Diebstahl Navi VW RNS 510 Schadensregulierung

Hallo liebe MT-Gemeinde,

mir ist am Wochenende aus meinem VW das RNS 510 gestohlen worden. Dabei wurde die Scheibe der Beifahrertür zerstört.
Die Scheibe wurde noch am gleichen Tag im Zusammenspiel der Werkstatt und Versicherung ersetzt.

Die Versicherung teilte mir am Telefon mit, dass ich jetzt 4 Wochen warten müsste, bis eine Schadensregulierung des gestohlenen Navi's erfolgt.
Bei dem Navi habdelt es sich um ein Austausch-Navi mit der Endung "X" in der Teilenummer, welches mir im Rahmen der Neuwagengarantie im Okober letzten Jahres eingebaut wurde.

Welche Erfahrungen habt Ihr bei der Regulierung solch eines Schadens gemacht?
Welche Summe habt ihr evt. in einem ähnlichem Fall erstattet bekommen?

Durch etwas Recherche im Internet und der Suchfunktion habe ich herausgefunden, dass diese Austauschgeräte wesentlich billiger beim VW-Händler sind als ein neues Gerät.
Kann ich solch ein Gerät beim VW-Händler im Rahmen der Regulierung einbauen lassen?

Vielen Dank schon mal im voraus für Eure Beiträge.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 24. Juni 2016 um 09:50:24 Uhr:


Aha.
Dass muss neu sein.
Krieg ich dann ein Paket von der Versicherung mit dem Navi drinnen?
Oder kommt direkt jemand von der Versicherung vorbei mit dem Navi unterm Arm und schraubt dass Teil dann ins Auto?
Wo ist das geregelt?

Was sollen eigentlich immer solche dämlichen Beiträge?
Niemand hat gesagt, die Versicherung müsste in der von Dir behaupteten Art und Weise tätig werden!
Die Versicherung hat die von ihr geschuldeten vertraglichen Leistungen, für die sie bezahlt worden ist, zu erbringen.
Das verweigert sie aktuell.

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Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


Na klar zahlt man für ein 3-Jahre altes Navi das gleiche wie für ein neues.
Genauso, wie man für einen Unfallwagen das gleiche bezahlt wie für einen Unfallfreien. :-)

😁😁

Ja, der Spruch ist nicht schlecht...

Hast´s immer noch nicht kapiert, gell?
Die Zeiten, in denen es nur identisch ausgestattete und gleich aussehende Trabbis auf dem Gebrauchtwagenmarkt gibt, sind vorbei. Heute gibt es noch andere Merkmale als reparierte Pappe / alte Pappe.
😉

Aber das ist hier OT.

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545


Kann es sein, dass das neue Navi mehr als 2.500 EUR kosten würde?

2.450 Netto

Zitat:

Original geschrieben von ralfp1983



Zitat:

Original geschrieben von Versicherungfachmann


Könnte es sein, dass Du die Begriffe Zeitwert und Wiederbeschaffungswert verwechselst?
Zeitwert = das was mein Navi noch wert war als es geklaut wurde
Wiederbeschaffungswert = das was ein gleich altes Navi kostet (?)

ABER Frage:
Warum zahlt die Versicherung den neupreis für einen Ledersitz der beim einbruch kaputt ging (durchs Glas) aber nicht den vollen Preis beim Radio ohne welches die Rückfahrkamera, der Lenk-Einpark-Assistent und die Freisprecheinrichtung nicht funktionieren?

Warum zählt das "Gerät" Radio/Navi/RNS 510 nicht genau so als Reparaturteil wie die Türlackierung, die Cromleisten, der Sitz und der Schaltknauf der zerkratz ist? Wäre dieser Schaltknauf weg, würde man dann nur den Wiederbeschaffungswert zahlen?

Würde man mir den Airbag klauen, was würde dann die Versicherung erstatten?
Lass mal einen die Batterie klauen, was ist dann?
Was wenn die Reifen mal weg sind, gibts dann den Wiederbeschaffungswert von 4 2 Jahre alten Reifen die noch 5mm Profil haben?

hatte ich zwar bereits in meiner Antwort geschrieben, aber hier noch einmal:

Der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeuges oder seiner Teile am Tage des Schadens. Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleiwertige Teile zu erwerben.

In den von Dir zitierten AKB gibt es zumindest eine Entschädigungsgrenze für Navis, die bei 2.500 / 5.000 EUR liegt. Käme jetzt auf Deinen Tarif an.

Ansonsten kann ich auf die Schnelle auch nicht erkennen, dass da ein Abzug gemacht würdfe.

Dann ist doch alles in Butter, oder wurde schon irgendwas abgezogen?

Hafi
@Fachmann, folge dem Link und lies A.2.7.

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bei der HUK ist es so, dass beim navi nicht ein neues bezahlt wird...mein MFD2 war nach etwa 5 jahren auch nur mehr die hälfte wert.

habe jetzt ein 510er, nagelneu und es hat die HUK komplett bezahlt! dank meines freundlichen *gg*

und zur navi-dvd...die wird nur ersetzt, wenn diese nicht älter als 6monate ist...naja das 510 hat ja eh keine dvd mehr *gg*

und ob man das beim navi jetzt zeitwert oder wbw nennt ist egal...grundsätzlich haben die eine firma an der hand, die einem ein gebrauchtes beschafft (inkl 12mon garantie). ich habe dies abgelehnt, wiel ich kein MFD2 mehr wollte. hab das angebot für mein MFD2 gesehen. wobei ich die seriösität dieser firma mehr als bezweifle...habe gehört, das es nach aussen sehr seriös erscheint, aber...naja...

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


wobei ich die seriösität dieser firma mehr als bezweifle

Warum 😕

Nenn doch die Firma mal, kann doch dein Geheimniss sein wenn eine Versicherung mit denen arbeitet 😕

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG



Zitat:

Original geschrieben von RomanA6


wobei ich die seriösität dieser firma mehr als bezweifle
Warum 😕

Nenn doch die Firma mal, kann doch dein Geheimniss sein wenn eine Versicherung mit denen arbeitet 😕

bei der HUK zB.: AL-CAR Technology

ich kenne diese firmen nicht, der zweifel an der seriösität kam, von leuten die tagtäglich mit versicherungen zu tun haben und abrechnen müssen!

zum anderen, wer nun so ein überholtes navi/radio von der versicherung wiederbeschafft bekommt at dann ev. ein anderes problem:

das ist ein gebrauchtes, überholtes, AT teil mit 12mon garantie. die beschaffung läuft über die versicherung und der einbau erfolgt von der werkstatt, wenn der schaden über die werkstatt abgewickelt und repariert wird.

jetzt sind 3 firmen involviert...die werkstätten haben, da öfters mal probleme, mit garantiefällen, obwohl sie das nur einbauen und genau "0" euro an dem gerät verdienen. die bekommen nur den einbau von der versicherung bezahlt.

wie gesagt, ich hab zum glück ein nagelneues rausholen können, nichts gebrauchtes und auch noch mit 2 jahren garantie und im falle des falles ist VW zuständig, wenn das ding ein problem macht. und es ist letztstand...ein neues RNS510 im gegensatz zu einem gebrauchten MFD2...

Klar hätte ich dies auch so gemacht wie du 😉

Jedoch fehlt mir immer noch der Grund für die Zweifel 😕

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Klar hätte ich dies auch so gemacht wie du 😉

Jedoch fehlt mir immer noch der Grund für die Zweifel 😕

muss ich auch nicht begründen!

aber lies dir doch mal das durch, es gibt ein urteil über die regulierung eines geklauten navis:
http://www.kfz-betrieb.vogel.de/recht/articles/276177/

Du hast Zweifel an der Seriosität der Firma und kannst es nicht begründen, verstehe ich nicht 😕

Gern auch per PN

Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Du hast Zweifel an der Seriosität der Firma und kannst es nicht begründen, verstehe ich nicht 😕

Gern auch per PN

es gibt zb auch gerichte, die an einer existenz eines seriösen gebrauchtmarktes für navigationsgeräte zweifeln!

wie gesagt, ich kenne diese und auch andere firmen nicht...ist nur was ich höre. aber ich finde es eine tolle logistik, alle typen von navi, von jedem hersteller und für alle automodelle, auf lager zu haben.

hinter vorgehaltener hand, gibt es da mehrere theorien *gg* da darf sich jetzt jeder seine eigenen gedanken machen.

und der mann der meinen schaden mit der versicherung erledigt hat, macht diese arbeit schon seit fast 30jahren und das jeden tag, ich glaube der hat etwas erfahrung damit *gg*
______________________________________________________________________
hier ein auszug über die begründung eines falles am AG Düsseldorf:

AG Düsseldorf, Urteil vom 25.6.2009, Az: 42 C 9779/08; . Im Urteil werden zwei Aspekte des Falls beleuchtet:

Zum einen ist das Gericht der Frage nachgegangen, ob es für werksseitig eingebaute Navigationssysteme einen seriösen Gebrauchtmarkt gibt. Gäbe es den, wäre die Rechtsfolge eindeutig: Dann hätte der Versicherungsnehmer nur Anspruch auf Ersatz des Gebrauchtpreises. Im Düsseldorfer Fall kam der vom Gericht eingesetzte Sachverständige zu dem Ergebnis, einen solchen Gebrauchtmarkt gebe es nicht. Dem schloss sich das Gericht an.
_______________________________________________________________________

man muss aber auch sagen, das es unterschiedliche entscheidungen der gerichte gibt und nicht alle der selben ansicht sind. alleine das zeigt schon, das es nicht klar ist, ob dieser markt seriös ist oder nicht!
 
aber es steht jedem frei, alles bei jedem und überall zu kaufen.

ist mir am ende egal, ich hab mein navi bezahlt bekommen und auch noch ein aktuelles gerät und kein MFD2.

aber es kann sich jeder mal den link, mit dem gerichtsurteil (von 2010) durchlesen...mit der der begründung, warum das gericht der meinung ist, dass einem ein neues gerät zusteht.

Zitat:

Original geschrieben von wonderfrank


Also zum Abschluss kann ich folgendes berichten:

Das Navi wurde kostenlos ersetzt im Rahmen der Teilkasko, ebenso die Scheibe mit allen dazugehörenden Arbeiten und Teilen. Kostenlos daher da ich eine TK ohne Selbstbeteiligung.
Ich musste die vier Wochen nicht abwarten, da es sich in meinem Fall um ein Ersatzteil und nicht um eine Zubehörteil handelt. Zur Erklärung: Das Navigationsgerät steuert den Parklenkassistenten (OPS) und der ist ohne das Steuergerät welches wohlim Navi verbaut ist nicht mehr nutzbar gewesen.
Vielleicht wissen da die Fachleute hier im Forum näheres zu.

wonder

Moin! Ich fahre nen Sharan mit "ehemals" Rns510 (überwachtes Parkhaus, scheibe eingeschlagen, Navi raus)! Hab so auch ca alle Assis drin, die es gibt, aber der Parklenkassistent funktioniert noch!!!! Komisch! Nur Sign Assistent meckert! Die Rückfahrkamera und die Anzeige des Parkassistenten geht natürlich nicht! Och glaub, die Freisprechanlage geht auch nicht mehr! Somit isses doch eigentlich auch nen Ersatzteil!!!

Alter: fast 3, zwischendurch wurde es nach ca 6 monaten mal getauscht, weil ein paar Knöpfe nicht liefen!

Versicherer LVM!

Hat sonst noch irgendwer erfahrung mit diesem Sachverhalt?!?!?

Hat denn jemand eine Ahnung, welche Systeme das Rns 510 dringend als Voraussetzung brauchen???

Zitat:

Original geschrieben von RomanA6



Zitat:

Original geschrieben von Golf5GTI/DSG


Du hast Zweifel an der Seriosität der Firma und kannst es nicht begründen, verstehe ich nicht 😕

Gern auch per PN

es gibt zb auch gerichte, die an einer existenz eines seriösen gebrauchtmarktes für navigationsgeräte zweifeln!

wie gesagt, ich kenne diese und auch andere firmen nicht...ist nur was ich höre. aber ich finde es eine tolle logistik, alle typen von navi, von jedem hersteller und für alle automodelle, auf lager zu haben.

hinter vorgehaltener hand, gibt es da mehrere theorien *gg* da darf sich jetzt jeder seine eigenen gedanken machen.

und der mann der meinen schaden mit der versicherung erledigt hat, macht diese arbeit schon seit fast 30jahren und das jeden tag, ich glaube der hat etwas erfahrung damit *gg*
______________________________________________________________________
hier ein auszug über die begründung eines falles am AG Düsseldorf:

AG Düsseldorf, Urteil vom 25.6.2009, Az: 42 C 9779/08; . Im Urteil werden zwei Aspekte des Falls beleuchtet:

Zum einen ist das Gericht der Frage nachgegangen, ob es für werksseitig eingebaute Navigationssysteme einen seriösen Gebrauchtmarkt gibt. Gäbe es den, wäre die Rechtsfolge eindeutig: Dann hätte der Versicherungsnehmer nur Anspruch auf Ersatz des Gebrauchtpreises. Im Düsseldorfer Fall kam der vom Gericht eingesetzte Sachverständige zu dem Ergebnis, einen solchen Gebrauchtmarkt gebe es nicht. Dem schloss sich das Gericht an.
_______________________________________________________________________

man muss aber auch sagen, das es unterschiedliche entscheidungen der gerichte gibt und nicht alle der selben ansicht sind. alleine das zeigt schon, das es nicht klar ist, ob dieser markt seriös ist oder nicht!
 
aber es steht jedem frei, alles bei jedem und überall zu kaufen.

ist mir am ende egal, ich hab mein navi bezahlt bekommen und auch noch ein aktuelles gerät und kein MFD2.

aber es kann sich jeder mal den link, mit dem gerichtsurteil (von 2010) durchlesen...mit der der begründung, warum das gericht der meinung ist, dass einem ein neues gerät zusteht.

Mir wurden jetzt ca 1145 Euro erstattet....

Laut neuerer Ansicht muss von der Versicherung nun aber nur noch ein seriöser Anbieter genannt werden...

Ich frage mich nur, in welcher Reihenfolge das geschehen muss:
Versicherung sagt: bringen Sie den Wagen zur Werkstatt und lassen sie es reparieren. Nichts von "Wir haben da einen seriösen Anbieter für Navigeräte, bestellen Sie bitte da das Gerät."
Gutachter war auch da, hat das Navi aber vollständig rausgenommen, nur gesagt, dass es nicht da ist.
Keine Info bzgl Erfordernis für andere Systeme oä.
Ich stehe jetzt da und muss wohl 2200 Euro-2500 Euro für das Naiv zahlen und versuche normal die nette Schiene über den Vertreter der Versicherung?!?!!
Anschließend Rechtsschutzversicherung und Anwalt, wenn es nicht geht...
In den Versicherungsbedingungen finde ich bzgl Wiederbeschaffungswert auch nichts.

Gibts denn hier wirklich niemanden, der mitreden kann....??????

Ich würde Dir gerne helfen, aber ich verstehe bisher das Problem nicht.

Du schreibst, dass das Navi geklaut wurde, aber nicht, wie es denn jetzt abgerechnet werden soll.

Hat die LVM sich inhaltlich dazu geäußert, was sie zahlt? Wurde etwas vom Navi abgezogen?
Wie setzen sich die 1145 Eur denn zusammen?

Ich habe mal in die AKB der LVM geschaut. In der mir vorliegenden Ausgabe sind Navis für PKW bis max. 10000 Eur mitversichert und einen Abzug komnte ich nicht entdecken.

Aber ich weiß natürlich nicht, was Du für einen Tarif hast und welche Bedingungen Deinem Vertrag zugrunde liegen.

Danach richtet sich, was bezahlt wird.

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