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Diebstahl Kompletträder-Versicherung zahlt nur für die Felgen!

Hallo Leute,

ich bin im Moment leider etwas erbost über die Verfahrensweise meiner Versicherung. Zur Erklärung vorweg:

Meiner Frau wurden während der Nachtschicht vergangene Woche alle vier Alu-Räder gestohlen. Der Diebstahl wurde polizeilich aufgenommen und auch sofort der Versicherung gemeldet. Die Felgen hatten wir uns im Januar als Tausch gegen die von Werk montierten Stahlfelgen gekauft (Tausch 16" Stahl gegen 16" Alu). Die Reifen (VW Standard also Conti) hatten gerade mal 10.000 km runter (vom Vorbesitzer) und wurden dementsprechend weiterverwendet.

Der Versicherung habe ich als Nachweis für den Wert der Felgen, die Rechnung vom Januar zugeschickt, mit dem Hinsweis, dass die aufgezogenen Reifen gerade mal eine Saison gelaufen sind. Der Golf ist 10/09 erstzugelassen und 11/10 haben wir ihn auf Winterrädern übernommen.

Gesten habe ich entsetzt auf meinen Kontoauszug gesehen und feststellen müssen, dass mir die Versicherung lediglich den Wert der Felgen abzügl. meiner SB von 150€ überwiesen hat. Der Neukauf der Felgen+Reifen hat mich 760 € gekostet, von der Versicherung bekommen habe ich 274€. Das ist doch ne riesen Sauerei.

Ich wollte mal fragen ob von euch jemand schon mal Erfahrung mir soetwas gemacht hat. Auf Nachfrage bei der Versicherung wurde mir eine sog. "Reifenklausel" an den Kopf geballert, die wohl besagt, dass Reifen bei Diebstahl nicht in der TK mitverischert sind. Leider kann ich diese Klausel nicht finden in deren Bedingungen.

MfG

Beste Antwort im Thema

Natürlich war früher alles besser😛

Es war eine liebe Zeit, die gute alte Zeit vor anno 14. In Bayern gleich gar. Damals hat noch Seine Königliche Hoheit der Herr Prinzregent regiert, ein kunstsinniger Monarch. Denn der König war schwermütig. Das Bier war noch dunkel, die Menschen warn typisch; die Burschen schneidig, die Dirndl sittsam und die Honoratioren ein bisserl vornehm und ein bisserl leger. Es war halt noch vieles in Ordnung damals. Denn für Ordnung und Ruhe sorgte die Gendarmerie und für die Gerechtigkeit das Königliche Amtsgericht.

😁😁😁

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Zitat:

Original geschrieben von deville73


Man kann heutzutage wirklich Nichts mehr haben, was schön ist oder für Andere in irgendeiner Form begehrenswert.

Wer ruhig schlafen will, sollte die billigsten Stahlfelgen mit Reifen der unteren Mittelklasse - bevorzugt Zweitmarken - montieren.

Echt, wenn ich sowas hier lese, wird mir ganz elend.

Wieso war das früher eigentlich so anders?

Früher war selbst die Zukunft besser ...

Mehr sage ich nicht, zu so einem Blödsin!

Natürlich war früher alles besser😛

Es war eine liebe Zeit, die gute alte Zeit vor anno 14. In Bayern gleich gar. Damals hat noch Seine Königliche Hoheit der Herr Prinzregent regiert, ein kunstsinniger Monarch. Denn der König war schwermütig. Das Bier war noch dunkel, die Menschen warn typisch; die Burschen schneidig, die Dirndl sittsam und die Honoratioren ein bisserl vornehm und ein bisserl leger. Es war halt noch vieles in Ordnung damals. Denn für Ordnung und Ruhe sorgte die Gendarmerie und für die Gerechtigkeit das Königliche Amtsgericht.

😁😁😁

Zitat:

Original geschrieben von Edition82



Zitat:

bis zu einem produktalter von 5 jahren dürfen reifenhändler ihre ware als "neu" verkaufen. vorschriftsmäßige lagerung natürlich vorausgesetzt.

das nur mal als randinfo🙂

Dies gilt aber nur bei dem Erstverkauf.

Danach gelten sie als Gebrauchtreifen mit einem Alter X.

Und man kann sie nicht 5 Jahre lang immer wieder als "Neureifen" weiterverkaufen.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx


Der Rat, hier gleich mal wieder eine Anwalt einzuschalten, ist genauso dämlich, wie die Auskunft des Sachbearbeiters. Wohlmöglich handelt es sich hier um eine gerade eingearbeitete Zeitarbeitskraft 😎

In der Regel werden diesen Sachbearbeitern weder Telefonate von 15 Minuten noch aufwändige Internetrecherchen zum ermitteln von höchst unterschiedlichen Reifenpreisen zugestanden.

Tipp: Schick deiner Versicherung die Rechnung über die Neuanschaffung der Reifen und Felgen und bitte Sie, die Differenz nach Abzug der vereinbarten Selbstbeteiligung und der bereits geleisteten Zahlung zu überweisen oder dir aber schriftlich unter Angabe der Fundstellen in deinen Versicherungsbedingungen mitzuteilen, warum sie diese Differenz nicht zahlen müssen.

p.s. Unter Berücksichtigung deiner Angaben düften deinem Vertrag die Versicherungsbedingungen der DEVK mit Stand vom 01.09.2010 zu Grunde liegen. Auch hiernach sind sowohl Reifen und Felgen mitversicherte Fahrzeugteile und auf Abzüge neu für alt - auch von den Reifen - ist diesen Versicherungsbedingungen nichts zu entnehmen.

Nun ja, wer regelmäßig mit der Schadenabwicklung dieser Versicherung zu tun hat, wird das mit dem Anwalt sicherlich nicht als dämlich abtun. In jedem Falle aber sollte man es aber erstmal selbst versuchen, wobei die vorgeschlagene Vorgehesweise aus meiner Sicht optimal ist.

Wenn die sich dann noch weigern, würde ich mich aber dann umgehend an einen Anwalt wenden. Liegen nämlich tatsächlich die genannten Bedingungen zugrunde, besteht kein Risiko und man will sich ja bei einer solch klaren Sache nicht ewig vertrösten lassen, oder?

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So liebe Leute, vielen Dank für eure zahlreichen Antworten!

Um die Sache nun zum Abschluss zu bringen, als ich heute Nachmittag an meinen Briefkasten ging, hatte ich überraschender Weise einen Brief von der DEVK drin. Mit der Befürchtung nochmal irgendeine Erklärung ausfüllen zu müssen, habe ich ihn sofort geöffnet und... siehe da der Betreff "Zahlung der Reifendiebstahlentschädigung".

Geht also doch, man muss nur hartnäckig bleiben. Hätte ich mich gleich nach dem ersten Telefonat mit der DEVK abspeisen lassen, hätte ich garnichts bekommen. So waren es zu den bereits erhaltenen 274 EUR nochmal 240 EUR für die Reifen dazu. Das deckt zwar noch immer nicht meine Kosten für die Neuaschaffung aber das war ja auch zu erwarten und immerhin, besser als nichts.

Zum Abschluss häng ich mal noch ein Bild meines Wagens an, wie er nach dem Diebstahl da stand...

Immerhin haben die den auf Klötze gestellt.
Bei meinem Bruder im Autohaus hatten die nichts untergestellt und das Auto lag einfach mit dem Unterboden auf der Straße.
Echt schwer das Auto dann wieder beschädigungsfrei aufzubocken.

nur mal eine saudumme frage eines laien...

der wagen steht ja auf einem parkplatz...warscheinlich auf der deiner firma...haben firmen im normalfall nicht auch eine art "hausratsversicherung"? zuminderst private haften ja auch bei diebstahl am fahrzeug wens zuhause in der einfahrt steht? 😕

Moin,

wenn TK für PKW vorhanden, dann zahlt sie auch für den durch dem Diebstahl entstandenen Schaden.

Ansonsten ggf die sogenannte "Handel-/Handwerkversicherung, wenn das KFZ in Verwahrung genommen wurde (auf dem Firmengelände).

Eigenversicherung geht immer vor.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


nur mal eine saudumme frage eines laien...

der wagen steht ja auf einem parkplatz...warscheinlich auf der deiner firma...haben firmen im normalfall nicht auch eine art "hausratsversicherung"? zuminderst private haften ja auch bei diebstahl am fahrzeug wens zuhause in der einfahrt steht? 😕

Der Wagen stand zwar direkt am Krankenhaus in dem meine Frau arbeitet, aber der Parkplatz selbst gehört der Stadt, ist also öffentlich. Aber auch wenn der Platz zum KKH gehören würde, keine Hausratversicherung für Firmen, versichert die Fahrzeuge der Angestellten mit. Da ist jeder auf sich gestellt.

Zitat:

Original geschrieben von onkel-howdy


nur mal eine saudumme frage eines laien...

der wagen steht ja auf einem parkplatz...warscheinlich auf der deiner firma...haben firmen im normalfall nicht auch eine art "hausratsversicherung"? zuminderst private haften ja auch bei diebstahl am fahrzeug wens zuhause in der einfahrt steht? 😕

Seit wann haftet ein "Privater" für einen Diebstahlschaden, wenn ein Dritter sein Fahrzeug in dessen Einfahrt stellt 😠

Zitat:

Original geschrieben von Coradiesel



Moin,

wenn TK für PKW vorhanden, dann zahlt sie auch für den durch dem Diebstahl entstandenen Schaden.

Ansonsten ggf die sogenannte "Handel-/Handwerkversicherung, wenn das KFZ in Verwahrung genommen wurde (auf dem Firmengelände).

Eigenversicherung geht immer vor.

Seit wann geht "Eigenversicherung" immer vor? Sollte tatsächlich einmal eine sogenannte Doppelversicherung vorliegen, reguliert der zuerst in Anspruch genommene Versicherer den Schaden:

Dieser Versicherer fragt in den Schadenmeldungen auch immer nach weiterem Versicherer.

Z.B. wenn Schaden durch Dritten verursacht wurde und deren Haftpflicht eigendlich dafür aufkommen müßte (Zeitwertersatz).

Die beschädigte Sache durch eigene Versicherung ebenfalls versichert ist (Wiederbeschaffungswert), diese Gesellschaft holt sich den Haftpflichtanteil vom Haftpflichtversicherer wieder.

Gut, war ja hier nicht der Fall, war am Anfang nicht ganz klar, wo das Auto gestanden hat, ich nahm an, auf den Grundstück eines Autohauses.

Heissa Katreinerle,

wat is denn hier los?

Hausrat für Kaskoschäden in der Einfahrt? Handel-/Handwerkspolicen zahlen ggf. wenn es auf dem Firmengelände steht?

Die Anhäufung von "gesundem Halbwissen" nimmt hier in letzter Zeit erstaunlich zu (Koniferen ausdrücklich ausgenommen).

1.) Eine Hausrat- oder Inventarversicherung ("Firmenhausrat"😉 zahlt NIE (!!!!!!!!) für Ansprüche dritter

2.) Hausrat kann im Bereich Kfz nur dann ins Spiel kommen, wenn etwas aus dem Auto gestohlen wird und das extra versichert ist oder die sog. Außenversicherung ("geschlossenes Behältniss in einem Gebäude) zum tragen kommt, z.B. wenn das Auto in einer Tiefgarage aufgebrochen wird und die Einkäufe gestohlen werden

3.) Handel-/Handwerkspolicen gibt es nur bei Autohäusern, -Händlern und Reparaturbetrieben und nicht bei irgendwelchen Firmen. Und die zahlen noch lange nicht, nur weil das Auto da stand. Da die nahezu alle die Reparaturbedingungen des ZDK verwenden, haben die in Ihren AGB nämlich verankert, dass Sie nur bei Verschulden zahlen

Just my 2 Cent

Sause

P.S.: und jetzt lehne ich mich wieder zurück und schaue, was noch so an Weisheiten kommt....

zu 1. - das ist so nicht richtig
zu 2. - das ist so nicht unbedingt richtig
hab grad keine Zeit das ausführlicher zu erläutern.

Zitat:

Original geschrieben von Sause4711


Heissa Katreinerle,

wat is denn hier los?

Hausrat für Kaskoschäden in der Einfahrt? Handel-/Handwerkspolicen zahlen ggf. wenn es auf dem Firmengelände steht?

Die Anhäufung von "gesundem Halbwissen" nimmt hier in letzter Zeit erstaunlich zu (Koniferen ausdrücklich ausgenommen).

1.) Eine Hausrat- oder Inventarversicherung ("Firmenhausrat"😉 zahlt NIE (!!!!!!!!) für Ansprüche dritter

2.) Hausrat kann im Bereich Kfz nur dann ins Spiel kommen, wenn etwas aus dem Auto gestohlen wird und das extra versichert ist oder die sog. Außenversicherung ("geschlossenes Behältniss in einem Gebäude) zum tragen kommt, z.B. wenn das Auto in einer Tiefgarage aufgebrochen wird und die Einkäufe gestohlen werden

3.) Handel-/Handwerkspolicen gibt es nur bei Autohäusern, -Händlern und Reparaturbetrieben und nicht bei irgendwelchen Firmen. Und die zahlen noch lange nicht, nur weil das Auto da stand. Da die nahezu alle die Reparaturbedingungen des ZDK verwenden, haben die in Ihren AGB nämlich verankert, dass Sie nur bei Verschulden zahlen

Just my 2 Cent

Sause

P.S.: und jetzt lehne ich mich wieder zurück und schaue, was noch so an Weisheiten kommt....

He Sause,

bitte lies mal meine Post richtig, wenn Du fragen hast, wende Dich bitte per PN an mich.

Zitat:

Original geschrieben von stoppelfreund


zu 1. - das ist so nicht richtig
zu 2. - das ist so nicht unbedingt richtig
hab grad keine Zeit das ausführlicher zu erläutern.

Dann klär mich mal bei Gelegenheit auf - ich habe ja schließlich die Weisheit nicht mit Löffeln gefressen und lerne gerne dazu...

Gruß vom Sause

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