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Diebstahl des Radios, Vers. will nicht zahlen!

Tach!
Leider wurde mir vor genau einer Woche mein Auto aufgebrochen und das Radio entwendet.
Den Schaden am Fahrzeug zahlen sie mir, allerdings stellen die sich beim Radio und dem Wechsler quer. Da es privat verkauft wurde und keine Originalrechnung mehr vorliegt, soll nur eine Pauschale (50€) gezahlt werden. Eine 'Rechnung' Privat an Privat akzeptiert die Vers. nicht! Dabei hab ich doch sogar noch das Bedienteil, ich kann also 'beweisen', dass das Radio in meinem Besitz war! Das hat der Gutachter extra noch fotografiert und hat es in sein Gutachten eingebunden.
Ist DAS rechtens? Kann jawohl nicht wahr sein!
Hoffe auf konstruktive Hilfe! Danke!
frossi

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43 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber


Nicht die Versicherung muss beweisen, dass man z.B. ein bestimmtes Radio n i c h t im Auto hatte, sondern immer der VN.

Nach dieser Argumentation wäre der Beweis für den VN allerdings NIE zu führen, da nach dieser Definition noch nicht einmal ein Kaufbeleg ausreichen würde, um die Existenz des Radios im Fahrzeug zum Zeitpunkt des Diebstahls zu beweisen...

Das ist theoretisch zwar richtig, wird natürlich aber so nicht praktiziert.
Man geht davon aus, dass derjenige, der die Anschaffungsrechnung hat, auch das Autoradio nutzt. Wenn ich mir z.B. eine Rechnung von einem Freund für diesen Zweck "borgen" würde, hätte der Freund herzlich wenig von dieser Sache, da die Orig.rechnung bei der Versicherung bleibt und er dann, wenn sein Radio mal gestohlen wird, keinen Nachweis mehr führen könnte.
Den Fall, den du jetzt evtl. damit meinst, dass man ja das Radio ausbauen, einen Einbruchdiebstahlschaden am Fahrzeug selbst verursacht und Versicherung zahlen lässt, wäre Versicherungsbetrug und hätte daher nicht nur zivilrechtliche sondern auch strafrechtliche Konsequenzen wegen Vortäuschung einer Straftat bei den Ermittlungsbehörden.
Von daher gehe ich darauf nicht näher ein, das ist hier auch nicht das Thema.

Zitat:

Original geschrieben von traumzauber


Das ist theoretisch zwar richtig, wird natürlich aber so nicht praktiziert.
Man geht davon aus, dass derjenige, der die Anschaffungsrechnung hat, auch das Autoradio nutzt. Wenn ich mir z.B. eine Rechnung von einem Freund für diesen Zweck "borgen" würde, hätte der Freund herzlich wenig von dieser Sache, da die Orig.rechnung bei der Versicherung bleibt und er dann, wenn sein Radio mal gestohlen wird, keinen Nachweis mehr führen könnte.

Wenn ich Dich richtig verstehe, legt die Versicherung also (lediglich) Wert darauf, dass der VN plausibel untermauern kann, dass er im Besitz des Radios war, richtig?

Wenn Du mir zustimmst, muss die Frage gestattet sein, warum ein Kaufbeleg von vor X Jahren eine höhere Überzeugungskraft hat, als die "Reste" des gestohlenen Radios im Fahrzeug?!

Denn - Deinen obigen Gedanken herumgedreht - hätte der VN ja auch das Radio kaufen und sofort wieder verkaufen können.

Ich sehe es wie Gott78. Wenn sich noch Überreste des Einbaus im Fahrzeug befinden, haben diese Reste mindestens den selben Überzeugungswert wie eine Rechnung.

Interessant ist in diesem Fall z.B. das CD-Wechsler Kabel, welches bei Pioneer einen Wert von ca. 60-70EUR hat. DAS halte ich für einen plausibleren Nachweis der Existenz des Radios zum Diebstahlzeitpunkt, als irgend ein 3,4,5 jahre alter "Papierfetzen".

Gut gekontert und belegt.

ein generelles Problem bei fehlenden Kaufbelegen ist halt auch das der eigentumnicht nachgewisen ist .
es steht weiter oben schon , wenn es sich zb um Hehlerware handelt gäbe es eh kein Anspruch da er zwar im Besitz des Radios ist aber nie Eigentümer ist / war .
und ich will damit nicht unterstellen das es so ist !!!
Also damit das niemand falsch versteht .

Btw diesen ganzen Klimbim gibt es leider nur weil so viel beschissen wird ......

Zitat:

Original geschrieben von Kampfi


es steht weiter oben schon , wenn es sich zb um Hehlerware handelt gäbe es eh kein Anspruch da er zwar im Besitz des Radios ist aber nie Eigentümer ist / war .

Dies tritt aber nur ein, wenn jemand nachweist, dass das Gerät ihm gehört und es beansprucht. Solange das nicht der Fall ist, ist davon auszugehen, dass er rechtmäßiger Eigentümer ist.

Christo

@blubb
Ich würde ein Bedienteil nicht als Überrest eines Radios ansehen. Beides kann man problemlos voneinander lösen, so ist es ja gedacht. Auch, wenn dieses Radio möglichwerweise ein "Exot" ist, wie dermusicfreak schreibt, wird es Möglichkeiten geben, ein Bedienteil separat zu erwerben. eBay ist voll davon, vielleicht nicht diesen speziellen Typ betreffend. Die logische Folge für den Beklauten ist ja wahrscheinlich, dass Bedienteil einzeln zu veräussern. Ihm nützt es ja so nichts mehr. Ein perverser Gedanke, wenn man sich überlegt, dass die Diebe vielleicht einen Monat später passend zum Radio sich das Bedienteil so legal besorgen können.
Ein Einbaurahmen und ein Kabel können maximal Rückschlüsse auf den Hersteller zulassen, selbst das wahrscheinlich nicht zwingend, gibt es evtl. auch technische Möglichkeiten mit Adapter o.ä. (Von dieser technischen Seite habe ich aber nicht wirklich Ahnung.)
Natürlich kann man nicht zu 100 % ausschliessen, dass der Beleg wirklich der vom tatsächlich gestohlenen Gerät ist. Man unterstellt das dann einfach. Ausserdem gibt der VN ja auch bei der Polizei an, was gestohlen wurde. Diesen Polizeibericht bekommt ja auch die Versicherung zu sehen. Unstimmigkeiten würden auffallen. Ich habe die Erfahrung gemacht, dass einige Leute keine Skrupel haben, bei der Versicherung unwahre Angaben zu machen, aber bei der Polizei dann öfters ehrlich sind. Liegt sicher auch daran, dass die Polizeimeldung meist zuerst erfolgt und erst später bei der Versicherung angezeigt wird. In diesem zeitlichen Zwischenraum entwickeln manche dann leider absonderliche Ideen.
Grundsätzlich ist für eine Versicherung der eigene Kunde nicht von Beginn an ein Betrüger, dem man das Handwerk legen muss. Wenn natürlich Unstimmigkeiten auftreten, muss man schon mal nachhaken.
Der sogenannte Papierfetzen hat eben doch die grössere Beweiskraft, weil in diesem eben deutlich steht, dass der VN zu einem bestimmten Zeitpunkt mal einen bestimmten Betrag für ein bestimmtes Gerät bezahlt hat. Tut mir leid, ich mache die Rechtsprechung in unserem Land doch auch nicht.
Deshalb noch mal den Rat, alle Argumente zusammenpacken, Bedienteil dazu, ggfs. wie Gott bereits schrieb, die Unterstützung des Aussendienstes suchen, die Verträge bei der Gesellschaft benennen, die man dort vielleicht noch hat, auf einen bisher guten Schadenverlauf verweisen usw.

Zitat:

Original geschrieben von dermusicfreak


Reicht das Bedienteil nicht aus um den Besitz beweisen zu können? Ich könnte auch etliche Zeugenaussagen besorgen von Freunden, Freundin, etc

Kleiner Tip für zukünftige Fälle:

* Nach Einbau Foto vom Innenraum machen, mit dem Radio drn, am besten auch gleich rundrum alles ablichten, um den Zustand des Fahrzeugs zu dokumentieren.

* diese Fotos auf einem Fabrlaser ausdrucken (oder besser noch von einem Bilderservice belichten lassen, Tintenspritzerdrucker sind längst nicht so haltbar wie Laser oder Fotopapier)

* ab damit in einen Umschlag , diesen zukleben und als Einschreiben(!) an Deine eigene Adresse schicken

* nach Erhalt den Brief ungeöffnet(!) zu sonstigen wichtigen Unterlagen sicher ablegen

@alexh67:
Das beweist leider nur, dass man im Moment im Besitz des Radios ist.
Wenn das Radio 3 Jahre später gestohlen wird, kann man damit trotzdem nicht beweisen, dass es sich zum Zeitpunkt des Diebstahls im Fahrzeug befand.
Hier wäre nach den "tollen" Versicherungsbedingungen wahrscheinlich nur ein tägliches Foto mit sichtbarer Tageszeitung glaubhaft.;)

Nach dieser Logik könnte nicht einmal der Diebstahl eines serienmäßigen Radios nachgewiesen werden...
Unser Threadsteller hat sich nicht mehr gemeldet, offensichtlich hat sich sein Problem gelöst ???

Nach der Anleitung könnte ich mir auch heute einen unverschlossenen Umschlag als Einschreiben schicken, lege mir den unters Kopfkissen, packe da in ein paar Jahren, wenn ich denn dann mal meine Versicherung in Anspruch nehmen möchte, packe ich die passenden Bilder in den Umschlag, klebe ihn zu und freue mich über den tollen Inhalt.
Fotos von Einbauten machen ist immer sinnvoll, es ein paar Leuten zeigen, die im Zweifelsfall als Zeugen dienen können auch, aber das mit dem Einschreiben ist völliger Blödsinn (sorry wegen der harten Worte).

Zitat:

Original geschrieben von ytna


Nach der Anleitung könnte ich mir auch heute einen unverschlossenen Umschlag als Einschreiben schicken, lege mir den unters Kopfkissen, packe da in ein paar Jahren, wenn ich denn dann mal meine Versicherung in Anspruch nehmen möchte, packe ich die passenden Bilder in den Umschlag, klebe ihn zu und freue mich über den tollen Inhalt.

gehe mal davon aus dass man den umschlag nur unter zeugen oeffnet.

(ja das keyboard hier ist im arsch)

Die einzig garantiert gerichtsfeste Zustellung ist die durch den Gerichtsvollzieher.
Und auch der kann vor Aktenablage versterben ...

Und wie ist der aktuelle Stand?

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