Diebstahl und Abrechnung der MwSt

Hallo,

ich habe eine Frage für die Experten, gerne auch an die Mitarbeiter von Versicherungen wie es denn bei denen abgerechnet wird.

Einer juristischen Person die Vorsteuerabzugsberechtigt ist wird ein Fahrzeug geklaut welches von einem Händler ohne ausgewiesene MwSt. gekauft wurde.

Der Gutachter erstellt ein hypothetisches Wiederbeschaffungswertgutachten und schreibt dort einen netto Preis auf + MwSt.

Ich als Unternehmer ignoriere die MwSt. komplett weil ich davon ausgehe, dass Versicherungen in dem Fall eh immer netto auszahlen.

Der Blick auf mobile.de zeigt mir, dass es zum netto-Preis des Gutachtens keine brauchbaren und vergleichbaren Fahrzeuge gibt, deshalb rufe ich den Gutachter an und Frage ihn wieso er nur Wert XY geschätzt hat, ob er denn alle Extras richtig berücksichtigt hat.
Er ist selbst von dem niedrigen Wert überrascht, guckt in seine Unterlagen und sagt mir, er hat ja Wert Z (inkl. MwSt) geschätzt.
Ich erkläre ihm, dass die MwSt. ja von der Versicherung nicht erstattet werden würde und der Gebrauchtmarkt hat auch keine gleichen Fahrzeuge mit ausgewiesener MwSt. zum Wert Z, nur Fahrzeuge ohne MwSt. und er sagt mir, ich müsse das mit der Versicherung klären.

Ich nehme an, eine Privatperson als Versicherungsnehmer würde natürlich auch Brutto von der Versicherung ausbezahlt bekommen und das ganze Thema würde gar nicht entstehen.

Der Sachbearbeiter der Versicherung erklärt mir dann auf die Frage ob sie mit oder ohne MwSt. auszahlen, dass es in meinem Fall natürlich ohne MwSt. wäre weil ich die vom Finanzamt bekomme.

Mein Steuerberater sieht das nicht so, denn ich kann ja nicht wie bei einer Reparatur bei der genau in gleicher Weise die MwSt. abgezogen wird von der Versicherung eine Rechnung für das geklaute Motorrad vorlegen und beim Kauf konnte auch keine MwSt. vom Finanzamt geholt werden.

-> Ist es richtig, dass die Versicherung bei Diebstahl nur netto auszahlt?
-> Ist vielleicht das Gutachten zu niedrig und der Gutachter hätte den ermittelten Wert als netto Wert nehmen müssen und MwSt. hinzurechnen sollen statt den ermittelten Wert als brutto zu sehen und MwSt. abzuziehen? Wenn ich ihn richtig verstanden habe sind die Preisbeispiele die seiner Schätzung zugrunde liegen auch alle ohne MwSt. und diesen Wert hat er aber als Brutto ins Gutachten geschrieben.

Wenn ich irgendeine Info vergessen habe oder unklar beschrieben habe liefere ich das gerne nach, ich glaube ich komme mit euch besser voran als wenn ich weiter mit Gutachter, Versicherung und Steuerberater abwechselnd telefoniere 🙂

Danke

Beste Antwort im Thema

Der Sachverständige, der den Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeuges zu ermitteln hat, muss prüfen, ob das dir entwendete Fahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt überwiegend

- regelbesteuert (19 % Mehrwertsteuer)
- differenzbesteuert (2,4 % Mehrwertsteuer)
- steuerneutral (ausschließlich Privatmarkt)

gehandelt wird.

Das wird als Entschädigungsgrundlage berücksichtigt und zwar bei jedem, ob nun zum Vorsteuerabzug berechtigt oder nicht.

Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bekommt bei entsprechendem Nachweis den Mehrwertsteueranteil noch nachreguliert.

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Zitat:

@stullek schrieb am 14. Mai 2015 um 12:28:38 Uhr:


Beim Telefonat mit dem Gutachter hatte ich ihm vor Wochen gesagt, dass ich für 5000 Euro kein vergleichbares Motorrad finde und wollte von ihm wissen wo er denn die Angebote gefunden hat und da kam heraus, dass er ja 6000 Euro geschrieben hat und dann ging die Verwirrung mit der MwSt. los.

Ich bin in aller Regel kein Freund von Telefonaten.

Bei einer schriftlich begründeten Ablehnung ist man, von der Argumentation her, angreifbarer.

Ich habe es immer so gehalten und bin damit stets gut gefahren.

Das Du sachlich schreiben kannst, kann man ja Deinen Beiträgen entnehmen. 🙂

Zitat:

@stullek schrieb am 6. März 2015 um 16:46:39 Uhr:



-> Ist es richtig, dass die Versicherung bei Diebstahl nur netto auszahlt?
-> Ist vielleicht das Gutachten zu niedrig und der Gutachter hätte den ermittelten Wert als netto Wert nehmen müssen und MwSt. hinzurechnen sollen statt den ermittelten Wert als brutto zu sehen und MwSt. abzuziehen? Wenn ich ihn richtig verstanden habe sind die Preisbeispiele die seiner Schätzung zugrunde liegen auch alle ohne MwSt. und diesen Wert hat er aber als Brutto ins Gutachten geschrieben.

Wenn ich irgendeine Info vergessen habe oder unklar beschrieben habe liefere ich das gerne nach, ich glaube ich komme mit euch besser voran als wenn ich weiter mit Gutachter, Versicherung und Steuerberater abwechselnd telefoniere 🙂

Danke

die sache ist ganz einfach. es gibt hier zwei probleme die auftreten können:

bei vorsteuerabzugsberechtigten personen wird die mehrwertsteuer nicht gezahlt, weil sie in der Regel nicht anfällt.

Schaden 5950€ brutto
--> 5000€ zahlt die Versicherung
--> 950€ zahlt der VN, wo bei er sie sich vom FA wiederholt.

sollte - worin auch immer dies steuerrechtlich begründet sein - die mehrwertsteuer bzw. genauer vorsteuer nicht in abzug gebracht werden können, fällt sie an und ist somit auch erstattungspflichtig.

der nachweis obliegt dem vn. vielleicht einfach mal bei FA freundlich um einen einzeiler bitten, dass wir MWSt. aus der Rechnung mit der Nummer 12345 von der XYZ nicht in Abzug gebracht werden kann.

das zweite problem dritt auf, wenn das Fahrzeug am Markt nun ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer gehandelt wird. Dann muss der Gutachter den Werk korrigieren. Im Zweifel zieht immer das Argument, dass der Gutachter Dir eines zeigen soll. Wenn er das kann, gut wenn nicht auch gut, dann muss den Wert korrigieren und steuerneutral ausweisen.

Zitat:

das zweite problem dritt auf, wenn das Fahrzeug am Markt nun ohne ausgewiesene Mehrwertsteuer gehandelt wird. Dann muss der Gutachter den Werk korrigieren. Im Zweifel zieht immer das Argument, dass der Gutachter Dir eines zeigen soll. Wenn er das kann, gut wenn nicht auch gut, dann muss den Wert korrigieren und steuerneutral ausweisen.

Genau das ist meine Sichtweise phaetoninteressent.

Das Fahrzeug wird z.B. bei mobile.de ausschliesslich ohne ausgewiesene MwSt gehandelt.
Es gibt mit vergleichbarem Alter und Laufleistung 24 Inserate, davon 8 Inserate von Händlern. Alle 24 sind ohne ausgewiesene MwSt, d.h. der Gutachter soll sein Gutachten korrigieren.

Um dies zu erreichen schreibe ich diesen Sachverhalt an die Sachbearbeiterin bei der Versicherung oder ist ein anderer Weg ratsamer, z.B. nochmal direkt mit dem Gutachter kommunizieren obwohl die Versicherung das nicht mag?

du musst das mit dem Gutachter klären. Der Sachbearbeiter wird das Gutachten nicht in Frage stellen.

Sage einfach dem Gutachter er soll Dir ein Fahrzeug zeigen, dass dem von ihm ermittelten Wert entsprich, wenn er das nicht kann sollte der Gutachter schlau genug sein zu merken, dass er sich vertan haben muss, sonst hat er schlichtweg keine Ahnung.

Wenn der Gutachter sich sturr stellt musst du den Einwand gegen die Gesellschaft richten inkl. der Tatsache, dass der Gutachten nicht auf Deine Einwände eingegangen ist. Wenn die Gesellschaft auch nicht darauf eingeht bleibt nur der Weg vor Gericht.

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Danke für deine Hilfe.

Beim letzten Gespräch mit dem Gutachter kam (mündlich) heraus, dass er einfach keine Ahnung hat wie das mit der MwSt. läuft beim Wiederbeschaffungswertgutachten. Er hat scheinbar nicht oft Fälle auf dem Tisch bei denen der Geschädigte zum Abzug der Vorsteuer berechtigt ist aber der Gebrauchtfahrzeugmarkt keine Fahrzeuge mit ausgewiesener MwSt. anbietet.

Er hatte da gemeint ich solle das Thema MwSt. mit der Versicherung klären und der Sachbearbeiter den ich zu dem Zeitpunkt hatte verwies mich ans Finanzamt, dabei ist halt einfach das Gutachten falsch.

Sehr verwirrend, auch für mich 😁

Der beauftragte Sachverständige sollte in seinem Gutachten den konkreten Mehrwertsteueranteil für den von ihm ermittelten Wiederbeschaffungswert (WBW) ausweisen. Je nachdem ob es sich um einen regelbesteuerten, differenzbesteuerten oder steuerneutralen WBW handelt, ändert sich auch das Abrechnungsergebnis. Wenn der Sachverständige nicht differenziert, kann das Ergebnis der Abrechnung auch nicht korrekt ermittelt werden. Der Sachverständige ist im Zweifel aufzufordern, sein Gutachten in Bezug auf den WBW zu präzisieren.

Die 19% in Deinem Gutachten sind natürlich Unsinn, weil das Mopped ja nicht mehr ganz neu war.

Das hier unten sollte Dir evtl. helfen, da werden auch alle Unterschiede gut erklärt:

Danke.

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