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Diebstahl und Abrechnung der MwSt

Themenstarteram 6. März 2015 um 15:46

Hallo,

ich habe eine Frage für die Experten, gerne auch an die Mitarbeiter von Versicherungen wie es denn bei denen abgerechnet wird.

Einer juristischen Person die Vorsteuerabzugsberechtigt ist wird ein Fahrzeug geklaut welches von einem Händler ohne ausgewiesene MwSt. gekauft wurde.

Der Gutachter erstellt ein hypothetisches Wiederbeschaffungswertgutachten und schreibt dort einen netto Preis auf + MwSt.

Ich als Unternehmer ignoriere die MwSt. komplett weil ich davon ausgehe, dass Versicherungen in dem Fall eh immer netto auszahlen.

Der Blick auf mobile.de zeigt mir, dass es zum netto-Preis des Gutachtens keine brauchbaren und vergleichbaren Fahrzeuge gibt, deshalb rufe ich den Gutachter an und Frage ihn wieso er nur Wert XY geschätzt hat, ob er denn alle Extras richtig berücksichtigt hat.

Er ist selbst von dem niedrigen Wert überrascht, guckt in seine Unterlagen und sagt mir, er hat ja Wert Z (inkl. MwSt) geschätzt.

Ich erkläre ihm, dass die MwSt. ja von der Versicherung nicht erstattet werden würde und der Gebrauchtmarkt hat auch keine gleichen Fahrzeuge mit ausgewiesener MwSt. zum Wert Z, nur Fahrzeuge ohne MwSt. und er sagt mir, ich müsse das mit der Versicherung klären.

Ich nehme an, eine Privatperson als Versicherungsnehmer würde natürlich auch Brutto von der Versicherung ausbezahlt bekommen und das ganze Thema würde gar nicht entstehen.

Der Sachbearbeiter der Versicherung erklärt mir dann auf die Frage ob sie mit oder ohne MwSt. auszahlen, dass es in meinem Fall natürlich ohne MwSt. wäre weil ich die vom Finanzamt bekomme.

Mein Steuerberater sieht das nicht so, denn ich kann ja nicht wie bei einer Reparatur bei der genau in gleicher Weise die MwSt. abgezogen wird von der Versicherung eine Rechnung für das geklaute Motorrad vorlegen und beim Kauf konnte auch keine MwSt. vom Finanzamt geholt werden.

-> Ist es richtig, dass die Versicherung bei Diebstahl nur netto auszahlt?

-> Ist vielleicht das Gutachten zu niedrig und der Gutachter hätte den ermittelten Wert als netto Wert nehmen müssen und MwSt. hinzurechnen sollen statt den ermittelten Wert als brutto zu sehen und MwSt. abzuziehen? Wenn ich ihn richtig verstanden habe sind die Preisbeispiele die seiner Schätzung zugrunde liegen auch alle ohne MwSt. und diesen Wert hat er aber als Brutto ins Gutachten geschrieben.

Wenn ich irgendeine Info vergessen habe oder unklar beschrieben habe liefere ich das gerne nach, ich glaube ich komme mit euch besser voran als wenn ich weiter mit Gutachter, Versicherung und Steuerberater abwechselnd telefoniere :)

Danke

Beste Antwort im Thema
am 6. März 2015 um 17:28

Der Sachverständige, der den Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeuges zu ermitteln hat, muss prüfen, ob das dir entwendete Fahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt überwiegend

- regelbesteuert (19 % Mehrwertsteuer)

- differenzbesteuert (2,4 % Mehrwertsteuer)

- steuerneutral (ausschließlich Privatmarkt)

gehandelt wird.

Das wird als Entschädigungsgrundlage berücksichtigt und zwar bei jedem, ob nun zum Vorsteuerabzug berechtigt oder nicht.

Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bekommt bei entsprechendem Nachweis den Mehrwertsteueranteil noch nachreguliert.

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Wenn das KRAD privat ist, bekommst Du auch die MWST nicht vom Finanzamt erstattet.

Anders, wenn das KRAD zum Firmenvermögen gehört, dann gibt es vom FA die MWST erstattet.

Bin kein Steuerberater, aber so ist meine Kenntnis der Sachlage.

Im privaten Fall, sollte der Versicherer darüber informiert werden.

Über welches Fahrzeug reden wir denn hier?

Alter, Typ und Wert wäre interessant.

am 6. März 2015 um 17:28

Der Sachverständige, der den Wiederbeschaffungswert deines Fahrzeuges zu ermitteln hat, muss prüfen, ob das dir entwendete Fahrzeug am Gebrauchtwagenmarkt überwiegend

- regelbesteuert (19 % Mehrwertsteuer)

- differenzbesteuert (2,4 % Mehrwertsteuer)

- steuerneutral (ausschließlich Privatmarkt)

gehandelt wird.

Das wird als Entschädigungsgrundlage berücksichtigt und zwar bei jedem, ob nun zum Vorsteuerabzug berechtigt oder nicht.

Wer nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, bekommt bei entsprechendem Nachweis den Mehrwertsteueranteil noch nachreguliert.

Und dabei geht es nicht darum, ob das geklaute Fahrzeug so gekauft wurde, sondern um eine etwaige Ersatzbeschaffung.

Ist das ganze nicht ein bisschen hypothetisch, welche natürliche Person kauft ein Auto ohne MWST?

Themenstarteram 6. März 2015 um 19:23

Danke an PeterBH und xAKBx.

Ich muss also den Gutachter davon überzeugen, dass er im Gutachten einen Wiederbeschaffungswert ohne ausgewiesene MwSt nennen muss, da alle 20 Fahrzeuge auf mobile.de ohne MwSt angeboten werden, 0 Fahrzeuge werden mit MwSt verkauft.

Der Betrag aus dem Gutachten inkl. MwSt entspricht dem Mittelwert der 20 Fahrzeuge aber eben wie gesagt sind diese 20 Fahrzeuge ohne MwSt, das ist also der Fehler im Gutachten?

Sollten die Fahrzeuge evtl. doch Differenzbesteuert werden (steht in den Händlerangeboten so nicht in der Beschreibung drin) würde ich sagen, auf die 2,4% kommt es mir nicht an, wenn ich es schaffe alle Beteiligten auf den ca. 19% höheren Wert zu überzeugen.

@AlterVerwalterRS: Baujahr 2008, Typ und Wert beeinflusst die Fragestellung nicht oder? ;)

Themenstarteram 6. März 2015 um 19:25

Zitat:

@celica1992 schrieb am 6. März 2015 um 19:55:33 Uhr:

Ist das ganze nicht ein bisschen hypothetisch, welche natürliche Person kauft ein Auto ohne MWST?

Viele natürliche Personen kaufen Autos ohne MwSt. aber darum ging es jetzt nicht und das ist kein erfundenes Thema, ich bin tatsächlich der Geschädigte, bei Bedarf liefere ich gerne ein Nudelfoto aber nicht vom geklauten Fahrzeug, evtl. vom Gutachten falls Interesse besteht.

Klär das Einstellen des Gutachtens vorher mit dem Gutachter ab. Der hat die Urheberrechte.

Und wenn ein Privatmann (ist ja wohl eine natürliche Person) von einem anderen Privatmann ein Kfz. kauft, ist das immer ohne MwSt..

am 6. März 2015 um 20:42

Zitat:

@stullek schrieb am 6. März 2015 um 20:23:39 Uhr:

Baujahr 2008, Typ und Wert beeinflusst die Fragestellung nicht oder? ;)

Ein 7 Jahre altes Fahrzeug dürfte überwiegend nicht mehr regelbesteuert zu kaufen sein. Wohl aber überwiegend differenzbesteuert bei Kfz-Händlern.

Hilfestellung gibt die Schwackeliste oder auch eine Datenanalyse der Internetangebote.

Zitat:

@PeterBH schrieb am 6. März 2015 um 21:01:58 Uhr:

 

Und wenn ein Privatmann (ist ja wohl eine natürliche Person) von einem anderen Privatmann ein Kfz. kauft, ist das immer ohne MwSt..

(Klugscheißermodus)

Eine natürliche Person kauft von einer anderen natürlichen Person ein Fahrzeug immer steuerneutral

(/Klugscheißermodus)

 

 

Zitat:

@celica1992 schrieb am 6. März 2015 um 19:55:33 Uhr:

Ist das ganze nicht ein bisschen hypothetisch, welche natürliche Person kauft ein Auto ohne MWST?

Überhaupt nicht, sondern ganz normal.

Wenn ein Auto von Privat gekauft wird, dann ist das immer steuerneutral.

Themenstarteram 7. März 2015 um 0:32

Danke für die Hinweise :)

Noch eine Frage, spielt die Farbe bei dem Gutachten eine Rolle? In "unbeliebten" Farben ist das Fahrzeug auf dem Gebrauchtmarkt etwas günstiger, muss der Gutachter den Preis von Fahrzeugen mit "falscher" Farbe berücksichtigen? Ich hatte die 0815 Farbe, die aber auf dem Gebrauchtmarkt scheinbar beliebter ist und deshalb höhere Preise aufruft.

Wobei ich das Thema aber ignorieren werde, wenn er das Gutachten dahingehend "korrigiert", dass der Brutto-Preis im Gutachten zum Netto-Preis wird, weil eben alle Gebrauchtfahrzeuge ohne MwSt. angeboten werden.

Themenstarteram 14. Mai 2015 um 9:34

Ich habe hier nochmal einen Nachtrag zum richtigen Ablauf.

Der Schaden ist mittlerweile reguliert worden (gab da noch ein kleines Hindernis, welches jetzt aber ausgeräumt ist) und ich will nun erreichen, dass der zu niedrige Wert im Gutachten korrigiert wird und dann die Differenz noch überwiesen wird von der Versicherung.

Der aktuelle Stand ist, dass der Gutachter vermutlich das Gutachten falsch geschrieben hat, weil er hat einen Wiederbeschaffungswert von sagen wir mal 6000 Euro ermittelt, dieser gilt ohne ausgewiesene MwSt. weil das Motorrad bei mobile.de nicht mit MwSt. inseriert und verkauft wird.

Der Gutachter hat nun aber gesehen, dass der Geschädigte ein juristische Person ist und zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und hat nun den Wiederbeschaffungswert 6000 Brutto angesetzt, die Versicherung hat nun ca. 5000 Euro netto abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet.

Ich meine der Gutachter hätte 6000 Euro netto ins Gutachten schreiben müssen, so dass dann 6000 Euro abzüglich SB erstattet werden.

Wie seht ihr das?

Soll ich nochmal mit dem Gutachter sprechen? Als ich das letzte Mal vor Ort bei der Versicherung war um Unterlagen etc. einzureichen hatte ich das kurz angesprochen aber die Sachbearbeiterin hat mich dann ziemlich abgewimmelt weil es 5 vor Feierabend war und meinte nur, wenn ich was daran auszusetzen habe soll ich das der Sachbearbeiterin schreiben und nicht mit dem Gutachter direkt in Kontakt treten.

Ich würde den Sachbearbeiter anschreiben, mit der Bitte eine Stellungnahme des Sachverständigen einzuholen.

Außerdem würde ich um Vergleichsangebote hinsichtlich der Ersatzbeschaffung bitten.

Luft nach oben gibt es im Rahmen eines Vergleichs fast immer. Auch je länger der VN bei der Gesellschaft ist.

Klaus

Themenstarteram 14. Mai 2015 um 10:28

Beim Telefonat mit dem Gutachter hatte ich ihm vor Wochen gesagt, dass ich für 5000 Euro kein vergleichbares Motorrad finde und wollte von ihm wissen wo er denn die Angebote gefunden hat und da kam heraus, dass er ja 6000 Euro geschrieben hat und dann ging die Verwirrung mit der MwSt. los.

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