Diebstahl Navi VW RNS 510 Schadensregulierung
Hallo liebe MT-Gemeinde,
mir ist am Wochenende aus meinem VW das RNS 510 gestohlen worden. Dabei wurde die Scheibe der Beifahrertür zerstört.
Die Scheibe wurde noch am gleichen Tag im Zusammenspiel der Werkstatt und Versicherung ersetzt.
Die Versicherung teilte mir am Telefon mit, dass ich jetzt 4 Wochen warten müsste, bis eine Schadensregulierung des gestohlenen Navi's erfolgt.
Bei dem Navi habdelt es sich um ein Austausch-Navi mit der Endung "X" in der Teilenummer, welches mir im Rahmen der Neuwagengarantie im Okober letzten Jahres eingebaut wurde.
Welche Erfahrungen habt Ihr bei der Regulierung solch eines Schadens gemacht?
Welche Summe habt ihr evt. in einem ähnlichem Fall erstattet bekommen?
Durch etwas Recherche im Internet und der Suchfunktion habe ich herausgefunden, dass diese Austauschgeräte wesentlich billiger beim VW-Händler sind als ein neues Gerät.
Kann ich solch ein Gerät beim VW-Händler im Rahmen der Regulierung einbauen lassen?
Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Beiträge.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Wattwanderer schrieb am 24. Juni 2016 um 09:50:24 Uhr:
Aha.
Dass muss neu sein.
Krieg ich dann ein Paket von der Versicherung mit dem Navi drinnen?
Oder kommt direkt jemand von der Versicherung vorbei mit dem Navi unterm Arm und schraubt dass Teil dann ins Auto?
Wo ist das geregelt?
Was sollen eigentlich immer solche dämlichen Beiträge?
Niemand hat gesagt, die Versicherung müsste in der von Dir behaupteten Art und Weise tätig werden!
Die Versicherung hat die von ihr geschuldeten vertraglichen Leistungen, für die sie bezahlt worden ist, zu erbringen.
Das verweigert sie aktuell.
108 Antworten
Problem ist: ich will das von der VW Werkstatt eingesetzte RNS 510 bezahlt bekommen!
Habe keine Ahnung von Autos, geschweige denn Teilen... Wenn ich mich auf den Weg mache und besorge mir ein gebrauchtes... Was muss ich nehmen, welches Teil, und und und. Ist der Gebrauchtverkäufer seriös!
Ich möchte ein Gerät haben welches in Ordnung ist wie mein altes! Die VW Leading sicher auch!!!
Bisher hab ich nur die mündliche Aussage, dass sie den "Zeitwert" zahlt!!
Ich hab nämlich auch nichts bzgl Abzug in den VersBed gefunden! Bei mir im Schein steht nur Teilkasko 150 Euro Selbstbeteiligung! Hat die Lvm denn mehrere Privattarife???
Ich sehe jetzt halt nur die Überweisung! Was genau da drin und draussen, ist kann ich noch nicht sagen, denke aber mal, dass es die Kosten fürs Navigerät sind!
Die Werkstattrechnung für Reperatur, Lackierung und Scheibe kommt erst noch!
Die wissen halt, was für ein Gerät drin war, sagen Alter des Autos ist 3 Jahre-> Wertminderung 50% ->nehme ich an... Die anderen Kosten können sie noch nicht kennen, da es noch in der Werkstatt ist!
m.E. wäre hier ein Verzicht auf Abzug Neu für Alt maßgeblich.
Oft schon habe ich hier den Ansatz nach dem Motto: "es ist nicht ausgeschlossen also ist es versichert" gelesen.
Die AKB sind keine Allgefahrendeckung. Nur was expliziert aufgeführt ist möglich / versichert. Ausschlüsse haben klarstellenden Charakter.
Nachtrag: und das bedeutet im Klartext, dass der Versicherungsnehmer nach einem Schadenfall so gestellt wird, als ob dieser nicht eingetreten wäre. Dies wäre bei Regulierung auf Neuwertbasis eben nicht der Fall. Er wäre logischerweise bessergestellt.
Und bessergestellt ist relativ!!!! Du hast nämlich, was den Wert und die Funktion des Autos/Radios angeht, keinen Vorteil dadurch, dass du ein etwas neueres Gerät hast! Interssiert werttechnisch niemanden, wenn du das Auto verkaufst, ob das Radio nun 3 Jahre jünger ist!!!! Und besser funktionieren tut es auch nicht!
Es ist eher problematisch, da du nicht weisst, wenn du ein gebrauchtes Radio kaufst, was es bisher für eine Karriere gemacht hat!?!?!
Die LVM verzichtet in den Bedingungen, die ich gerade gelesen habe, auf den Abzug nfa für PKW.
Daher wüsste ich halt gerne, ob wir hier über ein Scheinproblem reden oder ob die LVM sich schon konkret zur Abrechnung des Navis geäußert hat und welche AKB gelten.
Alles andere ist Kaffeesatz-Leserei.
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Zitat:
Original geschrieben von geierhorst
Und bessergestellt ist relativ!!!! Du hast nämlich, was den Wert und die Funktion des Autos/Radios angeht, keinen Vorteil dadurch, dass du ein etwas neueres Gerät hast! Interssiert werttechnisch niemanden, wenn du das Auto verkaufst, ob das Radio nun 3 Jahre jünger ist!!!! Und besser funktionieren tut es auch nicht!
Es ist eher problematisch, da du nicht weisst, wenn du ein gebrauchtes Radio kaufst, was es bisher für eine Karriere gemacht hat!?!?!
Das hier halte ich für fragwürdig. Klar hast Du die gleichen Funktion. Aber das neue Navi ist halt neuer und damit wird es vermutlich auch eher nicht kaputt gehen. Dies würd ein rational handelnder Käufer antizipieren.
Ich versuch Dich mal mit einem Beispiel zu überzeugen.
Angenommen ein VW Autohaus bietet Dir zwei gleiche VW zum selben Preis (gl. techn. Daten, gl. Baujahr, gl. Fahrleistung, etc.)
Auto A hat ein neues Navi
Auto B ein 5 jahres altes.
Welches Auto nimmst Du?
Gruß Phaeti
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Die LVM verzichtet in den Bedingungen, die ich gerade gelesen habe, auf den Abzug nfa für PKW.
Wenn der Passus für seinen Kaskovertrag ebenfalls vereinbart ist, läge ein Regulierungsfehler vor.
Wenn nicht wäre eine Argumentationsidee, dass man neue Kunden besser stellt als Bestandskunen.
Zudem wäre eine Haftung seitens LVM-Außendienst / Makler zu prüfen.
Gruß Phaeti
Zitat:
Original geschrieben von geierhorst
Und bessergestellt ist relativ!!!! Du hast nämlich, was den Wert und die Funktion des Autos/Radios angeht, keinen Vorteil dadurch, dass du ein etwas neueres Gerät hast!
Darum geht es aber nicht. Krass formuliert: Es ist völlig egal, ob Du ein neues, ein gebrauchtes oder gar kein Navi einbaust.
Entscheidend ist, was versichert ist. Das bekommst Du ersetzt.
Stell Dir vor, in den Bedingungen stünde, dass die Versicherung von allen Schäden immer nur 50% der Rechnung bezahlt. Dann würde man ja auch sein Auto nicht zur Hälfte reparieren lassen. Man müsste aber eben immer 50% selbst zahlen.
So ist das bei Verträgen, in denen der Abzug für Navis konkret geregelt ist, eben auch. Bezahlt wird das, was im Vertrag steht. Nicht mehr.
Was das bei dir ist, weiß ich nicht.
LVM Stand 2014Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
Wenn der Passus für seinen Kaskovertrag ebenfalls vereinbart ist, läge ein Regulierungsfehler vor.Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Die LVM verzichtet in den Bedingungen, die ich gerade gelesen habe, auf den Abzug nfa für PKW.
Siehe A2.8.3
Hey Hafi,
nur zu Klarstellung: ich wollte deinen post nicht in Frage stellen. (weil du die quelle nachträglich nennst)
@ geier: schau mal in Deinen BEdingungen nach dem von Hafi zitierten Passus (siehe auch pdf)
Das heisst aber doch auch, da der Wagen jünger als 3 Jahre ist, dürfte es keinen Abzug geben...
Ich werde einfach am Di nochmal mit der Agentur reden! Von da aus soll es ja vielleicht auch eine Lösung geben!!!
@phaeti: hatte ich auch nicht so aufgenommen, alles gut! Ich war nur beim ersten Posting zu faul, die Quelle zu verlinken und hab dann eingesehen, dass das Pfusch ist. 😁
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
LVM Stand 2014Zitat:
Original geschrieben von phaetoninteressent
Wenn der Passus für seinen Kaskovertrag ebenfalls vereinbart ist, läge ein Regulierungsfehler vor.
Siehe A2.8.3
Nur das keine falschen Hoffnungen geweckt werden: Gezahlt wird der Wiederbeschaffungswert eines entwendeten Naiv´s und hat mit Abzügen neu für alt nichts zu tun.
Quelle: AKB der LVM A 2.6 (in Verbindung mit A 2.20)
Wer mit dem Wiederbeschaffungswert nicht einverstanden ist, sollte das Sachverständigenverfahren einleiten.
Hmmmmmm, da hat er recht, der xAKBx. A2.20 hatte ich glatt übersehen und mich schon gewundert, dass die LVM so großzügig ist.
Ich kenne nämlich eigentlich nur noch Bedingungen, die den Abzug bei Navis ganz konkret regeln. Da ist dann klar, was es gibt.
Danke für den Hinweis!
Tach mal wieder!! Also wie es aussieht, gibts den Wiederbeschaffungswert! Und da die Lvm futzis nicht doof sind und die Gerichtsurteile kennen, nennen sie einem einfach nen sogenannten seriösen Händler von Gebrauchtgeräten, mit dem Sie schon lange zusammenarbeiten!
Damit widerlegen sie quasi das Argument mit dem "keinen seriösen Gebrauchtmarkt"
Naja, ich werd mal schauen, wen die mir da raussuchen!
Denke, wenn es glatt geht, sollen sie es mir halt besorgen!
Alternativ kann ich ja die Rechtschutzversicherung mal bemühen!
Aber ich denke, das bringt nichts!
Frage mich nur, wenn mal was mit dem Gerät ist! Was ist mit Garantie?
Aber nach drei Jahren gibts ja eh keine Garantie mehr! Von daher! Oder doch? Der VW Händler nimmt den Leasing wagen ja zurück, beim Wiederverkauf gibt er doch ne Gebrauchtwagengarantie!
Nimmt er das Radio dann da raus???
Is schon alles sehr seltsam als Enduser!!!
Hi,
ein seriöser Händler übernimmt auf seine gebrauchten Navi´s natürlich auch eine Gewährleistung,ist schließlich gesetzlich vorgeschrieben 😉 Vielleicht sogar eine Garantie,das ist aber freiwillig.
Damit hast du dann sogar eine theoretische Besserstellung. Weil wenn dein originalgerät nach ablauf der Werksgarantie kaput geht mußt du es ja selbst zahlen(oder auf Kulanz hoffen)
Was danach passiert kann dir ja egal sein, bei Gebrauchtwagengarantien sind navi´s oder ähnliches oft ausgeschlossen.
Gruß Tobias