Dienst "Radarkontrollen-Warnung" verfügbar, wie und wo?
hallo zusammen,
habe gerade die die neuen agb der connected drive bekommen.
da gibt es den punkt ...
neue dienstbeschreibung "radarkontrollen-warnung"...
hat da jemand eine kennung ob es das so gibt und ob man das nutzen kann und wo?
bei bmw-motorrad (navigator5 /garmin) gibt es diese geschichte schon seit jahren. über die aktualität und funktion läßt sich streiten.
hab ihr info drüber ob es da möglichkeiten beim auto gibt?
ich möchte auch nicht den punkt hören, "fahr ordentlich, dann brauchst du es nicht" !!!
es beruhigt ungemein, wenn man doch mal nicht aufpasst
mein vater (schon etwas älter), ist eher die verkehrsbremse und trotzdem hat er tickets bekommen.
grüße in die runde
18 Antworten
Zitat:
@RichyKE schrieb am 20. Februar 2023 um 23:50:57 Uhr:
Zitat:
@freetime schrieb am 17. Februar 2023 um 17:30:21 Uhr:
Wie schauen denn dann die "Sanktionen" gegenüber einem Mitfahrer aus? Würde mich schon interessieren, wie man das nachprüfen will. Wird dem dann evtl. das Handy entzogen?
Da das ja jetzt (bzw. mit Inkrafttreten des Urteils) für alle Fahrzeuginsassen verboten ist, kann die App legal nicht mehr verwendet werden.
Das genau steht ja nun gerade nicht in dem Urteil.
https://www.motor-talk.de/.../...von-beifahrern-bedienen-t7419275.html
Na das ist ja ein tolles Unterforum. Wenn man in einem Autoforum auf derartige Urteile aufmerksam macht, wird man gesperrt…..
Wir fassen zusammen:
der Radarwarner darf in Ländern verwendet werden, die dies erlauben.
In D ist die Verwendung untersagt und mit einem Punkt und 75€ Geldstrafe belegt.
Die Diskussion, ob der im Kofferraum mitfahrende Beifahrer dem Fahrer telefonische Hinweise zu einer Radarkontrolle geben darf oder welche Konstrukte man sich dazu noch einfallen lassen kann ist nicht zielführend.
Diskussionen jenseits der StVO sind auf MT nicht zulässig, die NUB 5.3 geben dazu Auskunft.
Der Thread wird geschlossen.
Gruß
Zimpalazumpala , MT-Moderator