Diebstahl Autoradio - Zahlt Versicherung?
Hallo Leute,
habe folgendes Problem. Gestern hamm die mir mein Autoradio gestohlen. Ganz klassisch mit dem Schraubendreher den Schließmechanismus aufgehebelt. Habe demnach auch einen Schaden am Blech unter dem Türgriff. Auch das Schloss der Beifahrertür lässt sich net mehr betätigen. Habe glücklicherweise ne Funkfernbedienung. Das Auto lässt sich demnach noch schliessen bzw. öffnen.
Radio war ein JVC, einer der ersten MP3 Radios. War vor drei Jahren also ziemlich teuer. Der momentane Zeitwert ist mir nicht bekannt. Auch die Rechnung habe ich nicht mehr. Muss mal zum Händler.
So, nun zu meinem eigentlichen Problem. Wie kulant sind Versicherungen (HUK)?
Das Fahrzeug ist über meine Mutter versichert. Damals als Zweitwagen angemeldet. Bin mittlerweile aber ausgezogen und lebe dementsprechend nicht mehr zu Hause. Da sie weniger Prozente hat wurde der Wagen bisher auch noch nicht umgemeldet (armer Azubi).
Ich habe nun gestern die Versicherungspolice gelesen und bemerkt, dass der Wagen ja eigentlich total falsch versichert ist:
KM-leistung 15.000 km / Jahr
Garagenfahrzeug
Wagen wird von Personen benutzt die in häuslicher Gemeinschaft wohnen.
Das Fahrzeug steht i. d. R. nicht in der Garage, die Laufleistung ist mittlerweile 30.000 statt 15.000 km. Das Fahrzeug wird ausschließlich von mir benutzt, lebe aber nicht mehr in der selben häuslichen Gemeinschaft.
Tja...würdet ihr sagen: "Pech gehabt?" Das hab ich mir auf jeden Fall gestern gedacht?
Der Schaden ist nun gemeldet (Polizei und Versicherung).
Habe bei der Versicherung eine Online-Schadensmeldung gemacht, da ich gestern keinen mehr telefonisch erreichen konnte.
Was haltet ihr nun davon?
Kann mir evtl. jemand sagen, wie teuer der Spaß werden kann. Abgesehen vom Radio müssen die beiden Türgriffe incl. Schlösser ersetzt werden. Zusätzlich das Loch unter dem Türgriff. Hier ist auch der Lack ein wenig abgesprungen.
Es handelt sich um einen Seat Cordoba Bj. 2000 (6K).
36 Antworten
Leutz ich weiss es ja jetz.....
@madcruiser
Im Vertrag steht halt das mit "dem in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person" UND Kind. Das Problem, dass sich daraus ergibt habe ich ja schon beschrieben. Bin auch über 25, also kein "junger" Fahrer mehr.
Ausserdem: Was soll ich denn hier noch großartig entscheiden?
Ich habe auch meinen alten Wagen 2 Jahre mit mehr km gefahren und war bei der Huk. Als ich dann meine Scheibe erneuern liess, habe ich die km-Leistung angegeben. Die Scheibe wurde anstandslos bezahlt, nur wurde ich dann in einem gesonderten Schreiben auf die Mehrfahrleistung aufmerksam gemacht und musste ganz normal nachzahlen. War kein Problem.
Wie es aber mit einem Garagenfahrzeug aussieht, was Jahrelang in keiner Garage steht, weiss ich nicht. Denn genau dafür zahlst du ja weniger Versicherung, weil ein Diebstahl eher seltener ist.
// Joscha
Sohn ist Sohn und im Haushalt oder nicht lebend ist nicht kriegsentscheidend.
Nicht zu Unterschätzen ist der Diebstahlzeitpunkt.
Liegt der Nachts und ist das Fahrzeug als Garagenfahrzeug versichert, so wird es problematisch.
...übrigens verlangt mein Versicherer keine Nachzahlung für die Vergangenheit, sondern nur eine Nachzahlung für den Rest des Jahres...
Beispiel (fiktiv): Auf 10000km/a versichert, kostet 1000EUR/a. Gezahlt zum 1.1., am 30.6. angerufen und km-Leistung auf 20000km/a erhöht "ich komme mit 10000km nicht hin" -> neue Jahresprämie: 1400EUR. Nachzahlung: 200EUR für das zweite Halbjahr.
MfG, HeRo
P.S: Nein, ich stufe nicht zum Jahresbeginn runter und im Monatstakt wieder hoch. 🙂
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Zitat:
folglich wird diese Kilometerleistung auch für den gesamten Vertrag angepasst werden und nicht nur in der TK - alles andere ergäbe keinen Sinn.
TK und HP sind verschieden unabhängige Verträge. Natürlich wir er einen Hinweis bekommen die Kilometerleistung für die HP aufzustocken. Warum sollte hier aber eine Nachzahlung fällig werden? Oder gar eine Strafe? Es ist ja kein Scahdensfall eingetreten. Allerdings wird dann ab jetzt mehr berechnet.
Zitat:
Nicht zu Unterschätzen ist der Diebstahlzeitpunkt.Liegt der Nachts und ist das Fahrzeug als Garagenfahrzeug versichert, so wird es problematisch.
Auch falsch! Kein mensch kann Dich zwingen das Fahrzeug immer daheim zu parken. Gibts dann im Urlab auch keinen Schutz? Nur zu Hause muss das Fahrzeug in der Garage stehen. Die Betonung liegt auf regelmäßig. Wenn meine Mutter mich besucht (auch nachts) ist das fahrzeug selbstverständlich versichert.
Wenn die Versicherung aber nachweist dass das Fahrzeug Regelmäßig garnicht dort steht wirds kritisch,...
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
TK und HP sind verschieden unabhängige Verträge. Natürlich wir er einen Hinweis bekommen die Kilometerleistung für die HP aufzustocken. Warum sollte hier aber eine Nachzahlung fällig werden? Oder gar eine Strafe? Es ist ja kein Scahdensfall eingetreten. Allerdings wird dann ab jetzt mehr berechnet.
Also bist du in der Haftflicht weniger gefahren als in der Kasko?
Sorry - aber deine Argumentation sollte dir selbst schon unschlüssig erscheinen - falsch ist sie zudem auch noch.
Strafen und Nachzahlungen sind im Übrigen nicht nur in Schadenfällen zu erwarten...
Also Fuchs - das stimmt so nicht - natürlich wird der Mehrbeitrag in der Haftpflicht und der Kasko berechnet, völig klar.
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
Auch falsch! Kein mensch kann Dich zwingen das Fahrzeug immer daheim zu parken. Gibts dann im Urlab auch keinen Schutz? Nur zu Hause muss das Fahrzeug in der Garage stehen. Die Betonung liegt auf regelmäßig. Wenn meine Mutter mich besucht (auch nachts) ist das fahrzeug selbstverständlich versichert.
Wenn die Versicherung aber nachweist dass das Fahrzeug Regelmäßig garnicht dort steht wirds kritisch,...
Auch falsch - denn er gab an, dass dies sein Zweitwohnsitz ist.... Es ist nunmal eine Risikoerhöhung, Diskussionen dürften sich erübrigen.
In diesem Sinne - sorry fuchs - aber du liegst hier in beiden Fällen daneben. Es nur noch einmal anzubringen macht es nicht richter.
Beim Bestand eines Zweitwohnsitzes nachzuweisen, dass Garage nicht erfüllt ist, dürfte im Übrigen nicht schwer werden.......
Grüße
Schreddi
Zitat:
Auch falsch - denn er gab an, dass dies sein Zweitwohnsitz ist
Halter des Fahrzeugs ist seine Mutter. Hat er dort seinen erstwohnsitz lebt er mit dieser in häuslicher Gemeinschaft.
Im Haus der Mutter muss das fahrzeug in der garage stehen. Wenn sie es regelmäßig dem Sohn überlässt, der regelmäßig keine Garage zur Verfügung hat ist es nicht mehr so, aber das muss die Versicherung erst nachweisen (auch wenn es strengegnommen nicht korrekt ist)
Zitat:
Also bist du in der Haftflicht weniger gefahren als in der Kasko?
Nö, wo hab ich das behauptet?
Jedoch sind beide vertragsrechtlich unabhängig.
Da liege ich garnicht falsch!
Ist in der TK die laufleistung überhaupt relevant?
Zitat:
Strafen und Nachzahlungen sind im Übrigen nicht nur in Schadenfällen zu erwarten...
genau!
Wir würfeln jetzt mal und wenn eine 6 kommt zahle ich Dir 6€.
Das kostet Dich 1€
Heute kam eine 4.
Morgen willst Du bessere Chancen. Du zahlst 2€ und krigst 6€ wenn eine 5 oder eine 6 liegt.
Ich verlange für gestern dann eine Nachzahlung von 1€, is doch fair, oder, hätte Dir wenn eine 5 oder 6 gekommen wäre rückwirkend ja auch bezahlt, ganz sicher!
Dämlich, oder?
Deterministische Ereignisse mus man nicht absichern. Ist bis jetzt nix passiert ist die realisierte Gefahr bereits geringer als die im Vertrag vereinbarte. Für welche Gefahr soll er denn bitteschön rückwirkend höhere Beiträge bezahlen wenn bereits sicher ist dass er keinen Schadensfall hatte.
Strafen werden auch erst im Schadenfall fällig.
Bevor Du ausfallend wirst erst informieren, dann denken und dann schreiben.
Zugegeben doppelt erwähnt: Entscheidung der HUK erstmal abwarten. Vielleicht liest der Schadenbearbeiter mit Linkhinweis schon mit?
Für alle die es genau wissen wollen und nicht in Feindlagern denken.
Bitte
HUK24 AG
Versicherungsbedingungen
und Tarifbestimmungen für die
HUK24 – Kraftfahrtversicherung
Stand 01.04.2005
u.a.
13 d Folgen einer Anzeigepflichtverletzung
(1) Kommt der Versicherungsnehmer der Aufforderung des Versicherers
nach Nr. 13 b Abs. 2 innerhalb eines Monats nicht nach,
wird der Beitrag rückwirkend berechnet, als hätte der Versicherungsnehmer
bei den geprüften Angaben die für die Beitragsberechnung
ungünstigsten Angaben gemacht. Hierauf wird der Versicherer
den Versicherungsnehmer in der Aufforderung besonders hinweisen.
(2) Wurde der Beitrag auf Grund vorsätzlich falscher Angaben des
Versicherungsnehmers zu günstig berechnet, wird er rückwirkend
nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen
berechnet. Zusätzlich wird eine Vertragsstrafe in Höhe eines Versicherungsbeitrags
für die laufende Versicherungsperiode erhoben,
die nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen Umständen
berechnet wird und sofort fällig ist. Der Versicherer verzichtet
auf seine Rechte nach §§ 16 bis 22 VVG.
(3) In der Fahrzeugversicherung gilt außerdem:
Wird im Schadenfall der Pkw von einer Person gefahren, die noch
nicht 25 Jahre alt und zugleich jünger als die im Antrag genannten
Fahrer ist, ist der Versicherungsnehmer verpflichtet, an den Versicherer
eine Vertragsstrafe in Höhe eines Jahresbeitrags in der
Fahrzeugversicherung für die laufende Versicherungsperiode zu bezahlen.
Sie wird nach den tatsächlich vorliegenden gefahrerheblichen
Umständen berechnet und ist sofort fällig. Grundlage für die
Berechnung der Vertragsstrafe ist der Jahresbeitrag für den Versicherungsvertrag
des zum Schadenzeitpunkt versicherten Personenkraftwagens.
Dies gilt nicht, wenn ein Kaufinteressent, ein Kraftfahrzeugreparateur,
ein Hotelangestellter in Ausübung seines Dienstes
oder ein Dritter den Pkw anlässlich einer Notfallsituation fährt, selbst
wenn diese Personen noch nicht 25 Jahre alt und zugleich jünger als
die im Antrag genannten Fahrer sind. Fahrunsicherheit des Versicherungsnehmers
oder anderer berechtigter Fahrer infolge Genusses
alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel gilt
nicht als Notfall im Sinne dieser Bestimmungen.
Zitat:
Original geschrieben von Beukeod
HUK24 AG
Versicherungsbedingungen
und Tarifbestimmungen für die
HUK24 – Kraftfahrtversicherung
Stand 01.04.2005
Das Fahrzeug läuft seit 4 Jahren unverändert im selben Tarif und der kann damit nicht aus 4/2005 und von der HUK24 kommen
Zitat:
Dir hier einen guten Rat zu geben fällt schwer.
Du solltest mal in Ruhe die Vertragsbedingungen durchlesen.
Und dann entscheiden.Vor allem:
Die Risikoänderungen endlich nachmelden.
§ 13 Besondere Bestimmungen zur Kaskoversicherung
Hallo madcruiser,
mir scheint, wie geschrieben - scheint, dass du eine nicht notwendige Motivation hast.
Das ist aber kein Problem für mich.
Bleiben wir sachbezogen. Die Besonderheit gegenseitiger vertraglicher Vereinbarungen ist die genaue begriffliche Beschreibung von dem, was der eine muss und der andere darf. Ziel von Vereinbarungen auch Versicherungs-Bedingungen, muss es daher sein, den Interpretationsspielraum vom Gemeinten gegen "Null zu formulieren" .
Deshalb heißt es, ich habe mich kurz informiert, in den Musterbedingungen die i.d.R. v. d. einzelnen Versicherungen übernommen werden, in den AKB so:
§ 13 Ersatzleistung soweit nicht etwas anderes vereinbart ist, gilt, der Versicherer ersetzt einen Schaden bis zur Höhe des Wiederbeschaffungswertes des Fahrzeugs oder seiner Teile am Tage des Schadens, soweit in den folgenden Absätzen nichts anderes bestimmt ist. Wiederbeschaffungswert ist der Kaufpreis, den der Versicherungsnehmer aufwenden muss, um ein gleichwertiges gebrauchtes Fahrzeug oder gleichwertige Teile zu erwerben.
Also, nix mit Erbsen zählen.
Frage 1:Was soll ich jetzt relativieren?
Frage 2:Wo steht geschrieben, dass dem besagten Vertrag über 4 Jahre alten Bedingungen zugrunde liegen?
Übrigens, ich konnte die Formulierung in AKB § 13 bis 1998 zurückverfolgen - sie blieb unverändert.
Deinen guten Rat werde ich gerne wie gewohnt weiter befolgen und Bedingungen genau durchlesen und dann entscheiden.
Allerdings sei auch dir das gestattet :-)
Ich bitte um Beantwortung von Frage 1 + 2.
Grüße
Beukeod
Beukeod,
keine Sorge, es ist nicht alles falsch, was Du so schreibst.
Frage 1:
Kann es sein, dass Du etwas desorientiert bist und Dich hier auf einen anderen Thread beziehst?
Meine Antwort hierzu habe ich dort eingestellt.
Frage 2:
Du hattest den Tarif 4/2005 der HUK24 zitiert.
Zitat:
Original geschrieben von Parka
Wie kulant sind Versicherungen (HUK)?
...
Der Wagen ist seit ca. 4 Jahren so versichert.
Da steht "HUK" und nicht HUK24 und "seit ca. 4 Jahren" und nicht seit 4/2005.
Ich hatte mir nur erlaubt darauf hinzuweisen, dass die von Dir zitierten AKB aufgrund der Angaben von Parka weder in Bezug auf die Gesellschaft, noch in Bezug auf den Tarifstand Vertragsgegenstand sein können.
Die GDV AKB haben seit über 10 Jahren keine Bindungswirkung mehr und von daher empfiehlt es sich stets dringend die konkreten AKB zu lesen. Schon die Veränderung eines Wortes kann erhebliche Auswirkungen haben.
Ich habe Dir Deine Fragen hoffentlich zur Zufriedenheit beantworten können, meine aber, dass diese Form der Vertiefung wenig hilfreich für Parka ist.
Wenn wir einem Fragesteller helfen wollen, so können wir ihm hier nur Tendenzen und Bandbreiten aufzeigen.
Das ist hier unabhängig von der Qualität der Ausführungen geschehen.
In einem anderen Fall hattest Du auf das Rechtsberatungsgesetz hingewiesen.
Zitat:
Ich habe Dir Deine Fragen hoffentlich zur Zufriedenheit beantworten können, meine aber, dass diese Form der Vertiefung wenig hilfreich für Parka ist.
Das ist i.O., danke.
Übrigens, der Wille zur Hilfe ist doch erst mal massgeblich, wie hilfreich sie ist/wird kann man eh nicht steuern.
Ich scheue mich fast, dieses zur Einigkeit zu schreiben: AKB`n u. sonstige Bedingungen gelten, wenn vereinbart, selbstverständlich nur in der, dem Vertrag zugrunde liegenden Unternehmensform, u. das seit der Deregulierung des Marktes.
Grüße
Beukeod
Hi,
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
Halter des Fahrzeugs ist seine Mutter. Hat er dort seinen erstwohnsitz lebt er mit dieser in häuslicher Gemeinschaft.
Im Haus der Mutter muss das fahrzeug in der garage stehen. Wenn sie es regelmäßig dem Sohn überlässt, der regelmäßig keine Garage zur Verfügung hat ist es nicht mehr so, aber das muss die Versicherung erst nachweisen (auch wenn es strengegnommen nicht korrekt ist)
Es geht in nahezu jeder Formulierung bezüglich des Stellplatz um den "regelmäßigen" Stellplatz - also was soll diese Einlassung?
Es ist nunmal im vorliegenden Fall nicht so - und damit unabhängig von irgendwelchen Nachweispflichten.
(Bedenk bitte ab und an, dass wir hier in einem öffentlichen Forum sind und "Anleitungen" hier nichts zu suchen haben...)
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
Nö, wo hab ich das behauptet?
Jedoch sind beide vertragsrechtlich unabhängig.
Da liege ich garnicht falsch!
Ist in der TK die laufleistung überhaupt relevant?
Selbstverständlich ist sie prämienrelevant...
Hast du selbst ein Auto versichert?
Zitat:
Original geschrieben von fuchs755
genau!
Wir würfeln jetzt mal und wenn eine 6 kommt zahle ich Dir 6€.
Das kostet Dich 1€
Heute kam eine 4.
Morgen willst Du bessere Chancen. Du zahlst 2€ und krigst 6€ wenn eine 5 oder eine 6 liegt.
Ich verlange für gestern dann eine Nachzahlung von 1€, is doch fair, oder, hätte Dir wenn eine 5 oder 6 gekommen wäre rückwirkend ja auch bezahlt, ganz sicher!
Dämlich, oder?
Deterministische Ereignisse mus man nicht absichern. Ist bis jetzt nix passiert ist die realisierte Gefahr bereits geringer als die im Vertrag vereinbarte. Für welche Gefahr soll er denn bitteschön rückwirkend höhere Beiträge bezahlen wenn bereits sicher ist dass er keinen Schadensfall hatte.
Strafen werden auch erst im Schadenfall fällig.
Bevor Du ausfallend wirst erst informieren, dann denken und dann schreiben.
Erstens - respekt, tolle Vorstellung 😉
Zweitens - wer die vereinbarte Laufleistung erhöht hat, hat das Risko erhöht und den Vertragsumfang nicht eingehalten.
Bekommt der Versicherer Kentnis davon, wird er selbstverständlich (zu Recht) Gebrauch davon machen, dieses Risiko rückwirkend abzudecken.
In diesem Sinne - wirklich (ehrlich gemeint) klasse Rechenspiel, für den vorliegenden Fall aber absolut unerheblich und irrelevant.
Die Fakten sehen anders aus - gemeint ist nun die Realität - und die wird eine Nachzahlung zeigen.
Und ich persönlich bin dann der Meinung, dass diese Fakten und Erfahrungen dem Threadöffner da oben helfen - keine Hoffnung machenden (und leider dann falschen) Äußerungen. 🙂
Grüße
Schreddi
PS: Und zum Thema "ausfällig" hätt ich dann gern per PN die Textstelle in der ich es geworden bin *gg*
Zitat:
Bekommt der Versicherer Kentnis davon, wird er selbstverständlich (zu Recht) Gebrauch davon machen, dieses Risiko rückwirkend abzudecken.
Eine Rüchwirkende Abdeckung eines Risikos ist nicht möglich da das Risiko nicht mehr bestest!!!!!!! Du kannst ja rückwirend auch nicht Deinen Beitrag zurückfordern weil nix passiert ist.
Normalerweise wird dann ab Bekanntwerden des geänderten Risikos der angepasste Beitrag gerechnet.
Tritt hingegen ein Schaden ein, lag ein höheres Risiko vor, was zu Nichzahlung bzw Vertragsstrafe führt.
Ich würde der HP die erhöhte Laufleistung melden und gut ist,...
In den Versicherungbedingungen wäre übrigens Vorsatz nachzuweisen (daran scheitern auch die meisten Internetbetrugsverfahren!). Das ist schwierig, daher scheut das auch die Versicherung.
Zitat:
Selbstverständlich ist sie prämienrelevant...
Ja ich hab ein Auto, hab aber nicht mit geänderten Bedingungen nachgerechnet.bei 100€ für die TK kann das ja nicht so viel ausmachen. Soweit ich informiert war war die laufleistung nicht in der TK relevant, da diese keine Laufleistungsabhängigen Risiken abdeckt (abgesehen von Wildunfällen vielleicht). War zumindest vor 4 Jahren so als ich meine Versichreung gewechselt hab.
Zitat:
Erstens - respekt, tolle Vorstellung
Danke, ich hab das studiert,...
naja zumindest Risikobewertung von Optionen,...
Mit Versicherungswesen kann man mich Jagen,...
Nachtrag:
das von DIR propagierte Vorgehen wäre auch seitens der Versicherung nicht sinnvoll da dann bei nachträglicher Anzeige der höheren Laufleistung eine Strafe fällig wäre und damit der Kunde eher das Risiko eingeht die Meldung zu unterlassen, da im Schadensfall auch keine größeren Konsequenzen auf ihn zukommen.
Zum anderen bestand rückwirkend kein höheres Risiko da der Versicherer bei einem früheren Schaden die Leistung abgelehnt hätte bzw Regress gefordert hätte (in dem Fall zu Recht).
Ein höheres Risiko bestand also zu keinem Zeitpunkt.
Und Nochmal: Ein Risiko liegt immer in der Zukunft. Realisationen von Zufallsvariablen unterliegen keinem Risiko mehr.
Natürlich sind die Vertragspartner frei in Ihrer Vertragsgestaltung.
Eine solche Vereinbarung wäre aber sinnlos für beide Partner
(Spieltheorie hatte ich auch)