Dienstwagen 1%-Regelung ?

Volvo

Meine Freundin hat von ihrem Chef das Angebot bekommen, seinen ca. 1jährigen V50, 2.0D mit Navi und allem Schnick und Schnack (nicht die aus der Baumarktwerbung) als Firmenwagen mit Privatnutzung zu übernehmen.
Das Auto wird überwiegend für private Zwecke genutzt.
Wir haben dann mal das große Internetsuchportal bemüht und keine ,für uns verständliche, Erklärung zur 1% Regelung gefunden.
Lohnt sich das als Arbeitnehmer und welche Haken gibt es dabei?
Gesucht werden die Oswald Kolles der Dienstwagenfraktion zur umfassenden Aufklärung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Muhaha


Mir hat jetzt einer gesagt das es auf den Einkommensteuersatz ankommt. Wenn der bei 20% liegt würde man auch nur 20% der oben angegebenen 6000,- zahlen!

Fast. Es ist so wie Martin sagte. Wenn deine EInkommensteuer berechnet wird erhöht sich das zu versteuernde Einkommen um 12*500 Euro. Wieviel das dann ausmacht hängt an deinem Steuersatz. Bist du ledig und hattest schon zuvor mehr als 60T Euro und keine Steuersparmodelle, dann kannst du grob mit einem Steuersatz von 50% rechnen. Du müßtest also rund 3000Euro Steuer zusätzlich zahlen.

Noch ein Tip. Wenn du das nicht weisst, dann ist nicht das neue Auto da wichtigste sondern ein Steuerberater. Alternativ kannst du dich auch selber schlau machen. Solange du weder solches Basiswissen noch einen Steurberater hast wirst du die Selbstständigkeit nicht überleben, egal wie gut du bist. Das ist der Unterschied zum Angetelltendasein. Als Selbstständiger musst du dich selber kümmern und bist selber verantwortlich - und haftbar!

Rapace

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Zitat:

Original geschrieben von hjp xc70



Ich sag dann immer, einen besseren Steundensatz kannst Du doch gar nicht haben

Wohl wahr. Deshalb werd ichs diesmal noch machen. Mal sehen, wann sie neue Steine gefunden haben, die sie mir in den Weg werfen können...

Gruß

Markus

Zitat:

Original geschrieben von Eifel-Elch


Nur den Zweck der Fahrt inkl. Gesprächspartner finde ich u.a. etwas absurd...

Also einen Ansprechpartner schreibe ich natürlich nur bei (potentiellen) Kunden/Auftraggebern rein. Beim Tanken, Werkstattbesuch oder Einkaufen natürlich nicht. 🙄

Gruß Tom

Zitat:

Original geschrieben von boisbleu



Zitat:

Original geschrieben von Eifel-Elch


Nur den Zweck der Fahrt inkl. Gesprächspartner finde ich u.a. etwas absurd...
Also einen Ansprechpartner schreibe ich natürlich nur bei (potentiellen) Kunden/Auftraggebern rein. Beim Tanken, Werkstattbesuch oder Einkaufen natürlich nicht. 🙄

Gruß Tom

Bei Privatfahrten ist doch auch keinerlei Notiz notwendig.

Oder sollten das etwa Dienstf........ tz, tz,

Zitat:

Original geschrieben von hjp xc70



Zitat:

Original geschrieben von boisbleu



Also einen Ansprechpartner schreibe ich natürlich nur bei (potentiellen) Kunden/Auftraggebern rein. Beim Tanken, Werkstattbesuch oder Einkaufen natürlich nicht. 🙄

Gruß Tom

Bei Privatfahrten ist doch auch keinerlei Notiz notwendig.
Oder sollten das etwa Dienstf........ tz, tz,

Natürlich sind das Dienstfahrten, dafür geht ja auch Dienstzeit drauf.

Und Ansprechpartner gibts sicherlich bei jedem dienstlichen Anlass... Und wenn keiner da ist, soll mir das FA mal nachweisen, daß die Tour nicht dienstlich war!

Privat fahr ich doch keine 100km oder mehr für irgendein Treffen...

Gruß

Markus

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Wer macht schon sowas? Das müßte ja massiver GT-Entzug sein 😉 😁 Und selbst auf GTs beanspruchen wir ja Deine Beratungsleistung, z.B. zur Terminfindung für GTs im Norden oder Elch-Öl oder so 😉

Die Fahrtenbuchregelung ist einfach nicht durchführbar für "normale" Menschen. In meiner Branche hoppt man ständig von Einsatzort zu Einsatzort, da ist das auch keine Fleißarbeit, sondern Frondienst 😠

Es gibt zwar auch elektronische Lösungen, aber selbst die sind mir zu umständlich. Da zahle ich lieber die Steuer von 1% und tanke auch im Urlaub auf Firmenkosten und ziehe meine Parkquittung im Cinemaxx etc. 😁 😉

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5


Die Fahrtenbuchregelung ist einfach nicht durchführbar für "normale" Menschen. In meiner Branche hoppt man ständig von Einsatzort zu Einsatzort, da ist das auch keine Fleißarbeit, sondern Frondienst 😠

Es gibt zwar auch elektronische Lösungen, aber selbst die sind mir zu umständlich. Da zahle ich lieber die Steuer von 1% und tanke auch im Urlaub auf Firmenkosten und ziehe meine Parkquittung im Cinemaxx etc. 😁 😉

Genau. Denn mein Stundensatz ist relativ hoch... und ich hab überhaupt ganz und gar keine Lust irgendein handgeschriebenes(!) Fahrtenbuch zu führen und deswegen wenige hundert Euro im Monat zu sparen. Die Zeit stecke ich in bezahlte Arbeit und habe es leichter. 😰

Schönen Gruß
Jürgen

Seit 1996 nutze ich auch privat Dienstwagen. Meine private Nutzung bewegt sich im Bereich 25 % der gefahrenen Kilometer (Tendenz fallend), also Momentan ca. 10.000 KM p.A. privat.
Meine einfache Distanz von der Wohnung zum Dienstsitz ist 7 km.

Von 2002 bis 2005 habe ich ein Fahrtenbuch geführt, dadurch habe ich ca. 70 € netto im Monat gespart.

Was soll ich sagen? Es war ein Graus, ich bin wohl auch zu unorganisiert, aber ständig mußte ich Fahrten nachtragen und immer stimmte die Summe der Eintragungen nicht.

Ich hab's aufgegeben, zahle 1 % und versuche über die Ungerechtigkeit des Steuersystems nicht weiter nachzudenken.

Ich freu mich an meinem Dicken bei Fahrten zu Kunden (3/4) und Freunden (1/4) und sag mir, es ist der Ablasshandel den ich mit der Gesellschaft getroffen habe, um ein Arbeitswerkzeug benutzen zu können, mit dem ich meinen Job noch ein klein weing lieber mache.

Gruß aus EN

Zitat:

Original geschrieben von hjp xc70


Bei Privatfahrten ist doch auch keinerlei Notiz notwendig.
Oder sollten das etwa Dienstf........ tz, tz,

Wieso? Tanken, Werkstattbesuch und Einkauf sind geschäftlich. Private Dinge erledige ich natürlich mit dem Wagen meiner Freundin. 😛

Gruß Tom

vielen dank für die aufklärungen. so wie das aussieht werde ich mich wohl für die 1%-Regelung entscheiden.

mfg, sergej

Zitat:

Original geschrieben von RuPo-NMS


vielen dank für die aufklärungen. so wie das aussieht werde ich mich wohl für die 1%-Regelung entscheiden.

😕

Wieso das? Wenn Du ihn wirklich nicht privat nutzt...........

Gruß

Martin

Zitat:

Original geschrieben von XC70D5



Zitat:

Original geschrieben von RuPo-NMS


vielen dank für die aufklärungen. so wie das aussieht werde ich mich wohl für die 1%-Regelung entscheiden.
😕

Wieso das? Wenn Du ihn wirklich nicht privat nutzt...........

Gruß

Martin

vorauseilender Gehorsam....

Im übrigen wählt man nicht selbst die 1%-Regelung, sie wird für einen gewählt.....😁

Zitat:

Original geschrieben von hjp xc70


Im übrigen wählt man nicht selbst die 1%-Regelung, sie wird für einen gewählt.....

So weit sind wir dann doch noch nicht! (auch wenn das Fahrtenbuch keine echte Alternative ist)

Gruß

Martin

Der Bundesfinanzhof hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil entschieden, dass bei einem typischen Werkstattwagen auf die 1%- und Fahrtenbuchregelung verzichtet werden kann.

Ein typisches Werkstattfahrzeug ist nach dieser Definition ein 2-sitziger Kastenwagen, der hinten keine Fenster hat, Materialschränke oder Regale bis unter die Decke und viel Platz fürs Werkzeug. Wenn dann noch eine Laderaumabtrennung vorhanden und ein auffälliges(?) Firmenlogo angebracht ist, ist die Sache absolut "wasserfest".

Gruß

Martin

Was mich am meisten an diesem Urteil erschüttert, ist der Umstand, daß im vorliegenden Fall nicht schon der gesunde Menschenverstand, sondern erst das höchste Finanzgericht dem Spuk ein Ende setzen mußte.

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