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Dienstreise mit Privat PKW

Themenstarteram 1. August 2007 um 17:53

Hallo zusammen,

habe eine kurze Frage an die Versicherungsexperten.

Nehmen wir an ich mache mit meinem Privat-PKW eine Dienstreise (ca. 500 km eine Strecke) und bekomme dafür über die Reisekostenabrechnung die üblichen 0,30 € je km vergütet.

Soweit so gut.

Nun die Frage:

Wenn ich jetzt mit meinem PKW einen selbstverschuldeten Unfall mache, gehen dann meine Versicherungsprozente nach oben ?

Hintergrund ist der, das es bei uns in der Firma einen Fuhrpark gibt, ich aber für eine Woche mit meinem Privat-PKW auf Dienstreise gehen soll, da das angeblich günstiger sei.

Wenn ich mit dem Firmen-PKW einen selbstverschuldeten Unfall mache, dann interessiert mich das ja bei meinen Prozenten nicht, da die Firma ja die Versicherung zahlt.

Heißt das das ich durch die Fahrt mit dem Privat-PKW ein zusätzliches Risiko habe ?

Wie ist das geregelt ?

Wie geht ihr da vor ?

Danke für die Infos !

Gruß

Karle

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27 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

 

steht so wo?

Gängige Rechtssprechung des BAG, vergleiche auch Urteil vom 16.11.1978 - 3 AZR 258/77.

Haftungsfragen bei Benutzung eines eigenen Fahrzeuges durch den Arbeitnehmer auf Verlangen des Arbeitgebers...

am 3. August 2007 um 12:19

Zitat:

Original geschrieben von Karle

 

Hintergrund ist der, das es bei uns in der Firma einen Fuhrpark gibt, ich aber für eine Woche mit meinem Privat-PKW auf Dienstreise gehen soll, da das angeblich günstiger sei.

Klar ist das günstiger - für die Firma. Mann-o-Mann wo wird inzwischen alles gespart. 30ct/km ist ein Witz. Vom Versicherungstheater mal abgesehen. Hochstufungen lassen sich doch gar nicht berechnen - alleine z.B. wenn weiterer Schaden auftritt, die Versicherung wegen des Schadens kündigt etc. pp. . Ich würde mal sagen, dass leider zu dem Termin Deine Frau/Bruder/Onkel/Hauskatze den Wagen dringend braucht :)).

Alex

am 3. August 2007 um 18:27

Der Arbeitgeber hat für alle Schäden am Privat PKW zu haften, welche aufgrund der von ihm angeordneten Dienstfahrt bei einem Unfall entstehen. Voraussetzung: Du hast nicht grob fahrlässig und nicht vorsätzlich gehandelt. Mit einer Dienstreisehaftpflicht kann sich der Arbeitgeber absichern.

Also, keine Angst, Du bleibst nicht auf Deinen Schaden sitzen.

Übrigens ist das bei Firmenwagen genauso: wenn Du mit dem Firmenwagen grob fahrlässig einen Unfall baust, bezahlst Du den Schaden, nicht die Firma!

Und noch ein Haken: ist der Unfall bedingt durch ein nicht verkehrssicheres Auto, dann haftest Du natürlich auch.

Gibt im Internet tausende Stellen hierzu:

http://www.fachanwalt-hotline.de/content/view/2779/63/

http://www.frag-einen-anwalt.de/...uch-gegen--Arbeitgeber__f17383.html

Ich nutze meinen Prvat PKW auch für Dienstfahrten und hatte mir mal eine Alu kaputt gefahren. Hat die Firma Anstandslos bezahlt.

In den 30 Cent ist lediglich das normale Risiko, z.B. Defekte am Fahrzeug mit abgegolten.

Da Eure Firma aber Firmenwagen hat, würde ich den Chef explizit darauf hinweisen und vielleicht sogar die FAhrt mit dem Privat PKW ablehnen.

am 3. August 2007 um 18:30

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Karle

Wenn ich jetzt mit meinem PKW einen selbstverschuldeten Unfall mache, gehen dann meine Versicherungsprozente nach oben ?

fassen wir zusammen:

-DEIN pkw

-DEINE versicherung

-DEIN unfall

-DEINE selbstbeteiligung

-DEINE prozente

-FIRMEN pkw

-FIRMEN versicherung

-DEIN unfall

-DEINE selbstbeiteiligung (ggf. übernahme durch den arbeitgeber)

-FIRMEN prozente

und, fällt dir was auf?

 

 

du kannst höchstens mal bei deiner vs nachfargen, obs da ne sonderregelung gibt...mehr aber auch nicht....

Das ist halt falsch:

DEIN PKW

FIRMEN fahrt (angeordnet)

DEIN unfall während der

FIRMEN fahrt

FIRMEN schaden

Über die Kilometerpauschale ist nur das normale Betriebsrisiko abgegolten.

 

Themenstarteram 3. August 2007 um 19:22

Hi !

Danke für eure zahlreichen Antworten.

Ist ja doch ne schöne Diskussion geworden :)

Aber jetzt bin ich auf jeden Fall schlauer, gerade weils ja schon Gerichtsurteile gibt. Das heißt wenn es hart auf hart kommt, dann müsste ja die Firma (oder deren Versicherung) zahlen.

Mir war das nämlich auch neu, das in den 30 cent das alles mit drin sein soll, wo die doch schon für Sprit, Wartung und Wertverlust nicht ausreichen.

Gruß

Karle

Zitat:

Original geschrieben von Karle

Hi !

Danke für eure zahlreichen Antworten.

Ist ja doch ne schöne Diskussion geworden :)

Aber jetzt bin ich auf jeden Fall schlauer, gerade weils ja schon Gerichtsurteile gibt. Das heißt wenn es hart auf hart kommt, dann müsste ja die Firma (oder deren Versicherung) zahlen.

Mir war das nämlich auch neu, das in den 30 cent das alles mit drin sein soll, wo die doch schon für Sprit, Wartung und Wertverlust nicht ausreichen.

Gruß

Karle

Es wäre aber selbst dann sehr fies, sich mit der Firma bei der man seine Brötchen verdient gerichtlich auseinanderzusetzen. Klar, wenns so kommt, dann ist es so. Aber gleichzeitig "jemanden" verklagen, den ich eigentlich "mag", weil er mir nen Job gibt wäre ein moralisches Problem für mich...

Am liebsten also Firmenwagen fahren. So wie ich neulich, mal wieder ne Runde 330d gefahren. ;) (Der Motor ist der Hammer, das Fahrwerk zum kotzen.)

Themenstarteram 3. August 2007 um 21:20

klar, das hat ja auch niemand vor.

Bin ja sonst auch mit meinem AG sehr zufrieden :)

Am Besten ist es wohl eh wenn nichts passiert.

Ich wollte mich nur erkundigen wie das rechtlich aussieht.

Wenns geht nehme ich eh nen Firmenwagen auf längere Strecken.

Aber heutzutage sollte man eben über die Rechtslage bescheid wissen.

Gruß

Karle

am 4. August 2007 um 8:00

Zitat:

Original geschrieben von Frl. Meyer

Zitat:

Original geschrieben von MagirusDeutzUlm

Zitat:

Original geschrieben von Karle

Wenn ich jetzt mit meinem PKW einen selbstverschuldeten Unfall mache, gehen dann meine Versicherungsprozente nach oben ?

fassen wir zusammen:

-DEIN pkw

-DEINE versicherung

-DEIN unfall

-DEINE selbstbeteiligung

-DEINE prozente

-FIRMEN pkw

-FIRMEN versicherung

-DEIN unfall

-DEINE selbstbeiteiligung (ggf. übernahme durch den arbeitgeber)

-FIRMEN prozente

und, fällt dir was auf?

 

 

du kannst höchstens mal bei deiner vs nachfargen, obs da ne sonderregelung gibt...mehr aber auch nicht....

Das ist halt falsch:

DEIN PKW

FIRMEN fahrt (angeordnet)

auf welcher rechtlichen Basis kann die Firma anordnen, dass der Arbeitnehmer mit seinem Privat PKW Firmenfahrten unternimmt, meiner Meinung nach kann er nur höflich nachfragen, ob der AN dazu bereit ist. Liege ich da falsch?

Gruß Frank

DEIN unfall während der

FIRMEN fahrt

FIRMEN schaden

Über die Kilometerpauschale ist nur das normale Betriebsrisiko abgegolten.

Naja, sie werden es dir nicht direkt anweisen können. Aber wenn sie dir sagen, du sollst dort und dort hin um Kunden zu besuchen oder Aufträge zu erledigen und dir kein Firmenfahrzeug zur Verfügung stellen, was willst du dann machen!? Taxi oder Bahn fahren!? Es bringt jetzt auch nichts hier Schamhaarspalterei oder Wortklauberei zu betreiben. Wenn du zwangsläufiger Weise den privaten PKW benutzen musst um deine Aufträge zu erfüllen und dir der Arbeitgeber kein Fahrzeug zur Verfügung stellt, muss er für die Vermögensschäden aufkommen. Wer es nicht glauben will oder kann, sollte einen Fachanwalt dazu fragen und hier nicht im Forum fragen.

Solange ich angestellt war, hatte ich einen Firmenwagen und jetzt bin ich seit einigen Jahren selbstständig, es geht nicht um Haarspalterei, ich kann mir nur die Situation schwer vorstellen.

 

Gruß Frank

Situation im Autohaus: Chef sagt zum Lehrling, er solle dringend noch die Post wegbringen. Kein zugelassenes Fahrzeug auf dem Hof, Lehrling fährt mit dem privaten Kfz. Beim Unfall zahlt der Chef, auch ohne direkte Anweisung zur Nutzung.

Wenn zur Ausführung der Anweisungen ein Fahrzeug notwendig ist und der Arbeitgeber mangels Verfügbarkeit oder mangels Interesse keins zur Verfügung stellt, brauch es keiner direkten, wörtlichen Anweisung zur Nutzung des Privat-PKW.

am 4. August 2007 um 17:38

@FE64:

Klar kann der Arbeitgeber die Nutzung des Privatwagens nicht befehlen. Es ging nur darum, dass die Fahrt mit dem Privatwagen dem AG bekannt ist.

Beispiel: Auf dem Hof steht ein Firmenwagen, der Arbeitnehmer will aber gerne die 30 Cent haben und fährt stattdessen mit seinem Wagen. Dann braucht der Chef im Falle eines Unfalles natürlich nicht haften.

Genaugenommen muß der Arbeitgeber zu jeder Dienstfahrt seine Zustimmung geben, zumindest mündlich. Grund: Er entscheidet letzendlich, ob die Fahrt durchgeführt wird, ist ja auch sein Geld. In der Regel erfolgt diese Zustimmung durch Übertragung einer Aufgabe zu dessen Erledigung die Dienstfahrt erforderlich ist.

0,30 Cent find ich auch ein bisschen wenig. Unsere Firma bietet auf freiwilliger Basis an:

Nutzung des Privatfahrzeuges für Dienstfahrten, Entschädigung 0,80 Cent/KM - damit ist

ALLES was das Fahrzeug betrifft, abgedeckt. Sprit / Übernachtung und Reisespesen werden separat von Firma übernommen.

Wie gesagt, freiwillig, wer nicht mit seinem Privatwagen fahren möchte oder vielleicht auch keinen (repräsentativen) Wagen hat, der erhält natürlich einen Dienstwagen.

Gruß

Henry Ford

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