden, nicht der AG.

Mein AG beauftragt bei solchen Fällen ein international tätiges Steuerberatungsunternehmen.

Zitat:

@Catwiezle schrieb am 5. September 2019 um 19:32:07 Uhr:

... ein international tätiges Steuerberatungsunternehmen.

z.B.

Diese arbeiten aber nicht umsonst (zumindest nicht kostenlos) und da ist es natürlich naheliegend den AN zu behelligen.

:P

Und soweit sollte jedem klar sein, dass ausländische Kennzeichen auf keinen Fall gehen, außer für eine überschaubare Übergangszeit.

Zitat:

@MikeS schrieb am 05. Sep. 2019 um 18:56:56 Uhr:

Zum Thema Sixt Leasing: funktioniert das international? Können die in Schweden zahlen und ich bekomm den Full Service in Deutschland?

Es gibt Leasingverträge, bei denen die Fahrzeuge auf die Leasinggesellschaft und nicht auf den Leasingnehmer zugelassen werden, quasi wie ein Mietwagen. Ich gehe davon aus, dass Sixt und andere international tätige Firmen so etwas einem schwedischen Kunden anbieten können.

 

Vorteile für euch: eine Leasingrate an einen Vertragspartner, keine weiteren Rechnungen, niemand muss sich mit Behörden, Steuern und co tiefer befassen. Und du bekommst ein Auto mit deutschem Kennzeichen.

 

In allen anderen Fällen schließe ich mich an: Der AG soll einen passenden Steuerberater aufsuchen, der auf diesem Gebiet Erfahrung mitbringt und unterstützt.

 

1% Regel und Homeoffice ist soweit klar. Kein Finanzamt wird annehmen, dass du täglich von München nach Schweden pendelst.

Zitat:

@MikeS schrieb am 5. September 2019 um 18:56:56 Uhr:

...

Zum Thema Sixt Leasing: funktioniert das international? Können die in Schweden zahlen und ich bekomm den Full Service in Deutschland?

schreib doch einfach mal SIXT an,

schildere deinen Fall und lass dir ein Angebot unterbreiten.

Dann kannst du deinem neuen Arbeitgeber nicht nur das Problem, sondern vielleicht auch gleich eine Lösung anbieten.

PS:

es gibt sicherlich auch noch andere Leasinggeber, evtl sogar die großen Autohändler selbst.

Zitat:

@weiss-blau schrieb am 5. September 2019 um 19:04:24 Uhr:

Zitat:

@MikeS schrieb am 5. September 2019 um 13:39:01 Uhr:

ich benötige die einschlägige Hilfe dieser kompetenten Community für eine etwas verzwickte Situation.

Normalerweise sollte dein AG dieses Problem lösen, notfalls durch Inanspruchnahme kostenpflichtiger professioneller Beratung oder Dienste.

Dieses dem AN überzuhelfen geht garnicht und wirft auf den AG kein gutes Licht.

Wer haftet für den Fall, dass deine Recherchen und der daraus abgeleitete Weg der falsche ist und am Ende des Tages irgendwo ein finanzieller Schaden steht ?

Vielen Dank für Dein wertvolles Feedback.

Du hast natürlich 100% Recht. Es ist eine Angelegenheit des Arbeitgebers. Und ich möchte hier auch einmal eine Lanze für den AG brechen - im bisherigen Prozess war das Vorgehen zwecks Arbeitsvertrag etc immer vorbildlich.

Auch bei diesem Thema passieren sehr viele Dinge im Hintergrund und ich sehe Fortschritte (nur offensichtlich ist es nicht trivial wenn man den eigenen Fuhrpark einsetzen möchte - was ich verstehen kann).

 

Catwiezle hat den Nagel auf den kopf getroffen: ich möchte mich vorher informieren um Risiken zu minimieren und ggf kompetent zu argumentieren. Denn im Notfall hafte ich. Die Firma hat 150 Personen und keine Erfahrung mit Mitarbeitern in Deutschland (das auszubauen wird u.a. mein Job). Deshalb hole ich Informationen ein. Wegen Sicherheit und - da bin ich ganz ehrlich - auch um einen Dienstwagen zu fahren der meinen Erwartungen entspricht. Es gibt bereits einen Steuerberater in Bayern, der die Payroll übernimmt. Mit diesem hatte ich auch schon Kontakt. Nur der war zu dem Thema auch ein wenig überfragt-. Klar: so einen Fall hat man nicht alle Tage. Daher wende ich mich hier an Euch. Letztlich möchte ich das nötige Wissen aufbauen um beruhigt mit der Lösung leben zu können.

 

Gruß Michael

Zitat:

@bug99 schrieb am 5. September 2019 um 21:22:30 Uhr:

Zitat:

@MikeS schrieb am 5. September 2019 um 18:56:56 Uhr:

...

Zum Thema Sixt Leasing: funktioniert das international? Können die in Schweden zahlen und ich bekomm den Full Service in Deutschland?

schreib doch einfach mal SIXT an,

schildere deinen Fall und lass dir ein Angebot unterbreiten.

Dann kannst du deinem neuen Arbeitgeber nicht nur das Problem, sondern vielleicht auch gleich eine Lösung anbieten.

PS:

es gibt sicherlich auch noch andere Leasinggeber, evtl sogar die großen Autohändler selbst.

Danke für den Tip. Hab gestern mit Sixt International telefoniert. Die mussten das erst einem mompetenten Kollegen weitergeben. Der meldet sich die Woche noch bei mir (hieß es) - er hat noch einen Tag... we will see

 

Das mit dem “Lösungen anbieten” ist etwas, was mir auch ständig im Kopf umherschwirrt. Vor allem wenn damit assoziiert ist, dass ich mir ggf gleich ein neuen Fahrzeug konfigurieren kann. ;-)

Bin sehr angetan von dem Informationsgewinn.

Lasst mich die gewonnen Informationen einmal kurz zusammenfassen:

Plan A:

Für den Fall, dass die schwedische FA mir ein von ihnen in Schweden geleastes Fahrzeug in Deutschland als "Dienstwagen" zur Verfügen stellen möchte (ob jetzt nagelneu oder aus dem Fuhrpark) ist unter den gegebenen Umständen ZWINGEND eine Anmeldung in Deutschland nötig.

Für diese Anmeldung benötige ich zum Fahrzeug:

- vollständige ausländische Zulassungsbescheinigung (ZBII müsste als Original von der Leasing Bank in Schweden zur Verfügung gestellt werden)

- Nachweis der Betriebserlaubnis (EG-Übereinstimmungsbescheinigung bzw. COC Papier)

- ausländische Kennzeichenschilder falls es bereits zugelassen ist

- Sollte es älter als 3 Jahre sein: Nachweis über die Hauptuntersuchung (nicht der Fall)

- Rechnung bzw. den Kaufvertrag bei Fahrzeugen noch keine 6 Monate alt sind bzw. keine 6.000km gefahren

Zudem recherchierte Unterlagen (München):

- Personalausweis oder Reisepass

- SEPA Mandat des Fahrzeughalters/ Kontoinhabers (das wäre dann wohl mein persönliches Konto)

- eVB (elektronische Versicherungsbestätigung)

- Prüfbericht über eine gültige Hauptuntersuchung von einer deutschen Prüfstelle (falls erforderlich)

- In Einzelfällen ist zusätzlich die Vorlage eines Datenblattes eines amtlich anerkannten Sachverständigen oder des Herstellers erforderlich, zum Beispiel beim Fehlen des nationalen, deutschen Emissionswertes (Angabe unter Ziffer 47 des COC). Ist das Thema Emissionswerte ggf ein Problem mit den Fahrzeugen aus Schweden? Oder ist das in der EU Vereinheitlicht? Thema Dieselskandal etc. und Euro 6c & 6d-temp.

KFZ Steuer ginge dann entsprechend an mich (SEPA Mandat). Kann ich dennoch dafür sorgen, dass die Steuer direkt aus Schweden überwiesen wird? Das SEPA Mandat ist, dachte ich, eine Einzugsermächtigung von meinem Konto. Kann ich auch ein SEPA Mandat der Firma in Schweden vorlegen?

KFZ Versicherung: wichtig ist die eVB Nummer, die von der Zulassungsstelle abrufbar sein muss. Falls das mit der internationalen Versicherung aus Schweden nicht funktioniert müsste man sich eine deutsche Lösung für eine Versicherung suchen. Versicherungsnehmer wäre ich dann privat. Die Versicherung könnte aber direkt aus Schweden bezahlt werden.

Angenommen ich würde Steuer und Versicherung zunächst von meinem Konto zahlen und mir das Geld anschließend von dem AG zurückholen - wäre das legal? Oder muss ich für diese Zahlung irgend welche Steuern abführen? Ist das eine Art von Lohn? (Lohnsteuer / Abgaben etc)

Geldwerter Vorteil geht über den Steuerberater. Easy.

Ein möglicher Prozess wäre:

Fahrzeug in Schweden abmelden (oder nagelneues bestellen).

Fahrzeug ohne Nummernschilder auf Lastwagen/Hänger und professionell nach München transportieren lassen. Fahrzeug in die TG stellen (nicht auf die Strasse - keine Zulassung)

Alle Unterlagen sammeln, Fahrzeug in Ruhe zulassen, Nummernschilder anschrauben

Losfahren

Plan B:

International Leasingfirma mit Vollleasing suchen und grenzüberschreitenden kostenpflichtigen Service in Anspruch nehmen. Neues Fahrzeug konfigurieren fertig.

Plan C:

Fahrzeug in Deutschland privat leasen (ebenfalls Voll leasing möglich) und alle Kosten von der Firma tragen lassen.

Hat sich ein ganz schöner Berg an Info angehäuft. Es wird langsam heller :-)

Ihr seid echt klasse!

Gruß und gute Nacht!

Michael

Wenn du die Energie, die du in die Beschaffung eines Autos investierst vergleichbar auch im Job aufbringst steht dir sicher eine großartige Karriere bevor.

Wenn du dabei inhaltlich vergleichbaren Kokolores zusammenspinnst wie im letzten Beitrag wird sie möglicherweise überschaubar kurz sein.

Lass das jemanden machen der Ahnung hat, du hast keine. Anzunehmen, hier einen wasserdichten Prozess dargelegt zu bekommen ist naiv. Vor allem dann, wenn das ein Pilot werden soll.

Davon ganz abgesehn wundern mich ein wenig deine Prioritäten ...

Mag sich alles unschön anhören, ist aber gut gemeint. Schönen Abend und tu das richtige, ich bin raus hier.

Guten Morgen weiss-blau.

Bin jetzt nicht so ganz sicher an welchem Punkt hier etwas von mir zusammen gesponnen ist. Ich bin tatsächlich alle Einträge durchgegangen und habe v.a. zusammengefasst (teilweise sogar kopiert).

Das ist kein wasserdichter Prozess sondern eine Idee. Eine Richtung. Ich bin in 10 Tagen für eine Woche in Schweden um das (und vieles andere) zu besprechen. Und dabei möchte ich nicht einfach nur Informationsempfänger sein. Bin gespannt welches Vorgehen sie vorschlagen. Würde meine Idee vorzugsweise für mich behalten. Aber ein paar Red Flags gäbe es schon.

 

Eine der ersten Aufgaben in meinem Job ist das errichten einer GmbH in Deutschland. Vorzugsweise durch Akquisitionen. Dann ist der Dienstwagen für das Team das ich aufbauen soll super easy.

 

Btw - wenn genug Energie vorhanden ist, gibt das durchaus Raum diverse Prioritäten voranzutreiben. Und ja, in mir schlägt schon immer in kleines KFZ Herz.

 

Bin Dir nicht böse. Denke ich Merk schon woher deine Sorge rührt. Alles gut.

 

Gruß

Michael

Bis zu einem Jahr kann man ein Fahrzeug in D mit ausländischer Zulassung fahren, danach muss es umgemeldet werden.

Warum meldet Dein AG nicht temporär eine Zweigniederlassung an Deinem Wohnsitz an und schon kann der Wagen in D auf die Firma angemeldet werden.

Privat würde ich den Wagen nicht leasen, dann liegt das Risiko bei Dir. Was ist, wenn Du 3 Jahre least und Du nach 1 Jahr Deinen Hut nehmen kannst.

Zitat:

@mk28 schrieb am 6. September 2019 um 22:33:41 Uhr:

Bis zu einem Jahr kann man ein Fahrzeug in D mit ausländischer Zulassung fahren, danach muss es umgemeldet werden.

Warum meldet Dein AG nicht temporär eine Zweigniederlassung an Deinem Wohnsitz an und schon kann der Wagen in D auf die Firma angemeldet werden.

Privat würde ich den Wagen nicht leasen, dann liegt das Risiko bei Dir. Was ist, wenn Du 3 Jahre least und Du nach 1 Jahr Deinen Hut nehmen kannst.

1 Jahr mit ausländischem Kennzeichen wäre schon echt interessant. Nur dachte ich, das bei permanentem Standort Deutschland eine Ummelden umgehend zu erfolgen hat. Woher hast Du diese Information? Gibt es hierfür eine Quelle?

 

Die temporäre Zweigniederlassung wäre natürlich super praktisch. Werde ich einmal erwähnen. Gibts hier etwas wichtiges zu beachten? Geht das einfach so auf meine Heimadresse?

 

Risiko bei Eigenleasing sehe ich ebenfalls. Guter Punkt.

 

Danke für Deinen Input.

 

Gruß,

Michael

Zitat:

@mk28 schrieb am 6. September 2019 um 22:33:41 Uhr:

Bis zu einem Jahr kann man ein Fahrzeug in D mit ausländischer Zulassung fahren, danach muss es umgemeldet werden.

Das ist so pauschal nicht richtig

Das gilt nur, wenn der Fahrer seinen Wohnsitz nicht in D sondern in einem anderen EU Staat hat und wenn kein regelmässiger Standort in D besteht. Beides ist beim TE nicht gegeben.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Versicherung
  5. Dienstwagen in Schweden leasen und in Deutschland fahren