Diebstahl des Radios, Vers. will nicht zahlen!
Tach!
Leider wurde mir vor genau einer Woche mein Auto aufgebrochen und das Radio entwendet.
Den Schaden am Fahrzeug zahlen sie mir, allerdings stellen die sich beim Radio und dem Wechsler quer. Da es privat verkauft wurde und keine Originalrechnung mehr vorliegt, soll nur eine Pauschale (50€) gezahlt werden. Eine 'Rechnung' Privat an Privat akzeptiert die Vers. nicht! Dabei hab ich doch sogar noch das Bedienteil, ich kann also 'beweisen', dass das Radio in meinem Besitz war! Das hat der Gutachter extra noch fotografiert und hat es in sein Gutachten eingebunden.
Ist DAS rechtens? Kann jawohl nicht wahr sein!
Hoffe auf konstruktive Hilfe! Danke!
frossi
43 Antworten
Hmm, wenn ich mir die Preise so anschaue, hast du wahrscheinlich recht. Ich hätte schwören können, das der Wechsler mal 1800 Mark gekostet hat. Naja, ein Exot, ich hab ihn schon mal für 600€ bei eBay weggehen sehen....gebraucht wohlgemerkt.
Naja wie auch immer. Ich war einfach so heiss auf das Teil (und den Wechsler, dass ich recht unüberlegt gehandelt habe. Nach den Erfahrungen jetzt mach ich das garantiert nie wieder! Hinterher ist man immer schlauer!
Klar, ich kann nicht ausschliessen, dass es Hehlerware ist, ganz klar. Wie denn auch? ;-)
Tja, dann hoffen wir mal das Beste! Vielen Dank für eure Spitzenhilfe! Klasse!
Wenn der Gutachter Bilder vom Rahmen, den Kabelanschlüssen und dem verbleibenden Bedienteil gemacht hat,
es weiterhin Zeugenaussagen über die Existenz gibt
und die gesamte Anlage auch noch angegeben und gegen Aufgeld versichert war,
so hat die Versicherung keinen Grund die Entschädigung zu verweigern.
Ein RA wird in Anbetracht des Streitwertes zwar nicht unbedingt glücklich, wird die Rechnung aber dennoch der Versicherung in Rechnung stellen können.
Solltest Du statt mit Nachnahme auf dem Bankweg bezahlt haben, so kannst Du über Deine Bank die Kontverbindung und BLZ des Verkäufers herausfinden und diesen so bei seiner Bank ermitteln.
Also wenn das mit dem Anwalt stimmt, dann werde ich mal drüber nachdenken!
Leider ist halt alles über Nachnahme abgewickelt worden, also fällt das auch flach... *heul*
Es ist echt zum Verzweifeln!
Naja, vielleicht bewegen die sich ja noch ein wenig....
Grundsätzlich ist man beweispflichtig, dass wird auch ein RA dir sicher so sagen. Und eben diesen Beweis für diese Anlage kannst du so ohne weiteres nicht erbringen.
Eine Zeugenaussage von Freunden ist grundsätzlich in solch einer Angelegenheit eher fragwürdig. Ich glaube nicht, dass jemand von sich sagen kann, dass der Feund x das Radio y mit dem Wechsler z in seinem Fahrzeug verbaut hat. Eine Marke ok, das weiss man evtl. schon, aber eine genaue Typbezeichnung? Darauf läuft es doch aber letztlich hinaus. Natürlich kann ich einen Freund um eine Gefälligkeit bitten, mir genaue diese Angaben zu bestätigen. Nur wird die Versicherung das unter dem gleichen Aspekt bewerten, eben als Freundschaftsdienst. Desweiteren kann niemand sagen, wie alt die Anlage tatsächlich ist. Man weiss nur, mindestens 1,5 Jahre und höchstens 5 Jahre. Ziemlich präzise...
Desweiteren hat dermusicfreak keineswegs zu irgendeinem Zeitpunkt beim Abschluss der Mehrwertversicherung angegeben, um welche Anlage es sich dabei handelt. So habe ich es zumindest gelesen.
Fakt ist, er hat ein Bedienteil, dass er sich wahrscheinlich ohne weiteres hätte auch auf anderem Wege besorgen können, beweist also nichts. Im Auto sind noch die "Reste" zu sehen, Kabel, Rahmen etc., ok, könnte also auch eine andere Anlage drangewesen sein.
Er hat null Nachweise dafür, dass diese Anlage tatsächlich in seinem Besitz war, noch nicht mal eine Bedienungsanleitung, Gerätepass oder ähnliches. Er hat auch keine Kenntnis darüber, wie alt die Anlage war.
So hart wie es klingt, so sind nun mal die Fakten. Es bleibt nur Kulanz.
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Was heißt denn Zeugenaussagen fragwürdig?
Die Versicherung wird sich hüten den Zeugen der Lüge zu bezichtigen. Wenn ich ein Foto in eingebautem Zustand habe, das Bedienteil, Restkabel, Zeugenaussagen, was will die Versicherung denn noch? Ich habe mein Radio auch über ebay gekauft und erwarte den Ersatz eines gleichwertigen/ -artigen Gerätes, dafür gibt es diese Sachverständigen, eine Rechnung habe ich auch nicht. Ich habe auch nach 3 Jahren die Rechnung von meinem Radio aus dem Zweitwagen weggeschmissen, da ich eh keine Garantie mehr habe, Papiermüll.
Ich würde es drauf ankommen lassen, gerade weil man bei der Gothaer nach meiner Erfahrung nicht auf Kulanz hoffen braucht.
Christo
Wie wahrscheinlich ist es denn, dass sich ein Zeuge die genaue Typbezeichnung merkt, wenn er nicht weiss, dass er genau diese später mal angeben wird?
Darüber hinaus ist, wie ich bereits geschrieben habe, immer noch nicht klar, wie alt die Anlage ist. Da hilft einem auch keine Zeugenaussage weiter.
Und was bitte, soll denn der Sachverständige beurteilen?? Er sieht Kabel und Rahmen, die nicht zwingend dieser genannten Anlage zugeordnet werden müssen, und ein Bedienteil, welches ich mir wahrscheinlich auch für ein paar Euro über eBay besorgen kann. Dazu kommt noch, dass der SV im Auftrag der Versicherung besichtigt. Der wird sich nicht so weit aus dem Fenster lehnen und sagen, dass genau diese Anlage gestohlen wurde. Das kann er unter den gegebenen Umständen nun mal nicht.
Ich halte es nicht für sinnig, eine vorhandene Rechnung zu entsorgen, weil sie unnötigen Papiermüll darstellt. Im Falle eines Diebstahls liegt halt die Beweislast bei dir. Wenn der Wert des Radios ohnehin gering ist, macht es wahrscheinlich keinen Unterschied. Bei höherwertigen Geräten bekommt man ein Problem.
Klar, man kann ein Foto machen, aber wer will denn beweisen können, dass zum Zeitpunkt des Diebstahls noch diese Anlage im Auto war? Kann man ja einen Tag später rausgenommen oder nur fürs Foto mal kurz in den Schacht gesteckt haben, gleich ohne Kabel, sieht man auf dem Foto ja ohnehin nicht.
Langsam, langsam.
Ist ein Anscheinsbeweis erbracht, so muß die Gegenseite die Glaubwürdigkeit an Hand von Indizien und/oder Fakten erschüttern.
Das bedienteil könnte geklaut sein ist kein solches Gegenargument, sondern eine Mutmaßung.
So einfach mit 50 EUR abspeisen geht wirklich nicht.
Für meine Begriffe sieht das hier eher so aus, als wollte die Versicherung den Kunden einschüchtern, damit er davon abrückt, seine Ansprüche durchsetzen zu wollen.
Meine Vermutung wäre daher, dass die Chancen sehr gut stehen, dass die Versicherung sich sehr schnell um eine Regulierung des Schadens bemühen würde, wenn sie Post von einem Anwalt mit entsprechenden Belegen (u.a. in Form des nur teilweise befriedigenden Gutachtens und der Zeugenaussagen) bekommen würde.
Ob ein Gericht letzten Endes die Zeugenaussage akzeptieren würde, steht auf einem völlig anderen Blatt. Erstens denke ich ja zum anderen denke ich, dass dieser Fall sowieso nie vor Gericht landen braucht.
Also:
BEWEISEN kann ich gar nix. Allerdings könnte mir ein Zeuge bestätigen, dass er ein Radio gesehen hat, dass genauso aussah wie das verbliebene Bedienteil, dazu muss er den genauen Typ gar nicht kennen: Da dieses Radio (bis auf ein noch teureres Schwestermodell) 'einzigartig' in der Optik ist, denke ich, dass man die Zeugenaussage stehen lassen kann. Ausserdem könnte ich LOCKER 20 Aussagen besorgen, weil ich den Wagen auch Kunden vorgeführt habe. Wobei ich ganz ehrlich an Stelle der Versicherung da auch keinen Wert drauf legen würde, zumal die meisten sich wohl eher weniger an Typ und Marke erinnern dürften, möglicherweise nicht mal die Optik...
Ich glaub kaum, dass das Bedienteil für ein paar Euros zu haben wäre, da dürfte es etliche Interessenten geben, ist schliesslich ein beliebtes Modell. Und ein neues dürfte SEHR teuer sein, aber das sind Vermutungen.
Ich denke doch aber, dass ein Bedienteil als 'Quasi-Beweis' gelten sollte, wesentlich mehr als BDL oder sonstige Dinge.
Es gäbe aber einen sehr deutlichen Beweis um den Einbau-Zeitpunkt festzustellen: Einfach ne aktuelle Tageszeitung neben das Radio halten, dann kann man ziemlich deutlich beweisen, dass das Radio am Tag X im Auto war und das man so ein Foto nicht mal eben so macht, um 2 Jahre später die Versicherung abzuzocken dürfte klar sein....? Genauso werde ich es mit meinem 'neuen' Radio auch machen.
Ganz klar: Ich hab keine echten (gerichtsverwertbaren) Beweise, aber du sollten IMHO so kulant, hab nicht umsonst ne Extra-Versicherung abgeschlossen. Aber wie gesagt: Anscheinend muss ich auf Kulanz hoffen.
Nein.
Kulanz gibt es nur dort, wo kein Rechtsanspruch besteht.
Du hast dagegen einen vertraglichen Anspruch und damit benötigst Du keine Kulanz.
@ madcruiser
Den sogenannten "Beweis des ersten Anscheins" gibt es, so meine ich, nur im Haftungsrecht.
Und natürlich hat er einen vertraglichen Anspruch, nämlich die Regulierung eines versicherten Teilkaskoschadens. Dieses verweigert die Versicherung auch nicht. Sie reguliert ja. Für die Höhe eines Schadens ist immer der "Geschädigte" verantwortlich. Das gilt durch alle Versicherungssparten hindurch gleich.
Ich kann mir für mein 1500 Euro teures Rad auch die Hausratversicherung um einfachen Fahrraddiebstahl erweitern. Wenn ich im Fall eines Diebstahls den Wert nicht geeignet nachweisen kann, bekomm ich nur Durchschnittswerte.
Es gibt ja auch einen guten Grund dafür, dass diejenigen, die eine Mehrwertversicherung in der Kasko aufgrund Fahrzeugumbauten, Tuning etc. abschließen, ihr Fahrzeug privat bewerten lassen. Damit man halt im Falle der Entwendung den Nachweis führen kann.
Nicht die Versicherung muss beweisen, dass man z.B. ein bestimmtes Radio n i c h t im Auto hatte, sondern immer der VN.
@ dermusicfreak
Poste doch mal, wie alles ausgegangen ist. Viel Erfolg!
Wenn jemand ein Bedienteil eines Radios hat, die Halterungen noch vorhanden sind, so muß ich ihm entweder kriminelle Energie unterstellen und nachweisen, oder aber glauben.
Mit Ablöse kann die Versicherung im Übrigen Herausgabe des Bedienteils verlangen. Wirtschaftlich lohnt sich somit ein Betrugsversuch mit einem ganzen Radio nicht mehr, es sei denn, dies ist defekt.
Genauso gut könnte ich argumentieren, dass ein Kaufvertrag oder ein Kassenbeleg gefälscht seien.
Eine andere Frage ist bestenfalls, wie hoch der Zeitwert der Teile ist, da das Alter nicht eindeutig bestimmt werden kann. Aber auch hier wird man eingrenzen können.
Themea Anscheinsbeweis, Indizien etc.
Es sind schon Mörder ohne Leiche (=Beweis) verurteilt worden.
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Nicht die Versicherung muss beweisen, dass man z.B. ein bestimmtes Radio n i c h t im Auto hatte, sondern immer der VN.
Wir reden aneinander vorbei, glaube ich.
Er kann zumindest mittels Zeugen und evtl. Foto beweisen, dass das Radio verbaut war. Das dem zum Schadenzeitpunkt nicht so war muss die Versicherung beweisen und das kann sie nicht.
Da du ja SV einer Versicherung bist ist deine Denkweise sicher auch aus dieser Richtung zu verstehen, unterstellst aber zwischen den Zeilen, dass musicfreak ein "Betrüger" sein könnte und das ist falsch. In einem Alter zwischen 18-25 kennen viele sehr wohl die Autoradios der Kumpels, erstrecht wenn es ein besonderes war und er es "rumgezeigt" hat.
Der Anspruch besteht, das ist unbestritten. Aber ein 1.000 Euro Radio kann selbst nach 5 Jahren keine 50 Euro wert sein. Auch nicht ohne Rechnung, welche ja auch beim Umzug mal verloren gegangen sein kann, manche sind halt schusselig.
Über die Höhe gibt es eben Sachverständige wie in jeder Sparte, hatte gerade mal einen Überspannungsschaden in der VHV, der Fernsher 6 Jahre alt ( Aussage des Kunden, NP 4.000 DM ) ist am Markt weder gebraucht noch neu zu bekommen, Rechnung auch nicht mehr vorhanden. Der SV bestätigte anhand der Bilddiagonale, technischer Eigenschaften und Qualität einen Wert von 400 Euro, gezahlt und fertig.
Bin auch mal gespannt was da raus kommt.
Christo
@ gott
Zunächst mal bin ich kein SV, sondern reguliere Schäden, also Schadenbearbeitung.
Desweiteren bin ich ganz weit davon entfernt, zu glauben, dass der Threadersteller ein Lügner oder Betrüger sein könnte. Ich glaub ihm durchaus seine Darstellung. Das Problem ist nur, dass das, was wir hier glauben, die Versicherung null interessiert.
Logisch, dass der SV einen Fernseher mit Überspannungsschaden bewerten kann. Der steht ja auch da und ist kaputt. Die von dir beschriebene Verfahrensweise ist absolut üblich. Im Unterschied dazu, ist das Radio aber nicht mehr da. Das kann sich kein SV zur Bewertung ansehen. Da kann man nicht über eine Ident-Nr. das Alter herausbekommen.
Ich möchte hier niemanden von meiner Meinung überzeugen. Dermusicfreak hat hier um unsere Meinung gebeten, die habe ich wie andere auch, abgegeben. Darüberhinaus habe ich mir wirklich Gedanken gemacht, welchen Tipp ich ihm noch geben kann. Ausser Wertermittlung, die ich grob durchführen konnte und den Rat, wie i c h es machen würde, kann ich nichts tun.
Sicher ist meine Äußerung geprägt durch die berufliche Erfahrung. Das muss ja aber nicht das falsche sein. Ich glaube schon, dass einem eine realistische Sicht der Dinge manchmal hilfreicher ist, als wenn jemand nur das bestätigt, was man selbst für richtig erachtet. (Damit spreche ich jetzt niemanden persönlich an, nur allgemein).
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
@ gott
Zunächst mal bin ich kein SV, sondern reguliere Schäden, also Schadenbearbeitung.
Dann hatte ich das falsch in Erinnerung, tschuldigung. 😉
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Logisch, dass der SV einen Fernseher mit Überspannungsschaden bewerten kann. Der steht ja auch da und ist kaputt. Die von dir beschriebene Verfahrensweise ist absolut üblich. Im Unterschied dazu, ist das Radio aber nicht mehr da. Das kann sich kein SV zur Bewertung ansehen. Da kann man nicht über eine Ident-Nr. das Alter herausbekommen.
Zwischen SV und Fernseher lagen 800km, aber unsere Schadensabteilung ist nicht so pingelig und glaubt auch mal den VN. 😉
Zitat:
Original geschrieben von traumzauber
Sicher ist meine Äußerung geprägt durch die berufliche Erfahrung. Das muss ja aber nicht das falsche sein. Ich glaube schon, dass einem eine realistische Sicht der Dinge manchmal hilfreicher ist, als wenn jemand nur das bestätigt, was man selbst für richtig erachtet. (Damit spreche ich jetzt niemanden persönlich an, nur allgemein).
Das ist ja auch gut, dass sich hier im Forum Leute aus allen Parteien tummeln, ich schreibe hier auch nur die Erfahrung mit "meiner" Gesellschaft und Schadensbearbeitung nieder und die stellt sich manchmal auch dümmlich aber doch zumindest meistens fair an.
@dermusicfreak
Hast du eigentlich mal Kontakt mit deinem Versicherungsvertreter aufgenommen, damit der sich mal darum kümmert, dafür sind die eigentlich da. Ich kann für meine Kunden auch immer noch ein bißchen mehr rausholen, weil ich die meisten Schadenbearbeiter kenne und nicht nur eine "Nummer" bin. Ein bißchen "schleimen" wirkt oft Wunder. 😁
Christo