Diebstahl ohne (Kasko) Vertrag
Hallo Motor Talker,
ich brauche bitte eure Hilfe oder euren Rat. Folgendes ist passiert. Ich habe einen gebrauchten Piaggio Sfera 125 Motorroller erworben. Ich habe mir bei der Allianz diese eVB nummer unter einer 0800er Nummer geben lassen. Dort habe ich hinterfragt wie es weitergeht. Mir wurde gesagt in 4-6 Wochen melden wir uns wegen den Details. Bin ich auf der sicheren Seite habe ich nachgehakt ( Der Roller war in einem Neuzustand mit gerade mal 9000 KM auf der Uhr obwohl er 21 Jahre alt war). Machen Sie sich bitte keine Sorgen kam als Antwort. 1 Woche später wurde der Roller geklaut. Ich habe den regulären Weg eingehalten. Anzeige erstellt, Roller abgemeldet, der Versicherung den Schaden gemeldet. Die Ermittlungen sind mittlerweile eingestellt. Da kein unterschriebener Vertrag vorliegt weigert die Versicherung zu zahlen. Was habe ich falsch gemacht ? Ist sowas rechtens ? Wieso bin ich jetzt der Dumme ? Hat jemand sowas schon mal erlebt und kann mir Tipps geben ?
MFG Martin
Beste Antwort im Thema
Regulär wird die eVB nur für die Haftpflicht ausgestellt. Als VN sollte man darauf bestehen, dass die eVB mit dem gewünschten Versicherungsschutz, in diesem Fall TK, ausgestellt wird.
Hier eine Falschberatung nachzuweisen wird wohl schwierig.
27 Antworten
Ist wohl die klassische A-Karte.
Mit ein bisschen Phantasie kommt man möglicherweise schon durch die Überschrift eventuell auf die wahrscheinliche Fragestellung, die vielleicht gemeint sein könnte.....
Nach aufführlichen Studium des Eingangsthreads konnte ich die Fragestellung des TE absolut nachvollziehen.... Raketenwissenschaft ist sicherlich komplizierter...
Leute... wenn jede Überschrift bei MT so hinterfragt würde, würde der Traffic die Server blockieren... 🙁
Ich kann nur dringend empfehelnen den Ombudsmann einzuschalten..
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netter Versuch...
?
Zitat:
@NDLimit schrieb am 30. September 2019 um 21:05:31 Uhr:
netter Versuch...
kann man versuchen... aber der TE wird es schwer nachweisen können...
genau, typischer fall von arschkarte
Verständlich.
Aber ich würde es nicht unversucht lassen
Zitat:
@NDLimit schrieb am 30. September 2019 um 21:17:56 Uhr:
kann man versuchen... aber der TE wird es schwer nachweisen können...
daher schrubte ich doch:
netter Versuch 🙂
Ist das wirklich so? Ich bespreche mit meiner Versicherung, dass ich ein neues/gebrauchtes Auto kaufen will und eine eVB benötige, damit ich es vorab zulassen kann. Auf dem Heimweg vom Autohaus schrotte ich das Teil und habe dann nur Haftpflicht gehabt?
Das heißt ja dann, man sollte das Auto erst dann vom Hof holen, wenn man alle Versicherungsunterlagen in Papier/pdf vor sich hat und die erste Rate für HP und VK abgebucht wurde. Wer macht das schon so?
Nein, Du sollt Dir bei Beantragung der eVb die vorläufige Deckung in der Kasko bestätigen lassen und dann natürlich auch im Antrag beantragen.
Zitat:
@Goify schrieb am 2. Oktober 2019 um 16:23:58 Uhr:
Ist das wirklich so? Ich bespreche mit meiner Versicherung, dass ich ein neues/gebrauchtes Auto kaufen will und eine eVB benötige, damit ich es vorab zulassen kann. Auf dem Heimweg vom Autohaus schrotte ich das Teil und habe dann nur Haftpflicht gehabt?
Das heißt ja dann, man sollte das Auto erst dann vom Hof holen, wenn man alle Versicherungsunterlagen in Papier/pdf vor sich hat und die erste Rate für HP und VK abgebucht wurde. Wer macht das schon so?
Du solltest dann vom Hof fahren, wenn Du eine eVB hast, die Deinen Wünschen bzgl. Vers.-Schutz entspricht.....