Diebstahl Kompletträder-Versicherung zahlt nur für die Felgen!
Hallo Leute,
ich bin im Moment leider etwas erbost über die Verfahrensweise meiner Versicherung. Zur Erklärung vorweg:
Meiner Frau wurden während der Nachtschicht vergangene Woche alle vier Alu-Räder gestohlen. Der Diebstahl wurde polizeilich aufgenommen und auch sofort der Versicherung gemeldet. Die Felgen hatten wir uns im Januar als Tausch gegen die von Werk montierten Stahlfelgen gekauft (Tausch 16" Stahl gegen 16" Alu). Die Reifen (VW Standard also Conti) hatten gerade mal 10.000 km runter (vom Vorbesitzer) und wurden dementsprechend weiterverwendet.
Der Versicherung habe ich als Nachweis für den Wert der Felgen, die Rechnung vom Januar zugeschickt, mit dem Hinsweis, dass die aufgezogenen Reifen gerade mal eine Saison gelaufen sind. Der Golf ist 10/09 erstzugelassen und 11/10 haben wir ihn auf Winterrädern übernommen.
Gesten habe ich entsetzt auf meinen Kontoauszug gesehen und feststellen müssen, dass mir die Versicherung lediglich den Wert der Felgen abzügl. meiner SB von 150€ überwiesen hat. Der Neukauf der Felgen+Reifen hat mich 760 € gekostet, von der Versicherung bekommen habe ich 274€. Das ist doch ne riesen Sauerei.
Ich wollte mal fragen ob von euch jemand schon mal Erfahrung mir soetwas gemacht hat. Auf Nachfrage bei der Versicherung wurde mir eine sog. "Reifenklausel" an den Kopf geballert, die wohl besagt, dass Reifen bei Diebstahl nicht in der TK mitverischert sind. Leider kann ich diese Klausel nicht finden in deren Bedingungen.
MfG
Beste Antwort im Thema
Natürlich war früher alles besser😛
Es war eine liebe Zeit, die gute alte Zeit vor anno 14. In Bayern gleich gar. Damals hat noch Seine Königliche Hoheit der Herr Prinzregent regiert, ein kunstsinniger Monarch. Denn der König war schwermütig. Das Bier war noch dunkel, die Menschen warn typisch; die Burschen schneidig, die Dirndl sittsam und die Honoratioren ein bisserl vornehm und ein bisserl leger. Es war halt noch vieles in Ordnung damals. Denn für Ordnung und Ruhe sorgte die Gendarmerie und für die Gerechtigkeit das Königliche Amtsgericht.
😁😁😁
36 Antworten
Beispiel zu 1. (Klausel aus einem Hausrattarif)
Versichert sind Sachen...im Haushalt des Versicherungsnehmers befindliches fremdes
Eigentum, soweit es sich nicht um das Eigentum von
Mietern bzw. Untermietern des Versicherungsnehmers handelt.
Diese oder ähnliche Klauseln sind recht üblich.
Zum Haushalt zählt im übrigen z. B. auch die Garage (mit Einschränkungen)
Es stimmt zwar, das die Hausrat in diesem Fall nicht zahlen wird, jedoch Deine pauschale Aussage "zahlt nie für Ansprüche Dritter" stimmt so nicht.
Beispiel zu 2. (Bedingung aus einem Hausrattarif)
Unsere Produktlinie ... beinhaltet bereits Schutz für die Gefahren
... Diebstahl aus Kraftfahrzeugen ...verschlossenen Innen- oder Kofferraum eines Kraftfahrzeugs
oder Anhängers...der Diebstahl tagsüber zwischen 6.00 Uhr und 22.00 Uhr begangen
worden ist oder...das Kraftfahrzeug oder der Anhänger in der Zeit von 22.00 Uhr
bis 6.00 Uhr nach beendetem Gebrauch auf einem bewachten
Parkplatz
Ich hoffe gedient zu haben.
Moin,
ergänzend hinzugefügt ist dieser Fall:
Wenn mir als Wohnungsinhaber der Wasserzulaufschlauch platzt (wenn ich nicht zu Haus bin) und die Wohnung und Hausratgegenstände unter mir dadurch geschädigt werden,
tritt a) für die Schäden am Gebäude die Gebäudeversicherung des Eigentümers ein
tritt b) für die Schäden an der Einrichtung die Hausratversicherung des Wohnungsinhabers ein
In beiden Fällen wird zum Neuwert entschädigt.
Die Gebäude- und Hausratversicherung holen sich den Zeitwertanteil von meiner Haftpflichtversicherung wieder, wenn ich eine habe, ansonsten muß ich den Schaden von meinem eigenen Geld an die Versicherer als Verursacher (Gefährdungshaftung) zahlen.
Ich würde Verschuldenshaftung sagen, den einen Schlauch an einer Waschmaschine während der Abwesenheit unter Druck stehen zu lassen wird im allgemeinen als grob Fahrlässig gesehen.
Zitat aus einem Urteil (Betrifft eigenschaden Hausrat und Gebäude:
Nach dem heutigen technischen Standard von Anschlüssen und Waschmaschinen genüge es, wenn der Versicherungsnehmer die Maschine kurz nach Beendigung des Waschvorgangs ausschalte.
Das müsse allerdings sichergestellt werden: Bleibe die Maschine nach dem Waschvorgang längere Zeit eingeschaltet und stehe so unnötig lange unter Druck, handle es sich um ein Versäumnis, das als grob fahrlässig einzustufen sei. Für einen so entstandenen Wasserschaden müsste das Versicherungsunternehmen nicht einspringen.
Urteil des Oberlandesgerichts Koblenz vom 20. April 2001 - 10 U 1124/99
Ähnliche Themen
@stoppelfreund
Als Geschädigter kann ich mich entweder an den Verursacher oder dessen Haftpflichtversicherung (=Zeitwertersatz) oder an meine eigene Versicherung (=Neuwertersatz) wenden. Ob der Verursacher dabei grob fahrlässig gehandelt hat, kann mir als Geschädigter völlig egal sein. Was allerdings ein geplatzter Wasserschlauch mit der Entwendung von Kompletträdern gemeinsam hat, ist mir jedoch rätselhaft😁
Zitat:
Original geschrieben von Corsadiesel
Dieser Versicherer fragt in den Schadenmeldungen auch immer nach weiterem Versicherer.Z.B. wenn Schaden durch Dritten verursacht wurde und deren Haftpflicht eigendlich dafür aufkommen müßte (Zeitwertersatz).
Die beschädigte Sache durch eigene Versicherung ebenfalls versichert ist (Wiederbeschaffungswert), diese Gesellschaft holt sich den Haftpflichtanteil vom Haftpflichtversicherer wieder.
Das ist ein Rechtslageregress und der steht dem TE hier auch zu (gegen den Täter)Gut, war ja hier nicht der Fall, war am Anfang nicht ganz klar, wo das Auto gestanden hat, ich nahm an, auf den Grundstück eines Autohauses.
Das ist eine Doppelversicherung, wenn ein Gegenstand (hier: Kfz) gegen das selbe Risiko (hier: Diebstahl) bei unterschiedlichen Versicherern versichert ist (hier: eigene Kaskoversicherung und Kaskoversicherung eines Autohändlers für in Obhut genommene Fahrzeuge).
Du hast Recht und ich hab auch nichts gegenteiliges behauptet.
Ich habe lediglich das von Corsadiesel in Klammern gesetzte Word kommentiert.
Ansonsten sind wir OT.
Moin,
ich habe lediglich ein Beispiel genannt, warum Eigenversicherung vorrangig eintritt @AKB.
Nochmals, ich bin zuerst davon aus gegegangen, das KFZ stand Nachts beim KFZ Händler auf den Hof, als die Räder gestohlen wurden (erst nachher hat TE geschrieben, das es nicht so ist).